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    Fristlose Kündigung wegen angeblichen Diebstahl!
    Antwort von LinuxCobra LinuxCobra

    wie die Chancen stehen kann nur ein Rechtsanwalt / Rechtspfleger des Amtsgerichtes einigermaßen sagen.

    was beweise bzw zeugenaussagen angeht : da die kassenabrechnungen in diesem fall als Beweise eingebracht werden dürften , stellt sich da die frage, inwieweit man dadurch rückschlüsse auf den tatsächlichen verbrauch / verkauf schließen kann. zb bei den 2 flaschen eiskaffe = wann gekauft und wie viel eiskaffee wurde in dem kompletten zeitraum verkauft und gebucht -> da ist eine lückenlose beweisführung schwierig, aber nicht unmöglich (selbst wenn die 2 flaschen bereits kurz nach kauf angebrochen wurden) und was zeugenaussagen betrifft: immer mit vorsicht zu genießen, da auch wenn der chef nur 1 std anwesend war, er eine aussage machen darf (bzw hast du beweise das er nur 1 std da war ?) -> angenommen er sagt aus das er 3 oder 4 std anwesend war, könntest du ihm das gegenteil beweisen ?

    wenn der umsatz an sich ( nicht nur der eiskaffeeverkauf) rückläufig ist, kann es zwar sein, das man sich so eine aufwändige, normale kündigung sparen will, da ich mal davon ausgehe, das bei euch der normale kündigungsschutz greift.

    aber auch da gilt : vermuten darf man vieles, nur beweisen dürfte schwer werden.

    Kommentar von styloli styloli

    Bezgl. der Zeit des Geschäftsführeres: 1. War da nicht nur ich mit ihm allein im Lokal, es waren auch alle anderen Mitarbeiter anwesen. 2. werden bei uns die Stunden Online eingetragen wer wielang in der Firma ist und da stehn die Zeiten wielang er da war und wann ich angefangen habe.

    Kommentar von LinuxCobra LinuxCobraLinuxCobra

    ok - wenn die anwesenheitszeit so einfach nachprüfbar ist, umso besser - ist aber nicht in jedem betrieb so einfach.

    tip: mit anwalt das ganze auf papier bringen, soweit möglich ( zb anwesenheitszeiten ausdrucken) - ich denke mal, lange wird es für euch die zugangsmöglichkeit nicht mehr geben - falls nicht schon bereits gesperrt.

    ansonsten : mit den anderen mitarbeitern reden --> vorsicht -> nicht während deren arbeit - da könnte der GF ( und ggf verbündete ) schnell und locker ein hausverbot aussprechen - dann ist beweise sammeln und ähnliches doppelt schwer

    Kommentar von styloli styloli

    Hab gerade nen screenshot davon gemacht wo der name und die zeiten eingetragen sind. alles klar danke für deine hilfe!

    Kommentar von LinuxCobra LinuxCobraLinuxCobra

    kein thema - wenn die Geschäftsleitung euch auf diese art "billig" loswerden will, solltet ihr extrem mißtrauisch sein - wer sich nur auf seine "unschuld" beruft ist dann ganz schnell "schuldig", weil einfach auch gegenbeweise fehlen, die ein beschuldigter bei rechzeitigem und bedachtem handeln hätte sichern können. darum auch : am besten noch heute zu einem guten anwalt für arbeitsrecht gehen. Vorsorge ist immer besser als nachsorge.

    Und viel Erfolg :)

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    Fristlose Kündigung wegen angeblichen Diebstahl!
    Antwort von teuto47 teuto47

    Der will euch los werden. Ohne Beweise seid Ihr am kürzeren Hebel. Selbst wenn ihr auf Wiedereinstellung klagt wird es kein schönes Arbeiten mehr.

    Kommentar von styloli styloli

    wir wollten ja garnicht auf wiedereinstellung klagen.

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    Fristlose Kündigung wegen angeblichen Diebstahl!
    Antwort von bista bista

    Da hat sich aber dein Chef viel mühe gemacht um Beweise zu sammeln. Allein aus diesem Grund finde ich das schon recht komisch.

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    Fristlose Kündigung wegen angeblichen Diebstahl!
    Antwort von miborn miborn

    Als Zeuge würde das schon ausreichen. Der Job ist weg. Und ehrlich, es gibt keinen in der Gastronomie der keine Tricks kennt um den Chef zu betrügen und sein Gehalt aufbessert.

    Irgendwann wird man erwischt.

    Du kannst das Gegenteil nicht beweisen.

    Also bleib im nächsten Laden ehrlich!

    Kommentar von styloli styloli

    ...schön was du mir für sachen unterstellst!!!

