Mit Anwalt in Verbindung setzen. Grundsätzlich gilt, alles was passiert ist/ passieren wird immer Stichwortartig mit Datum und den Namen der Beteiligten notieren. Nur solche Fakten zählen vor Gericht. Die Unterlagen die der Anwalt bereits angelegt hat, werden erst nach 10 Jahren vernichtet. Mobbing gilt als Körperverletzung, die Beweislast liegt aber bei dir bzw. deinem Anwalt. Ich denke, das in dem Fall des Klassenausflugs dein Anwalt nicht viel machen kann. Begründung wäre: wer krank ist, kann nicht gleichzeitig Arbeiten gehen (also am Ausflug teilnehmen). Wenn du trotzdem teilnehmen solltest, danach aber weiterhin Krank bist, solltest du mit dem Anwalt abklären, ob dadurch eine Personenbedingte Kündigung erfolgen kann. LG
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0diziplinarische Konsequenzen wegen Beschwerde gegen MobbingKommentar von
ReservistReservist Es ist die Frage, ob er überhaupt ein Anrecht auf die Klassenfahrt hat. Wenn der Vorgesetzte sagt "nein", dann liegt das in der Hoheit des Vorgesetzten, das ist nicht gleich Mobbing o.ä.
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0diziplinarische Konsequenzen wegen Beschwerde gegen MobbingAntwort von
ReservistReservist
Hä? Was bist du denn genau? Lehrerin? Erzieherin?
Die Schulleitung ist deine Disziplinarvorgesetzte, so wie ich das verstehe, die kann durchaus sagen, dass du die Klassenfahrt nicht mitmachst.
Abgesehen davon sind Klassenfahrten für jemanden, der sich gerade von einer lebensbedrohlichen Erkrankungen erholt, nicht unbedingt sinnvoll.
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Suchender12Suchender12 Ich bin der Bezugserzieher der Klasse
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ReservistReservist Gut, da wirst du nichts machen können. Das ist zwar für dich ärgerlich, aber nichts verbotenes oder illegales.
Wenn die Schulleitung so entscheidet, dann ist das ihr gutes Recht.
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Suchender12Suchender12 Hier gehts nicht um legal oder illegal. Hier gehts um Personalführung. Also, wie geht die Vorgesetze mit Kollegen oder Kolleginen um. Eränzend dazu: Seit 2008 ist über die Hälfte der Lehrer und Lehrerinnen gegangen, 2010 ist das komplette Erziehrteam gegangen, der Personalrat ist jede Woche midestens 2 mal in der Schule. Was eine Schulleiterin alles darf ist im Schulgesetz geregelt.
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ReservistReservist Das ist mir bewusst. Sie/Er darf entscheiden, wer mit zu einer Klassenfahrt fährt.
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Suchender12Suchender12 Sicher darf Sie entscheiden. Was ist aber wenn Entscheidungen die Sie trifft fachlich absurd ist, die Bedürfnisse der Zielgruppe(Klasse) ignoriert, einen Angriff auf die Qualität des Berufslebens darstellt ( so benannt in der Dienstverordnung "Mobbinghandlungen" abgeschlossen mit dem Gesamtpersonalrat und der Senatsverwaltung) und die Persönlichkeit verletzt??? Ich bin der Meinung das nicht alles was Sie/ Er darf auch richtig und rechtlich korrekt ist.
Die Klaasenfahrt findet ab 29.05.2012 statt. Ich bin bis dahin wieder fit.