Freibetrag - neue und gute Antworten

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    Schenkungssteuer Freibeträge
    Antwort von imager761 imager761

    Tatsächlich? Seit 01.01.2010 gelten unverändert die Steuersätze und Freibeträge gem. § 19 (1) ErbStG.

    Ehegatten 500.000

    Kinder, Stief- und Adoptivkinder sowie Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind 400.000

    Enkel, deren Eltern noch leben, Urenkel 200.000

    Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) 100.000

    Personen der Steuerklasse II (z.B. Geschwister) 20.000

    Personen der Steuerklasse III (Nichtverwandte) 20.000

    eingetragene Lebenspartner 500.000

    G imager761

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    Halbwaisenrente und Semesterjob (vorlesungsfreie Zeit)
    Antwort von Lanie89 Lanie89

    Hey, mich würde interessieren, wie das bei dir ausgegangen ist? Bin in der gleichen Situation :(

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    Anrechnung eines einmaligen Einkommens auf Halbwaisenrente
    Antwort von Maya1986 Maya1986

    Antworten darauf würden mich auch interessieren, da ich in einer ganz ähnlichen Situation bin. Ich bekomme von der ehemaligen Firma meines Vaters noch Sterbegeld ausgezahlt, das dann über mich versteuert wird. Wird das auch auf die Halbweisenrente angerechnet? Und wenn ja, dann voll? Ich habe einen festen Job über 440 Euro brutto und nehme nebenbei auch mal den einen oder anderen Honorarauftrag an (unregelmäßig). Wie wird das angerechnet?

    Und wo ich gerade dabei bin (etwas off topic): Ich zahle offenbar gerade doppelt Krankenversicherung: Einmal 80 Euro in die Studentische Krankenversicherung (wie schon vor dem Tod meines Vaters) und einmal 27 Euro über die Halbwaisenrente. Ist das normal?

    Beste Grüße, Maya.

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    Schenkungssteuer Freibeträge
    Antwort von Funnyhanni Funnyhanni

    Seit einer Gesetzesänderung, die zum 01. Januar 2009 in Kraft getreten ist, können Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner einen Freibetrag in Höhe von jeweils 500.000 Euro geltend machen Falls die Schenkung einen Wert über 500.000 Euro hat, fällt Schenkungssteuer an. Für Ehegatten liegt der entsprechende Steuersatz bei 7 bis 30 Prozent, wohingegen Lebenspartner zwischen 30 und 50 Prozent Schenkungssteuer zahlen müssen. Die Kinder des Schenkenden verfügen über einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro und werden im Bezug auf die Schenkungssteuer mit 7 bis 30 Prozent besteuert. Die Enkel des Schenkers können als Begünstigte von einem Freibetrag von 200.000 Euro Gebrauch machen, wobei die Steuerlast bei darüber hinaus gehenden Schenkungen zwischen 7 und 30 Prozent liegt. Werden im Zuge einer Schenkung Neffen, Nichten oder Geschwister begünstigt, beläuft sich der Freibetrag auf nur 20.000 Euro. Für den Fall, dass die Höhe der Schenkung diesen Freibetrag übersteigt, erhebt der Fiskus eine Schenkungssteuer zwischen 15 und 43 Prozent. Nichtverwandte, sowie unverheiratete Partner verfügen ebenfalls über einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro, müssen aber mit einer deutlich höheren Schenkungssteuer rechnen, denn der Steuersatz liegt hier bei 30 bis 50 Prozent. Hier nachlesbar... LG

    http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Muss-Erbschaftssteuer-bei-einer-Schenkung-b...

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    Schenkungssteuer Freibeträge
    Antwort von Indy72 Indy72

    Es sind dieselben Freibeträge wie bei der Erbschaftssteuer. Diese findest du auf den offiziellen Seiten des Finanzamtes und im Einkommenssteuerrecht (Gesetze im Internet).

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    Gewerbesteuerfreibetrag
    Antwort von kegus kegus

    Der Gewerbesteuerfreibetrag gilt auch dann in voller Höhe, wenn der Betrieb nicht das ganze Jahr bestanden hat. Anderenfalls wäre das in § 11 GewStG explizit ausgeführt.

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    Ab welcher Höhe wird eine Einmalzuwendung beim Antrag auf ALG II angerechnet bzw. wie hoch ist der?
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Ab welcher Höhe wird eine Einmalzuwendung beim Antrag auf ALG II angerechnet bzw. wie hoch ist der?

