Nach Abschluss der Arbeiten kann der Vermieter das eigentliche Mieterhöhungsverlangen dem Mieter zustellen. Der Mieter hat nun Zeit zu prüfen, ob alles was drin steht so stimmt. Überschreitet die ME mehr als 10% den Betrag, der in der Mod.-Ankündigung als voraussichtliche ME stand, verzögert sich der Beginn der höheren Mietzahlung um drei Monate, wurde die Mod.-Ankündigung nicht mindestens 3 Monate vor Beginn angekündigt, verschiebt sich die neue Miete um 6 Monate. Gingen beide Punkte in Ordnung, ist die höhere Miete erst nach Abnlauf des übernächsten Monats nach Zustellung des MEV fällig. (Beispiel: Zugang im Mai, höhere Miete ab 1. August). Wurde der Beginn zu spät angekündigt und der angekündigte Betrag überschritten, wäre bei Zustellung des MEV im Mai die höhere Miete erst 12 monate später (3 + 3 + 6 Monate) ab 1. Mai 2013 fällig.
Fristen - neue und gute Antworten
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0Modernisierungsarbeiten, welche Frist muß eingehalten werden????Kommentar von
albatrosalbatros Ich musste feststellen, dass der letzte Satz meiner Antwort nicht korrekt ist. Deshalb Korrektur: Es bleibt auch bei größerer Abweichung als 10% und Nichteinhaltung der Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten vor Beginn der Arbeiten dabei, dass insgesamt dann erst nach 9 Monaten (3 + 6) die höhere Miete zu zahlen ist. Eine weitere Aufsummierung wäre nicht gesetzeskonform. Ich bitte vielmals um Entschuldigung.
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0Modernisierungsarbeiten, welche Frist muß eingehalten werden????Antwort von
M6721M6721
http://www.mietrecht-einfach.de/miete-mieterhoehung.html
click den Link an und lese dir bitte durch, was hier alles steht. Es gibt extra Paragraphen, die für die Mieterhöhung und ab wann diese Erhöhung gezahlt wird zustädig sind. Du zahlst die Mieterhöhung nicht ab sofort!! Bei unklarheiten kannst du zum Mieterschutzbund.
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0Modernisierungsarbeiten, welche Frist muß eingehalten werden????Antwort von
radworradwor
das gilt ab sofort
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hase2069hase2069 bist du dir da ganz sicher???
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radworradwor ja
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hase2069hase2069 ich dachte es steht im Gesetz 3 Monate nach Abschluß der Arbeiten und nach der vollkommenen Auflistung der Rechnung. Also wenn der Mieter die die Zahlen und den Beleg der Berechnung bekommt.... dann nach 3 Monaten, weil da gibt es ja auch ein Sonderkündigungsrecht.
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M6721M6721 hase2069, das mit den 3 Monaten ist richtig! Du mußt die Mieterhöhung nicht ab sofort zahlen.
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radworradwor da möchte ich aber doch mal sehen, wie du das nachweisen kannst...
gib mal nen link
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M6721M6721 Fristen einhalten: Bei einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete muss beachtet werden, dass der Gesetzgeber dem Mieter eine recht großzügige Bedenkzeit einräumt. Diese Frist beginnt mit dem Tag des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens und endet mit dem Ablauf des auf den Zugang folgenden zweiten Kalendermonats. Erst dann muss sich der Mieter äußern. Ein Beispiel: Angenommen, das Erhöhungsverlangen geht dem Mieter am 5. Juli zu. Er hätte dann Bedenkzeit bis zum 30. September.
Zum Thema Mieterhöhung aus dem Internet.
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albatrosalbatros falscher geht's nicht!
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albatrosalbatros Falsch, total!
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albatrosalbatros Nein, Antwort total falsch! (s. meine Antwort !)
