"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind." (Taschengeldparagraph)
Als gesetzlicher Vertreter kannst du in so einem Fall zwar den Vertrag widerrufen, doch ich habe keine Ahnung wie lange so etwas geht.
Bei FL geht man (ohne Kündigung) nach 14 Tagen automatisch in das Jahresabo. Bemerkt haben sollte er es also so nach 14 tagen als er gezahlt hat.
Du sagst es ist schon ein halbes Jahr her. Somit hat er die Dienstleistungen bereits 6 Monate genutzt und bezahlt...
@larry2010 Die "falschen Daten" sind hier wenig hilfreich, denn das macht daraus vorsetzlichen Betrug!
Auch wenn hier viele sagen nicht antworten wäre DIE LÖSUNG, weil Firstload deren Meinung nach "illegal" ist bringt hier wenig.
Denn laut Gerichtsurteil ist FL ein ganz "normales" Unternehmen und somit ist jeder korrekt abgeschlossene Vertrag auch gültig.
Oder der
http://www.info-start.de/information/formulare/musterbrief-bei-minderjaehrigen-abofallen-opfers.html