a) Die Werbungskosten für diese Ausbildung finden im Rahmen eines Ausbildungsdiensverhältnisses statt. Das bedeutet es ist unabhängig von einer bereits absolvierten Erstausbildung.
b) Wenn du bereits Anwärterbezüge hast, wird es in der Regel kaum zu einem Verlust kommen.
c) Die Fahrten zur HS sind grds. Reisekosten, also Ansatz der tatsächlichen Kosten abzgl. Reisebeihilfe/Dienstreisekostenerstattung. Die Entfernungspauschale nur für die Praxisphasen in der Behörde.
d) Jeweils in den ersten 3 Monaten Verpflegungsmehraufwand abzgl. Trennungsgelderstattungen des Dienstherren.