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0Rückzahlung bei Vertragsbruch?Antwort von
TETTETTETTET
Wenn Ihr konkrete Fristen gesetzt habt, die der Vertragspartner nicht einhält, müsstet ihr zwar die Kosten zurück erstatten, hättet aber einen Schadensersatzanspruch, der sich nach deiner Schilderung in gleicher Höhe bewegen dürfte.
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0Rückzahlung bei Vertragsbruch?
Ohne die Verträge im Einzelnen zu kennen habt ihr keine Zahlungsanspruch, wenn die Gegeleistung der geschalteten Anzeige nicht erfolgt. IMHO wäre die Klausel der vereinbarte Frist gem. § 242 BGB treuwidrig. Die Verkehrsitte erfordert es, die geschuldete Vorlage mehrfach anzumahnen.
Falls euer Vertragsoartner dies nicht als Anzahlung für ein Schaltung in der nächsten Ausgabe akzeptiert, bestünde m. E. ein Rückzahlungsanspruch.
G imager761
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Bastet12393Bastet12393 Und wenn wir mehrfach nachgefragt haben, ob die anzeige jetzt mal geschickt wird?
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TETTETTETTET Treuwidrigkeit kann ich hier überhaupt nicht erkennen. In den meisten Verträgen stehen Liefertermine, nach deren Nichteinhaltung Ansprüche geltend gemacht werden.
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0Rückzahlung bei Vertragsbruch?Antwort von
TerezzaTerezza
Macht es einfach, dann gibts keine Diskussionen.
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Bastet12393Bastet12393 Wir brauchen das Geld aber zur Finanzierung des Drucks, das ist eigentlich schon voll eingeplant und wir wissen nciht wo wir so schnell ersatz auftreiben sollen
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1Kündigung vom Arbeitgeber (besonderer Fall).Antwort von
AstroprofilerAstroprofiler
Es gibt in deinem Fall keine Frist, die Probezeit ist abgelaufen, dein Arbeitgeber hat dir proforma gekündigt, aber dich weiter beschäftigt, damit hat der Blödian die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Das Gesetz.
Eine Beschäftigung beginnt bei Aufnahme der Tätigkeit, ebenso der gesetzliche Anspruch der Sozialleistungsträger auf Zahlung der Sozialbeiträge und dir steht ein Arbeitsentgelt (Gehalt) zu. Such dir einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, der wird dir alles weitere erläutern. Mach nichts ohne.
Ich hoffe nur dass Du nachweisen kannst das Du gearbeitet hast (Betrieb, Werkstatt, Bauobjekt).
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AstroprofilerAstroprofiler Du selber kannst, als allererstes zu einem Sozialgericht gehen und eine Lohnnotklage einreichen, auf dem Sozialgericht hilft man Dir bei der Antragstellung, danach kannst Du zu einem Anwalt gehen, wenn es ganz eng wird, du sagtet der Arbeitgeber hätte kein Geld, würde mein Arzt mir empfehlen mich Arbeitsunfähig schreiben zu lassen, die KK bezahlt ab der 6 Woche, gehst Du zuerst zum Arbeitsamt, stehst Du im Regen.
Da die KK die Einzugstelle für die Sozialabgaben ist, heißt sie leitet die anderen Beiträge weiter, bist Du krank, läuft das alles von alleine.
Geh zum Arzt, AU abholen, dem Arbeitgeber diese zukommenlassen und dann gehst Du zum SG und anschließend zum Anwalt in dieser Reihenfolge.
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1Gesetzliche Kündigungsfristen - Arbeitsvertrag....Antwort von
Maximilian112Maximilian112
Wenn im Arbeitsvertrag nix anderes vereinbart, dann gilt diese Frist für AN immer, egal wie lange die Betriebszugehörigkeit ist.
Nur für AG wird die Frist länger. allerdings ist öfters in Arbeitsverträgen zu lesen, das sich die Frist der AN der Frist der AG angleicht. Auch Tarifverträge können solche Bestimmungen enthalten.
