Freigabe - neue und gute Antworten

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    Windows xp Ordnernamen -> Netzwerkpfad?
    Antwort von tiwo666 tiwo666

    Mit dem "Durchsuchen"-Button.
    Wenn du da nichts findest, besteht keine Verbindung oder keine Freigabe.

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    WLAN Passwort an Mieter weitergeben? Kann ich mich gegen Missbrauch absichern?
    Antwort von apfelsveni apfelsveni

    lass es sein. stecke die mieter auch vom lan ab !!!!

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    WLAN Passwort an Mieter weitergeben? Kann ich mich gegen Missbrauch absichern?
    Antwort von Sinarin Sinarin

    Nachdem du ja bereits freien Zugang zu deinem Heimnetzwerk über das LAN Kable bietest, macht es auch keinen grossen unterschied mehr, ob du noch das WLAN freigibst. Du kannst noch das Gäste WLAN in der Fritzbox aktivieren und so deinen WLAN Verkehr von seinem separieren.

    Letzten Endes läuft ja eh alles über deinen Anschluss, also unter deinem Namen.

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    WLAN Passwort an Mieter weitergeben? Kann ich mich gegen Missbrauch absichern?
    Antwort von tiwo666 tiwo666

    Fake? Du haftest im Zweifelsfall für alle Kosten, die deine Mieter verursachen - mit allem was du hast. Bestellungen, ABOs, ...

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    WLAN Passwort an Mieter weitergeben? Kann ich mich gegen Missbrauch absichern?
    Hilfreichste Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Es ist heutzutage sehr einfach, sich selbst einen Anschluss legen zu lassen. Wie seid ihr ansonsten verblieben? Beteiligen sich deine Mieter an den Kosten für den LAN-Anschluss?` Gibt es eine Kostenbeteiligung, dann würde ich das auf jedenfall schriftlich fixieren und dass eine Weitergabe des Netzwerkschlüssels an Dritte nicht gestattet ist. Aber, Papier ist geduldig, ob sie sich daran halten, ist die andere Frage. Gibt es keine Kostenbeteiligung, müssen sie sich selbst einen Router zulegen.

    Kommentar von Dopeld Dopeld

    Die Kostenbeteiligung ist vorhanden. Kann man denn einen zweitern Router in der Mietwohnung anschließen? Danke für die schnelle Antwort.

    Kommentar von Michel76 Michel76Michel76

    Ja, die Mieter können einfach einen eigenen WLAN Router an das vorhandene LAN Kabel anschliessen.

    Kommentar von Dopeld Dopeld

    Vielen Dank, das ist die Lösung. Aber ich hafte trotzdem bei Missbrauch, oder?

    Kommentar von teardrop1109 teardrop1109teardrop1109

    Ja, da du der Vertragspartner bist. Aber dagegen kannst du dich auch schriftlich absichern, da es oft durch die IP möglich ist, missbräuchliche Benutzung festzustellen.

    Kommentar von teardrop1109 teardrop1109teardrop1109

    Danke fürs Sternchen und das Kompli:-)

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    WLAN Passwort an Mieter weitergeben? Kann ich mich gegen Missbrauch absichern?
    Antwort von Melissa91 Melissa91

    Nein gib dein passwort nicht, du weist nie auf was für seiten sie drauf gehen und wenn du später dafür haften musst kannst du ja auch nicht sagen "ja aber die waren es" !

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    WLAN Passwort an Mieter weitergeben? Kann ich mich gegen Missbrauch absichern?
    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Missbrauch kannst du nicht verhindern, jeder soll selbst für seinen Anschluss sorgen.

    Kommentar von primusvonquack primusvonquackprimusvonquack

    ...damit meine ich ach den LAN-Anschluss!!!!

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    WLAN Passwort an Mieter weitergeben? Kann ich mich gegen Missbrauch absichern?
    Antwort von Michel76 Michel76

    Wie hast du dich denn abgesichert, als du ihnen den LAN Anschluss gegeben hast?

