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Geschwindigkeitskontrolle - neue und gute Antworten Geschwindigkeitskontrolle - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Geschwindigkeitskontrollen

Wyatt
beantwortet von Wyatt am 3. Dezember 2009 19:55
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Normal sieht es so aus: "Blitzen" dürfen sowohl Polizei und Kommunen bzw. Landkreise, in einzelnen Fällen auch die Feldjäger der Bundeswehr (z.B. auf deren Gebieten und im Ausland, wo sie stationiert sind). Lasermessungen führt nur die Polizei durch. Ordnungswidrigkeiten im Verwarngeldbereich werden von der Behörde bearbeitet, die die Messung durchgeführt hat. Entsprechend der Behörde geht dann das Geld entweder an das Bundesland (Polizei) oder in das Stadtsäckel (Ordnungsamt/Stadtamt/Straßenverkehrsamt). Verstöße im Bußgeldbereich werden im Regelfall immer an das Stadtsäckel abgeführt, auch wenn die Ordnungswidrigkeit von der Polizei festgestellt wurde. In Stadtstaaten wie Berlin oder Hamburg gibt es wahrscheinlich eine abweichende Regelung.


Geschwindigkeitskontrollen

harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 3. Dezember 2009 11:56
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Berechtigt zur Geschwindigkeitsüberwachung sind die Polizei und Kommunen/Landkreise. Die Verwarnungsgeldbescheide/Bußgeldbescheide werden von den zuständigen Ordnungsämtern, Verkehrsbehörden oder Bußgeldstellen verschickt.


Geschwindigkeitskontrollen

Major1909
beantwortet von Major1909 am 3. Dezember 2009 08:39
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Das hängt davon ab, wo der Geschwindigkeitsverstoss begangen wurde. In der Regel aber die zuständige Polizeibehörde, das Strassenverkehrsamt oder das Ordnungsamt.


Geschwindigkeitskontrollen

anonym
beantwortet von Manne67 am 3. Dezember 2009 08:37
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Soweit ich weiß (ohne Gewähr) ist es bei den fest aufgestellten Blitzern die Gemeinde und bei den Mobilen der Landkreis. Bei Autobahnblitzern bin ich mir nicht ganz sicher.


Geschwindigkeitskontrollen

anonym
beantwortet von paggio am 3. Dezember 2009 08:36
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Strassenverkehrsamt des Landkreises


Geschwindigkeitskontrollen

justika
beantwortet von justika am 3. Dezember 2009 08:36
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Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden. Dann gibt es die Landesämter für Straßenbau und Verkehr und letztendlich Flensburg.



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