Geld zurück - neue und gute Antworten

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    PC - Fachmann zu unfähig und verschludert meine Daten
    Antwort von CScheller CScheller
    Kommentar von Dunkey96 Dunkey96

    Alles klar bedankt !

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    Bahnkarte Geld Futsch?
    Antwort von AnneSommer AnneSommer

    Sparpreistickets wie in Deinen Fall sind bis 1 Tag vor 1. Gültigkeitstag gegen eine Gebühr von 15€ stornierbar/umtauschbar. Ab den 1.Geltungstag ist es ausgeschlossen*

    Zur einer Änderung der Verbindung am Reisetag/für den Reisetag heißt es:

    ****** Sollten Sie Ihre Reisepläne geändert haben, kann die Zugbindung einer Sparpreis-Fahrkarte am Reisetag gegen eine Gebühr von 15,- Euro aufgehoben werden. Zusätzlich ist die Differenz zwischen dem Sparpreis und dem Normalpreis zu zahlen. ******

    Quelle: http://www.bahn.de/p/view/angebot/sparpreis/spartickets.shtml

    Anne

    Kommentar von AnneSommer AnneSommerAnneSommer

    Das in *** gilt aber nur, wenn man am Reisetag eine andere Verbindung fährt.

    Da der günstigste Sparpreis ab 250 km ab 29€/mit BC25 21,75, bis 250 ab 19€/14,25€ mit BC25 ist da auch keine "wirkliche" Erparnis. zum Normalpreis.

    Anne

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    Bahnkarte Geld Futsch?
    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Heute bekommst du nichts mehr dafür...Sparpreise sind umtauschbar bis zum 1 Gültigkeitstag.

    Du hast da was gekauft, was du nicht benutzt hast...weg ist das Geld.

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    Bahnkarte Geld Futsch?
    Antwort von Rolf42 Rolf42

    Bei einem Sparpreis-Ticket sind Umtausch oder Rückgabe ab dem ersten Geltungstag (also ab heute) ausgeschlossen.

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    Bahnkarte Geld Futsch?
    Antwort von city12 city12

    Kommt darauf an ob es ein Umtausch bzw Stornierungsrecht hatte.

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    Bahnkarte Geld Futsch?
    Antwort von Seeteufel Seeteufel

    Das Geld ist leider futsch. Bei Sparpreisen und zeitgebundenen Fahrten kannst du sie nur bis 1 Tag vor Reiseantritt zurückgeben. Das kostet dann zwar eine Gebühr, es ist aber nicht alles weg.

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    Problem mit DHL-Sendung, bitte Hilfe!
    Antwort von Myrrhe55 Myrrhe55

    Ja, blöde Sache. Es gibt bei DHL eine Sendungsverfolgung. Jedes Paket hat eine Sendungsnummer und es kann nachvollzogen werden, was genau auf dem Weg passiert ist. Diese Sendungsnummer liegt floraprima vor.

    Wer hier in der Haftung ist, könntest zum Beispiel hier nachlesen http://www.anwalt.de/rechtstipps/paketversand-tipps-fuer-die-bescherung-per-post... Wie ich es verstehe, muss sich der Absender um die Erfüllung des Vertrags kümmern und die korrekte Ausführung der Leistung vom Versender verlangen. Das heißt, folraprima müsste sich direkt mit DHL auseinandersetzen, nicht du. Und du solltest die Leistung korrekt erhalten - oder dein Geld zurück. So versteh ich es, ist aber ohne Garantie ;-)

    Kommentar von dirtydiana93 dirtydiana93

    ich hatte glück und bekomme nächste woche eine ersatzlieferung :D

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    Nachhilfeschülerin will "Geld zurück" !!
    Antwort von Mathematrix Mathematrix

    Du bist noch zu jung um Nachhilfe zu geben, lass besser die Finger davon, da kann noch viel mehr Ärger aus ganz anderen Richtungen auf Dich und Deine Eltern zukommen, u.a. auch rein rechtlicher.

    Die Eltern Deiner Schülerin sind allerdings selber schuld, ihren PKW würden sie wohl kaum einem 14-jährigen Hobbyschrauber anvertrauen, warum dann aber die Zukunft ihres Kindes...