    Ohne weitere Infos ist keine kompetente Auskunft möglich.

    In bestimmten Fällen sind einmalige Zuwendungen (einmaliges Einkommen) bis zur Höhe des Vermögensfreibetrages frei; genauso gut können aber auch schon bspw. 60 EUR angerechnet werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

    Also : erwartest du hilfreiche Antwort, musst du schon mit Infos rüberkommen. Hast du deinem Jobcenter-SB obige Frage so gestellt, wirst du bis zum St. Nimmerleins-Tag auf Antwort warten.

    Kommentar von LucyLain LucyLain

    Mit Sicherheit nicht. Es geht um eine Einmalzuwendung in höhe von 2000 EUR das letzte Geld wurde am 11.4 ausgegeben.

    Es besteht noch keine Zuständigkeit irgendeinem Centers da noch gar kein Antrag gestellt wurde. Der Antrag wird von mir stellvertretend im laufe der nächsten zwei Wochen beantragt für Mitte Juni.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Na .. das sind doch schon mal einige Infos, die eine sachgerechte Antwort zumindest wahrscheinlicher machen.

    Zuwendungen außerhalb des Leistungsbezuges interessieren das Amt im Grundsatz nicht.
    Solange das Amt nicht nachweisen kann, dass die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich herbeigeführt wurde, ist es relativ Banane, zumal 2000 EUR auch deutlich unter den zulässigen Vermögensfreibeträgen lägen.

    Kommentar von LucyLain LucyLain

    Danke für deine Antwort!

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    Ab welcher Höhe wird eine Einmalzuwendung beim Antrag auf ALG II angerechnet bzw. wie hoch ist der?
    Antwort von Eddy63 Eddy63

    Wie wäre es wenn du bei der Arge nachfragst ,die wissen das am besten.

    Kommentar von LucyLain LucyLain

    Ist bereits geschehen die Person wartet seit 4 Wochen auf ein Antwort, am Telefon kommt man nicht weit. Auch ist die Person aus gesundheitlichen gründen nicht dazu in der Lage selbst derartige Dinge zu regeln. Weshalb ich mich darum kümmer.

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    Kindergeld für Kinder die einen Nebenjob haben
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Bis einschließlich 2011 gab es eine Einkommensgrenze von 8004€/Jahr. Da liegt der 400€-Job deutlich drunter.

    Ab 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr. :-)

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    Kindergeld für Kinder die einen Nebenjob haben
    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Es gibt keinen Freibetrag, es gibt kein Limit, solange du in der Ausbildung bist.

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    Kindergeld für Kinder die einen Nebenjob haben
    Hilfreichste Antwort von gegnhang gegnhang

    Seit diesem Jahr können Kinder unbegrenzt dazu verdienen, wenn sie in der Ausbildung, Schule o.ä. sind. Es gibt diese komischen knapp 8000 und paar zerkümmelte im Jahr nicht mehr.

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    Kindergeld für Kinder die einen Nebenjob haben
    Antwort von CalypsoGyal CalypsoGyal

    Nein, müssen sie nicht, der 400€ Job ist ja nicht dein Hauptberuf.

    Außer, wenn deine Eltern Alg2 beziehen.

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    Widerspruch einer Lastschrift bei P-Konto
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    wende dich unter Hinweis auf den eingestellten Hinweis vom ZKA (was im übrigem keine Anweisung für die Banken ist) an den zuständigen Ombudsmann; http://www.bankenverband.de/themen/geldinfos-finanzen/schlichtungsstelle/index_h...

    Kommentar von Svegolas Svegolas

    Leider kann so ein Verfahren einiges an Monate in Anspruch nehmen. Dass die der Durchführungsleitfaden keine gesetzliche Grundlage bietet ist mir auch klar... Der Ombudsmann aber auch die Gerichte werden sich aber auch diesen Berufen...

    Dass diese Durchführung meiner Bank nicht im Sinne des Gesetzgebers sein kann, dürfte klar sein.

    Der Schritt zum Ombudsmann zu wird wohl zu lange dauern. Lasse Montag den Weg einer einstweiligen Anordnung prüfen. Laut Rechtspfleger ein weiteres Mittel.

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    Eltern müssen ins Pflegeheim
    Antwort von JohannesJ54 JohannesJ54

    Das hängt von der deiner Rente ab. Wenn du 1.000 Euro bekommst, könntest du 200.- Euro abgeben,. Dein Mann hat genug zum Leben, und du kommst mit 800.- Euro aus.

