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Nun bekomme ich jetzt schon Gema-Gebühren, weil ich mir gezwungenermaßen irgendwelche Lieder anhören muß!

Also das kann eigentlich nicht sein, daß der Künstler bezahlt, egal ob eigene oder fremde Werke. Ausnahme: in Österreich, da darf der bei der Gema (heiß dort anders)angemeldete Künstler seine eigenen Werke nicht kostenlos spielen. Wer Gema-Ärger hat, gehe bitte auf volxmusikanten.de (kein Tippfehler!)und dort auf Paragraphen. REPRO

Der Betreiber des Internet-Radios, aber nicht der Sänger. Die GEMA kassiert grundsätzlich für jede öffentliche Aufführung. Wessen Werke das sind, spielt dabei keine Rolle.
Ist so ähnlich wie bei den Rundfunkgebühren für den PC.
Das mit der Gema geht schon los wenn man einfach nur Rohlinge kauft. Die Gebühren für Datenträger und Brenner usw an die Gema sind schon in den Preisen dafür enthalten. Aber das Sänger für ihr eigenes geistiges Gut schon Gebühren abdrücken sollen hab ich noch nicht gehöhrt.

Jeder Komponist kann sich bei der Gema anmelden und bekommt anteilig Geld, wenn jemand seine Musik kommerziell nutzt. Natürlich muss er für seine eigene Musik keine Gema zahlen. Wenn er jedoch etwas covert, wie z. B. Beatles, werden Gema-Gebühren fällig.
steffiffm am 19. August 2008 21:27 Privat darf er Dir alles schicken, auch, wenn die Lieder nicht von ihm sind. Allerdings darfst Du das nicht öffentlich aufführen.
wim50 am 19. August 2008 21:39 Kommerzielle Nutzung ist kein Kriterium, JEDE öffentliche Aufführung ist GEMA-pflichtig. Auch das Radio in der Imbiss-Bude.

GEMA-Gebühren muss man nur für Werke bezahlen, deren Verwertungsrechte die GEMA hat.
Wenn sich ein Künstler nicht bei der GEMA registriert, dann hat die GEMA auch keine Rechte an seinen Werken und kann keine Gebühren für die Aufführung verlangen.
Ist ein Sänger allerdings bei der GEMA registriert, dann kann er seine eigenen Werke nicht mehr kostenfrei aufführen oder weitergeben!
wim50 am 19. August 2008 23:10 Sieht so aus, dass 300 Personen einfach zu viel sind. In einem Hochzeitsforum geht die GEMA auf das Thema ein:
http://www.hochzeitsforum.de/hochzeitsfest/1079-gemainformationen-fuer-discjocke...
Da würde ich dann aber glaube ich meinen Anwalt mit beschäftigen. Eine private Feier ist eine private Feier ist eine private Feier. Oder etwa plötzlich nicht?
So sieht die GEMA das:
"Bei der Beurteilung, ob eine Musikwiedergabe öffentlich ist, kommt es auf den Personenkreis an, der an einer Veranstaltung mit Musikdarbietung tatsächlich teilnimmt.
Nur wenn zwischen allen anwesenden Personen eine wechselseitige persönliche Beziehung besteht (z.B. innerhalb der Familie) oder alle eine solche zum Veranstalter haben, ist ausnahmsweise eine Öffentlichkeit zu verneinen.
Da der Begriff der Öffentlichkeit nach dem Urheberrechtsgesetz also sehr weit auszulegen ist, hat die Rechtsprechung auch demjenigen, der behauptet, eine Veranstaltung sei ausnahmsweise nicht öffentlich, hierfür die Beweislast auferlegt.
Es reicht daher nicht aus, eine Veranstaltung als nicht öffentlich zu bezeichnen; sie muss auch tatsächlich als solche durchgeführt werden.
Der "abgegrenzte Personenkreis" ist sowohl quantitativ als auch qualitativ zu sehen. Grundsätzlich gilt: je größer die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung, desto mehr spricht für die Öffentlichkeit dieser Veranstaltung, da bei einem großen Personenkreis alle Beteiligten untereinander gar nicht persönlich miteinander verbunden sein können."
Aber gerade diese "persönliche Verbundenheit" ist das herausragende Kriterium, das der Gesetzgeber für die Beurteilung der Öffentlichkeit einer Veranstaltung verlangt.
Grundsätzlich kann aber wohl doch festgehalten werden: Hochzeitsfeiern, die den Charakter von Familienfeiern aufweisen und bei denen bis zu rd. 50 Personen anwesend sind, die eine persönliche Verbindung zum Veranstalter (also zu den Brautleuten) haben, dürften nicht als öffentlich anzusehen sein."
(http://www.hochzeitsforum.de/hochzeit/topic/gema-anmeldung-fuer-die-hochzeitsfeier_2522.html)

http://www.gema.de/uploads/txmmsdownloads/gemakundenbroschuere_ad.pdf
Danach musst du bei privaten Feiern, wo nur Freunde und Verwandte teilnehmen nichts zahlen. Teile der GEMA mit, dass dieses eine private Hochzeitsfeier war, an der nur Freunde und Verwandte teilgenommen haben und gut ist die Sache.

Eine Hochzeit ist eine private Veranstaltung, da sollten keine Gema-Gebühren anfallen, die Gema sieht das allerdings anders. http://www.barmagazin.de/reports/gema.htm

In einem Prospekt der GEMA heißt es: "Stark vereinfacht heißt dies: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist natürlich der Fall, dass diese Personen alle miteinander befreundet oder verwandt sind. Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest beispielsweise sind deshalb öffentlich. Die private Party ist es dagegen nicht" Quelle: http://www.gema.de/uploads/txmmsdownloads/gemakundenbroschuere_ad.pdf
Teile also der GEMA mit, dass diese Hochzeit eine private Feier war, an der nur Verwandte und Freunde teilgenommen haben. Beziehe dich dabei auf diesen Prospekt, aus dem ich zitiert habe. Damit müsstest du dann Ruhe haben und nichts zahlen müssen.
Viel Erfolg.
gerwitt am 19. August 2008 10:01 Der Link oben ist falsch. Achte auch den Link, den ich einer neuen Antwort beigefügt habe.
Für den Musikantenstadl bekommst du eine Sonderprämie.
Oh, doll! LOL