Dein Bruder könnte das beantragen, wie man hieraus entnehmen kann:
"Höchstens 500 Euro Studienbeiträge, wenn mind. zwei leibliche Kinder Gebührenpflichtig (Regelung seit WiSe 2009/2010)
Das zweite gebührenpflichtige Kind der leiblichen Eltern (Achtung: Es zählen nur die Kinder der leiblichen Eltern, nicht jedoch Stiefgeschwister, die ein neuer Ehepartner in die Familie mitgebracht hat) kann eine Befreiung beantragen. Aber nur, wenn es gleichzeitig mit dem anderen, zahlenden Geschwisterkind studiert. Es ist dabei egal, wo genau das Geschwisterkind Studiengebühren/beiträge zahlt, auch die Höhe der Studiengebühren/beiträge spielt keine Rolle (der Semesterbeitrag oder Rückmeldegebühren zählen aber nicht!), solange es an einer Hochschule (auch einer privaten) innerhalb der EU ist. Studiert erst das eine Kind und erst danach das andere in Bayern, müssen doch beide zahlen. Ab drei Geschwistern dürfte oft die folgende Regelung greifen, die auch weiterhin gültig bleibt. Adoptierte Kinder zählen bei beiden Regelungen wie leibliche Kind."
Nein noch nicht :S