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    Fristlose Kündigung wegen angeblichen Diebstahl!
    Antwort von hede74 hede74

    Es steht Aussage gegen Aussage. Da kommt es darauf an, wer für das Gericht glaubwürdiger ist. Es heisst aber immer, im Zweifelsfall für den Angeklagten. Ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen, der kann euch besser beraten. Wenn ihr wirklich unschuldig seit, aber jemand euch unterstellt, er hätte euch beim Diebstahl beobachtet, könnt ihr ggf. auch eine Anzeige wegen Verleumdung gegen diese Person stellen.

    Aber wie gesagt, geht zum Anwalt.

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    Fristlose Kündigung wegen angeblichen Diebstahl!
    Antwort von Artus01 Artus01

    Tja, das wird schwierig. Zunächst könnt ihr nichts machen alls abwarten was von Seiten der Polizei kommt, dann empfiehlt es sich einen Anwalt einzuschalten.

    Kommentar von LinuxCobra LinuxCobraLinuxCobra

    warten bis die polizei kommt ? man darf - und sollte in solchen fällen schnellstmöglich zu einem anwalt.

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    Fristlose Kündigung wegen angeblichen Diebstahl!
    Antwort von ChefLoL ChefLoL

    Fristlose Kündigung??? Also wenn ihr nicht geklaut habt..... ;) dann würd ich noch mal mit euerm Chef reden und wenn das nicht geht dann mag der euch mal gar nicht... geht zum anwalt und lasst euch beraten wie das so abläuft

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    Fristlose Kündigung wegen angeblichen Diebstahl!
    Antwort von turalo turalo

    Wenn zwei Personen glaubhaft aussagen, Ihr hättet gestohlen, wird man das kaum anzweifeln.

    Da habt Ihr wahrscheinlich schlechte Karten....

    Kommentar von styloli styloli

    was ich vergessen habe zu schreiben..es ist ja noch ne 2 schankkraft beschäftigt..die mit mir immer zusammen dienst hatte.. und die hat zu uns schon gesagt das sie das nicht gesehn hat das wir ohne bonieren die sachen einfach rausgetragen hätten.. wäre das dann ein entlastungszeuge oder bringt uns das rein garnichts?

    Kommentar von LinuxCobra LinuxCobraLinuxCobra

    das wäre ein zeuge zu euren / deinen gunsten ... also ab zum anwalt, der kann euch genau sagen was er benötigt ( zb zeugen, gegenbeweise)

    ihr wisst zwar nicht genau was die beiden (GF und andere Schankkraft) ausgesagt haben ( zb wann was beobachtet ) - aber immerhin kennt ihr die einzelnen punkte ( zb die ca 26 bier, eiskaffeemenge) die "verschwunden" sein sollen.

    da hilft es nur, zb gemeinsam mit einem anwalt zu überlegen, wo man ansetzen könnte, weitere zeugen / gegenbeweise zu finden, bzw was genau ausgesagt wurde von den beiden Anklagezeugen.

    Kommentar von styloli styloli

    ...sollen wir uns da jetzt gleich nen anwalt suchen? denn die dame von der arbeiterkammer hat gemeint, falls strafanzeige erstattet wird kann man auch über die arbeiterkammer rechtsschutz beantragen und dann kommt einer von den juristen auch zur aussage aufs polizeirevier mit..

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    fristlose Kündigung wegen Beleidigung/Belästigung/Vandalismus
    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn ihr der Mitbewohnerin beweisen könnt, dass sie den Hausfrieden stört, kann der Vermieter ihr tatsächlich kündigen. Wenn er nichts unternimmt, den Hausfrieden wieder herzustellen, könnt ihr die Miete kürzen (nach Abmahnung und Fristsetzung). Wie hoch diese Kürzung ausfallen kann, ist eine Einzelfallentscheidung, die letztlich vor dem Gericht ausgetragen werden muss.

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    fristlose Kündigung wegen Beleidigung/Belästigung/Vandalismus
    Antwort von hell11 hell11

    Wie mir so ich dir, die haben doch auch ein Türschloß und am Wochenende und Abends sind Schlüseldienst sehr teuer.

    Kommentar von hotornot30 hotornot30

    kommt nicht in frage: ich mache mir nicht die Finger schmutzig.

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    fristlose Kündigung wegen Beleidigung/Belästigung/Vandalismus
    Antwort von unknown1966 unknown1966

    Lade die Alte zu Kaffee und Kuchen ein. Nach meiner Erfahrung sind Aktionen, die jenseits des Vorstellungsvermögens am wirkungsvollsten.

    Kommentar von hotornot30 hotornot30

    fand statt - auch Blumen gab es schon. Ändert nur für zwei/drei tage was, dann alles beim alten.