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    Nachhilfeschülerin will "Geld zurück" !!
    Antwort von Andrea2009 Andrea2009

    NIX! Wenn sie schwänzt, ist es ihr Problem. Schließlich hast du ihre Eltern auf das Problem hingewiesen. Von nichts kommt nichts und: ÜBUNG macht den Meister! (Nicht schwänzen!)

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    Nachhilfeschülerin will "Geld zurück" !!
    Antwort von Fluxus1 Fluxus1

    Genau genommen müsste man jetzt mal nachfragen, wer da was mit wem in welcher Form vereinbart hat usw., um die Sache abschließend beurteilen zu können.

    Ich erspar dir das und mach es kurz: ich würde wahrscheinlich erst mal gar nichts machen.

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    Nachhilfeschülerin will "Geld zurück" !!
    Hilfreichste Antwort von glaubeesnicht glaubeesnicht

    Die Eltern können das Geld nicht zurückfordern! Lass dich auf keinen Fall einschüchtern! Wenn deine Nachhilfeschülerin nicht mitmacht, kann auch niemand erwarten, dass sie sich schlagartig in diesem Fach verbessert! Außerdem hast du ja ihren Eltern Bescheid gesagt, wie sie sich verhält!

    Kommentar von abc8206 abc8206abc8206

    Danke sehr

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    Nachhilfeschülerin will "Geld zurück" !!
    Antwort von kittykatze90 kittykatze90

    Hast du ein Garantieversprechen auf gute Noten gegeben? Wenn Nein dann habe nsie Pech gehabt. Mach ihnen noch einmal klar dass die Noten auch abhängig von der Leistung der Tochter sind, wenn die Tochter sich nicht bemüht kannst du auch nicht smachen - du hast deine Arbeit erledigt und solltest dafür auch bezahlt werden

    Kommentar von abc8206 abc8206abc8206

    danke für die antwort :)

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    Nachhilfeschülerin will "Geld zurück" !!
    Antwort von Possi Possi

    Gibs ihnen nicht zurück. Erklär ihnen die Situation und sag, dass sie selber dran schuld ist wenn sie schwänzt und nicht zuhört.

    Kommentar von abc8206 abc8206abc8206

    danke

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    Garantie - Media Markt. Betrug ?
    Antwort von Anaxabia Anaxabia
    Abgestimmt für: Dat dürfen die

    Beim 3. gleichen Defekt hast Du die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag. Es muss also jedes mal der exakt gleiche Fehler auftreten. Wenn es verschiedene Mängel sind (bpsw. einmal funktioniert die Fernbedienung nicht, einmal flackert das Bild...etc) gilt das nicht.

    Ja, Zeitwert abziehen nach einem Jahr Nutzung ist üblich. Du hattest ja für 1½ Jahre einen Nutzen. Dieser kann vom Kaufpreis abgezogen werden.Sonst hättest Du ja einen Fernsehr für umsonst gehabt.

    Kommentar von ProfDrHouse ProfDrHouseProfDrHouse

    Beim 3. gleichen Defekt hast Du die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag.

    aber nur wenn er Gewährleistung geltend gemacht hat und das hat er nun mal nicht. somit gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers denn die erste Reklamation war 9 Monate nach Kauf und da wird er sicher nicht bewisen haben dass der Fehler von Anfang an bestand somit kann er nicht vom Kaufvertrag zurücktreten sondern muss sich an die Herstellervorgaben halten und die besagen nun mal dass der Hersteller entscheidet und nicht der Kunde.

    Sagt der Hersteller ich kanns nicht mehr Reparieren und tauschen geht auch nicht mehr daher bekommst du nen Zeitwert ist das vollkommen IO so wie du es schreibst.

    Kommentar von Anaxabia AnaxabiaAnaxabia

    aber nur wenn er Gewährleistung geltend gemacht hat und das hat er nun mal nicht

    Hab mal bei $Hardwareversand gearbeitet. Dort wurde der Rücktritt bei dreimaligem Einschicken selbst dann gehandhabt, wenn die ersten zwei Einsendungen direkt über den Hersteller erfolgt sind, sofern der Kunde dazu Unterlagen hatte.

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    Garantie - Media Markt. Betrug ?
    Antwort von zolo2011 zolo2011
    Abgestimmt für: Hau den Typen von Media Markt eine Rein :)

    keine antwort mehr ?

