auf jeden Fall mit Anwalt Druck machen.
so ein Thema geht auf jeden Fall vorm Arbeitsgericht zu Gunsten des AN aus.
für das Anbieten seiner Arbeitskraft wird es am 23.04 und 24.04. sicher auch Zeugen geben.
Der AG ist im Übrigen bescheuert, wenn er einen Praktikantenvertrag nicht schriftlich herstellt, da bei einem mündlich geschlossenen AV grundsätzlich von einem unbefriisteten Arbeitsvertrag in Vollzeit ausgegangen werden muss (über Teilzeit etc. muss nämlich laut entsprechendem Gesetz dann doch wieder die Schriftform vorliegen).
es gibt demnach keine Kündigung und deshalb sollte er seine Arbeitskraft tatsächlich weiter anbieten.
auch eine Probezeit hätte wohl schriftlich vereinbart werden müssen, da es hierfür keine gesetzlichen Vorschriften gibt, außer, dass diese längstens 6 Monate dauern darf (bzw. dann sowieso der Absatz 1 von § 622 BGB in Kraft tritt, und damit automatisch die Probezeit ausgehebelt wird).
da es wie gesagt keine schriftlichen Regelungen gibt, ist der mündliche Arbeitsvertrag immer zugunsten des Mitarbeiters zu verstehen:
Vollzeit, ohne Probezeit, unbefristet.
die Frage ist jedoch, will man in einem solchen Unternehmen noch arbeiten?
Eins steht fest, kündigen werden die einen nicht, da sie sich schon die Finger an dir verbrannt haben...
x hätte also Zeit, sich in einem anderen Unternehmen zu bewerben.
Ich bin in den letzten 2 Jahren Schwangerschaftsvertretung gewesen. die Kollegin hat ein weiteres Kind bekommen und kommt erst 2014 wieder.
Dann gibt es wenig an den jeweiligen Verlängerungen zu rütteln. Vorausgesetzt, die Verträge sind ansonsten wasserdicht formuliert. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht dann bei Ablauf eines solchen Vertrages allerdings auch dann nicht, wenn die Kollegin über diesen Zeitpunkt hinaus tatsächlich weiterhin in Elternzeit sein sollte. Auch mit Sachgrund befristete Verträge sind idR mit einem Datum kombiniert. Wenn dieses erreicht ist, endet der Vertrag aus dem genannten Grund. Egal, ob der Grund weiter vorliegt oder nicht. Der ArbG kann wahlweise dann auch einen anderen ArbN auf diesen Sachgrund befristet einstellen.