    Wenn du 500 Euro bekommst, bist du auf deinen Mann angewiesen, kannst also nichts abgeben. Und dein Mann geht nicht arbeiten, um für die Unterbringung seiner Schwiegermuttervzu zahlen.

    Wenn ihr Geld auf dem Konto habt, hat dass dein Mann erarbeitet.

    Ein Eigenheim könnt ihr behalten, aber wenn mehrere Mietwohnungen vorhanden sind, sollte man auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen.

    Hier kann niemand Rechtsberatung geben.

    Wenn du befürchtest, zahlen zu müssen, ist eine Rechtsberatung sinnvoll ( kostet aber Geld ).

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    Widerspruch einer Lastschrift bei P-Konto
    Antwort von Eddy63 Eddy63

    Erkundige dich mal bei der Bank ,irgendwas ist da schief gelaufen ,die werden dir doch bestimmt weiterhelfen konnen.

    Kommentar von Svegolas Svegolas

    Den Weg bin ich schon längst gegangen...

    Geld wird valuta dem Tag der Lastschrift zugebucht... und die Bank fühlt sich im Recht... Amtsgericht war ich auch schon.. die sind erstmal nicht zuständig. Einzige Möglichkeit wäre eine Schadensersatzklage...

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    Hat sich der Freibetrag bei ALG II verändert?
    Antwort von Silli0815 Silli0815

    Also ich weiß nun, dass ein Praktikum nicht als Arbeit gilt und die Vergütung somit nur "sonstiges Einkommen" darstellt. Dies ist auf pauschal 30 Euro begrenzt.

    Komisch ist nur, dass man mein letztes Praktikum, welches mit 250 Euro vergütet wurde, ganz normal als Erwerbstätigkeit angesehen hat und ich dementsprechend 100 und noch was behalten durfte! Ich bin noch immer im selben Jobcenter, nur bei einem anderen Sachbearbeiter! Laut dem neuen SB beziehe er sich auf einen Widerspruch in einem solchen Fall, bei dem so entschieden wurde. Toll.. da hat man 100 Euro mehr in der Tasche und darf nicht mal das behalten!

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    Hat sich der Freibetrag bei ALG II verändert?
    Antwort von AnOnYmUsY AnOnYmUsY

    Das Gesetz für ALG II hat sich zwar geändert und es ist ein durcheinander,du darfst höchtest auf einen (1) EURO-JOB Arbeiten wo du cca 150 bis 185.- EUR im Monat Verdienst,da drinen ist auch das Fahrgeld Berechnet ODER du darfst über einen 400.- EUR Job Arbeiten wo du aber nur 140.- EUR Behalten darfst und der Rest von 260 EUR wird vom Amt Eingezogen . Leider ist es doof aber leider ist so die lage. mit fg

    Kommentar von Silli0815 Silli0815Silli0815

    Um die 160 darf man beim 400 Euro Job behalten. Hm naja dann war es doch richtig, den Anwalt zu fragen. Der ist darauf spezialisiert und kann mir sagen, ob ich etwas tun kann oder nicht. Das Praktikum gehört halt zu meinem Fernstudium, ich muss es also machen und das ist auch in meiner EGV so verankert.

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    Hat sich der Freibetrag bei ALG II verändert?
    Antwort von GerdausBerlin GerdausBerlin

    Die benannten Freibeträge von 100,- pauschal und 20 % vom Rest des Einkommens gelten nur für Erwerbseinkommen. Also für Gehalt als Arbeitnehmer oder Gewinn als Unternehmer.

    Jetzt stellt sich die Frage, ob "ein Praktikum für 150 Euro" ein "Gehalt als Arbeitnehmer" ist oder nicht. Ist es das nicht, dann gibt es nur den Freibetrag von 30,- für private Versicherungen nach Absatz 1 Satz 1 § 11b SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html

    Wenn ein Praktikant sich in einem Betrieb umschaut und mal dies, mal jenes ausprobieren darf, dann kriegt er kein Gehalt - sondern höchstens eine Anerkennungsprämie oder sonstwas, aber kein Gehalt.

    Er hat auch gar keinen Anspruch auf ein Gehalt. Also auch keinen Anspruch auf die Freibeträge nach Absatz 2 und 3 § 11b SGB II.

    Hat der Praktikant aber einen Anspruch auf Gehalt, etwa, weil er produktiv tätig ist im Betrieb, zupackt und Werte schöpft (nicht nur einmal pro Maschine zum Ausprobieren),

    dann hat der Praktikant auch einen Anspruch auf ein legales Gehalt, auf ein angemessenes Gehalt. Das darf kein sittenwidriges Gehalt sein - sonst kann der Praktikant den Rest des ihm zustehenden Gehalts einklagen von der Firma; ersatzweise macht das dann das Jobcenter.