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0Gesetzliche Kündigungsfristen - Arbeitsvertrag....Antwort von
Konfuzius94Konfuzius94
Es hängt halt davon ab, ob die nächste Monatsmitte oder das nächste Monatsende näher liegt. Deshalb der 15. oder das Monatsende.
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NarnianaNarniana Nonsens....!
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Konfuzius94Konfuzius94 Lies dir den neuen Post von hanco durch... vielleicht wird es dir dann ersichtlicher.
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NarnianaNarniana Ist es schon - danke!
Deine Antwort ist trotzdem Quatsch und falsch....
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Konfuzius94Konfuzius94 Nein... denn ich habe ihn nur als Ergänzung zu bereits richtig geschriebenem gesehen und bin daher nicht mehr auf deine Frage im Gesamtkomplex eingegangen, weshalb es dir vermutlich nicht möglich ist, dies komplett nachzuvollziehen. ;)
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0Gesetzliche Kündigungsfristen - Arbeitsvertrag....
nach dem wortlaut des §622 I ist die kündigung zum 15./ monatsende möglich.
die tatsache, dass "zum 15. " bei §622 II fehlt, lässt für mich nur den schluss zu, dass eine kündigung nur zum monatsende möglich ist. auch der zweck des effektiven kündigungsschutzes spricht hier für.
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NarnianaNarniana Dankeschön! :)
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MezzoMixnixMezzoMixnix gerne :-)
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0Gesetzliche Kündigungsfristen - Arbeitsvertrag....Antwort von
hancohanco
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
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NarnianaNarniana Du hast meine Frage nicht richtig gelesen...
Ja, ich weiß, dass das im ersten Absatz steht! Und wenn ich nun beispielsweise 10 Jahre in einem Unternehmen beschäftigt war, beträgt die Frist 4 Monate ABER - kann die Kündigung dann auch zum 15. oder nur zum Ende des Monats ausgesprochen werden???
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hancohanco Doch, ich habe Deine Frage richtig gelesen. Was Du nicht verstehst ist, dass Punkt 1 für Arbeiter und Angestellte gilt, Punkt zwei für Kündigungen durch den Arbeitgeber!
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Konfuzius94Konfuzius94 Genau!
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0Mietrecht Frist bei Mängeln (Mieterseite)Antwort von
Nemisis2010Nemisis2010
Zu 1: nein
Zu 2: ja
Es gibt ja diese Mietminderungslisten nach % (natürlich sind es überall Einzelfälle), aber es entspräche in der Summe fast 90%.
Zum Leidwesen des Berliner Mietervereins orientieren sie sich dabei oft an dubiosen Tabellen aus dem Internet, statt eine Beratungsstelle aufzusuchen. Auch in der Boulevardpresse werden viele Halbwahrheiten verbreitet. Tatsache ist: Es gibt keine allgemein gültigen Mietminderungsquoten. Wenn das Amtsgericht Oberammergau 20 Prozent Minderung bei Hundekot im Treppenhaus für zulässig hält, kann das für das Berliner Landgericht ohne Bedeutung sein. "Manche Mieter denken auch, sie könnten einfach mehrere Einzelmängel addieren - das Gericht wird aber immer eine Gesamtschau machen", sagt Rechtsanwalt Stefan Schetschorke. Um 40 Prozent hatte beispielsweise sein Mandant wegen etlicher kleinerer Mängel die Miete gemindert. Das Gericht hielt drei Prozent für angemessen - und gab in der ersten Instanz sogar der Räumungsklage des Vermieters statt. Die Einzelmängel - Riss im Laminat, nicht schließender Abschluss, fehlendes Kellerfenster und so weiter - seien so unerheblich, dass der Minderungssatz völlig abwegig sei, so das Gericht.
Quelle und weitere Infos wie eine Mietminderung korrekt ausgeführt wird:
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0307/030714.htm
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0Mietrecht Frist bei Mängeln (Mieterseite)Antwort von
Jessi779Jessi779
Bevor die Miete gemindert werden kann muss eine schriftliche Auflistung an den Vermieter gehen und dem mit Festsetzung einer Frist zur Behebung auffordern. Sie kann also nicht einfach die Aprilmiete einbehalten und sollte sie zahlen. Rückwirkend kann auch keine Mietminderung gefordert werden (sie hat die Mängel ja nicht angezeigt).
