GbR - neue und gute Antworten

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    Angebliche Scheinselbständigkeit bei GbR???
    Antwort von cagivaroad cagivaroad

    Ihr macht Werbung, also keine Scheinselbstständigkeit. Der Neid der Anderen ist oft schlimm. Aber ich würde mir überlegen, ob ich noch weitere Dienste anbieten kann. Überlegt an Wen ihr eure Dienste anbietet, damit ihr die richtige Zielgruppe erreicht. Evtl Flyer in Reisebüros auslegen. Mommentan sind Eure Dienste nicht gerade groß, keine Auswahl. Wie sieht es mit evtl kleineren Garten Arbeiten aus? Das Finanzamt wird höchstens irgendwann sagen daß es so nicht weiter gehen kann, da keine Umsätze.

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    Frage zu Einkommensteuer bei GbR und Folgen
    Antwort von kegus kegus

    Die GbR muss eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte abgeben (sowie Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuerjahreserklärung, so einschlägig). Die Einkünfte werden dann für die GbR festgestellt und auf die einzelnen Gesellschafter verteilt. Maßstab für die Verteilung ist dabei die Festlegung des Gesellschaftsvertrages, üblicherweise quotal. Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung ist ein Grundlagenbescheid für die Einkommensteuer, d. h. die Einkünfte, die über den Feststellungsbescheid jedem Gesellschafter zugerechnet werden, muss er dann bei seiner Einkommensteuererklärung angeben. Damit dürfte die Frage nach dem Grundfreibetrag beantwortet sein.

    Für weitergehende Fragen solltest Du Dich an einen Steuerberater wenden.

    Hinsichtlich des Kinderfreibetrages werden eigene Einkünfte/Bezüge des Kindes ab 2012 nicht mehr angerechnet. Wenn also die übrigen Voraussetzungen vorliegen, dann gibt es den Kinderfreibetrag/Kindergeld.

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    Gewerbesteuer gbr + Aufteilung auf Gesellschafter
    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Es gibt das Formular "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte". Darin werden die Angaben zur GbR gemacht - Bezeichnung, Art des Gewerbes, Anschrift, Vertreter usw. Das geht an das Finanzamt unter der Steuernummer, unter der die GbR gemeldet ist. Dazu gibt es die "Anage FB". Darin wird jeder einzelne Gesellschafter aufgeführt mit Anschrift, Wohnsitzfinanzamt und Steuernummer sowie Höhe der Beteiligung, wahlweise in Prozentzahlen oder in einem Bruch. Als letztes wird noch die "Anlage FE" (so heißt sie wohl) benötigt. Darin wird das Ergebnis der Gewinnermittlung eingetragen. Beispiel: Jahresüberschuss 10.000,00 €, zwei Gesellschafter mit je 50 % Beteiligung entsprechend der Anlage FB. Jeder Gesellschafter hat dann in seiner Steuererklärung in der Anlage G 5.000,00 € einzutragen, Das geschieht in der Zeile unter "als Mitunternehmer(Gesellschaft, Finanzamt und Steuernummer) Das Finanzamt der GbR teilt den Wohnsitzfinanzämtern aufgrund der Feststellungserklärung die Gewinnanteile mit, und dann können die Wohnsitzfinanzämter die Angaben in den Einkommensteuererklärungen vergleichen.

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    Frage zu Einkommensteuer bei GbR und Folgen
    Antwort von Sunny9877 Sunny9877

    Das könnte dir weiterhelfen http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,393345,00.html

    Soweit ich mich recht erinnere ist bei der Gbr je Gesellschafter die gleiche Einlage bei Gründung zu leisten, so dass auch die Gewinne/Verluste zu gleichen Teilen an die Gesellschafter gehen. Diese muss jeder in seiner eigenen ESt-Erklärung deklarieren. Der Freibetrag gilt also pro Person, nicht pro Gesellschaft - einfach ausgedrückt! Im §§ 705ff. BGB findet ihr die Grundlagen der GbR. Schaut euch auch den Abschnitt über die Haftung an, schließlich haftet ihr beide gesamtschuldnerisch!

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    Krankengeld bei GbR als Nebenverdienst
    Antwort von MenschMitPlan MenschMitPlan

    brauchen wir einen Gesellschaftervertrag aus dem hervorgeht, dass ich derzeit nicht aktiv mitarbeite und aus diesem Grunde auch an keinem Gewinn beteiligt bin?

    Für jegliche Abweichung von den gesetzlichen Regelungen bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung!

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    Bezieht sich bei Auflösung einer verschuldeten GbR die Haftbarkeit auf die aktuellen Mitglieder?
    Antwort von Geochelone Geochelone

    Jeder haftet für die Außenstände der GbR, der zum Zeitpunkt des Entstehens der einzelnen Forderung Mitglied der GbR war. Man kann sich also nicht durch Austritt der Haftung entziehen. Warst du also zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. des Kaufes einer Ware bzw. Dienstleistung Mitglied der GbR haftest du für die Begleichung der Rechnung...

    Kommentar von ThomasKeller ThomasKellerThomasKeller

    Diese Antwort ist korrekt, knapp und es gibt nichts hinzuzufügen.

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