Hallo Rising Sun.
Von deinen Schilderungen her hat dein Freund vermutlich grundsätzlich einen Anspruch (von den generellen Voraussetzungen her).
BAB ist eine Ausbildungsunterstützung in der Mietkosten, sonstiger Bedarf und auch Fahrtkosten enthalten sind.
Grundsätzliches kannst du am Besten hier mal nachlesen: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Ausbildung/Be...
Der Antrag kann von deinem Freund auch telefonisch gestellt werden. Dabei solltet ihr sich beeilen, da immer Rückwirkend im laufenden Monat geprüft wird (wenn man also morgen noch anruft kann ggf. der Mai noch gezahlt werden).
Viele Grüße BAli
Auch eine ca Berechnung ist unter : http://babrechner.arbeitsagentur.de/ möglich.
Zunächst einmal vielen dank für deine schnelle antwort :) das klingt ja schonmal sehr gut,hatte aber auch schon auf der agentur für arbeit gelesen...eine unklare frage wäre da noch...da er ja bei mir und meinen eltern wohnt,hat er keinen mietvertrag...ist der denn zwingend erforderlich?oder würde es reichen,wenn meine eltern im ein schriftstück aushändigen,welches belegen würde,dass er auch wirklich kosten von monatlich 150 euro wohngebühr hat...
Also grundsätzlich (jede Agentur macht es bei Zweifelsfällen etwas anders) reichen die Angaben im Fragenbogen zur Miete (Bestandteil des fast 30 Seitigen BAB Antrages) aus und man muss keinen Mietvertrag einreichen. Deshalb muss man auch kein Extra Schriftstück machen.
Sollte dies hier nicht nicht der Fall sein, weil die Agentur meint jaja der wohnt da umsonst würde ich der Einfachheit halber einen Mietvertrag machen - das ist ja kein Problem da das Haus ja das deiner Eltern ist.
Aber wie gesagt beantragt den Kram heute noch und lasst es auf euch zukommen :-)