    Kommentar von primusvonquack primusvonquackprimusvonquack

    Genau, ob LAN oder WLAN spielt keine Rolle.

    Kommentar von Dopeld Dopeld

    Ich habe ein Netzwerkkabel an die Fritzbox angeschlossen und in die Mieterwohnung gelegt. Sonst nix. Habe aber auch überhaupt keine Ahnung von Einstellmöglichkeiten. Vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort.

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    Kontosperrung durch Insolvenzverwalter nach Freigabe
    Antwort von ThomasKeller ThomasKeller

    Die "Freigabe" bezieht sich auf den Geschäftsbetrieb:

    § 35 InsO Begriff der Insolvenzmasse

    (1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).

    (2) Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit auszuüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. § 295 Abs. 2 gilt entsprechend. Auf Antrag des Gläubigerausschusses oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Gläubigerversammlung ordnet das Insolvenzgericht die Unwirksamkeit der Erklärung an.

    (3) Die Erklärung des Insolvenzverwalters ist dem Gericht gegenüber anzuzeigen. Das Gericht hat die Erklärung und den Beschluss über ihre Unwirksamkeit öffentlich bekannt zu machen.

    Ich unterstelle, dass Sie noch in der Insolvenz sind und noch nicht in der Wohlverhaltensperiode. Zur Abgrenzung hier meinen Tipp: http://www.gutefrage.net/tipp/wann-beginnt-im-insolvenzverfahren-die-wohlverhalt.... Falls meine Annahme richtig ist sieht es wie folgt aus:

    Die Konten sind nicht wirklich von der Freigabe erfasst. Auch wenn ein Konto nur genutzt wird, um den geschäftlichen Zahlungsverkehr abzuwickeln, ist es nicht wirklich von der Freigabe erfasst, denn es könnten ja auch andere Zahlungen darüber abgewickelt werden.

    Grundsätzlich kann der Verwalter deshalb im Insolvenzverfahren auf die Konten zugreifen, auch wenn sie neu eröffnet wurden. Ungewöhnlich ist die zeitliche Komponente. Ich vermute, der Verwalter hat jetzt erst von den "neuen" Konten erfahren und hat deshalb erst mal zugeschlagen. Laut Frage wird der Verwalter die beiden Girokonten ja wieder freigeben, so dass sich dieses Problem gelöst hätte.

    Das Sparkonto ist ein Problem, denn gespartes Geld ist grundsätzlich im Insolvenzverfahren (anders als in der Wohlverhaltensperiode) Insolvenzmasse und kann vom Verwalter abgefasst werden.

    Ich hoffe, dass das erst mal weiterhilft. Wenn noch was offen ist, posten Sie bitte einfach einen Kommentar.

    Kommentar von Miliru Miliru

    Vielen Dank. Habe jetzt noch Praxisauslaufkosten die ich zahlen muss. Da mein Praxiskonto nicht alles deckt muss ich an das Sparkonto um die Rechnungen begleichen zu können. Was tun? Die Unterhaltszahlungen für die Kinder gehen auch auf das Konto. Darf der Betrag zur Masse gerechnet werden?

    Kommentar von ThomasKeller ThomasKellerThomasKeller

    Der Insolvenzverwalter kann grundsätzlich auf das Sparkonto zugreifen. Sollte dort aber aktuell Unterhalt für die Kinder drauf gegangen sein, müsste er diesen freigeben.Ich würde das einfach mit dem Insolvenzverwalter persönlich besprechen. Ich kann mir schlicht nicht vorstellen, dass er sich quer stellt, wenn nachgewiesen ist, dass es sich um Kindesunterhalt handelt. Der Kindesunterhalt steht ja rechtlich den Kindern zu und nicht der Mutter. Demzufolge wäre dieses Geld auch keine Insolvenzmasse.

