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Er hat nur die Möglichkeit, das "Problem", mit der Stelle zu klären, die ihm gesagt hat, dass es vom Amt genehmigt ist. Die ARGE zahlt den Staplerschein normalerweise nur dann, wenn ihm dadurch eine Arbeisstelle zugesichert wird, aber nicht um vielleicht dadurch eine Arbeit zu finden.
Die ARGE ist "fein raus", bleibt nur noch der "Praktikumsplatz". Wenn die Zusage nur mündlich war, dann sicherlich "pech gehabt".
Ich hätte übrigens keine Vorkasse geleistet. Wenn das mit rechten Dingen zugegangen währ, dann hätte sich die Praktikumsstelle, selbst mit der ARGE in Verbindung gesetzt.
LG: Christian
Das wurde alles vom Arbeitsamt genehmigt. Alles gegenüber dieser Firma wo er Praktikum gemacht hat. Am Liebsten würde ich dem Arbeitsamt einen "saftigen" Brief schreiben.... weil ihnen nicht mal eine Quittung reicht, die ihnen seit august vorliegt!
Ein Arbeitsloser, der sowieso nicht viel geld hat, bezahlt seinen gabelstaplerschein selbst und muss nun seit 4 monaten auf sein geld vom amt warten.. ist doch lächerlich!
dock69 am 8. Dezember 2009 11:20 Wenn es so ist, dass der Staplerschein vom Amt genehmigt wurde und das Amt nicht zahlt, dann kann man vorm Sozialgericht klagen.

Üblicherweise muss man Kostenerstattungen vom Amt vor entstehung der Kosten bzw. Vertragsabschluss beantragen. Die Aussage der Firma ist eigentlich irrelevant, weil zwischen dem Amt und der Firma keine Vertragsverbindung besteht.

Sowas mußt Du dir erst immer vom Amt genehmigen lassen, jetzt wird es schwierig.