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Muss in der Nebenkostenabrechnung deines Vermieters gesondert ausgewiesen sein. Dann kannst du 10% davon, bis 510,- im Jahr, also aus max. 5100,- Gesamtkosten als sog. haushaltsnahe Dienstleistungen in deiner Steuererklärung geltend machen. Zusammen mit deinem Putzmann und dem Herrn, der deine Blusen bügelt, falls du die nicht schwarz bezahlst.