Geschwindigkeitsüberschreitung - neue und gute Antworten

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Beweispflicht bei Geschwindigkeitüberschreitung

anonym
beantwortet von JotEs am 4. März 2010 12:49
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Hilfreichste Antwort

Das beschriebene Schreiben reicht völlig aus. Es bleibt dir ja unbenommen, deine Sicht der Dinge zu schildern, das ist ja der Sinn der Anhörung.

Die Bußgeldstelle entscheidet dann, ob sie die Sache einstellt oder weiterverfolgt. Verfolgt sie weiter, dann wirst du einen Bußgeldbescheid erhalten, gegen den du Einspruch einlegen kannst. Dann geht die Sache in der Regel vor Gericht.

Dort wird dann u.a. auch entschieden, ob der Beweis (hier das Foto) für eine Verurteilung ausreicht oder nicht.

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Übrigens: Akteneinsicht unter Aufsicht kann dem Betroffenen auch ohne Anwalt gewährt werden, sofern keine Interessen Dritter dem entgegenstehen (was hier wohl kaum der Fall sein dürfte).

Dazu aus dem OWiG:

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§ 49 Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde

(1) Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.


Beweispflicht bei Geschwindigkeitüberschreitung

Benjy
beantwortet von Benjy am 4. März 2010 09:48
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Ja, das ist i. O. Es muss nicht einmal ein Foto mitgeschickt werden.

Kommentar von Dorfrocker am 4. März 2010 10:02

Ich kann aber ein Foto anfordern!

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 4. März 2010 10:38

Bin nicht sicher. Meines wissens nach darf das nur der Anwalt. (Akteneinsicht)

Kommentar von zampalo am 5. März 2010 13:27

Stimmt nach meinen Recherchen darf nur der Anwalt ein Foto anfordern. Seh ich irgendwie als Bevormundung an. Frage mich dann, warum das Bild nicht direkt mit Daten verschickt wird.

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 5. März 2010 14:16

Soll Dich wohl daran hindern nachzuforschen, ob die Sache gerechtfertigt ist. Oftmals ist es nämlich so, dass man den Fahrer auf den Fotos nicht richtig erkennen kann. In diesem Fall dürfte kein Bußgeldbescheid versandt werden.


Beweispflicht bei Geschwindigkeitüberschreitung

DonRamon
beantwortet von DonRamon am 4. März 2010 09:46
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Das ist vöölig ausreichend, weil diese Kopie nur ein Ausschnitt ist. Auf dem "Beweisfoto" stehen Datum, Uhrzeit und Higscore drauf!


Auf Autobahn geblitz. Polizeibeamter sagte: Post nach 2 wochen. Nun sind es 5 Wochen.....

anonym
beantwortet von Lojewskd am 24. Februar 2010 11:30
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Hallo. Ja, das kann schon länger dauern. Hast du denn bei dem Beamten schon irgendwas unterschrieben, dass du eingestehst die Tat begangen zu haben? Wenn nicht, verjährt das ganze nach 3 Monaten, sofern du bis dahin keine Post bekommst.

Mich haben Sie auch mal mit 50 km/h zu schnell auf der Landstraße geblitzt, aber es ist nie was gekommen. Zum Glück, denn da war ich noch in der Probezeit ;-)

Kommentar von killmachine am 24. Februar 2010 18:04

Hallo, erstmal Danke für die schnelle Antowrt :D Nein, ich habe nichts bei dem Beamten unterschrieben.

Noch zu deinem Fall: Erstmal hattest du ja ganz schön viel Glück, das freut mich :D Würdest du, nachdem du geblitzt wurdest denn von einem Polizeibeamten angehalten ?

Und warum hat der Polizeibeamte denn zu mir gesagt, dass ich in 2 Wochen Post bekomme ? Soll ich mir denn noch sorgen machen, oder kann ich gut damit rechnen, dass nichts mehr kommt ?

Gruß


Bußgeldbescheid 170 Euro- wg. geschwindigkeitsüberschreitung in Italien - März 2009

Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 14. Februar 2010 19:52
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Bußgeldbescheid 170 Euro- wg. geschwindigkeitsüberschreitung in Italien - März 2009

catweazle01
beantwortet von catweazle01 am 14. Februar 2010 19:44
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es gibt mittlerweile ein Abkommen im Euroland, dass auch die Verfolgung von Verkehrsowis möglich macht. Die Folgen des Ignorierens kann ich Dir nicht sagen, aber es dürfte passieren, dass die Owi von Italien an eine Deutsche Verfolgungsbehörde weitergegeben wird.

Kommentar von 0c2c40d45492cca909029f5c422eb2e3smallMuenzenfreund am 14. Februar 2010 19:48

Das Abkommen ist noch nicht in Kraft !

Darüber wird erst dieses Jahr beraten.


Bußgeldbescheid 170 Euro- wg. geschwindigkeitsüberschreitung in Italien - März 2009

anonym
beantwortet von karlsruher123 am 14. Februar 2010 19:44
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Nur 19 km/h? Ist nicht bis 20 km/h noch OK?


Bußgeldbescheid 170 Euro- wg. geschwindigkeitsüberschreitung in Italien - März 2009

anonym
beantwortet von chicaBlue am 14. Februar 2010 19:44
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Bezahlen, weil das sonst zum deutschen Gerichtsvollzieher geht.


Bußgeldbescheid 170 Euro- wg. geschwindigkeitsüberschreitung in Italien - März 2009

ziuwari
beantwortet von ziuwari am 14. Februar 2010 19:44
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bezahken, sonst wird es noch teurer


Bußgeldbescheid 170 Euro- wg. geschwindigkeitsüberschreitung in Italien - März 2009

Allknowing
beantwortet von Allknowing am 14. Februar 2010 19:44
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da kommste noch gut bei weg also in manch anderen Ländern ist dies viiiiel teurer


Bußgeldbescheid 170 Euro- wg. geschwindigkeitsüberschreitung in Italien - März 2009

turalo
beantwortet von turalo am 14. Februar 2010 19:44
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Bezahlen. EG-Länder können das eintreiben. Und Dein nächster "Zettel" wird noch teurer werden.


Bußgeldbescheid 170 Euro- wg. geschwindigkeitsüberschreitung in Italien - März 2009

Muenzenfreund
beantwortet von Muenzenfreund am 14. Februar 2010 19:44
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Wenn du nie wieder nach Italien fährst, kannst du es ignorieren.

Kommentar von Simple_avatar2smallturalo am 14. Februar 2010 19:44

Die können hier auch eintreiben.

Kommentar von 0c2c40d45492cca909029f5c422eb2e3smallMuenzenfreund am 14. Februar 2010 19:49

Auf welche Gesetzesgrundlage stützt du diese Behauptung ?

Kommentar von karlsruher123 am 14. Februar 2010 19:51

ganz recht. dieses gesetz gibt es noch nicht!


Bußgeldbescheid 170 Euro- wg. geschwindigkeitsüberschreitung in Italien - März 2009

anonym
beantwortet von deisie am 14. Februar 2010 19:43
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ich würde zahlen da dies übel enden kann und du dann noch mehr zahlen musst :(


Bußgeldbescheid 170 Euro- wg. geschwindigkeitsüberschreitung in Italien - März 2009

anonym
beantwortet von BonniesRanch am 14. Februar 2010 19:43
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Bezahlen, sonst wird es noch teurer. Einreisen wäre sonst auch nicht mehr möglich.

http://www.digitalvoodoo.de/blog/reisen/teure-strafzettel-aus-florenz-european-m...




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