Eine Umrechnung findest du auch auf autoscooter2000.de
Viel Erfolg!
Du kannst übrigens noch bis morgen im Diskussionsforum des Bundesministeriums für Verkehr an der neuen Punkteregelung mitwirken. Link steht auch im Artikel.
Eine Umrechnung findest du auch auf autoscooter2000.de
Viel Erfolg!
Du kannst übrigens noch bis morgen im Diskussionsforum des Bundesministeriums für Verkehr an der neuen Punkteregelung mitwirken. Link steht auch im Artikel.
anbei mal ein Link mit einer Übersicht über die neue Punktereform:
Mindestens 6 Monate.
Weil das Kraftfahrtbundesamt, das u. a. dieses Verkehrszentralregister führt, dort seinen Sitz hat.
http://www.kba.de/cln_032/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=true
G imager761
Dort sitzt das zuständige Amt - und Beate Uhse. Hat alles mit Verkehr zu tun.
Weil das Verkehrszentralregister ihren Sitz in der Stadt Flensburg hat!
In dieser Zeit hättest du schon 10 mal googlen können.
Was du jetzt erhalten hast, ist das tatsächlich der Bußgeldbescheid, der nun noch zu zahlen ist? Oder war der schon da und dies ist die Benachrichtigung über den Punkt in Flensburg? Wie @Crack schon schrieb, es wäre interessant nachzufragen, ob die Sache nach dieser Zeit nicht schon verjährt ist.
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Der Punkt hindert dich nicht daran, den Führerschein zu machen. Eine Sperre halte ich hier auch für sehr unwahrscheinlich.
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Eine ganz andere Frage wäre, ob deine Führerscheinstelle zustimmt, dass du den Führerschein in diesem Camp machst. Wenn du den nämlich woanders machen willst als an deinem Wohnort oder Arbeitsort..., dann muss die Führerscheinstelle zustimmen. Und es gab schon Fälle, in denen das abgelehnt wurde, auch wenn es meist OK ist.
Du solltest als erstes mal prüfen ob nach "ca.einem halbe Jahr" nicht schon Verjährung eingetreten ist. Hast du die genauen Daten?
Der Punkt von damals hindert Dich nicht daran die Fahrerlaubnis zu machen.
Angehalten wurde ich am 30. Januar diesen Jahres... Danke für deine Antwort :) Immerhin ein bisschen Aufmunterung! :)
Nun, seit dem 30.Januar ist aber noch kein halbes Jahr vergangen... Deshalb kannst Du hier auch nicht mehr darauf hoffen das Verjährung eintritt. Du wirst also das Bußgeld inklusive Bearbeitungsgebühr zahlen müssen.
Frag lieber beim Strassenverkehrsamt nach, es waere moeglich, dass du eine Sperre hast. Manchmal kommt diese Sperre naemlich erst raus, wenn man den Fuehrerscheinantrag abgibt. Und das waere rausgeschmissenes Geld, wenn du den Intensivkurs schon begonnen und bezahlt hast und du dann erst von der Sperre erfaehrst.
Okay...naja eigentlich müsste das ein erfahrener Fahrlehrer doch wissen, oder? :)
Aber Danke für deine Antwort :)
Der Fahrlehrer kann nirgendwo nachschauen, ob du eine Sperre hast, die beim Straßenverkehrsamt schon.
Du hast ja keine Führerscheinsperre. Also an sich kannst du auch mit einem Punkt den Führerschein machen. Im übrigen hast du den Punkt ja dann auch nicht in der Probezeit, sondern sogar vor der Probezeit bekommen. Damit dürfte sich der eigentlich nicht weiter negativ auf dich auswirken.
Danke, dann werd ich einfach mal direkt bei der Fahrschule nachfragen... :)
Ich wüsste nicht, was dagegen spricht. 1 Punkt ist noch kein Beinbruch, man sollte nur nicht mit dem Sammeln anfangen.
Nene...wenn einmal einen Dämpfer gab, ist man doch auch gleich vorsichtiger :)
Auch Dir Danke ich für die Antwort :)
Natürlich kannst du deinen Führerschein machen.
Danke für deine Antwort, einige sind ja der Meinung, dass man mit dem Punkt gesperrt ist... ;)
Eigentlich hättest du beim ersten Mal schon Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar kriegen müssen. Die Benachrichtigung kommt aber getrennt vom Bußgeldbescheid. Jetzt beim zweiten Mal wirst du garantiert nciht merh drum rum kommen.
Wie kann man sich in der Probezeit in so kurzer Zeit zweimal mit so viel zu viel blitzen lassen?
Wer viel fährt muss damit klar kommen dass er auch mal geblitzt wird. Das ist mir eben zweimal passiert. Ich hoffe nur nicht dass ich den Lappen abgeben muss. was meinst Du? Der erste Bescheid kam ja erst heute, also kann es Gut sein dass da noch was kommt.
Ich fahr auch viel und das seit 8 Jahren. Meine Strafmandate belaufen sich auf genau null. Man muss nie 20km/h zu schnell fahren. Und die Probezeit hat einen Sinn. Jemand der in der Probezeit ist darf zwar Autofahren, kann es aber noch nicht. Zum Autofahren lernen braucht man ein bis zwei Jahre. Leute die in der Probezeit dauernd auffallen gehören zu denen, die sich einfach überschätzen (ich kann schon fahren; ich kann schnell genug reagieren... etc.) wer das innerhalb der Probezeit denkt, der sollte auch dringend zum Aufbauseminar. Die Aussage: Wer viel fährt muss damit rechnen geblitzt zu werden. Ist auch sehr fragwürdig und die solltest du bei deinen Aufbauseminar schön stecken lassen.
