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Das beschriebene Schreiben reicht völlig aus. Es bleibt dir ja unbenommen, deine Sicht der Dinge zu schildern, das ist ja der Sinn der Anhörung.
Die Bußgeldstelle entscheidet dann, ob sie die Sache einstellt oder weiterverfolgt. Verfolgt sie weiter, dann wirst du einen Bußgeldbescheid erhalten, gegen den du Einspruch einlegen kannst. Dann geht die Sache in der Regel vor Gericht.
Dort wird dann u.a. auch entschieden, ob der Beweis (hier das Foto) für eine Verurteilung ausreicht oder nicht.
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Übrigens: Akteneinsicht unter Aufsicht kann dem Betroffenen auch ohne Anwalt gewährt werden, sofern keine Interessen Dritter dem entgegenstehen (was hier wohl kaum der Fall sein dürfte).
Dazu aus dem OWiG:
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§ 49 Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde
(1) Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.

Ja, das ist i. O. Es muss nicht einmal ein Foto mitgeschickt werden.
Ich kann aber ein Foto anfordern!
Benjy am 4. März 2010 10:38 Bin nicht sicher. Meines wissens nach darf das nur der Anwalt. (Akteneinsicht)
Stimmt nach meinen Recherchen darf nur der Anwalt ein Foto anfordern. Seh ich irgendwie als Bevormundung an. Frage mich dann, warum das Bild nicht direkt mit Daten verschickt wird.
Benjy am 5. März 2010 14:16 Soll Dich wohl daran hindern nachzuforschen, ob die Sache gerechtfertigt ist. Oftmals ist es nämlich so, dass man den Fahrer auf den Fotos nicht richtig erkennen kann. In diesem Fall dürfte kein Bußgeldbescheid versandt werden.

Das ist vöölig ausreichend, weil diese Kopie nur ein Ausschnitt ist. Auf dem "Beweisfoto" stehen Datum, Uhrzeit und Higscore drauf!
Hallo. Ja, das kann schon länger dauern. Hast du denn bei dem Beamten schon irgendwas unterschrieben, dass du eingestehst die Tat begangen zu haben? Wenn nicht, verjährt das ganze nach 3 Monaten, sofern du bis dahin keine Post bekommst.
Mich haben Sie auch mal mit 50 km/h zu schnell auf der Landstraße geblitzt, aber es ist nie was gekommen. Zum Glück, denn da war ich noch in der Probezeit ;-)
Hallo, erstmal Danke für die schnelle Antowrt :D Nein, ich habe nichts bei dem Beamten unterschrieben.
Noch zu deinem Fall: Erstmal hattest du ja ganz schön viel Glück, das freut mich :D Würdest du, nachdem du geblitzt wurdest denn von einem Polizeibeamten angehalten ?
Und warum hat der Polizeibeamte denn zu mir gesagt, dass ich in 2 Wochen Post bekomme ? Soll ich mir denn noch sorgen machen, oder kann ich gut damit rechnen, dass nichts mehr kommt ?
Gruß


es gibt mittlerweile ein Abkommen im Euroland, dass auch die Verfolgung von Verkehrsowis möglich macht. Die Folgen des Ignorierens kann ich Dir nicht sagen, aber es dürfte passieren, dass die Owi von Italien an eine Deutsche Verfolgungsbehörde weitergegeben wird.
Muenzenfreund am 14. Februar 2010 19:48 Das Abkommen ist noch nicht in Kraft !
Darüber wird erst dieses Jahr beraten.
Bezahlen, weil das sonst zum deutschen Gerichtsvollzieher geht.

da kommste noch gut bei weg also in manch anderen Ländern ist dies viiiiel teurer
Bezahlen. EG-Länder können das eintreiben. Und Dein nächster "Zettel" wird noch teurer werden.

Wenn du nie wieder nach Italien fährst, kannst du es ignorieren.
Die können hier auch eintreiben.
Muenzenfreund am 14. Februar 2010 19:49 Auf welche Gesetzesgrundlage stützt du diese Behauptung ?
ganz recht. dieses gesetz gibt es noch nicht!
ich würde zahlen da dies übel enden kann und du dann noch mehr zahlen musst :(
Bezahlen, sonst wird es noch teurer. Einreisen wäre sonst auch nicht mehr möglich.
http://www.digitalvoodoo.de/blog/reisen/teure-strafzettel-aus-florenz-european-m...