Finanzen - neue und gute Antworten - Seite 9

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    Wie kann eine Privatinsolvenz wirtschaftlich überhaupt getragen werden?
    Antwort von jens79 jens79

    Bei der Privatinsolvenz trägt der Gläubiger die Kosten, diese fließen in seine Gewinn und Verlustrechung ein und mindern den Gewinn und somit die Steuerlast. Der Schuldner muss nicht zahlen und der Unternehmer zahlt weniger Steuern. Verlierer bei diesem System sind der Unternhemer, der Zeit und Geld investiert hat und keine Einnahmen hat und der Steuerzahler. Gleichzeitig spart sich der Unternehmer den Aufwand Jahre und Jahrzentelang seinem Geld nachzulaufen. Der Schuldner bekommt die Chance seine finanziellen Verhältnisse in den Griff zu kriegen. Viele Unternehmer geraten aber duch nicht-zahlende-Kunden slbst in die Insolvenz.

    Kommentar von Arjuun ArjuunArjuun

    das hat mir geholfen danke !!

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    Bis wann bin ich Umsatzsteuerfrei ?
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    17.500,- € Umsatz im ersten Jahr, wenn im Folgejahr 50.000,- € nicht überschritten werden.

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    Wie kann eine Privatinsolvenz wirtschaftlich überhaupt getragen werden?
    Antwort von eiermaier eiermaier

    An den meisten Schulden ist nicht nur der Schuldner ,sondern auch der Gläubiger beteiligt. Beide gehen ein Risiko ein. Und wenn dann der Schuldner sein verwertbares Vermögen auflösen muss und noch 6 ! Jahre abbezahlen ,dann ist das angemessen. Eine lebenslange Haftung ist unmenschlich und mit einem modernen Sozialstaat unvereinbar. Wie kommst Du darauf, dass der Staat dann haftet? Im Gegenteil ,die Gerichte verdienen noch dran und schaffen Arbeitsplätze(wie bei Trigema)

    Kommentar von Arjuun ArjuunArjuun

    ok, aber ist das dann der Gläubiger nicht fast immer eine Bank, die ja nicht mit ihrem eigenen Geld hantiert, sodass doch die Gesellschaft zahlt letztendlich?

    Kommentar von eiermaier eiermaiereiermaier

    Letzendlich zahlt in der Gesellschaft immer die Gesellschaft.Die Banken machen fette Zinsen . Ein paar pleite Schuldner jucken die doch gar nicht. Der ihr Zwangsvollstreckungsterror ist doch meist nur eine perverse Phantasie einiger Bankangestellten.

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    Wie kann eine Privatinsolvenz wirtschaftlich überhaupt getragen werden?
    Antwort von myjack myjack

    Die Kosten werden nicht vom Staat getragen. In einer Privatinsolvenz verpflichtest du dich alles, was über einen gewissen Betrag deines Einkommens hinaus geht, an die Gläubiger zu zahlen. Ich glaube für 6 Jahre. Danach bist du schuldenfrei. Auf dem Rest bleibt der Gläubiger sitzen.

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    Bis wann bin ich Umsatzsteuerfrei ?
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Du hast ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregel. Daher brauchst du bis 17.500 Euro Umsatz keine Umsatzsteuer erheben und abführen, bekommst aber auch die Vorsteuer für deine Ausgaben nicht wieder.

    17.500 Umsatz ist im Handel sehr wenig.Aber die Kleinunternehmerregel lohnt sich ohnehin nur bei Dienstleistungen für Privatkunden.

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    Erfahrung mit zinsgünstigem Dispokredit der C&A Money?
    Antwort von azarola azarola

    Ich habe einen Kredit in Höhe von 9000 Euro bei C&A Money beantrag und pünktlich zum gewünschten Auszahlungstermin erhalten. Die Abwicklung war sehr gut: ich habe den Kredit online beantragt, dann habe ich die Unterlagen per Post bekommen und ausgefüllt mit Gehaltsnachweisen etc. zurückgeschickt. Daraufhin wurde ich mehrere Male angerufen (meistens Freitag oder Samstagabend) und über alles Wichtige informiert bzw. es ging dann noch um fehlende Unterlagen. Also ich habe damit durchweg eine sehr positive Erfahrung gemacht. War erst sehr skeptisch, muss ich schon sagen, nun freue ich mich über den Kredit.

