Soweit ich weiß braucht man die Ust-ID doch innerhalb Europa und nicht innerhalb Deutschlands. Oder hab ich da was falsches in Erinnerung?
Finanzamt - neue und gute Antworten
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0gesetz zur verbesserten steuerlichen berücksichtigung von vorsorgeaufwendungen steuererklärung?Antwort von
DochijunDochijun
Hallo, das hängt davon ab, welche Einkünfte Du hast. Gg
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0Frage zur Umsatzsteuer - wieviel bei 700,- Euro monatlichem Verdienst?Antwort von
HelmuthkHelmuthk
Meinst Du mit "Verdienst" die Einnahmen oder den Gewinn? Wenn Du im Monat 700,00€ Einnahmen= Umsatz hast, liegst Du im Jahr unter der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer und brauchst daher keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Ich würde an Deiner Stelle auch nicht auf die Anwendung der Kleiunternehmerregelung verzichten, Ausnahme: Du wirst nur für Unternehmer tätig. Sonst wird für Dich Einkommensteuer anfallen. Das hängt aber vom gesamten Einkommen ab.
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1Frage zur Umsatzsteuer - wieviel bei 700,- Euro monatlichem Verdienst?Antwort von
DatLichtDatLicht
Die Umsatzsteuer liegt bei den meisten Waren und Dienstleistungen bei 19%.
Das, was du vielleicht meinst, sind die restlichen Abgaben wie Gewerbe- und Einkommensteuer. Das lässt sich beim besten Willen nicht mit den paar Informationen sinnvoll ermitteln, die du hier gemacht hast.
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1Frage zur Umsatzsteuer - wieviel bei 700,- Euro monatlichem Verdienst?Antwort von
GustavderWeiseGustavderWeise
Die Formel für die Umsatzsteuer war glaub ich , den Betrag durch 1,19 teilen. Bzw 19% abrrechnen.
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0Kleingewerbe still legen?Antwort von
MeandorMeandor
Solange das Unternehmen besteht, muss man auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Wenn keine Umsätze erzielt werden, beträgt die Höhe des Umsatzes halt 0 Euro.
Du könntest es dem Finanzamt mitteilen, falls Du Vorauszahlungen leisten oder Voranmeldungen abgeben musst.
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0Abschreibung Gebrauchtwagen - max. Alter bei Erwerb?Antwort von
MeandorMeandor
Die Regelung die da gehört hast ist Müll.
Neuwagen werden in der Regel auf sechs Jahre abgeschrieben.
Gebrauchtwagen auf drei Jahre.
Bei überdurchschnittlicher Nutzung auch kürzer, bei unterdurchschnittlicher Nutzung auch länger. Beides ist jedoch zu belegen.
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0Amt will Existenzgründerzuschuss zurück!Antwort von
Rene1978 erstmal danke für eure antworten, werde eine Ratenzahlung mit dem Amt vereinbaren! Gut jeder hat seine meinung über ich sags mal so (Sozialschmarotzer) 1. ich war noch nie Hartz 4 und nicht wirklich lang Arbeitslos , ich bin immer der Arbeit hinterhergezogen und selbst wenn es 600km waren, nun habe ich Familie und ja es war mein Fehler da hätte ich wirklich drauf achten sollen ob es da andere möglichkeiten gibt, aber leider habe ich wirklich nur gesehen das ich da auch noch was verdienen kann und nicht nachgedacht hauptsache Familie geht es gut ! wenn ich anderst denken würde dann hätt ich mich mit Hartz 4 bedienen können und gut ist und net jeden Tag gut 20 stunden Arbeiten und sonntags ausschlafen. Aber wirklich grosses danke an Den vielen Leuten die geantwortet haben.
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0steuerfrei Tanken als Lohnerhohung?Antwort von
meister61meister61
Der Arbeitgeber kann Ihnen anstelle einer Lohnerhöhung Sachzuwendungen geben. Das kann auch in Form von Benzin sein. Allerdings müssen diese versteuert werden. Wenn diese ein Geschenk sind, dass 80 e im Monat steuerfrei. Wenn es eine Art Gehaltserhöhung ist, dann nicht. Es kommt also darauf an, was der Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte einträgt.
