Bei der Privatinsolvenz trägt der Gläubiger die Kosten, diese fließen in seine Gewinn und Verlustrechung ein und mindern den Gewinn und somit die Steuerlast. Der Schuldner muss nicht zahlen und der Unternehmer zahlt weniger Steuern. Verlierer bei diesem System sind der Unternhemer, der Zeit und Geld investiert hat und keine Einnahmen hat und der Steuerzahler. Gleichzeitig spart sich der Unternehmer den Aufwand Jahre und Jahrzentelang seinem Geld nachzulaufen. Der Schuldner bekommt die Chance seine finanziellen Verhältnisse in den Griff zu kriegen. Viele Unternehmer geraten aber duch nicht-zahlende-Kunden slbst in die Insolvenz.
Finanzen - neue und gute Antworten - Seite 9
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0Bis wann bin ich Umsatzsteuerfrei ?Antwort von
kevin1905kevin1905
17.500,- € Umsatz im ersten Jahr, wenn im Folgejahr 50.000,- € nicht überschritten werden.
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0Wie kann eine Privatinsolvenz wirtschaftlich überhaupt getragen werden?Antwort von
eiermaiereiermaier
An den meisten Schulden ist nicht nur der Schuldner ,sondern auch der Gläubiger beteiligt. Beide gehen ein Risiko ein. Und wenn dann der Schuldner sein verwertbares Vermögen auflösen muss und noch 6 ! Jahre abbezahlen ,dann ist das angemessen. Eine lebenslange Haftung ist unmenschlich und mit einem modernen Sozialstaat unvereinbar. Wie kommst Du darauf, dass der Staat dann haftet? Im Gegenteil ,die Gerichte verdienen noch dran und schaffen Arbeitsplätze(wie bei Trigema)
Kommentar von
ArjuunArjuun ok, aber ist das dann der Gläubiger nicht fast immer eine Bank, die ja nicht mit ihrem eigenen Geld hantiert, sodass doch die Gesellschaft zahlt letztendlich?
Kommentar von
eiermaiereiermaier Letzendlich zahlt in der Gesellschaft immer die Gesellschaft.Die Banken machen fette Zinsen . Ein paar pleite Schuldner jucken die doch gar nicht. Der ihr Zwangsvollstreckungsterror ist doch meist nur eine perverse Phantasie einiger Bankangestellten.
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0Wie kann eine Privatinsolvenz wirtschaftlich überhaupt getragen werden?Antwort von
myjackmyjack
Die Kosten werden nicht vom Staat getragen. In einer Privatinsolvenz verpflichtest du dich alles, was über einen gewissen Betrag deines Einkommens hinaus geht, an die Gläubiger zu zahlen. Ich glaube für 6 Jahre. Danach bist du schuldenfrei. Auf dem Rest bleibt der Gläubiger sitzen.
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0Bis wann bin ich Umsatzsteuerfrei ?Antwort von
JorgfriedJorgfried
Du hast ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregel. Daher brauchst du bis 17.500 Euro Umsatz keine Umsatzsteuer erheben und abführen, bekommst aber auch die Vorsteuer für deine Ausgaben nicht wieder.
17.500 Umsatz ist im Handel sehr wenig.Aber die Kleinunternehmerregel lohnt sich ohnehin nur bei Dienstleistungen für Privatkunden.
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0Erfahrung mit zinsgünstigem Dispokredit der C&A Money?Antwort von
azarola Ich habe einen Kredit in Höhe von 9000 Euro bei C&A Money beantrag und pünktlich zum gewünschten Auszahlungstermin erhalten. Die Abwicklung war sehr gut: ich habe den Kredit online beantragt, dann habe ich die Unterlagen per Post bekommen und ausgefüllt mit Gehaltsnachweisen etc. zurückgeschickt. Daraufhin wurde ich mehrere Male angerufen (meistens Freitag oder Samstagabend) und über alles Wichtige informiert bzw. es ging dann noch um fehlende Unterlagen. Also ich habe damit durchweg eine sehr positive Erfahrung gemacht. War erst sehr skeptisch, muss ich schon sagen, nun freue ich mich über den Kredit.