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0Mietrecht Frist bei Mängeln (Mieterseite)Antwort von
ninamann1ninamann1
rückwirkend kann mann keine Mietminderung verlangen.Deinen Bekannte hat mit bezahlung der vollen Miete die Mängel akzeptiert. sie muß den Vermieter einen Frist setzten zb. 3 wochen , damit er die Mängel beseitigen kann. Erfolgt das nicht, kann sie die Miete mindern. sie braucht esden Vermieter nit vorankündigen.Jedoch muß sie im im Fall einer Mietminderung schriflich die Gründe der Minderung mitteilen. Auf keinen fall die komplette Miete einbehalten . 90prozent mietminderung , da wäre die wohnung ja unbewohnbar, wieso ist da überhaupt eingezogen?. Die Aprilmiete muß sie nachbezahlen .
Kommentar von
grhades Tja, warum ist sie da eingezogen? Das würde mich auch mal interessieren. Sie kommt gleich vorbei, ich frag sie :-) Ich würde diese Frage wohl auch stellen :-D
Alles in Allem, so wie ich es schon vermutet habe. Danke schonmal.
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0Mietrecht Frist bei Mängeln (Mieterseite)Antwort von
fantasia19fantasia19
Bevor du die Miete mindern kannst, musst du dem Vermieter eine Frist geben, die Mängel zu beheben. Erst wenn sich da nichts tut, kann man kürzen.
Also im Fall deiner Freundin leider zu spät. Wenn der Vermieter nicht in irgendeiner Weise kulant ist und von sich aus auf einen Teil des Geldes Verzichtet, hat sie keine Chance.
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0Mietrecht Frist bei Mängeln (Mieterseite)Antwort von
amigo06amigo06
Frage 1: Kann man jetzt noch rückwirkende Mietminderung verlangen? Wenn ja wie? Würde mich wohl wundern wenn das geht..
Nein
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0Mietrecht Frist bei Mängeln (Mieterseite)Antwort von
Dea2010Dea2010
Sie hat die Mängel stillschweigend hingenommen. Damit kann sie keine Minderung mehr geltend machen.
Der normale Weg ist eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung, eine schriftliche kurze Nachfrist mit Ankündigung der Minderung, und dann erst Minderung.
Nachträglich geht da gar nix, sie muss die Miete April zahlen.
Kommentar von
grhades Dankesehr fürs schnelle Helfen.
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0Dauerauftrag nicht gekündigtAntwort von
JanuargirlJanuargirl
Mach ihn darauf aufmerksam und gib das Geld zurück. Sollte ein neuer Arbeitgeber mal bei ihm nachfragen (was manche durchaus machen), wird es dir im Weg stehen, wenn Du das Geld behalten hast.
Spätestens wenn er es gemerkt hat, wird er es sowieso zurückfordern. Und Du stehst ziemlich schlecht da.
Außerdem geht es hier auch um ungerechtfertigt erhaltene Sozialversicherungsbeiträge und das wird nicht lustig!
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0Ich habe zum 1.7. gekündigt und nun erfahren, dass ich schwanger bin. Ich wollte mich selbstständig
du kannst dich bei deiner Krankenkasse freiwillig weiterversichern. Du mußt nicht in eine private kasse. Geh zu deiner Kasse und mach dich schlau!
Kommentar von
TerezzaTerezza Danke für den Stern!
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0Ich habe zum 1.7. gekündigt und nun erfahren, dass ich schwanger bin. Ich wollte mich selbstständigAntwort von
Phili22 Erst mal herzlichen glückwunsch von mir und ja nimm eine versicherung auf jeden fall an! Normal darf das nicht anders sein als ohne kind im bäuchlein :) Schöne grüße , Phili22
Danke schön....