Forderung - neue und gute Antworten

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    Schwiegermutter zahlt nicht mehr
    Antwort von Virginia47 Virginia47
    1. Auf welcher Grundlage hat sie die 100 € bisher gezahlt? Warum?

    2. Kannst Du eine Unterstützung nicht verlangen. Wenn sie es von sich aus gezahlt hat, kann sie diese Zahlung auch jederzeit wieder einstellen.

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    Schwiegermutter zahlt nicht mehr
    Antwort von SturerEsel SturerEsel

    Nein, kannst Du nicht. Das wird vermutlich Gründe haben.

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    Inkasso-Unternehmen schickt keine Auflistung
    Antwort von rainerendres rainerendres

    Gib mal Infos zur Forderung und gebühren

    Optimalerweise überweist Du die unstrittige HF direkt an den GL und lässt das IB zunächst außen vor

    http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

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    forderung zahlungs fälligkeit frist
    Antwort von notelook notelook

    Es kommt auf die Forderung an. Wenn ein Vertrag gemacht wurde, sollte so eine Frist bereits enthalten sein. Bei Zahlungsaufforderungen ist immer eine Frist angegeben. Leichter Verzug bis zur Zahlung wird sicher nicht tragisch sein, aber das liegt am Gläubiger. Solange man sich kein Geld bei mafiösen Leuten geholt hat, dürfte immer eine Einigung möglich sein, allerdings sollte man schnell handeln. Eine allgemeine Frist aber gibt es meines Wissens in diesem Fall nicht. Vertrag ist Vertrag. Wo es keinen Vertrag gibt, gilt das Wort. Dabei hat man natürlich etwas Spielraum.

    Kommentar von marion76a marion76a

    noch schlimmer als mafia. - jobcenter! hab bei meiner jahresabrechnung für gas von meinem anbieter ne rückzahlung bekommen, das fordert der JC jetzt ein. zurecht! ich will das auch am liebsten in einer summe bezahlen. dieses jeden monat 25€ oder so is mir zu blöde!!!

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    forderung zahlungs fälligkeit frist
    Antwort von genealogieguru genealogieguru

    Meist steht die Frist auf der Rechnung. Wenn keine Frist drauf steht, gilt die gesetzliche Frist und die beträgt 30 Tage.

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    forderung zahlungs fälligkeit frist
    Antwort von Alexuwe Alexuwe

    Nicht wirklich, forderungen können sofort fällig sein oder es werden zeiträume eingeräumt! Steht eigentlich auf jeder rechnung , forderung drauf

    Kommentar von marion76a marion76a

    ich hab ne frist, bis wann ich mich zum sachverhalt äußern muss. ne rechnung, zahlweise ist noch nicht bekannt gegeben worden?! :(

    Kommentar von Alexuwe AlexuweAlexuwe

    Das ist ein behördliches schreiben ! Du solltest die frist einhalten sonst kann die behörde ohne dich anzuhören entscheiden und das fällt meist nicht gut aus

    Kommentar von marion76a marion76a

    ich hab mich fristgerecht geäußert, nur (noch) nicht bezahlt!

    Kommentar von Alexuwe AlexuweAlexuwe

    Wenn du noch keine aufforderung hast dann kommt die noch, wenn die auf der rückseite zb stand solltest du es schnell tun Wird sonst noch teurer

    Kommentar von marion76a marion76a

    siehe oben

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    Inkasso-Unternehmen schickt keine Auflistung
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Keine Gebühren.

    Inkassogebühren sind nicht erstattungspflichtig. A müsste die Hauptforderung und die Verzugszinsen an den Gläubiger bezahlen und der Gebührenforderung des Inkassounternehmens widersprechen!

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    Inkasso-Unternehmen schickt keine Auflistung
    Antwort von klaerchen1 klaerchen1

    Solange die Forderung nicht beglichen ist, muß der Schuldner Zinsen und Gebühren bezahlen, auch wenn er mit dem Inkasso-Unternehmen Kontakt aufgenommen hat. Das sind sowie so alles nur Abzocker. Sie sind auch nicht verpflichtet eine Aufstellung zu erstellen über aufgelaufene Kosten, den das bekommt man regelmäßig von denen zugeschickt. Das beste hier ist, den Forderungsbetrag so schnell wie möglich zu bezahlen um sich weitere überteuerte Kosten zu ersparen.

    Kommentar von jowi75 jowi75jowi75

    Das halte ich für Quatsch. Wie eine ordentliche Rechnung aussieht ist gesetzlich geregelt. Das gilt auch für Inkasso-Rechnungen. Weicht die ausgestellte Rechnung davon ab, muss nachgebessert werden. Bevor keine ordentliche Rechnung ausgestellt wurde, müssen natürlich auch keine Mahngebühren bezahlt werden. Und diese müssen wiederrum auf der Rechnung stehen.