    Und ab wann beginnt ein sittenwidriges Gehalt? Das beginnt dann, wenn es mehr als ein Drittel unterhalt des ortsüblichen Gehalts liegt - oder unterhalb eines tariflich wirksamen Gehalts.

    Kucken wir mal, ab wann bei 150,- Gehalt im Monat die Sittenwidrigkeit anfangen müsste. In der Friseurbranche mit 4,- die Stunde im Osten hätte man bei 160 Stunden im Monat über 600,- brutto: Also selbst beim schlechtest bezahlten Job wären 150,- im Monat sittenwidrig - der Chef müsste mindestens noch 250,- drauflegen, um zwei Drittel zu erreichen, also 400,-.

    Es gibt also zwei Möglichkeiten: 1. Es gab kein Gehalt, sondern ein Geschenk der Firma, 2. Es gab ein Gehalt, dann muss die Firma noch Gehalt nachlegen.

    Anders sieht es aus, wenn im Sinne von SGB I § 45 ein Praktikum ohne Gehalt vereinbart worden war mit dem Jobcenter oder dem Arbeitsamt.

    Gruß aus Berlin, Gerd

    Kommentar von ichweisnix ichweisnixichweisnix

    Wenn ein Praktikant sich in einem Betrieb umschaut und mal dies, mal jenes ausprobieren darf, dann kriegt er kein Gehalt - sondern höchstens eine Anerkennungsprämie oder sonstwas, aber kein Gehalt.

    Namen sind Schall und Rauch. Es handelt sich um Einkommen im Sinn §19 EStG. Sonst könnte mir mein AG ja auch eine STEUERFREIE Anerkennungsprämie zahlen/ schenken.

    Es gab kein Gehalt, sondern ein Geschenk der Firma

    Mal abgesehen, das es dann gar nicht auf das Harz 4 angerechnete werden würde, sind Geschenke an Angestellt nur bis ca. 20€ und nicht in Geldform möglich.

    Kommentar von GerdausBerlin GerdausBerlinGerdausBerlin

    Ich habe mich mal interessehalber in einer Firma umgeschaut, und die hat mir gleich einen Weltempfänger geschenkt - das gäbe es für alle Besucher, hieß es. Das ist nun sicher kein Gehalt.

    Der Zeitwert von damals 270,- DM hätte als geldwertes Einkommen beim ALG II angerechnet werden müssen, abzüglich die oben genannten 30,- Versicherungspauschale.

    Zahlt mir eine Firma für solch einen Besuch nun 150,- für Fahrkosten - z. B. am "girl's day" oder am "boys' day" -, dann ist das anrechenbares Einkommen beim ALG II ohne Freibeträge, außer eben tatsächliche Fahrkosten (die nicht anfallen, wenn ich keine nachweisen kann) und wiederum minus 30,- Versicherungspauschale.

    Arbeite ich aber als Angestellter, dann steht mir ein Gehalt zu, das nicht sittenwidrig ist. Ab wieviel Stunden Praktikum wären nun 150,- Gehalt sittenwidrig? Spätestens wohl ab 40 Stunden, weil dann der Stundenlohn unter 4.- fällt.

    Gruß aus Berlin, Gerd

    Kommentar von Silli0815 Silli0815Silli0815

    Du hast natürlich recht, gerade auch, weil ich eine Lehre und ein gutes abgeschlossenes Studium habe. Dass es Ausbeute ist, weiß ich! Aber ich finde eben nichts anderes und versuche, Praxis zu bekommen und nicht daheim einzugehen.

    Jetzt muss ich aber erstmal schauen, wie ich da rauskomme. Ich verdiene Geld als Arbeitnehmerin, dies ist vertraglich festgehalten und liegt dem Jobcenter so vor. Klar sollen sie es anrechnen, davon ging ich aus. Aber ich dachte eben, dass mir der Freibetrag bleibt, denn es ist nunmal Einkommen aus einer Tätigkeit. Ich arbeite mindestens 6 Tage dafür!

