wenn auf diesem grundstück vorher schon einmal jemand gewohnt hat dann kann es ja sein dass die ihn vergraben haben.
aber ich würde vorsichtshalber mal zur örtlichen polizei gehen
wenn auf diesem grundstück vorher schon einmal jemand gewohnt hat dann kann es ja sein dass die ihn vergraben haben.
aber ich würde vorsichtshalber mal zur örtlichen polizei gehen
wenn es ein iphone 4s ist dann kanst du siri fragen dass es dir die kontakte zeigt oder du gibts es im fundbüro ab.
Bring ihn zur urologischen Fachklinik. Die "sprengen" auch Nierensteine.
Bringt den Vogel wieder zu dem Ort zurück, wo ihr den mitgenommen habt. Das ist ein sogenannter Ästling, ein Jungvogel, der zwar aus seinem Nest heraus ist, aber dennoch weiterhin von seinen Eltern versorgt wird.
Dass ihr den Vogel angefasst habt, ist kein Problem. Die Altvögel stören sich nicht am Menschengeruch und werden das Küken wieder annehmen.
Einfach mit dem Messer aufschneiden und rausholen.
Ball aufschneiden. Irgendwas rausholen. Tadaaa.
Wenn die Eltern den Jungvogel nicht mehr angenommen haben, bitte hier (auch die Ergänzungen) lesen, ich habe zur Aufzucht von Amseln und anderen Weichfressern einen Tipp verfasst:
http://www.gutefrage.net/tipp/hilflosenverwaistennackten-jungvogel-aufgefunden--...
Regenwürmer mit Erde dran + Elektrolytlösung geben. Da es ein voll befiederter Ästling ist, braucht er keine künstliche Wärmequelle mehr, außer er fühlt sich kalt an.
Dann schnellstmöglich an eine Auffangstation!
Das ist eine junge Amsel. Sie ist schon alt genug, dass sie außerhalb des Nestes ist und dort von ihren Eltern gefüttert wird. Dass ihr sie angefasst habt ist kein Problem (Amseln sind Singvögel und die haben keinen besonders guten Geruchssinn, wegen Anfassen verstoßen sie ihre Jungen nicht), aber dass ihr sie mitgenommen habt. Legt ihn dort wieder hin und beobachtet das von weitem. Wenn ihr die Geduld habt am besten über Stunden. Seht ihr, dass die Eltern den kleinen wieder füttern, ist es okay. Ansonsten... Naja
Setzt ihn in unittelbare Nähe des Spielplatzes, so dass da zwar nicht die Kinder sind, aber die Eltern ihn noch piepen hören könnnen. Dann entfernt ich euch so weit, dass ihr ihn noch beobachten könnt und wartet, ob die Eltern dann kommen. Kann auch länger als ne Stunde dauern, aber wenn ihr dem Kleinen helfen wollt und das Nest nicht erreichbar ist, ist das die einzige Lösung.
macht das was der tierarzt gesagt hat!! sonst stirbt er euch!!
Lebt er noch? Weil wenn solltet ihr den Vogel aufziehen oder in ein Tierheim bringen.
Ja er/sie lebt noch!!
Geht zum Tierarzt.
Da waren die doch gerade
erst mal muss nicht jeder erkennen ob sowas wertvoll ist und ich glaube in einer bar bleibt mehr liegen wie mal ein feuerzeug,die bräuchten bestimmt einen ganzen raum um den krempel aufzuheben der sich da ansammelt.wenn es schon so wertvoll ist warum lässt das einfach so rumliegen,es könnte ja jeder x beliebige einstecken.also pass in zukunft auf deine dinge selbst auf und versuche nicht andere wegen deiner schlamperei zu belangen
Erst mal muss nicht jeder erkennen ob sowas wertvoll ist **
so sowas wie eine sonnenbrille – ob die 9.99 oder 600 kostet, kann auch nicht jeder erkennen. Was macht man da? Lässt man das einfach sein, weil der Kellner den Wert nicht erkannt hat?
bräuchten bestimmt einen ganzen raum um den krempel aufzuheben
dafür gibt es sow as wie Fundbüros.
wenn es schon so wertvoll ist warum lässt das einfach so rumliegen
))) Was heißt „einfach so“? ))) Ich habe es ca. 10 Jahre. Das Lokal ist sowas wie eine Stamm-Bar – bin gerne da.. Kann in den 10 Jahren passieren.. Leider..((
es könnte ja jeder x beliebige einstecken
wenn die gesagt hätten, dass die das nicht haben, würde ich nicht wissen WO ich das vergessen habe… oder ob es einfach aus der Hosentasche rausgefallen ist. Dann wären die Fragen gar nicht da ))
P.S.: ich belange ja keinen ))) ich stelle nur Fragen )))
Aber auch wenn die das weggeschmissen/entsorgt haben, vermute ich, dass es gesetzlich nicht ganz ok ist.