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    Garantie - Media Markt. Betrug ?
    Antwort von ProfDrHouse ProfDrHouse

    wann hast du ihn zum ersten mal zur Rep gebracht?

    Kommentar von zolo2011 zolo2011

    naja ich weis nicht genau ob es in den ersten 6 maten war .... naja auch egal oder?

    Kommentar von ProfDrHouse ProfDrHouseProfDrHouse

    nein eben nicht das ist entscheidend. denn nur wenn es Gewährleistung war hast du ansprüch auf rücktritt sonst hast du Garantie geltend gemacht und dann gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers

    Kommentar von zolo2011 zolo2011

    ja es ist aufjedenfall in der gewährleitungszei also innerhalb von 24 monaten.

    Kommentar von ProfDrHouse ProfDrHouseProfDrHouse

    6 Monate ist wichtig nicht 24 Monate oder hast du bewisen dass der Fehler von anfang an bestand mit nem Gutachten?

    Kommentar von zolo2011 zolo2011

    da muss ich mal ebend schauen

    Kommentar von zolo2011 zolo2011

    das erste mal nach 9 monaten

    Kommentar von ProfDrHouse ProfDrHouseProfDrHouse

    tja dann passt alles kannst nicht mehr vom Vertrag zurücktreten der MM betrügt dich nicht sondern bekommt das Geld vom Hersteller oder Distributor und leitet es an dich weiter. Du hast Garantie geltend gemacht und keine Gewährleistung somit alles IO

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    Garantie - Media Markt. Betrug ?
    Antwort von balduin01 balduin01
    1. Allgemein

    Der Nacherfüllungsanspruch ist der primäre Gewährleistungsanspruch des Kauf- und Werkvertrages. 2. Nacherfüllung im Kaufrecht 2.1 Allgemein

    Im Falle der Mangelhaftigkeit der Kaufsache hat der Käufer zunächst (nur) einen in § 439 BGB geregelten Nacherfüllungsanspruch. Dem Käufer steht dabei das Wahlrecht zu: Er kann wählen, ob er die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache wünscht.

    Der Käufer muss den Verkäufer zur Nacherfüllung auffordern. Dabei kann die (erstmalige) Fristsetzung zur Ausführung der Nacherfüllung auch in der Berufungsinstanz erfolgen (BGH 20.05.2009 - VIII ZR 247/06).

    Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder unmöglich ist. 2.2 Ausschluss der Nacherfüllung

    Der Nacherfüllungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn

    die Nacherfüllung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vorgenommen wird,
    die Ausführung der Nacherfüllung für den Verkäufer nicht möglich ist,
    die Kosten der Nacherfüllung für den Verkäufer unverhältnismäßig sind oder
    die vom Verkäufer vorgenommene Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Das ist sie, wenn sie zwei Mal ergebnislos durchgeführt wurde.
    

    Soweit der Nacherfüllungsanspruch ausgeschlossen ist, kann der Käufer direkt die anderen kaufvertraglichen Gewährleistungsrechte geltend machen.

    Hat der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig verschwiegen, so ist der Käufer im Regelfall berechtigt, den Kaufpreis sofort - ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung - zu mindern (BGH 09.01.2008 - VIII ZR 210/06). 2.3 Kosten

    Bei den durch die Nacherfüllung entstehenden Kosten ist wie folgt zu unterscheiden:

    Die allgemeinen Kosten der Nacherfüllung sind gemäß § 439 Abs. 2 BGB vom Verkäufer zu tragen. Das Gesetz nennt dabei beispielhaft Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
    Der BGH hat dem EuGH zwei Fragen zu den Kosten der Nacherfüllung vorgelegt (BGH 14.01.2009 - VIII ZR 70/08), die wie folgt entschieden wurden (EuGH 16.06.2011 - C 65/09 und EuGH 16.06.2011 - C 87/09):
    a)
    Wenn ein gemäß seiner Art und seinem Verwendungszweck eingebautes Verbrauchsgut mangelhaft ist, ist der Verkäufer verpflichtet, den Aus- und Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts entweder selbst vorzunehmen oder die Kosten zu tragen.
    
