Festanstellung - neue und gute Antworten

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    Festanstellung und Nebenjob, wie mache ich das steuerlich am besten?
    Antwort von elgeka elgeka

    Du machst die Nebentätigkeiten auf Honorarbasis. Entweder freiberuflich oder meldest ein Gewerbe an. So kannst du die Steuern abführen und vermutlich wirst du auch noch etwas an die Krankenkasse zahlen müssen.

    Such dir einen Steuerberater und lass dich beraten.

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    feste übernahme
    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Die Befristungen müssten spätestens ab dem 4. mal einen Sachgrund gehabt haben. Ansonsten wären sie gesetzeswidrig. Lagen jeweils Sachgründe für die Befristungen vor, kannst du gegen diese Vorgehensweise leider nichts machen. Waren es nur zeitliche Befristungen ohne Sachgrund könntest du auf Entfristung klagen.

    Kommentar von sand7 sand7

    Ich bin in den letzten 2 Jahren Schwangerschaftsvertretung gewesen. die Kollegin hat ein weiteres Kind bekommen und kommt erst 2014 wieder.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Dann gibt es wenig an den jeweiligen Verlängerungen zu rütteln. Vorausgesetzt, die Verträge sind ansonsten wasserdicht formuliert. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht dann bei Ablauf eines solchen Vertrages allerdings auch dann nicht, wenn die Kollegin über diesen Zeitpunkt hinaus tatsächlich weiterhin in Elternzeit sein sollte. Auch mit Sachgrund befristete Verträge sind idR mit einem Datum kombiniert. Wenn dieses erreicht ist, endet der Vertrag aus dem genannten Grund. Egal, ob der Grund weiter vorliegt oder nicht. Der ArbG kann wahlweise dann auch einen anderen ArbN auf diesen Sachgrund befristet einstellen.

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    feste übernahme
    Antwort von WeiseAlte WeiseAlte

    Normalerweise sind solche Kettenverträge nicht zulässig. Du solltest Dich an das Arbeitsgericht wenden und die Befristung des laufenden Vertrages anfechten.

    Dass das Unternehmen weiteres Personal einstellt ist unerheblich. Schließlich bist Du ja krank und Deine Arbeitsleistung steht zur Zeit nicht zur Verfügung.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv
    Normalerweise sind solche Kettenverträge nicht zulässig
    

    Falsch. Sogar vom EuGH abgesegnet:

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/eu-urteil-zu-befristeten-jobs-kettenvertraege-koennten-deutlich-zunehmen-a-811623.html

    Kommentar von WeiseAlte WeiseAlteWeiseAlte

    Mist, das ist an mr vorbeigegangen. Ich bitte für die sachlich falsche Antwort um Entschuldigng.

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    feste übernahme
    Antwort von liese05 liese05

    Ja, es ist rechtens! Zeigt aber auch, wie Pfledienstleitungen, von denen man eigentlich was anderes erwarten sollte, mit Personal umgeht - wer nicht paßt, kann gehen, knallhart!

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    feste übernahme
    Antwort von schackstedt schackstedt

    Also ich kenne es eignetlich auch so wenn man 3 mal verlängert wird das man automatisch unbefristet läuft. Arbeite auch in der Pflege und bei mir war das so. Hatte 3 mal ein 1 Jahresvertrag bekommen und war ich fest eingestellt. Es sei denn du wurdest zwischenzeitlich gekündigt. Solltest du in der Gewerkschaft sein frage diese um Rat.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    "Automatisch unbefristet" ist ein Vertrag nicht deshalb, weil er gegen das TzBfG verstößt. Da muss der ArbN sich schon mit einer Klage wehren.

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    feste übernahme
    Antwort von bista bista

    Erkundige dich mal auf dem Arbeitsamt, weil ich weis man darf nur 3MAL verlängern.

    Kommentar von pat64 pat64pat64

    Das meine ich auch. Möglicherweise ist dann auch das Auslaufen des Vertages ungültig und Dir müsste dann eigentlich ordentlich gekündigt werden.

    Kommentar von bista bistabista

    Da würde es sich jeder Arbeitgeber einfach machen. Einfach immer wieder verlängern...das geht so nicht.

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    feste übernahme
    Antwort von Danip2212 Danip2212

    Ja, ist es. Dein Vertrag läuft regulär aus und fertig. Es gibt keine Verpflichtung deinen Vertrag zu verlängern anstatt die Stelle neu zu besetzen

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    feste übernahme
    Antwort von Heidekraut12 Heidekraut12

    War dein Vertrag immernoch befristet ? Haben sie dir ordentlich gekündigt ?

