wie die Chancen stehen kann nur ein Rechtsanwalt / Rechtspfleger des Amtsgerichtes einigermaßen sagen.
was beweise bzw zeugenaussagen angeht : da die kassenabrechnungen in diesem fall als Beweise eingebracht werden dürften , stellt sich da die frage, inwieweit man dadurch rückschlüsse auf den tatsächlichen verbrauch / verkauf schließen kann. zb bei den 2 flaschen eiskaffe = wann gekauft und wie viel eiskaffee wurde in dem kompletten zeitraum verkauft und gebucht -> da ist eine lückenlose beweisführung schwierig, aber nicht unmöglich (selbst wenn die 2 flaschen bereits kurz nach kauf angebrochen wurden) und was zeugenaussagen betrifft: immer mit vorsicht zu genießen, da auch wenn der chef nur 1 std anwesend war, er eine aussage machen darf (bzw hast du beweise das er nur 1 std da war ?) -> angenommen er sagt aus das er 3 oder 4 std anwesend war, könntest du ihm das gegenteil beweisen ?
wenn der umsatz an sich ( nicht nur der eiskaffeeverkauf) rückläufig ist, kann es zwar sein, das man sich so eine aufwändige, normale kündigung sparen will, da ich mal davon ausgehe, das bei euch der normale kündigungsschutz greift.
aber auch da gilt : vermuten darf man vieles, nur beweisen dürfte schwer werden.
Bezgl. der Zeit des Geschäftsführeres: 1. War da nicht nur ich mit ihm allein im Lokal, es waren auch alle anderen Mitarbeiter anwesen. 2. werden bei uns die Stunden Online eingetragen wer wielang in der Firma ist und da stehn die Zeiten wielang er da war und wann ich angefangen habe.
ok - wenn die anwesenheitszeit so einfach nachprüfbar ist, umso besser - ist aber nicht in jedem betrieb so einfach.
tip: mit anwalt das ganze auf papier bringen, soweit möglich ( zb anwesenheitszeiten ausdrucken) - ich denke mal, lange wird es für euch die zugangsmöglichkeit nicht mehr geben - falls nicht schon bereits gesperrt.
ansonsten : mit den anderen mitarbeitern reden --> vorsicht -> nicht während deren arbeit - da könnte der GF ( und ggf verbündete ) schnell und locker ein hausverbot aussprechen - dann ist beweise sammeln und ähnliches doppelt schwer
Hab gerade nen screenshot davon gemacht wo der name und die zeiten eingetragen sind. alles klar danke für deine hilfe!
kein thema - wenn die Geschäftsleitung euch auf diese art "billig" loswerden will, solltet ihr extrem mißtrauisch sein - wer sich nur auf seine "unschuld" beruft ist dann ganz schnell "schuldig", weil einfach auch gegenbeweise fehlen, die ein beschuldigter bei rechzeitigem und bedachtem handeln hätte sichern können. darum auch : am besten noch heute zu einem guten anwalt für arbeitsrecht gehen. Vorsorge ist immer besser als nachsorge.
Und viel Erfolg :)