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Gehalt - neue und gute Antworten

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Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Darf ich in 2 Monaten pro jahr soviel verdienen wie ich will?

Ioooo
beantwortet von Ioooo am 25. Juli 2008 13:46
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Wenn es um einen 50-Tage-Job geht (=kurzfristiger Minijob), guck mal bei www.minijob-zentrale.de / Arbeitgeber / Geringfügige Beschäftigung

Keine Sozialabgaben, Steuer ggf. durch den Arbetgeber gezahlt.

Bei der minijob-zentrale kann man auch anrufen.

Achtiung: Bei mehe als 7000€ nähert man sich der Einkünftegrenze für das kindergeld.

Kommentar von Simple_avatar2smallkayka007 am 25. Juli 2008 13:53

nein es geht um einen minijob... nicht nur 50 tage! weiß jemand wo man so ein anmeldefomular herbekommt? finazamt oder gibs das auch online zum ausfüllen?? wenn ja, bitte link schicken!!! vielen vielen dank an alle!! ihr habt mir sehr geholfen!!!

Kommentar von Simple_avatar7smallkleineroteHexe am 25. Juli 2008 19:06

Wenn es mehr als 50 Tage sind, ist es nicht mehr kurzfristig.

Die 400€-Grenze kann 2x im Jahr überschritten werden, aber nur aus unvorhersehbaren Gründen, z. B. Krankheitsvertretung.

Es gibt kein Formular im Internet, das erledigt der Arbeitgeber für dich.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 25. Juli 2008 19:26

Deine Frage hätte man auch in Richtung kurzfristig verstehen können.

Beim Minijob darf die 400€-Grenze 2x im Jahr überschritten werden, wie 'kleineroteHexe' schrieb. Insgeamt darf man aber im Jahr nicht über 4800€ kommen.

Das Anmelden macht der Arbeitgeber, und wenn er die Steuer pauschal zahlt, muss der Job nicht mal in der Steuererklärung angegeben werden.

Mehr: www.klicktipps.de/minijob_400euro.php


Darf ich in 2 Monaten pro jahr soviel verdienen wie ich will?

Indy72
beantwortet von Indy72 am 25. Juli 2008 12:27
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Du darfst zwei mal im Jahr mehr verdienen als 400 Euro, ohne Versicherungspflichtig zu werden. Für das Finanzamt zählt im Prinzip das Jahreseinkommen. Wenn du nicht den grundfreibetrag überschreitest, wäre der Verdiens auch steuerfrei. Alles, was drüber hinaus geht, wird normal progressiv besteuert.

Kommentar von Simple_avatar2smallIoooo am 25. Juli 2008 13:47

Wenn es um einen 50-Tage-Job geht, stimmt diese Aussage nicht.

Kommentar von Simple_avatar2smallkayka007 am 25. Juli 2008 13:53

nein es geht um einen minijob... nicht nur 50 tage! weiß jemand wo man so ein anmeldefomular herbekommt? finazamt oder gibs das auch online zum ausfüllen?? wenn ja, bitte link schicken!!! vielen vielen dank an alle!! ihr habt mir sehr geholfen!!!


Darf ich in 2 Monaten pro jahr soviel verdienen wie ich will?

Indy72
beantwortet von Indy72 am 25. Juli 2008 12:27
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Du darfst zwei mal im Jahr mehr verdienen als 400 Euro, ohne Versicherungspflichtig zu werden. Für das Finanzamt zählt im Prinzip das Jahreseinkommen. Wenn du nicht den grundfreibetrag überschreitest, wäre der Verdiens auch steuerfrei. Alles, was drüber hinaus geht, wird normal progressiv besteuert.

Kommentar von Simple_avatar2smallkayka007 am 25. Juli 2008 12:51

Okay aber muss ich das vorher anmelden, wenn ich mehr verdiene als 400? Ich habe gehört, dass man so ein Formular ausfüllen muss. was ist dann der Grundfreibetrag? die rund 7000 euro im Jahr?


Fragen über die Ägyptologie

anonym
beantwortet von jasmin1970 am 25. Juli 2008 06:29
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Fragen über die Ägyptologie

wim50
beantwortet von wim50 am 24. Juli 2008 20:15
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Um's mal zurückhaltend auszudrücken, der Stellenwert einer solchen Ausbildung am Jobmarkt hat in den letzten Jahren arg gelitten. Und die Ökonomisierung der Gesellschaft hat sicher noch nicht ihren Höhepunkt erreicht. Bei allem, was nicht schnell und reichlich Gewinn abwirft, wird der Rotstift angesetzt.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 24. Juli 2008 20:29

Und noch was. In Agypten Mumien ausgraben ist ein Thema für den Film. Die sind alle schon ausgegraben und lagern größtenteils in irgendwelchen Kellern und rotten neben Tausenden anderen Artefakten langsam vor sich hin. Das wäre dann u.U. der Arbeitsplatz des Ägyptologen.


muss chefin das versprochene Gehalt zahlen?

albundysohn
beantwortet von albundysohn am 23. Juli 2008 20:47
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Ein mündlicher Vertrag ist rechtlich wie ein schriftlicher. Das Problem ist es, das Gesprochenen zu beweisen.

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 23. Juli 2008 20:49

genau richtig



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