Was genau kommen wird hängt von den Geschwindigkeitne ab. Mehr als abwarten kannst du nicht. Aber wenn du beim ersten schon über 20 bist und im Punktebereich, dann wird das Aufbauseminar kommen.
Ich hoffe nur nicht dass ich den Lappen abgeben muss
Das wirst du nicht müssen, sofern du nicht innerorts 31 km/h oder mehr bzw. außerorts 41 km/h oder mehr zu schnell warst.
Jap beides, Nachschulung + Probezeit
Kommt getrennt die Nachricht.
Wenn es nach mir ginge, unbedingt. Du findest aber sicher etwas darüber im Netz.
Soweit ich weiß, darfst du dir in der Probezeit nichts leisten. Ich denke, du wirst wohl zur Nachschulung müssen und die Probezeit wird verlängert. Eine Freundin von mit wurde ein Mal mit 20 zu viel geblitzt und musste auch zur Schulung und die Zeit wurde verlängert.
Deine Freundin muss mindestens vorwerfbare 21 km/h zu schnell gefahren sein. Bis 20 km/h wird lediglich ein Verwarnungsgeld.verhängt. Es erfolgt kein Eintrag in Flensburg und daher auch keine Punkte und keine Probezeitmaßnahmen.
Möglich, dass es 21 waren ;-)
Wer sich während der Probezeit nicht an die Verkehrsregeln hält, muss mit kostspieligen Aufbauseminaren + Verlängerung der Probezeit rechnen.
Schon bei der ersten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h kommt es zu Probezeitmaßnahmen (Aufbauseminar, Probezeitverlängerung).
Wann war dein erster Verstoß?
Am 21.03. und habe heute den Bescheid bekommen in dem drin steht das ich eben den Betrag überweisen soll und dass ich einen Punkt kassiert habe. Da steht jetzt aber sonst nichts mehr drin. Ist nur ein Überweisungsträger dabei. Von Aufbau oder so steht nichts dabei. Das zweite mal war es am 07.04 und da steht der Bußgeldbescheid noch aus. Aber auch da war ich um 22 zu schnell das heißt wieder ein punkt.
In dem Bußgeldbescheid werden keine Probezeitmaßnahmen erwähnt, weil die für den Verstoß örtlich zuständige Bußgeldstelle gar nicht weiß, dass du in der Probezeit bist. Das weiß nur das KBA in Flensburg und die für deinen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Die aber muss von dem Verstoß erst einmal erfahren. Dazu meldet die Bußgeldstelle nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides den Verstoß ans KBA, dort wird er in das Verkehrszentralegister eingetragen, mit Punkten bewertet und dann wird die Fahrerlaubnisbehörde informiert. Von dort erhältst du dann die Aufforderung, an dem Aufbauseminar teilzunehmen und dann wird auch deine Probezeit verlängert. Aufgrund der Meldewege dauert das ein bisschen, aber letztendlich wird es kommen.
Dafür wird dein zweiter Verstoß keine weiteren Probezeitmaßnahmen zur Folge haben, da dazu erst einmal die erste Stufe (nämlich das Aufbauseminar) abgeschlossen sein muss. Bis das geschehen ist, hat man daher "Narrenfreiheit" bzgl. weiterer Probezeitmaßnahmen.
Ergänzung:
Die normalen Folgen eines Verstoßes laut Bußgeldkatalog, also Bußgelder, Punkte, evtl. Fahrverbot werden aber selbstverständlich auch während der Zeit der "Narrenfreiheit" verhängt.
Punkte Löschung:
Die Eintragungen im Verkehrsregister werden nach folgenden Fristen und einer Überliegefrist (1 Jahr) automatisch gelöscht.
Die Punkte in Flensburg aus Ordnungswidrigkeiten werden zwei Jahre nach Eintrag gelöscht. Die Bedingung hierfür ist, dass in dieser Zeit keine weiteten Punkte dazugekommen, sonst bleiben alle Flensburger Punkte stehen, und die Frist von zwei Jahren beginnt von neuem.
Die Punkte Löschung bei Straftaten erfolgt erst nach fünf Jahren. Hierbei sind allerdings die Alkohol- und Drogenfahrten sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgenommen.
Nach 10 Jahren werden die Flensburger Punkte in den übrigen Fällen gelöscht. Hierzu gehören, insbesondere Trunkenheitsfahrten und Führerscheinentzug.
Quelle: http://www.bussgeldkatalog.biz/punkte-loeschung.html
vlg. :)
Ich habe gestern den Bußgeldbescheid (inkl. Überweisungsschein) bekommen, und in diesem Brief stand auch, dass ich somit einen gemeldeten Punkt in Flensburg habe, alles in einem Abwasch. Was mich noch viel mehr ärgert ist die Tatsache, dass aufgrund der Bearbeitungsgebühren die Strafgebühr nochmal in die Höhe geschossen ist. Da sie mich damals auf dem Weg zur Schule angehalten haben, hatte ich keine 45€ dabei und nun sinds 68,50€...und die haben sich so viel Zeit gelassen, Behördenwüste Deutschland. Das "Führerscheincamp" ist nur in einem anderen Stadtteil, aber auch in Hamburg, von daher sind das glaub ich die kleinsten Probleme.
Aber Danke für Deine sehr ausführliche Antwort! :)