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    fristlose Kündigung wegen Beleidigung/Belästigung/Vandalismus
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    Die Nachbarin ist 88 Jahre, na dann arbeitet doch die Zeit für euch - muss geduldig abwarten, eines Tages wirst du erleben, dann ist Ruhe für immer bei ihr angesagt.

    Warte doch einfach einmal das Gespräch beim Schiedsmann ab. Es ist im Regelfall sehr selten, dass sich nichts ändert.

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    fristlose Kündigung wegen Beleidigung/Belästigung/Vandalismus
    Antwort von wollyuno wollyuno

    das ist sache des vermieters,da habt ihr keinen einfluss und er kann sich entscheiden wie er möchte,pflicht hat der keine

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    fristlose Kündigung wegen Beleidigung/Belästigung/Vandalismus
    Antwort von diroda diroda

    Nein, du hast kein Recht vom Vermieter zu verlangen das er sie kündigt. Kannst es aber versuchen. Ist die Dame noch zurechnungsfähig? Darf sie noch aleine wohnen oder ist sie eine Gefahr für sich und andere? Z.B. weil sie mit Zigarrettenkippen im Kinderwagen einen Brand verursachen könnte (Tipp)

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    fristlose Kündigung wegen Beleidigung/Belästigung/Vandalismus
    Antwort von tipps4scheidung tipps4scheidung

    Nein, das kannst du nicht verlangen. Das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Ihr werdet euch mit der alten Dame arrangieren müssen. Erfahrungsgemäß wird sie sich in keinster Weise von euch, einem Anwalt oder einem Gericht einschüchtern lassen. Solche Menschen sind resistent gegen alles...

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    fristlose Kündigung wegen Beleidigung/Belästigung/Vandalismus
    Antwort von Wenne Wenne

    Verlangen wirst du das von deinem Vermieter nicht können. Was du aber machen kannst ist, ihm in Aussicht stellen dass er für deine Umzugskosten aufkommen darf, wenn du wegen seiner Untätigkeit gezwungen bist umzuziehen. Eventuell lässt es sich sogar noch gerichtlich festmachen dass er für eine eventuell höhere Miete dann auch aufkommen muss. (das Ganze natürlich im Rahmen - nicht dass du dann eine Luxuswohnung zum gleichen Preis willst. ;-))

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    fristlose Kündigung wegen Beleidigung/Belästigung/Vandalismus
    Antwort von miborn miborn

    Und das verursacht die 88jährige?

    Stell eine Kameraatrappe so hin, dass sie denkt, sie würde gefilmt. Vielleicht hört es dann auf.

    Wegen dem Schloß hast Du ja dann Beweise, ich denke das Dein Vermieter dann was unternimmt. Aber dieser alten Dame kündigen ist fraglich. Hat die denn keine Verwandschaft? Kommst Du ans Ziel mit Beweisen, zeig sie an. Vielleicht wird sie dann eingewiesen.

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    fristlose Kündigung wegen Beleidigung/Belästigung/Vandalismus
    Antwort von stelari stelari

    Kann ich von meinem Vermieter verlangen, dass er IHR fristlos kündigt?

    Nein - warum auch? Eine 88jährige Raucherin die mit Kleber und Speichel umgehen kann zu kündigen würde kein Richter durchgehen lassen. Wie das gehändelt wird ist alleinig Sache des Vermieters - dir bleiben dann nur ständige Anzeigen wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und was sonst noch so anfällt...

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Wenn sie mit ihrem Verhalten den Hausfrieden ständig stört, dann ist das sehr wohl ein Kündigungsgrund!

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Klar ist das ein Grund - da widerspreche ich auch nicht, doch schon das Alter alleine macht es fast unmöglich - da müsste sie schon härtere Geschütze auffahren, dass da ein Richter sagen würde nu is gut Madame... denn die wird mit Sicherheit nicht freiwillig ausziehen wollen und gegen eine Kündigung mit Sicherheit klagen

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    fristlose Kündigung wegen Beleidigung/Belästigung/Vandalismus
    Antwort von Schuhu Schuhu

    Wahrscheinlich wird der alten Dame bescheinigt, dass sie nicht mehr Herr ihrer Sinne ist. Da sie zwr lästig, aber nicht gefährlich ist, könnt ihr nichts unternehmen. Sollte sich ihr Zustand verschlimmern, braucht sie einen Betreuer. Vielleicht könnt ihr das Gesundheitsamt auf die Frau aufmerksam machen.

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    fristlose Kündigung wegen Beleidigung/Belästigung/Vandalismus
    Antwort von FredFeuerstein FredFeuerstein

    Eine recht fiese Omi habt ihr da an der Backe. Aber irgendwann müsste sie den Schirm zu machen. Vielleicht fällt sie auch mal die Treppe runter, wer weiß?

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