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0Fülleborn RechtsanwaltAntwort von
Artus01Artus01
Leute gebt mal "RA Füllleborn" bei Google ein ...
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0Fülleborn Rechtsanwalt
Mach zwei Dinge:
Rede als erstes mit dem Anwalt und lass dir die Sache nochmal erklären. Natülich ist die Arbeit des Anwalts nicht kostenlos für dich, ob die Kosten aber in dieser Höhe in Ordnung sind?
Bist du mit der Auskunft nicht zufrieden und lässt sich das nicht vernünftig erklären bzw. hat dich der Anwalt über die Höhe der Kosten vorher nicht richtig informiert, dann lege bei der Anwaltskammer Beschwerde ein. Dazu ist u.a. die Kammer da.
Stell auf keinen Fall jetzt die Zahlung ein, dass wird nur noch mehr Ärger geben.
Kommentar von
rainerendresrainerendres Anrufe bei Fülleborn dürften nichts bringen
Er hätte ohnehin nur einen weisungsgebundenen Call Agenten am telefon
Fülleborn ist eine schnöde Masseninkassokanzlei
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0Ohne meine Einwilligen, von einem Internetdienst von meinem Konto Geld abgehoben worden!Antwort von
zampano9999 Ganz einfach: Geld zurückbuchen lassen. Du hast bestimmt dann irgenwann mal deine Bankdaten angegeben. Wenn du diese Angegeben hast, so wirst du immer Ärger bekommen, weil deine Daten bekannt sind. Wichtig ist hier nicht zahlen und stur bleiben. Wenn von tausend Leuten 100 zahlen haben die schon gewonnen. Prüfe jede Woch mal dein Konto und wenn die wieder etwas abziehen, einfach zurück buchen lassen. Die werden sich schon melden.
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0Bis wann bin ich Umsatzsteuerfrei ?Antwort von
eva05eva05
Umsatzsteuerfrei geht nicht, du bezahlst ja auch nur was du bekommst. Du meinst vieleicht Einkommenssteuer....
Kommentar von
DrMannDrMann Nach $19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Das meine ich; Damit bin ich bis zu einer bestimmten Summe nicht verpflichtet Steuern zu zahlen. Es ist wie bei den Leuten, die auf 400 Basis arbeiten, aber wie ist das bei Freiberuflern ?
Kommentar von
kevin1905kevin1905 Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt kann, sofern sein Umsatz 17.500,- € pro Jahr im Gründungsjahr und im Folgejahr 50.000,- € nicht übersteigt, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
Er kriegt keine USt-ID und darf die USt. nicht gesondert ausweisen.
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0Fülleborn RechtsanwaltAntwort von
spaniennetzspaniennetz
So merkwürdig es klingt, ich würde die Zahlungen erstmal stoppen. Wichtig ist nur zu erklären, dass man zahlen WILL, es aber momentan nicht KANN. Danach würde ich einen Vergleich mit dem Gläubiger und dem Anwalt anstreben, der schriftlich fixiert wird. Etwa so: statt noch einmal 1150 nur 600 Euro, die aber dann auch in relativ kurzer Zeit und absolut zuverlässig - normalerweise geht das. Allerdings wird, wenn Du einen solchen Deal nicht einhältst, die gesamte alte Summe mit neuen Kosten fällig und kann vollstreckt werden.
Kommentar von
mel010780 Ich habe ja bis jetzt immer die Raten bezahlt, und dachte, dass ich dann ja bald damit fertig bin. Habe ja nicht mit SOLCHEN Beträgen gerechnet, die die als Kosten ansetzen. DIE bin ich nämlcih nicht gewillt zu zahlen. Das ist ja der gleiche Betrag, wie in der Hauptforderung.
Kommentar von
rainerendresrainerendres @mel
Besteht Deinerseits EV ?
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0Fülleborn RechtsanwaltAntwort von
Snake34Snake34
Kenne diese Herren auch und die Kosten werden weiter steigen. Setz Dich mit denen in Verbindung, anders geht es nicht.