    Kommentar von klaerchen1 klaerchen1klaerchen1

    Die Rechnung wird vom Gläubiger ausgestellt, muß also vorgelegen haben, bevor Mahnstufen eingetreten sind. Sollte da keinerlei Reaktion darauf erfolgt sein, wird dieser Vorgang einem Inkasso-Unternehmen vorgelegt zur Eintreibung der ausstehenden Forderung. Eine Inkasso Rechnung beinhaltet lediglich den aufgelaufenen Schuldenbetrag an den Gläubiger sowie die Kosten des Inkasso-Unternehmens.

    Kommentar von jowi75 jowi75jowi75

    Aber da haben wir doch schon Einzelpositionen, die natürlich auch aufgeführt sein müssen. Alles zu einem undurchsichtigen Einheitspreis zu vermengen ist sicherlich nicht zulässig. Er muss ja kontrollieren können, ob die Gebühren den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Auch die Zinsen und der Zinssatz muss kontrollierbar sein.

    Kommentar von klaerchen1 klaerchen1klaerchen1

    Ein Inkasso-Unternehmen muß keine Einzelpositionen aufführen, da das schon durch den Gläubiger durchgeführt wurde. Und jedes Inkasso-Unternehmen hat seine Sätze, zu finden unter den Geschäftsbedingungen. Ist das hier ein Wahrheitsfall oder eine Hausaufgabe? Sollte es ein Wahrheitsfall sein und der Schuldner ist sich dieser Angelegenheit nicht gewachsen und nicht einsichtig dann empfehle ich ihm eine Schuldnerberatung aufzusuchen.

    Kommentar von klaerchen1 klaerchen1klaerchen1

    Um was geht es denn genau, um die Inkasso-Grundvergütung vor Titulierung, Inkassohonorar für Vollstreckungsversucher oder um was? Und um welche Höhe geht es? In meinem Ordner für Schuldnerberatung habe ich folgendes gefunden: die Inkassovergütung darf nicht höher sein als entsprechende Rechtsanwaltskosten, da mit Schlüllserzahlen und EDV-Kürzeln gearbeitet wird, erscheinen manche Aufstellungen als fraglich. Es besteht die Möglichkeit eine Forderungsaufstellung beim Inkasso-Unternehmen anzufordern (siehe auch § 305 Abs. 2 InsO).

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    Die Tätigkeit eines schnöden Inkassobüros ist nicht mit der eines RAs zu vergleichen ! Das Inkassobüro ist lediglich ein privater Finanzdienstleister

    Die rechtsprechung ist deswegen überwiegend inkassounfreundlich

    AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 Geschäftsnr. 8 C 118/09) Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen…. Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären.

    AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11 ...Nach Auffassung des Gerichts ist die Ersatzfähigkeit von Inkassokosten in einem Fall wie dem vorliegenden generell zu verneinen; allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen, z.B. Einziehung einer Forderung, die sich gegen einen im Ausland wohnenden Schuldner richtet, kann etwas anderes gelten (so auch AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10, Juris, mit Hinweis auf die Rechtsprechung im dortigen LG-Bezirk

    AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10 Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig . Für eine Ausnahme ist nichts vorgetragen und nichts ersichtlich .

    Kommentar von klaerchen1 klaerchen1klaerchen1

    Die Rede war meinerseits auch nicht von der Tätigkeit eines Inkassobüros sondern es ging um die Kosten eines Inkassobüros. Wir sind hier bei GF und nicht in einer Rechtsberatung, denn die kostet Gebühren, hier wird lediglich guter Rat gegeben. Man braucht hier auch nicht mit irgendwelchen Urteilen oder AZ, bzw. Geschäftsnr. um sich zu werfen, denn der Einzelfall ist dort ausschlaggebend. Und das sich senny86 nicht genau äußert um was es geht, kann man seinen Fall auch schlecht einer gelaufenen Verhandlung zu ordnen. Nochmal: er sol sich an eine Schuldnerberatung wenden, dort kann ihm alles genau erklärt werden! Ich habe diese Tätigkeit bis vor 7 Jahren noch ausgeübt, aber ich eben nicht mehr auf den Laufenden, vieles hat sich in dieser Zeit geändert.

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    Private Forderung an Erben
    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Welche "rechtlichen" Schritte habe ich, dass ich meine Forderungen eingelöst bekomme?

    Es gibt 3 mögliche Verfahren: * gütliche Einigung und freiwillige Beleichung der Forderungen. Dies ist das häufigste Verfahren.

    • gerichtliches Mahnverfahren. Das ist dann sinnvoll, wenn die Forderung zwar nicht bestritten, aber auch nicht bezahlt wird. Es wird ein gerichtlicher Mahnbescheid verschickt und wenn diesen nicht widersprochen wird, wird die Forderung tituliert. Es muß sich hierbei um eine Forderung in Geld handeln.

    • gerichtliches Verfahren. Heißt es wird Klage erhoben die in einen Vergleich oder einen Urteil endet.