    Die Entscheidungen des BGH (so u.a. BGH 15.07.2008 - VIII ZR 211/07), nach dem der Verkäufer nicht den Einbau der ersatzweise gelieferten Kaufsache schuldet, wenn der Käufer die mangelhafte Kaufsache selbst eingebaut hatte, ist daher überholt.
    b)
    Die Ersatzlieferung für ein vertragswidriges Verbrauchsgut als einzig mögliche Art der Abhilfe kann vom Verkäufer nicht verweigert werden, weil der Ausbau und Einbau dieses Verbrauchsguts aus der Sache, in die es eingebaut wurde, Kosten verursachen würde, die verglichen mit dem Wert, den das Verbrauchsgut hätte, wenn es vertragsgemäß wäre, und der Bedeutung der Vertragswidrigkeit unverhältnismäßig wären.Aber: Der Anspruch des Verbrauchers auf Erstattung der Kosten für den Ausbau des mangelhaften Verbrauchsguts und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts kann auf die Übernahme eines angemessenen Betrags durch den Verkäufer beschränkt werden.
    

    2.4 Leistungsort/Erfüllungsort

    Die Frage, an welchem Ort die Leistung der Nacherfüllung zu erfüllen ist (Leistungsort / Erfüllungsort), wenn die Parteien keine wirksame dahin gehende Vereinbarung geschlossen haben (d.h. muss der Käufer den Kaufgegenstand zu dem Geschäftssitz des Verkäufers bringen oder muss der Verkäufer den Kaufgegenstand an dem Wohnsitz des Käufers abholen), war lange Zeit umstritten.

    Der BGH hat nunmehr entschieden, dass "der Leistungsort / Erfüllungsort für die Nacherfüllung nach der allgemeinen Vorschrift des § 269 BGB zu bestimmen ist" (BGH 13.04.2011 - VIII ZR 220/10). Es gelten folgende Grundsätze: 1. In erster Linie sind die von den Parteien getroffenen Vereinbarungen entscheidend. 2. Bei dem Fehlen einer vertragliche Abrede über den Leistungsort / Erfüllungsort ist auf die jeweiligen Umstände, insbesondere auf die Natur des Schuldverhältnisses abzustellen. Zu den zu berücksichtigenden Umständen zählen anerkanntermaßen die Ortsgebundenheit und Art der vorzunehmenden Leistung, die Verkehrssitte, örtliche Gepflogenheiten und eventuelle Handelsbräuche. 3. Lassen sich auch hieraus keine abschließenden Erkenntnisse gewinnen, ist der Erfüllungsort letztlich an dem Ort anzusiedeln, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz beziehungsweise seine gewerbliche Niederlassung § 269 Abs. 2 BGB) hatte.

    Die Urteile OLG München 12.10.2005 - 15 U 2190/05 sowie OLG München 20.06.2007 - 20 U 2204/07 sind daher überholt. 2.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Das Recht der Nacherfüllung kann bei Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufvertrages vor dem Auftreten des Mangels nicht durch eine Vereinbarung oder in den Allgeme

    Kommentar von zolo2011 zolo2011

    Das ist echt mega lieb nur kannst mir bitte sagen was kann ich machen und dürfen die das ?

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    Garantie - Media Markt. Betrug ?
    Antwort von hauseltr hauseltr
    Abgestimmt für: Dat dürfen die

    Zeitwert, abziehen und das nicht grad wenig.

    Leider ja!

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    Garantie - Media Markt. Betrug ?
    Antwort von RESAMALI RESAMALI

    Ist komischund den TV einfach umtauschen?

    Kommentar von zolo2011 zolo2011

    Ja will ich auch, aber die meinen das Gerät gibts nicht mehr ..... so ein quatsch.

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    VIRUS auf PC und Internetkauf
    Antwort von kruszi kruszi

    Annahme der Pakete verweigern, Einwurfeinschreiben an die Firma mit Wiederruf, Missbrauch der Firma melden und natürlich Anzeige gegen unbekannt stellen. Viren sind per Definition allerdings nicht zum Ausspähen von Kreditkartennummern, etc da. Technisch ist das ausspähen von Kreditkartendaten sehr schwer zu realisieren. Die meisten fallen auf sog. Phishing rein.

    Kommentar von bebbi2307 bebbi2307

    Hallo und Danke für deine Antwort. Wenn ich also auf eine Phishing Seite reingefallen bin und auch keine Ware bekommen habe und auch keine Kontaktaufnahme möglich ist, bekomme ich dann auch mein Geld zurück?

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