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1Bis wann bin ich Umsatzsteuerfrei ?Antwort von
pastor89 Im ersten Jahr hast du einen Freibetrag bis 17.500 EUR, im zweiten bis 50.000 EUR. Verdienst du drüber bist du mehrwertsteuerpflichtig.
Kommentar von
eva05eva05 Du meinst Einkommensteuer
Kommentar von
helmutgerkehelmutgerke die Antwort von @pastor89 ist schon korrekt und er meint das richtige.
Siehe § 19 Abgabenordnung
Kommentar von
eva05eva05 Du bekommst in der Ware oder Dienstleistung MWst. und genau diese mußt du wieder abführe, du kannst dagegen die MWst von deinen Ausgaben dagegen rechnen, aber nie bist du MWst frei.
Kommentar von
helmutgerkehelmutgerke Du bekommst in der Ware oder Dienstleistung MWst. und genau diese mußt du wieder abführe
nein, als Gewerbetreibener ohne Inanspruchnahme der Kleingewerberegelung gemäß § 19 AO, setze ich gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer in meiner Umsatzsteuererklärung ein.
Kommentar von
HelmuthkHelmuthk Die Antwort ist im Prinzip richtig. Allerdings solltest Du statt "AO" lieber "UStG" schreiben. Dort steht nämlich die Kleinunternehmerregelung.
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0Fülleborn RechtsanwaltAntwort von
RatgeberkoenigRatgeberkoenig
offensichtlich hat du aber wohl nicht ALLE fälligen raten bezahlt, hm?
mit einem RA solltest du dich nicht "anlegen", da kannste nur verlieren.
ein klärendes gespräch mit der kanzlei ist sicherlich hilfreich..
Kommentar von
rainerendresrainerendres @ratgeberkönig
Ist Dein Posting ernst gemeint ????
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2Bis wann bin ich Umsatzsteuerfrei ?
Einmal googeln hätte gereicht: http://www.klicktipps.de/gewerbe2.php#umsatzsteuer
Die Seite bietet dir noch mehr Informationen zum Thema Gewerbe....
Kommentar von
DrMannDrMann Heißt ich bin bis 8004€ steuerfrei ? Tut mir Leid, dass ich frage, aber über Google kann man schnell vieles falsch verstehen, deshalb frage ich lieber hier noch einmal nach (:
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag - Wäre das nun das was ich verdienen dürfte ?
Kommentar von
angy2001angy2001 Die 8004 € ist der Betrag, den du (und jeder in D) in einem Jahr einkommenssteuerfrei verdienen darf also dein Gewinn .... das ist was anderes als der Grenzbetrag deines Umsatzes für Mehrwertsteuerbefreiung.
"Bei einem Gewerbe oder Freiberuf wird normalerweise keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Brutto-Vorjahresumsatz 17.500 € sowie der voraussichtliche Brutto-Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € nicht übersteigen (§ 19 Abs. 1 UStG). Achtung: Bei diesen Grenzen handelt es sich um Umsatz, nicht um Gewinn! " Das ist der zweite Absatz meines Links.
Mein Rat: Du solltest dich dringend mal mit den Grundlagen für so ein Gewerbe beschäftigten.
Kommentar von
DrMannDrMann Vielen Dank für deine bisherige Hilfe. Ich bin zur Zeit dabei mich weiterzubilden, was das Gerwerbesystem bzw. das Kleingewerbe angeht.
Ich arbeite nun viel im Bereich Promotion, neben der Schule. Deshalb will ich nachher auch keine Probleme mit dem Finanzamt kriegen, weil ich etwas hinterzogen habe oder dergleichen.
Diese Summe ist nur irgendwie sehr hoch, dafür das es ein Kleingewerbe ist, aber dann ist das halt so.
Kommentar von
angy2001angy2001 Für einen Schüler ist das sicher eine hohe Summe an Umsatz, aber für jemanden der einen Teil seines Lebensunterhaltes damit bestreiten will, ist das nicht so viel.
