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Wenn es die Modelinie in Deutschland noch nicht gibt, dann vermutlich deswegen, weil die Firma den deutschen Markt - aus welchen Gruenden auch immer - bislang nicht bedienen moechte.
Klar koenntest Du versuchen, eine Lizenz fuer den Verkauf der fraglichen Waren zu bekommen. Dafuer musst Du Dich an die fragliche Firma wenden. Du solltest aber zunaechst eine grunlegende Marktforschung betreiben. Dass Du die Klamotten selber magst heisst ja nicht, dass es dafuer in Deutschland auch ausreichend Nachfrage gibt, um ein Geschaeft damit unterhalten zu koennen.
Ja klar brauchst die genehmigung von der Firma!
In einigen Geschäften für Schreib und Büro Waren haben die welche, bei media markt?Gibt eine schicke von Vouitton, ist aber richtig teuer! Ausgewählte Marken, die sich nur auf Taschen spezialisieren bieten auch oft business Taschen an, die sind teuer aber mega schick, ansonsten würde ich echt im netz schauen, ich habe eine gute von hama. Es gibt auch Aktenkoffer mit Laptop Funktion, aus alu, sehen sehr weltmännisch aus

Am besten denk ich mal bei Galeria Kaufhof oder Karstadt in der Lederwarenabteilung.

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Bei Speditionen oder im Supermarkt bei der Warenannahme.
im supermarkt einfach fragen oder bei umzugsunternehmen
Branch Office = Zweigstelle
akademikus am 17. Dezember 2009 08:08 japp!
flirtheaven am 17. Dezember 2009 08:10 stimmt, aber warum schreibt man dann nicht zweigstelle. ich finde denglisch furchtbar!
Das ist kein Denglisch, sonder nur Englisch.
Ich persönlich finde die ganzen Anglizismen in der deutschen Sprache ebenfalls unnötig.
..... Nur wei es sich besser anhört?
Beispiel: Douglas... come in and find out (Douglas.... komm´ rein und finde wieder raus) LOL
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Ja, das gibt es (leider) 2.65 ist bei Neubauten/Umbauten Pflicht. Jedoch kann man um diesen § in der Baunutzungsverordnung herumkommen, da es sich ja um ein bestehendes Bauwerk handelt und keine wesentliche Umbauten, durch eine Geschäftseröffnung erfolgen werden (also kein Bauantrag). Das müßte schon klappen.
Eine weitere Möglichkeit besteht (bei Bauantrag), wenn das Haus unter Denkmalschutz steht.
Die dritte und oft genommende Methode besteht (bei Bauantrag) in einer Bitte um ein Gespräch mit dem Bauamtsleiter/Leiter des Bauprüfamtes. Dies täte ich mir allerdings sparen, wenn überhaupt keine Baumassnahmen vorgenommen werden.
Baumassnahmen müssen erfolgen, da es sich um ein altes Haus (Jahrhundertwende, ca. 1890) handelt und die Decken z.B. feuerhemmend ausgerüstet werden müssen, auch sind evtl Wände zu versetzen je nachdem, was der Pächter möchte. Eine Nutzungsänderung muß wohl auch erfolgen, obwohl heute schon ein kleiner Laden in dem Haus existiert (schon seit ca. 35 Jahren).
DerSteppenwolf am 16. Dezember 2009 00:09 Tja bei Nutzungsänderung u.ä. sind 2.60 schon so eine Sache. Das Gespräch suchen, wenn wirklich Antrag beim Bauamt notwendig wird erscheint mir ratsam, denn 2.60 sind meines Wissens noch Ermessenssache.
1)ist das in jedem Bundesland anders(idiotisch,ich weiß) und 2)hängt das auch von der Größe der Räumlichkeiten ab-je größer,umso höher müssen sie sein.Weil passen theoretisch mehr Leute rein... 3)Einfach mal die Bauordnung des jeweiligen landes googeln oder gleich einen Fachmann-KEINEN Makler-fragen.In BRB reichte bei einer Kneipe ohne Essen 2,50m bei 45qm...

Es gibt Auflagen für Geschäftsräume, die ihr aber im Rathaus, Bauordnungsamt erfahren könnt. Ganz wichtig ist aber auch zu klären, obdas Gebäude ein Gewerbeobjekt oder ein Wohnobjekt ist. Es ist nicht überall möglich aus Wohnräumen einfach Gewerberäume zu machen.

Schau mal in die Landesbauordnung Eures Bundeslandes. Darüber hinaus solltest Du mal in den Feuer-und gewerbeplizeilichen Bestimmungen schauen.