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Nein, frag Sie mal, wie schnell du gewesen bist. Weil danach richtet sich das Verwarn- bzw. Bußgeld. Es sei denn die hatten ne Kamera im Auto, womit sie messen können, auch während der Fahrt. Das Video hätten sie dir aber zeigen müssen.
Wenn Du in Österreich wohnst schon- in Deutschland ist das meines Wissens nicht rechtens.
Wenne am 30. Oktober 2008 12:38 Ja, die Österreicher können das! :-P
Obwohl schon in vielen Studien belegt wurde dass die Einschätzung der Geschwindigkeit von vielen Umgebungsfaktoren (Bebauung, Licht usw.) abhängig ist und somit nur sehr ungenau sein kann dürfen die Österreichischen Polizisten immer noch nach Gutdünken und ohne irgendwelche Belege die Autofahrer (beliebt sind da Touristen!) abkassieren. :-P
Bei einer starken Geschwindigkitsüberschreitung würde ich ja noch nichts sagen - aber auf 10km/h genau mit Sicherheit zu schätzen ist fast unmöglich.
Ja, leider ist das so. Man geht davon aus, dass die Polizei sehr wohl in der Lage ist, einzuschätzen ob man zu schnell fährt. Wenn du ehrlich zu dir selbst bist, ist das wohl auch so gewesen oder ;-) ?
StefanKfg am 30. Oktober 2008 12:36 Dann stell denen mal die Frage: Ja, wieviel zuschnell war ich denn?
So ein Bußgeld stellt einen Verwaltungsakt dar. Dieser muss genau bestimmt sein und meiner Meinung nach ist die Aussage "sie waren zu schnell" nicht bestimmt genug. Da müsste es schon eine genaue kmh Angabe geben um das Bußgeld genau bemessen zu können.
aber durch die unbestimmtheit wird der VA doch nur anfechtbar und nicht unwirksam ?
Wenne am 30. Oktober 2008 12:47 Aber er kann eben wegen dieser Unbestimmtheit auch nicht richtig abgeschlossen werden! Ohne zu wissen wieviel man zu schnell gefahren ist kann auch keiner die Höhe des Bussgeldes festsetzen!
Wenne es ging ja darum, ob das rechtens ist und da sehe ich nicht das die Polizei sich ausserhalb des Rahmens bewegt !
StefanKfG na die Anfechtung bei einer sofortigen Vollziehung wird aber schwierig ;-)
Wenne am 30. Oktober 2008 13:16 Ich habe im meinem Kommentar auch nicht die Rechtmäßigkeit bezweifelt. (innerlich tu ich es aber ;-)).
"...StefanKfG na die Anfechtung bei einer sofortigen Vollziehung wird aber schwierig ;-)..." Ja klar, wenn man sofort bar bezahlt schließt man den VA eigentlich ja ab. ;-)
Was die mal haben geben sie nicht so schnell wieder her! ;-D
Besser nicht gleich zahlen, sondern denen Arbeit machen!!! ;-P
StefanKfg am 30. Oktober 2008 14:14 Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Diese kann man aber beim Gericht beantragen. Wird dem stattgegeben braucht man erstmal nicht zu zahlen, bis das Urteil gesprochen wurde bzw. neu darüber entschieden wurde.
StefanKfg am 30. Oktober 2008 12:47 Naja, anfechtbar ist ein VA immer (Widerspruchsverfahren). Allerdings ist die Bestimmtheit ein wesentlicher Bestandteil eines VA's. Ich bezweifel zwar auch, dass der VA dadurch nicht unwirksam bzw. nichtig wird, aber vor Gericht hätte sowas keine Chance.
danke für das kompliment. dafür hab das letzte bild leicht bearbeitet. kannst es ja bei dir abspeichern.
Bild/er:

YuLy42 am 28. Oktober 2008 20:26 Los, mitsingen:

1 sekunde = 300.000 Kilometer
wieviele sekunden hat ein jahr? und das mal 300.000 kilometer
hab bei google nur sowas gefunden, vielleicht reichts dir ja.
http://www.dieweltenbummler.de/assets/images/Grenze_Danemark.jpg

wenn du die Oeffentlichkeit belügen willst - geht alles
http://info.kopp-verlag.de/news/fall-haider-autowrack-ist-eine-botschaft.html
Habe schon erlebt wie so eine Blaulichtfahrt enden kann.
Polizei fährt mit min. 160km/h auf 2spuriger innerstädtischer Straße (nur 50 erlaubt) auf Kreuzung mit roter Ampel zu, jemand fährt mit seinem PKW trotz Martinhorn auf die Kreuzung.
Fazit:
ewig langes Bremsenquietschen,Riesenknall ,2 Schrottautos, ein Schwerverletzter (der Fahrer des Zivil-PKW, Ich nicht), Kreuzung 45min. gesperrt, Bankräuber wird dann doch erwischt.
Bei 2 Verkehrskontrollen wurde ich durch die Polizei durch min. 3fach überhöhte Geschwindigkeit eingeholt, durfte nach kurzer Kontrolle unbehelligt weiterfahren da nichts festgestellt wurde.

Das hat mit Geschwindigkeit nichts zu tun.Manche Menschen bekommen schon Blaue Flecken wenn man ihnen mit dem Daumen auf dem Arm oder Bein drückt.Ausschlag gebend ist wie Widerstandsfähig das Haut und Muskelgewebe ist.
Batista65697 am 25. Oktober 2008 15:57 das ist auch korrekt