Firmenwagen - neue und gute Antworten

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    Kinderzuschlag berechnen mit geldwertem Vorteil
    Antwort von kds99052 kds99052

    Bedeutet das: Der geldwerte Vorteil von 284 Euro wird mit dem Brutto versteuert UND dann vom Netto wieder abgezogen? Das hört sich gefährlich an, da meine Tochter als Lehrling einen Dienstwagen bekommt. Dadurch kann sie aus dem Kindergeldbezug fliegen und extra oben auf noch weniger (hier auf diesen Fall bezogen) 284 Euro weniger Netto haben? (plus Kindergeld als "Verlust)".

    Kommentar von Rincelot Rincelot

    OK hier die genaue Berechnung!

    Vereibarter Bruttolohn Bsp: 2000 € Dienstwagenlistenpreis: 25.000 € Km zur Arbeit 20 km

    Nun die Berechnung

    Bruttolohn + 1% des Bruttolistenpreis = 2000 + 250 + geldwerter Vorteil für die km zur Arbeit (25.000,00 * 0,03% * 20 km) 150 € = 2400 € zu versteuerndes Brutto

    Bei Steuerklasse 3 macht das 1785,97 € Netto dann kommt der Abzug des Wagens von 400€ (das was vorher drauf gerechnet worden war)

    Diese 1785,97 sind das was das Amt annimmt zur Berechnung evtl. Bezüge!!!!

    Nun der Auszahlungsbetrag 1785,97 - 400 = 1385,97 würden dann aufs Konto überwiesen. Wichtig dieser Betrag ist nicht das Netto sonder der Auszahlungsbetrag!!! Hoffe das Verständlich erklärt zu haben.

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    Firmen- Dienstwagen für Azubi auswirkung auf das Kindergeld
    Antwort von kds99052 kds99052

    Die Frage ist zwar schon etwas alt, aber trotzdem ein kleiner Anhang dazu.

    Der Freund meiner Tochter hat auch einen Dienstwagen. Davon bezahlt er: Die Steuern auf 250 Euro. Das ist der geltwerte Vorteil. Dies wird hier im Forum schon beschrieben.

    Dazu wird aber vom Netto noch folgendes abgezogen: - Eigenanteil Dienstwagen: 57 Euro - Dienstwagen: 260 Euro

    Im ungünstigsten Fall kann das Kindergeld wegfallen, da zum Brutto noch 250 Euro als geldwerter Vorteil aufgeschlagen werden. Setzen wir mal ein Netto von 550 Euro an.

    Von diesem Netto werden 300 Euro für den Dienstwagen abgezogen. Es bleiben 200 Euro Netto plus 0 Euro Kindergeld.

    Anmerkung: Es kann sein, das bei ihm die Tankkarte sich so extrem auswirkt. Und nein, er ist kein Lehrling.

    Die Nettorechnung kann aber auch Lehrlinge erwischen. Klaus

    Kommentar von kds99052 kds99052

    Ich hatte mich total verrannt. Sorry. Ich dachte, der Wagen wird NUR versteuert, aber nicht, dass er als Netto wieder auftaucht. Dann muß er natürlich wieder abgezogen werden. Trotzdem ist der Begriff "versteuern" so wohl nicht richtig. Denn es fallen darauf auch die anderen Abzüge (Krankenkasse, Rentenversicherung usw. ) an.

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