Da irrst du dich :-O
„Ja, wir haben es gefunden, aber nach ein paar Tagen entsorgt, da das Teil keinen hohen Wert hatte. Außerdem, bist erst nach einer Woche gekommen – zu spät – selber schuld..“
Da hat der Wirt nun völlig recht :-)
Fundsachen geringen Werts (und diese Einschätzung darf der Finder ohne Sachverständigengutachten durchaus selbst treffen, zumal der Kaufpreis nicht dem Zeitwert entprechen muß) wären weder zur Anzeige zu bringen und abzugeben noch aufzubewahren :-O
Wer ein behauptet wertvolles Zippo liegenlässt und sich eine Wochen nicht meldet, hat in der Tat "selber schuld" :-O
Das einzige, was dir mit gedachten oder hier angeregten unberechtigten juristischen Forderungen droht, wäre ein Hausverbot (solche Gäste braucht niemand) und eine widerklagende Anzeige wegen übler Nachrede und Rufschädigung, wenn du die völlig unbewiesenen Behauptung, er oder ein MA hätte sich das Feuerzeug eingesteckt, öffentlich behauptest.
Von dem Prozesskostenrisiko, das den Wert bei Weitem übersteigen wurde, mal ganz abgesehen.
G imager761
Da irrst du dich :-O
Wie ich das verstehe, würde ich mich irren, wenn es einen Wert nicht über 10 Euro hätte.
Fundsachen geringen Werts (und diese Einschätzung darf der Finder ohne Sachverständigengutachten durchaus selbst treffen, zumal der Kaufpreis nicht dem Zeitwert entprechen muß) wären weder zur Anzeige zu bringen und abzugeben noch aufzubewahren :-O
„ohne Sachverständigengutachten“ ist klar, aber was heißt „selbst treffen“? heißt es auch, dass wenn ich z.B. eine Sonnenbrille von Oakley (sieht ganz "normal" aus) die 600 Euro kostet finde, kann ich sagen, „ah, sieht wie da drüben für 9.99 aus“ und die „wegschmeißen“? Ist es eine rein subjektive bewertung? (mich interessiert, was das Gesetz dazu sagt).
„Das einzige, was dir mit gedachten oder hier angeregten unberechtigten juristischen Forderungen droht, wäre …“
Das verstehe ich auch. Ich kann im besten Fall maximal diese 50Euro bekommen und dazu viel „Kopfschmerzen“.. natürlich weiß das auch der Besitzer ))
Fundsachen geringen Werts (und diese Einschätzung darf der Finder ohne Sachverständigengutachten durchaus selbst treffen, zumal der Kaufpreis nicht dem Zeitwert entprechen muß) wären weder zur Anzeige zu bringen und abzugeben noch aufzubewahren :-O
Gibt es ein Gesetzestext hierzu oder auf was stützen Sie Ihre Aussage?
Ich finde nur:
BGB § 966 Verwahrungspflicht
(1) Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet.
Mein Zippo-Feuerzeug (bin Nichtraucher, aber drücke Siegel auf meine Briefe) hat 25,- Euro gekostet und ist vom äußeren Anschein her "wertvoll". Wenn deines 50,- Euro gekostet hat, dann war der Wert auf jeden Fall erkennbar. Jetzt musst du mal schauen was du regeln kannst. Wer hier gleich mit "Klagen" kommt, der hat keine Ahnung was der ganze Spaß kostet. Das muss man nämlich alles selbst in Vorkasse bezahlen (auch seinen Anwalt).
+1 )) Sehe ich genau so..
So wie Du es vermutest ist es wahrscheinlich gelaufen.
Schreib den Besitzer nochmal an stelle eine konkrete Frist und kündige einen Strafantrag wegen Unterschlagung an, wenn kein Ersatz geleistet, oder das Feuerzeug nicht doch wieder auftaucht. Verstreicht die Frist solltest Du Deine Ankündigung allerdings auch wahr machen. Letztlich könnte der Anhörungsbogen der irgendwann dort eintrudelt, schon einiges bewirken.
Hallo :)
Wenn erkennbar ist dass der Wert 10 Euro übersteigt, so müsste der Fund angezeigt/gemeldet werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fundrecht_(Deutschland)
Evtl. kann man wegen Unterschlagung Anzeige erstatten wenn vermutet wird dass das Feuerzeug "eingesteckt" wurde, aber da es ja "fortgeworfen" wurde entfällt dies...
Schadensersatz in Höhe des zeitl. Gegenwerts könnte gefordert werden, da es im Müll landete und nicht mind. 6 Monate aufbewahrt wurde.
Aber letztlich bleibt es an dir zu beweisen, dass die Bar es gefunden hat...
Wenn erkennbar ist dass der Wert 10 Euro übersteigt, so müsste der Fund angezeigt/gemeldet werden.
Es ist erkennbar. Gibts in jedem Laden.
Aber letztlich bleibt es an dir zu beweisen, dass die Bar es gefunden hat...
Ich habe eine Mail, wo der Barbesitzer das bestätigt.
Ok, aber nicht jeder weiß ob es ein wertvolles oder lediglich ein 5 Euro Zippo ist.