    Dann ist es rechtens.

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    feste übernahme
    Antwort von Sunnynice Sunnynice

    ja ist ja den ihre entscheidung

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    Wie lange Probezeit bei Festanstellung?!
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Probezeit ist bis zu 6 Monate möglich, auch wenn es kein Festvertrag ist.

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    Wie lange Probezeit bei Festanstellung?!
    Antwort von tapri tapri

    in der Regel gelten nach wie vor die ersten 3 Moanate als Probezeit

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    Arbeitgeber sagt plötzlich es sei nur ein Praktikum gewesen
    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    "Der Anwalt sagt, dass auch ohne schriftlichen Vertrag ein Arbeitsverhältnis besteht. "

    Na also: dann ist doch alles richtig gemacht. Einfach einmal einen Anwalt fragen statt sich Jahre lang darüber Bauchschmerzen zu machen, wie übermächtig die andere Seite eigentlich sei.

    Übrigens kommt es noch bessser: da kein Arbeitsvertrag mit Probezet nachgewiesen werden kann, besteht ein AV ohne Probezeit!

    Ob wir solche Erfahrungen gemacht haben?

    Nein, denn so einen wie mich wollen solche Ausbeuter nicht. Die riechen sofort, dass sie es mit einem zu tun haben, der sich nicht vera(...)en lässt.

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    Arbeitgeber sagt plötzlich es sei nur ein Praktikum gewesen
    Antwort von DerHans DerHans

    Über ein unentgeltliches Praktikum müsste der Arbeitgeber schriftlich Rechenschaft ablegen. (Der Praktikant müsste ja auf jeden Fall bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden). Ansonsten gilt, wenn du unbestreitbar dort gearbeitet hast, ist ein mündlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen. Die Zeit vom 10. - 25 4. muss also entgolten werden. Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hast du allerdings in den ersten 4 Wochen nicht. Dieser Arbeitsvertrag kann wiederum nur fristgemäß in Schriftform gekündigt werden. Wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen. Eine KLage vor dem Arbeitsgericht ist also angebracht. Dazu brauchst du allerdings keinen Anwalt. Wenn du trotzdem einen einschaltest, musst du den auf jeden Fall selbst bezahlen.

    Kommentar von biancajvos biancajvos

    wissen sie auch wie das jetzt Geld mäßig abläuft bekommt x irgendwo her Geld?eine klage oder Verhandlung kann ja dauern.ist er momentan überhaupt Krankenversicherung usw

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    So lange du keine schriftliche Kündigung erhalten hast, bist du dort noch unter Vertrag.

    Kommentar von biancajvos biancajvos

    Das Problem wird sein, dass x kein Geld bekommt solange die Sache nicht geklärt ist. Das kann ja alles Monate dauern. X wäre in dieser Zeit auch nicht versichert. Mal sehen. X schreibt jetzt Bewerbungen, was allerdings auch schwierig wird x weiß gar nicht, wann er eine neue Tätigkeit anfangen kann. Eigentlich kann er doch selbst kündigen mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen. Manche Stellen sind jedoch zu sofort, dann müßte der AG mit einer sofortigen Kündigung einverstanden sein und das wird er wahrscheinlich nicht machen, da er dann ja quasi zugibt, dass es kein Praktikum war.

    Kommentar von biancajvos biancajvos

    x bekommt vom Arbeitsamt ALG 1 und das Amt wird sich das Geld dann vom AG zurück holen sobald eine gerichtliche oder außergerichtliche Entscheidung getroffen ist.

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    Arbeitgeber sagt plötzlich es sei nur ein Praktikum gewesen
    Antwort von fraggle16 fraggle16

    auf jeden Fall mit Anwalt Druck machen.

    so ein Thema geht auf jeden Fall vorm Arbeitsgericht zu Gunsten des AN aus.

    für das Anbieten seiner Arbeitskraft wird es am 23.04 und 24.04. sicher auch Zeugen geben.