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    Erfahrung mit zinsgünstigem Dispokredit der C&A Money?
    Antwort von azarola azarola

    test und test

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    Fülleborn Rechtsanwalt
    Antwort von Artus01 Artus01

    Leute gebt mal "RA Füllleborn" bei Google ein ...

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    Fülleborn Rechtsanwalt
    RatgeberHelden Antwort von angy2001 angy2001

    Mach zwei Dinge:

    Rede als erstes mit dem Anwalt und lass dir die Sache nochmal erklären. Natülich ist die Arbeit des Anwalts nicht kostenlos für dich, ob die Kosten aber in dieser Höhe in Ordnung sind?

    Bist du mit der Auskunft nicht zufrieden und lässt sich das nicht vernünftig erklären bzw. hat dich der Anwalt über die Höhe der Kosten vorher nicht richtig informiert, dann lege bei der Anwaltskammer Beschwerde ein. Dazu ist u.a. die Kammer da.

    Stell auf keinen Fall jetzt die Zahlung ein, dass wird nur noch mehr Ärger geben.

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    Anrufe bei Fülleborn dürften nichts bringen

    Er hätte ohnehin nur einen weisungsgebundenen Call Agenten am telefon

    Fülleborn ist eine schnöde Masseninkassokanzlei

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    Ohne meine Einwilligen, von einem Internetdienst von meinem Konto Geld abgehoben worden!
    Antwort von zampano9999 zampano9999

    Ganz einfach: Geld zurückbuchen lassen. Du hast bestimmt dann irgenwann mal deine Bankdaten angegeben. Wenn du diese Angegeben hast, so wirst du immer Ärger bekommen, weil deine Daten bekannt sind. Wichtig ist hier nicht zahlen und stur bleiben. Wenn von tausend Leuten 100 zahlen haben die schon gewonnen. Prüfe jede Woch mal dein Konto und wenn die wieder etwas abziehen, einfach zurück buchen lassen. Die werden sich schon melden.

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    Bis wann bin ich Umsatzsteuerfrei ?
    Antwort von eva05 eva05

    Umsatzsteuerfrei geht nicht, du bezahlst ja auch nur was du bekommst. Du meinst vieleicht Einkommenssteuer....

    Kommentar von DrMann DrMannDrMann

    Nach $19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

    Das meine ich; Damit bin ich bis zu einer bestimmten Summe nicht verpflichtet Steuern zu zahlen. Es ist wie bei den Leuten, die auf 400 Basis arbeiten, aber wie ist das bei Freiberuflern ?

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt kann, sofern sein Umsatz 17.500,- € pro Jahr im Gründungsjahr und im Folgejahr 50.000,- € nicht übersteigt, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.

    Er kriegt keine USt-ID und darf die USt. nicht gesondert ausweisen.

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    Fülleborn Rechtsanwalt
    Antwort von spaniennetz spaniennetz

    So merkwürdig es klingt, ich würde die Zahlungen erstmal stoppen. Wichtig ist nur zu erklären, dass man zahlen WILL, es aber momentan nicht KANN. Danach würde ich einen Vergleich mit dem Gläubiger und dem Anwalt anstreben, der schriftlich fixiert wird. Etwa so: statt noch einmal 1150 nur 600 Euro, die aber dann auch in relativ kurzer Zeit und absolut zuverlässig - normalerweise geht das. Allerdings wird, wenn Du einen solchen Deal nicht einhältst, die gesamte alte Summe mit neuen Kosten fällig und kann vollstreckt werden.

    Kommentar von mel010780 mel010780

    Ich habe ja bis jetzt immer die Raten bezahlt, und dachte, dass ich dann ja bald damit fertig bin. Habe ja nicht mit SOLCHEN Beträgen gerechnet, die die als Kosten ansetzen. DIE bin ich nämlcih nicht gewillt zu zahlen. Das ist ja der gleiche Betrag, wie in der Hauptforderung.

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    @mel

    Besteht Deinerseits EV ?