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0Amt will Existenzgründerzuschuss zurück!Antwort von
haveagoodtimehaveagoodtime
Der Existenzgründungszuschuss wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld (auch in HartzIV) gezahlt, damit der Arbeitslose etwas mehr Geld zur Verfügung hat, um seine Selbstständigkeit anzukurbeln.
Als Arbeitsloser (HartzIv Empfänger) bekommt man ja gerade so viel Geld, dass man die dringendsten Kosten zum Leben für sich und seine Familie bestreiten kann. Der Beginn einer Selbstständigkeit bedarf aber einen größeren Mehrkosten Aufwand für Werbung, Kundenanfahrten etc. Dieser Zuschuss ist keine Pflicht der Arge, sondern nur eine Kann Vorschrift.
Erst nach einer genauen Überprüfung einer Erfolgsfähigkeit der zukünftigen Selbstständigkeit, die man ja selbst durch einen Businessplan belegen muss, wird der Gründungszuschuss gezahlt.
Jede Veränderung der Einkommens- und Familiengröße muss der Arge mitgeteilt werden.
Der Familienzuwachs kommt ja nicht plötzlich, sondern man hat naturgemäß einen Vorlauf von einigen Monaten. In dieser Zeit kann man für die werdende Mutter auch eine Mehraufwand bei der Arge beantragen. Selbst eine größere Wohnung, die Umzugskosten und auch Kinderzimmer Möbel gehören bei der Arge zum Pflicht-programm.
Ich denke,dass Sie sicherlich zeitig daran gedacht hatten, die Arge und auch die Kindergeld Stelle vom Familienzuwachs zu unterrichten - weil es ja um zusätzliche Gelder ging, die Ihnen zustehen und auch gezahlt wurden.
Niemand würde Ihnen etwas nachsagen wollen, wenn Sie als selbstständiger arbeiten und -um sich und ihre Familie zu ernähren- noch zusätzlich arbeiten gehen würden. Das bedarf wahnsinnig großer Anstrengung und Disziplin und lässt uns alle mit großem Respekt davor den Hut ziehen.
Sie haben aber Geld vom Staat bezogen, weil Sie sonst mit Ihrer Familie nicht hätten existieren können. Und der Gründungszuschuß kam obendrauf, damit Sie Ihre Selbstständigkeit ins Rollen kriegen.
Es ist menschlich verständlich, dass Sie sich noch zusätzlich gutes Geld verdient haben, um mit ihrer Familie ein etwas sorgenfreieres Leben zu haben. Und - wenn Sie ehrlich sind- hatten sie es auch genossen und am liebsten noch einige Jahre so durch gesetzt, bis dass Ihre Selbstständigkeit genügend abgeworfen hätte. Ihre Erklärung mit der neuen Wohnung und Familienzuwachs ist eigentlich nur eine Entschuldigung für sie selbst (und für andere), weil sie sich auch selbst im Klaren sind, dass Sie da nicht richtig gehandelt hatten.
Wie ich an der Summe der Rückforderung ersehen kann, ist es offensichtlich nicht nur der Gründszuschuss, sondern die gesamten zu viel von Ihnen vereinnahmten Gelder.
Ich würde Ihnen empfehlen, ganz kleine Brötchen zu backen, die Arge damit um Entschuldigung zu bitten, dass Sie das Mehrgeld eigentlich für mehr Werbung und Investitionen für das Geschäft ausgeben wollten oder ausgegeben hätten. (Neues oder besseres Auto/Computer/Werbung etc). Und das Sie selbstverständlich das Geld zurück zahlen, nur eben um eine Rate von zunächst 50€ pro Monat und ab nächstes Jahr 200€ pro Monat zahlen könnten.
Seien Sie froh, dass Sie keine Betrugsanzeige erhalten haben. Man wird Ihnen keinen Kopf abreißen.
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2Kleingewerbe still legen?Antwort von
KlaraahaKlaraaha
Du kannst es stillegen, od. abmelden. Eine Kopie davon an das FA schicken am besten mit Schreiben dazu, dass keine Einkünfte vorliegen. Eine UST- Jahreserklärung muss vllt. trotzdem noch gemacht werden, wenn es nur stillgelegt ist. Wenn keine Einnahmen im betreffenden Jahr waren, kann auch eine Nullmeldung abgegeben werden. Allerdings kannst du dich auch als Kleinunternehmer einordnen lassen und gar keine UST-Erklärung abgeben. Das mußt du mit dem Finanzamt dann besprechen od. schriftlich beantragen.