    Der AG ist im Übrigen bescheuert, wenn er einen Praktikantenvertrag nicht schriftlich herstellt, da bei einem mündlich geschlossenen AV grundsätzlich von einem unbefriisteten Arbeitsvertrag in Vollzeit ausgegangen werden muss (über Teilzeit etc. muss nämlich laut entsprechendem Gesetz dann doch wieder die Schriftform vorliegen).

    es gibt demnach keine Kündigung und deshalb sollte er seine Arbeitskraft tatsächlich weiter anbieten.

    auch eine Probezeit hätte wohl schriftlich vereinbart werden müssen, da es hierfür keine gesetzlichen Vorschriften gibt, außer, dass diese längstens 6 Monate dauern darf (bzw. dann sowieso der Absatz 1 von § 622 BGB in Kraft tritt, und damit automatisch die Probezeit ausgehebelt wird).

    da es wie gesagt keine schriftlichen Regelungen gibt, ist der mündliche Arbeitsvertrag immer zugunsten des Mitarbeiters zu verstehen:

    Vollzeit, ohne Probezeit, unbefristet.

    die Frage ist jedoch, will man in einem solchen Unternehmen noch arbeiten? Eins steht fest, kündigen werden die einen nicht, da sie sich schon die Finger an dir verbrannt haben...

    x hätte also Zeit, sich in einem anderen Unternehmen zu bewerben.

    Kommentar von biancajvos biancajvos

    Danke für die schnelle Antwort x hat sogar am 23.04 und 24.04 gearbeitet und nicht nur seine Arbeitskraft angeboten.

    Kommentar von fraggle16 fraggle16fraggle16

    viel Glück :-)

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    @ fraggle

    Der Hinweis auf den Anwalt ist immer unglücklich. Im Arbeitsgerichtsverfahren ist kein Anwalt notwendig. Wer trotzdem einen einschaltet muss diesen selbst zahlen. Da geht dANN DER ERSTRITTENE bETRAG SCHNELL BEI DRAUF:

    Kommentar von biancajvos biancajvos

    x hat eine RechtsschutzVersicherung und muss dann nur die Selbstbeteiligung bezahlen

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Weil in der ersten Instanz keine Anwaltpflicht besteht, schließen die meisten Rechtsschutzversicherer die Deckung für diese erste Instanz aus. Also vorher abklären, ob Deckungszusage besteht.

    Kommentar von biancajvos biancajvos

    Die Rechtsschutz hat grünes Licht gegeben.

    Kommentar von fraggle16 fraggle16fraggle16

    @DerHans

    soweit ich verstanden hatte, hat x eh schon einen Anwalt eingeschaltet.

    Sonst hätte meine Antwort diesbezüglich anders ausgesehen.

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    Visum für Deutschland (Verlobter aus dem Ausland herholen)
    Antwort von mpuntigam mpuntigam

    Inakzeptabel

    Warum wollt ihr nicht in der Türkei bleiben?

    Kommentar von ich6192 ich6192

    Weil ich keine Lust habe, dort zu leben.

    Kommentar von ich6192 ich6192

    Wenn du nur scheiße schreiben willst, dann antworte erst garnicht.

    Sei froh, dass du nicht in so einer Lage steckst. Das will nämlich keiner.

    Trotzdem danke.

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    Anspruch auf Festanstellung nach Zeitverträgen?
    Antwort von hoermirzu hoermirzu

    Leider nicht, bedanke Dich bei Schröder, Clement und Münte, vergiss das kleine Anhängsel mit Kühnast, Roth, Fischer und Trittin nicht. Wenn Du Glück hast, stellt Dich jemand als Housekeeper ein, zumindest so lange die Regierung Ersatz für nicht besuchte KiTas leistet.

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    Anspruch auf Festanstellung nach Zeitverträgen?
    Antwort von Jessi779 Jessi779

    Ob ein unbefristeter Arbeitsvertrag möglich ist hängt von dem Grund der Befristung ab. In dem Fall hast Du kein recht darauf da Du nur als Vertretung von Mitarbeitern in Planstellen warst. Was anderes wäre es wenn es eine eigene Stelle wäre die dauernd weiter befristet wird (die muss nach einer gewissen zeit unbefristet werden).

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    Anspruch auf Festanstellung nach Zeitverträgen?
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Einfach an die Gewerkschaft Verdi wenden und fragen, ob es sich um (nicht erlaubten) Kettenarbeitsvertrag handelt. Die können das sicher beurteilen.

    Kommentar von Jessi779 Jessi779Jessi779

    Da es um Schwangerenvertretungen ging handelt es sich nicht um Kettenarbeitsverträge sondern sie hat nur Mitarbeiterinnen vertreten die auf diesen Planstellen sitzen. Dadurch ergibt sich kein Recht auf eine eigene Planstelle.

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