Frost - neue und gute Antworten

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    World of Warcraft ist für Dk als DD Frost oder Unholy besser was macht mehr Schaden ??
    Antwort von HarDexXx HarDexXx

    Sind derzeit etwa gleich auf im Schaden, nimm einfach das was dir mehr spaß macht.

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    World of Warcraft ist für Dk als DD Frost oder Unholy besser was macht mehr Schaden ??
    Antwort von 1337pg 1337pg

    musst mal bei google gucken wie du was am besten skillst. unholy is eher für pvp gedacht soweit ich weiß

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    World of Warcraft ist für Dk als DD Frost oder Unholy besser was macht mehr Schaden ??
    Antwort von AdemG AdemG

    also wenn ich mich recht entsinnen kann war es so

    Blut : Pve DD

    Frost: Tank

    Unheillig : Pvp

    Kommentar von HarDexXx HarDexXxHarDexXx

    Frost ist doch kein Tank. Blut benutzt man zum tanken...

    Kommentar von AiiMSt4Rx AiiMSt4Rx

    Jap Blut als Tank und Frost für 2hand dd und auch Hamma für pvp

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    Bambus wurde komplett braun...ist er jetzt kaputt?
    Antwort von 123Fakename 123Fakename

    Vll hat er zu viel, zu wenig Wasser bzw. Nährstoffe bekommen. Oder zu viel Sonne glaub ich aber nicht zu der Jahreszeit in der du die Frage gestellt hast.

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    Flüssigdünger hat Frost abgekriegt. Noch verwenden?
    Antwort von Brugmansie Brugmansie

    Flüssigdünger besteht doch nur aus in Wasser gelösten Mineralien, was soll denen bei Frost schon geschehen.
    Wenn Du ganz sicher gehen willst, kannst Du den Dünger ja an die Gartenpflanzen verschenken und für die Trompeten neuen kaufen. Ich nehme immer den billigsten von "Blume 2000", meinen Trompeten geht es gut damit.
    Ich wünsch Dir reiche Blütenpracht!

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    ja, ich nehm auch den billigsten - bei dem Verbrauch, den die Trompeten haben.. Danke für die Antwort.

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    Flüssigdünger hat Frost abgekriegt. Noch verwenden?
    Hilfreichste Antwort von Birnie Birnie

    Da gibt es keinerlei Bedenken. Mineraldünger verändert sich chemisch nicht, wenn er bei Temperaturen unter 0°C gelagert wird. Die Aufschrift "Frostfrei lagern" dient nur dazu, dass die Geschlossene Flasche nicht platzt, denn der Großteil des Düngers besteht ja aus Wasser, welches sich bekanntermaßen ausdehnt, wenn es gefriert.

    LG

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    Danke, so dachte ich mir das auch, aber bevor ich meine Pflanzen ruiniere, wollte ich mich nochmal absichern...

    Kommentar von Birnie BirnieBirnie

    Jopp, kannst du ohne Probleme verwenden.

    Kommentar von Birnie BirnieBirnie

    Dankeschön für den Stern.

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    Mietwohnung - muss ich für Frostschaden aufkommen?
    Antwort von heimwerker heimwerker

    So einfach, wie es einige hier sehen ist es nicht. Grundsätzlich hat natürlich der Mieter für die ausreichende Beheizung zu sorgen. Die Richtigkeit Ihrer Angaben vorausgesetzt, lag hier aber ein Mangel vor. Der Vermieter ist seiner Pflicht zur Instandhaltung nicht nachgekommen. Hierbei ist es egal, ob Sie als Mieter die unzureichende Beheizung nicht gestört hat. Der Vermieter hätte auf die Reparatur bestehen müssen. Schwierig macht das Ganze der Beweisantritt. Jönnen Sie nachweisen, dass Sie den Schaden gemeldet haben? Das Wichtigste, gab es tatsächlich einen Defekt, oder war es ein Bedienungsfehler? Noch kann man keinen Rat geben. Ich hoffe, Sie haben eine Haftpflichtversicherung. MfG

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    Mietwohnung - muss ich für Frostschaden aufkommen?
    Antwort von hell11 hell11

    Mieter haben nicht nur Rechte, sie haben auch Pflichten die Mietsache zu pflegen und zu schonen. Ich kenne einige Vermieten nicht mehr vermieten, weil sie sich solchen Ärger ersparen möchten.