Glückwunsch, dann zeig diese der Polizei/Staatsanwaltschaft und der Finder muss mal den Müll durchwühlen ob er nich doch was darin findet...zumindest den Wert des Feuerzeugs sollte er nun kennen lernen ;-)
Das fiele m.E. in die Rubrik 'Fundunterschlagung' (Strafrechtliche Verjährung nach 5 Jahren): http://www.cosmiq.de/qa/show/2226349/Wie-hoch-ist-die-Strafe-fuer-Fundunterschla..., drohe ruhig mal mit so einer Anzeige...
Vermutlich ist es tatsächlich nicht ganz okay, aber seien wir ehrlich: Wer etwas Wertvolles liegenlässt, kümmert sich nicht erst nach einer Woche darum. Zumindest hättest du anrufen können. Also würde ich sagen: Hake die Sache ab und verbuche sie unter "Lehrgeld".
P.S.: Ich erinnere mich da an eine Situation von vor zwei Jahren oder so. Ich hatte im Zug ein ebook-Lesegerät im Wert von mehreren Hundert Euro liegenlassen. Habe sofort den übrigens allenfalls mittelprächtig funktionierenden Funddienst der Bahn kontaktiert, und, nach ca. zwei Wochen, die Polizei, um Anzeige zu erstatten, wegen Fundunterschlagung. Die haben abgewinkt und gemeint, dass ich gern kommen und die Sache zu Protokoll geben könnte, dann hätte ich ein offizielles Papier für evtl. Versicherungen, aber mehr würde da von ihrer Seite aus nicht laufen ...
Die Situation ist schon anders. Das Lesegerät wurde nicht gefunden.. Wenn die aber gesagt hätten, dass die es haben, du gehst hin und plötzlich heißt es: sorry, wir haben es nicht mehr(entsorgt/verbrannt/ausgeflutet…)))“ – dann wäre das…. ich sag mal – verdächtig)))
Der Sachverhalt ist nicht wesentlich anders.
Etwas wurde verloren - da es dort aber nicht mehr ist wo es lag, wurde es gefunden und entweder weggeworfen oder einbehalten. So wie dein Feuerzeug auch.
Wie ich es bereits sagte, musst du beweisen bzw. hinreichend glaubhaft machen wer es nun hat oder dass die Bar vor der Polizei, etc. zugibt es gefunden zu haben.
Ich verstehe, dass wir im 21 Jahrhundert leben, wo Telefon und Internet immer da ist. Es gibt aber Momente im Leben, in denen es unmöglich ist anzurufen oder eine Mail zu schreiben :) (sorry, aber Konkreter möchte ich da nicht werden). Letztendlich geht es darum, das es „tatsächlich nicht ganz okay“ ist.
Offenbar jedenfalls wichtiger als ein 50-Euro-Zippo - dann stehe auch dazu und versuche jetzt nicht, den Wirt dafür hinzuhängen und einen Schaden ersetzt zu verlangen, den ausschließlich du verursacht hast :-O
Ganz richtig.. „hinzuhängen“ will ich auch nicht. )) Ich sage auch nicht, dass es geklaut ist. Stehe auch zu, dass ich das „verursacht habe“ ))
Es geht nur darum, dass es für solche Fälle (Fundstücke) bestimmte Regelungen gibt, an die sich auch eine Bar, die sich als hypernobel und teuer präsentiert, halten muss. Oder irre ich mich?
Nein, du irrst dich nicht. Aber es gibt eben auch bestimmte (ungeschriebene) Regeln, an die man sich als Eigentümer der Fundsachen besser halten sollte. Zum Beispiel die, dass man die Sache nicht tagelang auf sich beruhen lässt. Und das mit den "Momenten im Leben", in denen man nicht anrufen kann, ist doch nun wirklich Quark - das wirst du selber zugeben müssen. Was sollen das für "Momente" gewesen sein? Hast du eine Woche bewusstlos im Krankenhaus gelegen?
Nein, am Anfang wusste ich gar nicht, dass ich es verloren habe.
Bin für 4 Tage ins Ausland. Nach 4 Tagen habe ich angefangen zuhause zu suchen, alle Freunde zu befragen, an der Uni am „Arbeitsplatz“ zu suchen, und auch an allen Orten, wo ich mich vor der Reise aufhielt. Das hat drei Tage gekostet, biss die ich diejenigen gefunden habe, die das gefunden haben. Gleich am Anfang hieß es: ja, es wurde gefunden, lag da (Platz gezeigt), aber „wir sind hier 20 Leute, die da arbeiten, wissen nicht wer das momentan hat“. Das hat man mir 4 Wochen widerholt. Wo ich danach den Geschäftsführer angeschrieben habe, hieß es plötzlich: „ich hab mit allen gesprochen, ja, es wurde gefunden, aber ein paar Tage nach dem Fund weggeschmissen.“
P.S.: Ich denke dass, ob ich „bewusstlos im Krankenhaus“, oder „nur“ mit einem gebrochenem Bein lag, oder sonst was passiert ist, ist prinzipiell irrelevant.
Ja man wir gehen auf ein 5 m. hochen Baum.