Fortbildungskosten - neue und gute Antworten

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    Steuererklärung bei Studium nach abgeschlossener (staatlich anerkannter) Erstausbildung
    Antwort von Wafer Wafer

    a) Die Werbungskosten für diese Ausbildung finden im Rahmen eines Ausbildungsdiensverhältnisses statt. Das bedeutet es ist unabhängig von einer bereits absolvierten Erstausbildung.

    b) Wenn du bereits Anwärterbezüge hast, wird es in der Regel kaum zu einem Verlust kommen.

    c) Die Fahrten zur HS sind grds. Reisekosten, also Ansatz der tatsächlichen Kosten abzgl. Reisebeihilfe/Dienstreisekostenerstattung. Die Entfernungspauschale nur für die Praxisphasen in der Behörde.

    d) Jeweils in den ersten 3 Monaten Verpflegungsmehraufwand abzgl. Trennungsgelderstattungen des Dienstherren.

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    Steuererklärung bei Studium nach abgeschlossener (staatlich anerkannter) Erstausbildung
    Antwort von WMBSLG WMBSLG

    Hallo Nadine,

    es gibt 2 Möglichkeiten, dies relativ gut und mit wenig Kosten zuverlässig zu erledigen!

    1. gehe zum Finanzamt hin und stelle diese Fragen dem zuständigen Beamten, er wird Dir gerne behilflich sein.

    2. gehe zum Lohnsteuerhilfeverein, der macht das sehr gut für wenig Geld.

    Aber ganz grob kann ich Dir folgendes sagen, Du musst alles genau dokumentieren, welche Art von Ausgaben Du gehabt hast.

    z.B. jeder gefahrene km zur FH, alles Schreibmaterial, Papier, Bücher usw. die Wohnung bzw. Studentenzimmer. Diese Miete sind ebenfalls absetzbare Kosten. Wenn verheiratet, ist sogar ein Büro absetzbar / € 1200,- / Jahr. Studiengebühren, Fachbeiträge bzw. wirklich alle Ausgaben für das Studium bitte exakt auflisten, da alles steuerlich abgesetzt werden kann.

    Das alles sind Aufwendungen für berufliche Weiterbildung, bitte lese mal die Beilage des Finanzamtes genau durch und schon bist Du schlauer!

    Das Thema ist wirklich so kemplex, da rate ich Dir einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Du wirst sehen, es lohnt sich!

    Viel Erfolg.

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