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    Kontosperrung durch Insolvenzverwalter nach Freigabe
    Antwort von Reanne Reanne

    Wie kannst Du ein Sparkonto haben, wenn Du im Insolvenzverfahren bist? Das Sparvermögen steht Deinen Gläubigern zu.

    Kommentar von Miliru Miliru

    Auf das Konto gehen die Unterhaltszahlungen von meinem Exmann und das Geld was am Ende des Monats auf meinem Konto ist. Das Konto wurde von mir ein Jahr nach Freigabe eingerichtet.

    Kommentar von Reanne ReanneReanne

    Ändere das Konto in ein P-Konto um - pfänmdungsfrei.

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    Ordner für mehrere Benuzer freigeben?
    Antwort von apple98 apple98

    Bibliothek -> Eigene Bilder (Rechtsklick) -> Freigeben für -> bestimmte Personen -> Benutzer auswählen (Auf den Pfeil in der Leiste, steht auch wie man das macht)^^ das wars lg apple98

    Kommentar von 007Max007 007Max007

    VIELEN DANK!!!

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    Ordner für mehrere Benuzer freigeben?
    Antwort von Thunder1262 Thunder1262

    ja das geht. Gehe mit einem Rechtsklick auf den Ordner und dann auf Freigeben für. Da kannst du deine Einstellungen machen.

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    Antwort von HSV2010 HSV2010

    wie mache ich das bei dropbox,hab das net hinbekommen...

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    Antwort von ampersand ampersand

    wieviele gleichzeitige zugriffe willst du erlauben ???

    Kommentar von HSV2010 HSV2010

    gleichzeitig nicht,ich möchte einfach eine datei ghochladen,die dann von anderen bearbeitet werden kann!!

    Kommentar von ampersand ampersandampersand

    ja schon klar...aber der gleichzeitige zu griff wird ja passieren können.....oder soll der person mitgeteilt werden : datei momentan von anderem user in bearbeitung.bitte warten...

    Kommentar von HSV2010 HSV2010

    ne,das muss nicht sein!! wie kann ich das über dropbox machen oder gibt es was leichteres??

    Kommentar von ampersand ampersandampersand

    ich finde es toll das du dich siesem problem stellt..ist nämlich NICHT mehr für anfäner...also: respekt...aber bevor ich die volltexte, hier ein link : http://www.administrator.de/index.php?content=149343

    also wie du siehst: ein "admin prob" !!!!!!

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    Antwort von Malunaru Malunaru

    Zum Beispiel über eine kostenlose Homepage. Weebly.com ist dazu sehr gut geeignet da man nicht von nerviger Werbung geblendet wird. Und dann kannst du einfach jedem die LogIn Daten geben, und die Leute können dann Texte, Bilder etc. bearbeiten.

    edit: Stimmt, oder mit dropbox.

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    Antwort von Slayer17 Slayer17

    Mit dropbox.com sollte das gehen

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    Antwort von thezymo thezymo

    dropbox?!

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    Mac OS X (10.7) Lion von überall aufrufen
    Antwort von apfelsveni apfelsveni

    aktiviere icloud . dort hast du die option ZURÜCK ZU MEINEM MAC

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    Mac OS X (10.7) Lion von überall aufrufen
    Antwort von rama21385 rama21385

    Ich weiß ja nicht wofür du es brauchst, aber wenn es nur um einen Remote-Zugriff geht: probier mal "Teamviewer".

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    Mac OS X (10.7) Lion von überall aufrufen
    Antwort von macbes macbes

    Ein MBA ist eigentlich dafür gedacht, dass man es mit nimmt. Es lässt sich aber auch so konfigurieren, dass Du es zu Hause lässt und von jedem beliebigen Rechner darauf zugreifst. Voraussetzung dafür ist aber, dass es ständig mit dem Internet verbunden ist und dass Du die dynamische IP in eine statische verwandelst. Das kann man z.B. mit einem kostenlosen DynDNS-Account realisieren.

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