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1Kleingewerbe still legen?Antwort von
posselpossel
Solange das Gewerbe angemeldet ist musst Du natürlich Umsatzsteuervoranmeldungen und natürlich auch Umsatzsteuererklärung etc. abgeben!
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2Kleingewerbe still legen?Antwort von
Amorcita81Amorcita81
Solange das Gewerbe angemeldet ist musst du eine Umsatzsteuererklärung machen, zumindest dann eine "Nullmeldung". Ansonsten melde das Gewerbe ab und wenn du weiter machst halt wieder an.
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1Kleingewerbe still legen?Antwort von
gs1206gs1206
Du musst das Gewerbe abmelden, da geht dann auch eine Info ans Finanzamt. Aber das rate ich dir mit deinem Steuerberater zu besprechen wg. Firmenkapital etc.
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2Kleingewerbe still legen?Antwort von
DoctoresDoctores
Ein Gewerbe ist kein Auto !
Laß dich mal bei deinem zuständigen Finanzamt beraten.
Kommentar von
helmutgerkehelmutgerke @Doctores
sehr geistreiche sowie hilfreiche Antwort
im übrigem ein Auto ist kein Gewerbe!
Lass dich mal bei deiner zuständigen Kfz-Zulassung beraten.
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1steuerfrei Tanken als Lohnerhohung?Antwort von
bdsfvwbdsfvw
Das geht monatlich bis zu 44,00 €. Dabei ist es inzwischen unerheblich, ob der Gutschein fürs Tanken ist oder ob es sich um irgendein anderen Warengutschein handelt. Wichtig ist nur noch, dass die monatliche Summe aus Geschenken, geltwerten Vorteilen nicht die 44,00 € überschreiten.
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0Wie ist das mit der Steuer bei Minijob + Kurzzeitjob ?????
Bei mehreren Beschäftigungen ist das insgesamt aus allen Beschäftigungen erzielte Arbeitsentgelt maßgebend.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/3__Gleitzone/navNode.html?__nnn...
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1Vorauszahlungssoll bei Kleingewerbe in UmsatzsteuererklärungAntwort von
HelmuthkHelmuthk
Wenn Du bei den "Angaben für Kleinunternehmer" die Umsatzzahlen 2010 und 2011 eingetragen hast und die Grenzen des § 19 nicht überschritten hast, erübrigen sich alle anderen Angaben einschließlich Vorauszahlungssoll. Die Zahlen auf den Folgeseiten über Umsatz, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Jahressteuer, Vorauszahlungssoll und Differenz betreffen nur die Unternehmer, die nicht unter § 19 UStG fallen.
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0Finanzamt berechnet Kilometerpauschale falschAntwort von
WMBSLGWMBSLG
Hallo Ninni123,
tatsächlich Widerspruch einlegen und auf den klaren Sachverhalt mit dem Umzug hinweisen.
Auch Finanzbeamte sind nur Menschen und machen halt auch Fehler bzw. hat einer diesen Punkt einfach übersehen.
Das Berichtigen dürfte also kein Problem bedeuten. Du musst nur beharrlich bleiben und nicht nachgeben, dann kommt die Kohle automatisch zurück.
Viel Erfolg beim Widerspruch und schöne Feiertage!
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0steuerfrei Tanken als Lohnerhohung?Antwort von
WMBSLGWMBSLG
Lt. neuestem Gesetz sind sogenannte Warengutscheine vom Arbeitgeber tatsächlich steuerfrei!
Kommentar von
angy2001angy2001 Nenn bitte mal die Quelle - also den entsprechenden Paragraphen.
Kommentar von
WMBSLGWMBSLG Habe ich vor 3 Tagen in der Presse gelesen!
Kommentar von
angy2001angy2001 Danke, ich habe es jetzt auch gefunden. Es basiert auf Urteilen des Bundesfinanzhofes.
Ja, ich meinte die gesamten Einnahmen ( nicht der letztendliche Gewinn davon ). Danke für die Antwort!