Das Problem ergibt sich überall und dafür braucht man auch nicht gehörlos zu sein. Auch ich bin schon oft nur knapp einer Kollision entkommen - ebenfalls in der Fussgängerzone, notabene! Viele Radfahrer glauben einfach, dass die Welt ihnen gehört und sie sich locker über die Gesezte hinwegsetzen können. Auch die Polizei kann kaum was machen, sie muss den Radfahrer "in flagranti" erwischen - aber die sind meist schnell weg und nicht identifizierbar.
Was man tun kann? Kaum was. Immer schön am Rand gehen hilft, die eigene Gesundheit zu schützen. Denn wenn Du wirklich von einem Radlfahrer mit 30km/h (oder mehr) gerammt wirst, dann leidest Du unter Umständen gewaltig. Und das mit dem "Stock zwischen die Speichen" ist mir auch schon oft als Möglichkeit in den Sinn gekommen - aber dann kommst Du unter Umständen in Teufels Küche.
Was die Behörden tun könnten, wäre ein Nummernschild für Fahrräder vorzuschreiben. Ein schön grosses Nummernschild, natürlich. Ui, ui, ui, wenn dann die Strafbescheide den Briefkasten verstopfen, vielleicht lehrt die Rowdys das was.
Also muss ich das dann 2 mal bezahlen? :O Aber mit Führerscheinabgabe muss ich nicht rechnen?
NEIN!
Dir wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen werden, aber auch nicht mehr.
Solltest Du einen gutgelaunten Sachbearbeiter haben dann sieht er vielleicht darüber hinweg. Wenn er aber ganz normal handelt dann wird er es als einfachen Rotlichtverstoß werten, und das kostet dann das was ich oben geschrieben habe.
Dein Führerschein ist nur dann in Gefahr wenn die Ampel schon länger als 1 Sekunde Rot gezeigt hat, dann käme ein Fahrverbot dazu und das Bußgeld würde 200€ Betragen plus 4 Punkten.
Ohje hoffentlich war ich nicht über ner Sekunde. Wie lange dauert das ca. bis ich den bescheid bekomme?
Und wie ist das wegen dem Fußgänger? Ist das dann nicht irgendiwe mit Gefährdung oder so?
Das kommt immer darauf an wie oft der Blitzer überprüft wird. Geh mal von 2-6 Wochen aus. Rechtlich kann es sogar locker 3 Monate dauern bis Verjährung eintritt.
Eine Gefährdung kann ich hier nicht erkennen. Denn diese muss dann auch tatsächlich vorliegen, sonst kann man Dir das nicht ankreiden. Da der Fußgänger Dir aber Handzeichen gegeben und gewartet hat lag keine Gefährdung vor.
Okay, ich danke dir!
Dann bin ich ja mal gespannt, was dabei raus kommt.