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    Fülleborn Rechtsanwalt
    Antwort von Snake34 Snake34

    Kenne diese Herren auch und die Kosten werden weiter steigen. Setz Dich mit denen in Verbindung, anders geht es nicht.

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    Bis wann bin ich Umsatzsteuerfrei ?
    Antwort von pastor89 pastor89

    Im ersten Jahr hast du einen Freibetrag bis 17.500 EUR, im zweiten bis 50.000 EUR. Verdienst du drüber bist du mehrwertsteuerpflichtig.

    Kommentar von eva05 eva05eva05

    Du meinst Einkommensteuer

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    die Antwort von @pastor89 ist schon korrekt und er meint das richtige.

    Siehe § 19 Abgabenordnung

    Kommentar von eva05 eva05eva05

    Du bekommst in der Ware oder Dienstleistung MWst. und genau diese mußt du wieder abführe, du kannst dagegen die MWst von deinen Ausgaben dagegen rechnen, aber nie bist du MWst frei.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    Du bekommst in der Ware oder Dienstleistung MWst. und genau diese mußt du wieder abführe

    nein, als Gewerbetreibener ohne Inanspruchnahme der Kleingewerberegelung gemäß § 19 AO, setze ich gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer in meiner Umsatzsteuererklärung ein.

    Kommentar von Helmuthk HelmuthkHelmuthk

    Die Antwort ist im Prinzip richtig. Allerdings solltest Du statt "AO" lieber "UStG" schreiben. Dort steht nämlich die Kleinunternehmerregelung.

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    Fülleborn Rechtsanwalt
    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    offensichtlich hat du aber wohl nicht ALLE fälligen raten bezahlt, hm?

    mit einem RA solltest du dich nicht "anlegen", da kannste nur verlieren.

    ein klärendes gespräch mit der kanzlei ist sicherlich hilfreich..

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    @ratgeberkönig

    Ist Dein Posting ernst gemeint ????

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    Bis wann bin ich Umsatzsteuerfrei ?
    RatgeberHelden Antwort von angy2001 angy2001

    Einmal googeln hätte gereicht: http://www.klicktipps.de/gewerbe2.php#umsatzsteuer

    Die Seite bietet dir noch mehr Informationen zum Thema Gewerbe....

    Kommentar von DrMann DrMannDrMann

    Heißt ich bin bis 8004€ steuerfrei ? Tut mir Leid, dass ich frage, aber über Google kann man schnell vieles falsch verstehen, deshalb frage ich lieber hier noch einmal nach (:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag - Wäre das nun das was ich verdienen dürfte ?

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Die 8004 € ist der Betrag, den du (und jeder in D) in einem Jahr einkommenssteuerfrei verdienen darf also dein Gewinn .... das ist was anderes als der Grenzbetrag deines Umsatzes für Mehrwertsteuerbefreiung.

    "Bei einem Gewerbe oder Freiberuf wird normalerweise keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Brutto-Vorjahresumsatz 17.500 € sowie der voraussichtliche Brutto-Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € nicht übersteigen (§ 19 Abs. 1 UStG). Achtung: Bei diesen Grenzen handelt es sich um Umsatz, nicht um Gewinn! " Das ist der zweite Absatz meines Links.

    Mein Rat: Du solltest dich dringend mal mit den Grundlagen für so ein Gewerbe beschäftigten.

    Kommentar von DrMann DrMannDrMann

    Vielen Dank für deine bisherige Hilfe. Ich bin zur Zeit dabei mich weiterzubilden, was das Gerwerbesystem bzw. das Kleingewerbe angeht.

    Ich arbeite nun viel im Bereich Promotion, neben der Schule. Deshalb will ich nachher auch keine Probleme mit dem Finanzamt kriegen, weil ich etwas hinterzogen habe oder dergleichen.

    Diese Summe ist nur irgendwie sehr hoch, dafür das es ein Kleingewerbe ist, aber dann ist das halt so.

