Hallo! Ich schließe mich dieser allgemeinen Meinung NICHT an!
Auch eine außerordentliche Versammlung zählt zu den "normalen" Tätigkeiten eines Verwalters - das WEG definiert -wenn ich das jetzt richtig in Erinnungerung habe- auch die Vorgaben für die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung (durch Beirat und/oder X-% der Eigentümer).
Wenn über einen Verwaltervertrag nix definiert ist, hat der Verwalter halt Pech gehabt und muss die Versammlung abhalten, ohne dafür gesondert entlohnt zu werden.
Mehraufwand hat ein Verwalter ja z.B. auch, wenn größere oder mehrere Sanierungsprojekte oder Umbauten anstehen - es gibt eben auch Verwalter, die über den Vertrag hier eine gesonderte Bezahlung regeln (x-% der Sanierungskosten). Allgemein und ohne Vertrag hat der Verwalter eben den gesonderten Aufwand - aber nicht mehr Kohle!
Ich baue diese Parallele auch im Hinblick auf richterliche Entscheidungen auf die festlegen, dass ein Verwalter nicht berechtigt ist, für die Zustimmung zur Veräußerung einer Wohnung Gebühren zu verlangen - AUSSER: es ist im Verwaltervertrag entsprechend geregelt.
vg minijux
Dieser Petition solltet Ihr Euch wohl anschließen und auch dem VM vorlegen:
http://www.ddr-antennengemeinschaften.de/Poster.pdf