    Kommentar von branchamin branchamin

    Richtig, aber wenn die Heizung nicht mehr Hergab?! Inwiefern wäre hier bessere Pflege möglich gewesen?

    Die Heizung war ja nicht auf 1 Grad, sondern wie verpflichtet auf 20 eingestellt. Wenn die Heizung dann die Leistung nicht bringt und der Vermieter davon wusste, weiß ich nicht, was pfleglicher zu tun wäre.

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    Mietwohnung - muss ich für Frostschaden aufkommen?
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Schau in deinen Mietvertrag, da wirst du die Klausel finden für ausreichende Beheizung der Räume zu sorgen, bei längerer Abwesenheit für Kontrolle durch Dritter zu sorgen.

    Kommentar von branchamin branchamin

    Ich bin mir völlig bewusst, dass das im Mietvertrag steht - meine Frage zielt ja darauf ab, dass es schlichtweg nicht möglich war, da die Heizung die Leistung nicht gebracht hat.

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    Mietwohnung - muss ich für Frostschaden aufkommen?
    Antwort von imager761 imager761

    Nun ist offenbar - ich kann das nur erahnen - die Wohnungstemperatur unter 0 Grad gegangen, der Durchlauferhitzer eingefroren und kaputt gegangen. Diesen will der Vermieter nun ersetzt haben.

    Ich sehe hier kein Verschulden meinerseits,

    Der Vermieter, dessen Einschätzung ich mich anschließe, offenbar anders.

    Ein DLE ist eben wie eine Heizung auf Minimalbetrieb zu halten, um derartige Frostschäden zu vermeiden. Das ist - vereinbart oder nicht - Mieterpflicht.

    G imager761

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    Mietwohnung - muss ich für Frostschaden aufkommen?
    Antwort von carleone carleone

    Für ausreichende frostsichere Temperatur in der Wohnung ist der Mieter verantwortlich.

    Wenn Du Deine Heizung falsch eingestellt hast, ist das Dein Problem und bist dafür haftbar.

    Dazu gibt es genügend Gerichtsurteile.

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    Mietwohnung - muss ich für Frostschaden aufkommen?
    Antwort von eins1zwo2 eins1zwo2

    Rein rechtlich bist du in einer guten Position, da du deinem Vermieter von diesem Mangel in Kenntnis gesetzt hast und ihm damit die Möglichkeit gegeben hast, ihn zu beheben. Problematisch könnte allerdings die Beweisfrage sein. Wenn der Vermieter einfach behauptet, er hätte von diesem Mangel nichts gewusst, fällt die Schuld auf dich zurück. Denn du bist als Mieter verpflichtet, die Wohnungstemperatur nicht so weit abfallen zu lassen, dass es zu Frostschäden kommt. Die Frage ist also: was kannst du beweisen.

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    Mietwohnung - muss ich für Frostschaden aufkommen?
    Antwort von Pillerchen Pillerchen

    Wenn du nicht schuld bist, brauchst auch nix zahlen. AAber - wenn du tagelang nicht da bist, im Wissen, dass das Gerät nicht richtig funktioniert, dann könnte es schon zum Nachteil geraten. Du hättest halt öfter schauen müssen, ob das Teil noch läuft oder endgültig seinen Geist aufgibt. Ich könnte mir denken, dass du solcherart den Schaden durchaus zu ersetzen hast oder zumindest eine Teilschuld am Schaden trägst. Vielleicht könnt ihr euch einigen und Hälfte-Hälfte machen, kommt natürlich auch auf die Kosten an. Wenn es richtig teuer wird, hol dir lieber fachmännischen Rat. Und dann bete, dass du eine vernünftige Haftpflichtversicherung hast...

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    Mietwohnung - muss ich für Frostschaden aufkommen?
    Antwort von trixieminze trixieminze

    Frost in der Wohnung , ist ja kaum zu glauben !?

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