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Für einen Schüler ist das sicher eine hohe Summe an Umsatz, aber für jemanden der einen Teil seines Lebensunterhaltes damit bestreiten will, ist das nicht so viel.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    sage mal hast du eine Glakugel zur Hand oder wo her beziehst du deine hellseherische Begabung wie in diesem Fall von einer Frage zur Umsatzsteuerbefreiung und gemeinter Einkommersteuerbefreiung zu schließen?

    Dafür DH

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Ach, das lag an der Zahl - bei 8004 € denke ich sofort an Einkommenssteuer.... Danke.

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    Grund für Hausdurchsuchung?
    Antwort von aXXLJ aXXLJ

    ich glaube Person A lässt erstmal ein paar Sachen aus seiner Wohnung verschwinden.

    Ich glaube ja eher, dass "Person A" sich zu wichtig nimmt und viel zu offensichtliche Fehler begeht.

    Wenn nämlich der sog. "Dealer" eine Aussage macht, so wird er einen Grund dafür haben. Möglicherweise ist ihm durch die Polizei Strafminderung in Aussicht gestellt worden. Allein eine solche Aussage reicht bereits für eine Verurteilung, wenn sich für ihre Richtigkeit nähere Anhaltspunkte ergeben. Einer Hausdurchsuchung bedarf es dazu nicht, da davon ausgegangen werden muss, dass das Cannabis bereits verbraucht wurde. Dennoch würden im Falle einer Hausdurchsuchung auch Deine Kommunikationsmittel beschlagnahmt, d.h. Handy und PC werden ausgewertet. Im Rahmen dieser Ermittlungen wird man auf die Frage des Beschuldigten ( = "Person A") treffen "Grund für Hausdurchsuchung?" , die sich dem richtigen Sachverhalt zuordnen lässt.

    Und nun an die Arbeit...: Sachen verschwinden lassen.

    Allein dafür wird ein fieser Richter noch einiges an Strafe draufpacken.

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    Wie kann ich mich Versicherung (HUK-Coburg) mich nach 6 Monaten Schikane zwingen
    Antwort von ChickPea ChickPea

    Hattet ihr keine Neuwertversicherung?

    Kommentar von dieteradler dieteradler

    Doch, aber die HUK verstösst gegen die eigenen Versicherungsbedinungen. Sie hätten schon nach einem Monat zahlen müssen. Sie haben die Akte der Staatsanwaltschaft (gegen Unbekannt, eine solche Ermittlung ist reine Routine) seit dem 31.3.2012 auf dem Schreibtisch und sagen, sie können den Fall nicht weiter bearbeiten, weil sie auf das Ergebnis der Staatsanwalt warten. Die wollen das Verfahren einstellen, können es aber nicht, weil die Akte bei der HUK liegt. Das sind die Tricks der Schadensabteilung bei der HUK-Coburg.

    Danke für die Antwort

    Kommentar von ChickPea ChickPeaChickPea

    Ganz ehrlich, euer Fall gehoert in die Bildzeitung!!

    Wenn es eine Neuwertversicherung ist/war, dann wird OHNE weitere Pruefung gezahlt.

    Ausser es ist aus irgendwelchen Gruenden anzunehmen, das ihr euch total ueberversichert habt um im evtl. Totalschaden mehr Geld raus zu holen (was ich euch NICHT unterstellen will)

    Ich drueck die Daumen, das das alles schnell und zuegig ueber die Buehne geht.

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    Wie kann ich mich Versicherung (HUK-Coburg) mich nach 6 Monaten Schikane zwingen
    Antwort von Ermittler Ermittler

    Euer Anwalt sollte schnellstmöglich den inzwischen entstandenen Verzugsschaden beziffern und auf dem Klageweg gegen HUK und den Abwickler geltend machen und natürlich das gesamte Gutachten einfordern.

    Vielleicht ist das was für Euch:

    http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

    Kommentar von dieteradler dieteradler

    Danke, alles schon geschehen. Die HUK-Coburg bleibt eiskalt. Wenn die Akte beim Ombudsmann ist, kann die HUK die Sache nochmals um 6 Monate verzögern. Außerdem kann der Ombudsmann nur bis 100.000 Euro tätig werden.

    Aber danke. Bafin-Beschwerde läuft auch schon. Trotzdem die HUK sitzt am längeren Hebel.

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