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    Hat sich der Freibetrag bei ALG II verändert?
    Antwort von rudolfweiher rudolfweiher

    Diesen Irrsinn hatte ich auch schon mal leider ist es so , und liegt alleine daran das man harz 4 als Vorrauszahlung bekommt . Alg 1 bekommst du nähmlich wieder von dem Jobcenter, und Rückwirkend . Dieses System ist richtig" Raffiniert" von dem Harz 4 Erfinder ausgetüftelt worden.Weil das ganz einfach zwei Ämter sind die mal ehemals zusammengelegt waren .Für den laien ist das ein Wirrwar hoch 10 aber bringt dem Staat richtig Kohle ein , weil aus meiner Sicht im Eigentlichen die Ämter sich um dieses Problem der "Geldverteilung " streiten müssten. Nein es wurde mal wieder dem Kleinen Man auferlegt. Im Eigentlichen ist es so ; Hatte die 120,-€ das Sozi amt an dich zu Zahlen , aber durch den Praktikumsplatz ist jetzt das Jobcenter für dich zuständig ,somit bist du vom Soziamt wegen der Vorrauszahlung Überzahlt worden . Nun Verlangt man aber eben deswegen , von dir das geld zurück mit dem und dem Datum. Obwohl sie das Eigentlich direkt machen könnte vom Jobcenter zurückholen : Nein das können sie nicht weil es ja verschiedenen Ämter sind (welches früher nicht war ) und ein Amt Vorrauszahlt und das Andere Rückwirkend . Auch komischerweise Bieten sie dir gleich eine Ratenzahlung an ,aber bekommst post vom Zollamt so das für dich der Eindruck entsteht du musst in kürze in den "Knast". Ich bezeichne das als ...... gung Das Einzigste was bleibt ist : gehe auf Ratenzahlung ein und biete 10,-€ weise Rückzahlung an dann wird es nicht ganz so hart für dich vom Finanziellen her . Sie sind am Längeren Hebel . Und verdiehnen zu lasten der Sozialbedürftigen noch Geld dabei .weil Viele sich indem Wirrwar nicht zurecht finden und einfach zahlen. bei mir persöhnlich lag der sachverhalt ein bischen anders habe aber nur durch Ausdauer geschaft nach 5 Jahren es trotzdem nicht zurückzahlen zu müssen . MFGRudi

    Kommentar von Silli0815 Silli0815Silli0815

    Wieso soll ich was zurück zahlen, was mir zusteht? Selbst auf der Seite der Agentur für Arbeit steht, dass 100 Euro nicht angerechnet werden.

    Leider waren Teile deines Beitrages falsch oder schlecht verständlich. ALG I gibts bei der Agentur für Arbeit. Die waren noch nie für mich zuständig, da ich nie gearbeitet habe. Ich lebe seit Studienende von ALG II, also vom Jobcenter, ehemals Arge! Das Jobcenter ist sozusagen das ehemalige Sozialamt (nur eben für Leute zuständig, die arbeiten können.. Grundsicherung gibts ja nur für die, die eben nicht (mehr) arbeiten können). Hier hängt nur ein "Amt" drin, bei welchem ich seit 2,5 Jahren bin!

    Kommentar von sonnig0815 sonnig0815sonnig0815

    ...und was soll uns der wirre Beitrag jetzt zum Thema sagen? Sorry, aber das hat alles keine Hand und kein Fuss!

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    Hat sich der Freibetrag bei ALG II verändert?
    Antwort von abcStefanie abcStefanie

    Ja du nennst es schon richtig bzw. es hat sich an den Freibeträgen (siehe hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_549792/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Gru... ) weiter nichts geändert, demzufolge müsstest du 100€ + (20:100*50€)= 110€ für dich einbehalten, 10€ werden dir von deinen ALG2-Bezug abgezogen. Du hast schon einen Anwalt angeschaltet? Eigentlich würde es ausreichen, wenn du gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid Widerspruch erhoben hättest. Dann würde es die Rechststelle weiter bearbeiten/ sich ansehen.

    Kommentar von Silli0815 Silli0815Silli0815

    Nee ich habe eh eine Klage gegen das Jobcenter laufen (sie hatten mir die Arbeitsaufnahme verweigert), daher habe ich mich bei meinem RA nur absichern wollen, dass ich nicht falsch liege. Habe in die Anhörung auch geschrieben, dass ich meines Wissens nach einen Freibetrag habe. Wollte mich nur rückversichern, dass ich richtig liege. Wäre sonst ja peinlich, da aufzulaufen und Dinge zu behaupten, die falsch sind. Einen Bescheid gab es noch nicht, erstmal nur die Anhörung. Wobei doch.. einen Bescheid mit der dauerhaften Kürzung existiert auch schon.

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