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Das könnte sein. aber, und das ist jetzt kein Witz, es können auch Verdauungsstörungen sein. Wenn du dich Nachts entspannst, arbeitet dein Darm. Der hat aber kaum noch Platz und so kann das ähnliche Beschwerden machen. am besten du fragst mal deinen Doc.
Und wie die schmerzhaft sein können... Wenn du dir unsicher bist, geh in die Wanne. "Unechte" Wehen werden da erträglicher bzw gehen weg und "echte" werden schlimmer.
Hallo, also dem Grunde nach schließe ich mich an, mit ein paar kleinen wichtigen Änderungen!
Elternzeit (oder früher Elternurlaub) ist grds. möglich jedoch nur bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Da Dein Arbeitsverh./ Ausbildung jedoch am 18. Juni 08 beendet war ist auch die Elternzeit mit diesem Zeitpunkt beendet. Während der Elternzeit besteht eine in der Regel kostenfreie Versicherung (bei Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse). Bedeutet auch die kostenfreie Versicherung für Dich und das Kind (in der Familienversicherung) endet zu diesem Zeitpunkt.
Wenn Du Elterngeld beantragst (Antragsverfahren ist je nach Bundesland unterschiedlich) kann die kostenfreie Krankenversicherung für den Zeitraum verlängert werden in welchem Du Elterngeld bekommst.
Sollte Dein Arbeitsverhältnis weiter bestehen ist natürlich eine Elternzeit von max. 3 Jahren möglich und damit ein kostenfreier Versicherungsschutz.
Da es jedoch hier mehrere Varianten gibt ist eine individuelle Beratung (z.B. bei der Elterngeldstelle oder Deiner Krankenkasse) ratsam.
Man sollte auch den sozialen Aspekt nicht unterschätzen, weil sich dort oft nette Kontakte ergeben. Zudem kann man sämtliche Wehwehchen bekakeln. Wie gut und sinnvoll er ist, liegt eher an der Hebamme. Ich habe hier einen Artikel von mir dazu
http://www.hebamme4u.net/schwangerschaft/schwanger-24-woche/geburts-vorbereitung...
Ich versuche mal die verschiedenen Fragen nach bestem Wissen zu beantworten: 1. Du warst in der Ausbildung (hast sie offenbar beendet?), warst wahrscheinlich 8 Wochen im Mutterschutz und hattest danach noch Urlaub oder geabrbeitet. Der Ausbildungsvertrag ist mit Ende der Ausbildung ausgelaufen, Dein Arbeitgeber hat nicht die Pflicht Dir Elternzeit (= arbeitsfreie Zeit bis zu drei Jahre nach Geburt eines Kindes ohne Bezahlung) zu gewähren, falls er Dich nicht weiterbeschäftigen will. 2. Elterngeld kannst Du bekommen, die Höhe hängt von Deinem letzten Ausbildungsgehalt ab. Anträge gibts bei den Bürgerämtern. 3. Während Du zuhause bist und Deine Kind erziehst kannst Du bis zu drei jahre von den Beiträgen der Krankenkasse freigestellt werden.
Hoffe Dir geholfen zu haben.
ich habe keine mit gemacht ,das kommt allesvon alleine.

Ja, weil man dort auch auf die Geburt vorbereitet wird. Du lernst das richtige Atmen und wie du am besten zwischen den Wehen entspannen kannst.

Seinerzeit zu meiner Zeit gab es das leider noch nicht, aber ich würde es dennoch empfehlen, weil es dem Körper bekommt und Du Dich so auf die Geburt vorbereiten kannst. Ich durfte dann Wochenbettgymnastik machen, und die bekam mir wirklich sehr gut.
dragon100 am 24. August 2008 19:34 Ja und so abwechslungsreich!:-))
Es macht Sinn, da es da nicht nur um die Gymnastik geht. Erkundige Dich doch einfach beim betreuenden Frauenarzt, der Hebamme und oder Deiner Krankenkasse.

Brauchen braucht man sie nicht, aber ich kann sie nur empfehlen. Der Körper wird für die Geburt vorbereitet, ist elastischer und die entsprechenden Muskeln sind trainiert und auch nach der Geburt ist Rückbildungsgymnastik sehr empfehlenswert. Tu es ruhig, frag Deinen Gyn. und wenn er o.k. sagt, tu es.