Kommentar von
helmutgerkehelmutgerke sage mal hast du eine Glakugel zur Hand oder wo her beziehst du deine hellseherische Begabung wie in diesem Fall von einer Frage zur Umsatzsteuerbefreiung und gemeinter Einkommersteuerbefreiung zu schließen?
Dafür DH
Kommentar von
angy2001angy2001 Ach, das lag an der Zahl - bei 8004 € denke ich sofort an Einkommenssteuer.... Danke.
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1Grund für Hausdurchsuchung?Antwort von
aXXLJaXXLJ
ich glaube Person A lässt erstmal ein paar Sachen aus seiner Wohnung verschwinden.
Ich glaube ja eher, dass "Person A" sich zu wichtig nimmt und viel zu offensichtliche Fehler begeht.
Wenn nämlich der sog. "Dealer" eine Aussage macht, so wird er einen Grund dafür haben. Möglicherweise ist ihm durch die Polizei Strafminderung in Aussicht gestellt worden. Allein eine solche Aussage reicht bereits für eine Verurteilung, wenn sich für ihre Richtigkeit nähere Anhaltspunkte ergeben. Einer Hausdurchsuchung bedarf es dazu nicht, da davon ausgegangen werden muss, dass das Cannabis bereits verbraucht wurde. Dennoch würden im Falle einer Hausdurchsuchung auch Deine Kommunikationsmittel beschlagnahmt, d.h. Handy und PC werden ausgewertet. Im Rahmen dieser Ermittlungen wird man auf die Frage des Beschuldigten ( = "Person A") treffen "Grund für Hausdurchsuchung?" , die sich dem richtigen Sachverhalt zuordnen lässt.
Und nun an die Arbeit...: Sachen verschwinden lassen.
Allein dafür wird ein fieser Richter noch einiges an Strafe draufpacken.
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0Wie kann ich mich Versicherung (HUK-Coburg) mich nach 6 Monaten Schikane zwingenAntwort von
ChickPeaChickPea
Hattet ihr keine Neuwertversicherung?
Kommentar von
dieteradler Doch, aber die HUK verstösst gegen die eigenen Versicherungsbedinungen. Sie hätten schon nach einem Monat zahlen müssen. Sie haben die Akte der Staatsanwaltschaft (gegen Unbekannt, eine solche Ermittlung ist reine Routine) seit dem 31.3.2012 auf dem Schreibtisch und sagen, sie können den Fall nicht weiter bearbeiten, weil sie auf das Ergebnis der Staatsanwalt warten. Die wollen das Verfahren einstellen, können es aber nicht, weil die Akte bei der HUK liegt. Das sind die Tricks der Schadensabteilung bei der HUK-Coburg.
Danke für die Antwort
Kommentar von
ChickPeaChickPea Ganz ehrlich, euer Fall gehoert in die Bildzeitung!!
Wenn es eine Neuwertversicherung ist/war, dann wird OHNE weitere Pruefung gezahlt.
Ausser es ist aus irgendwelchen Gruenden anzunehmen, das ihr euch total ueberversichert habt um im evtl. Totalschaden mehr Geld raus zu holen (was ich euch NICHT unterstellen will)
Ich drueck die Daumen, das das alles schnell und zuegig ueber die Buehne geht.
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0Wie kann ich mich Versicherung (HUK-Coburg) mich nach 6 Monaten Schikane zwingenAntwort von
ErmittlerErmittler
Euer Anwalt sollte schnellstmöglich den inzwischen entstandenen Verzugsschaden beziffern und auf dem Klageweg gegen HUK und den Abwickler geltend machen und natürlich das gesamte Gutachten einfordern.
Vielleicht ist das was für Euch:
Kommentar von
dieteradler Danke, alles schon geschehen. Die HUK-Coburg bleibt eiskalt. Wenn die Akte beim Ombudsmann ist, kann die HUK die Sache nochmals um 6 Monate verzögern. Außerdem kann der Ombudsmann nur bis 100.000 Euro tätig werden.
Aber danke. Bafin-Beschwerde läuft auch schon. Trotzdem die HUK sitzt am längeren Hebel.
das hat mir geholfen danke !!