    Bevor ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden kann muß erstmal ein Titel her, d.h. per Mahn oder Gerichtsverfahren. u.U. kann es auch einstweiligen Rechtsschutz geben. Das ist dann möglich, wenn durch die Dauer des Gerichtsverfahrens die Gefahr besteht, das das Recht vereitetlt wird.

    die erben sind informiert (mündlich am tag der aussegnung und schrifltich per einschreiben) die wollen jetzt belege sehen! belege sind nur teils da und vor 1 jahr war schon der auszug und ich fordere nun möbel, geld und küchenutensilien! geht das noch?

    Es geht nicht um Belege, sondern um das Glaubhaftmachen der Forderungen. Dies kann durch Belege geschenen. Es sind aber auch andere Möglichkeiten vorhanden, z.B. Zeugen etc.

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    Rückforderung ALG II durch ARGE
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Kann die ARGE auch auf Rückforderung von angeblich zuviel gezahlten Leistungen verzichten?

    Nein.

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    Rückforderung ALG II durch ARGE
    Antwort von hediso hediso

    Vielen Dank für die vielen Antworten. Zum besseren Verständnis: Die ARGE hat meinem Partner und mir über einen Zeitraum von 1 1/2 Jahren eine Lohnpfändung nicht angerechnet aber fordert aus diesem Zeitraum zuviel gezahlte Leistungen zurück. Diese Rückforderung kam Anfang April 2011. Ende April und Anfang Juni 2011 wurde dann für diesen Zeitraum eine Neuberechnung durchgeführt und zugegeben, dass zu wenig gezahlt wurde. Trotzdem wird weiter auf der Rückforderung des früheren Bescheides bestanden, obwohl ja der Tatbestand zuviel gezahlter Leistungen durch den neuen Bescheid nicht mehr gegeben ist.

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    Rückforderung ALG II durch ARGE
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    das kommt auf die Umstände an, wie das passierte.

    Lese dazu folgende Mitteilung der Sozialberatung Kiel; http://sozialberatung-kiel.de/2011/07/28/ruckforderung-von-alg-ii-nach-neuer-rec...

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    Rückforderung ALG II durch ARGE
    Antwort von Ontario Ontario

    Möchte das nicht ganz ausschliessen, dass im Einzelfall zuviel geleistete Zahlungen nicht zurückgefordert werden. Vielleicht hat die ARGE da einen Ermessensspielraum, abhängig von der Höhe der zuviel geleisteten Zahlungen. Könnte mir vorstellen, dass bei kleineren Beträgen und extrem angespannter finanzieller Lage des ALG II Beziehers, Ausnahmen gemacht werden können. Nicht immer ist alles endgültig. In manchen Fällen kann sicher auch anders entschieden werden, wenn die Begründung ausreichend ist.

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    Rückforderung ALG II durch ARGE
    Antwort von WillScarlet WillScarlet

    Die Arge zahlt normalerweise immer zum Monatsersten. Nehmen wir an, du hast am Ersten die Leistung erhalten, bekommst aber am nächsten Tag die Zusage für einen Vollzeitsjobs, den du eine Woche später beginnst, wird die Arge das für diesen Monat gezahlte Geld (normalerweise) zurückfordern. Das kann aber schon einige Monate dauern, bis sie sich meldet.

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    Rückforderung ALG II durch ARGE
    Antwort von zj1000 zj1000

    Natürlich nicht.

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    Rückforderung ALG II durch ARGE
    Antwort von Alexuwe Alexuwe

    Die Frage lässt sich ohne konkreten Inhalt und angabe von Gründen nicht beantworten. Sie kann in bestimmten Fällen darauf verzichten, ob das bei dir möglich ist kann ich so nicht schreiben

    lg

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    Rückforderung ALG II durch ARGE
    Antwort von thovos thovos

    das können die arge offiziell nicht,denn das sind steuergelder

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    Rückforderung ALG II durch ARGE
    Antwort von polditier polditier

    Nein,das wird sie nicht machen. Sie werden alles zurückfordern

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    Rückforderung ALG II durch ARGE
    Antwort von Ivan25W Ivan25W

    Wird sie nicht. Oder darf sie nicht.

    Gibt ja Gesetze

    Habe ich schon selber erlebt.

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    Rückforderung ALG II durch ARGE
    Antwort von paula2005 paula2005

    Können schon,aber ob sie das auch machen??

    Kommentar von WillScarlet WillScarletWillScarlet

    Normalerweise machen sie es, aber bei einem Freund von mir haben sie es anscheinend vergessen. Ihm wurde nämlich in dem Monat, als er seinen Job begann, noch einmal die Leistung überwiesen. Aber eigenartigerweise hat sie sich bei ihm nie wieder gemeldet und das ist nun schon mehrere Jahre her. Ich war in derselben Situation, aber ich musste es zurückzahlen.

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