Derjenige, der die EV abgegeben hat, kann nicht Geschäftsführer werden, wohl aber Gesellschafter oder Kommanditist, wobei er sich dann im Nachhinein von seinen Gläubigern fragen lassen muss, wo er denn das Geld für die Kapitaleinlage her hatte. Die Mutter könnte aber Geschäftsführerin sein.
Der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kannst Du aber noch entgehen, wenn Du jetzt und sofort den Gläubigern oder dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung anbietest. Zu spät ist es, wenn der Gerichtsvollzieher Dich erst verhaftet hat oder Du auch mit einer der versprochenen Raten in Rückstand gerätst.
Zu empfehlen wäre hier die Einschaltung eines Strohmannes, der als Gesellschafter auftritt.