Familienkasse - neue und gute Antworten

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    Kindergeld Nachzahlung ab Nov 2010
    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    Ja, auch eine nachträgliche Beantragung des Kindergeldes ist in diesem Zeitrahmen noch möglich, sofern Du die Berechtigung des Kindergeldbezuges komplett nachweisen kannst. Du musst dann einen komplett neuen Antrag für diese Zeit stellen und die Belege beifügen. Nach einer Bearbeitungszeit von mindestens 6 Wochen kannst Du dann mit einem Bescheid und der anschließenden Nachzahlung rechnen. Falls laufend noch ein Anspruch besteht, musst Du auch hier alles nachweisen und bekommst dann auch weiterhin das KG regelmäßig überwiesen.

    Berechtigt bist Du selber, wenn Du zur Schule gehst, Dich in Ausbildung befindest, studierst oder Ausbildungs suchend gemeldet bist und noch keine 25 Jahre alt bist und (wie Du richtig sagst) einen eigenen Haushalt hast.

    Kommentar von Flocki90 Flocki90

    Hey,

    danke für die hilfreiche Antwort :-)

    Antrag für Nachzahlung und laufende Zahlung ist schon versendet. Mit geforderten Unterlagen. Also könnte ich doch Glück haben? 6 Wochen? Naja dann muss ich noch ein bissel warten..

    Vielen Dank

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Ja, das könnte klappen. :-)

    Aber eins verstehe ich nicht:

    Im Oktober 2010 wurde mir der Bezug von ALG II gestrichen. Darauf hin bakam ich auch keine Kindegeld mehr jedoch ohne Bescheid.

    Da könntest Du mal nachfragen! Aber es ist nicht so wichtig, da Du das Geld sowieso nachgazahlt bekommst.

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    Kindergeld Nachzahlung ab Nov 2010
    Antwort von costacalida costacalida

    Hallo Flocki90,

    nach Vollendung des 18. Lebensjahres hast Du nur noch Anspruch auf Kindergeld, wenn Du noch zur Schule gehst, oder in der Ausbildung bist !

    Daher kann ich Dir da wenig Hoffnung auf einen guenstigen Bescheid machen !

    Liebe Gruesse

    Kommentar von Flocki90 Flocki90

    Hallo,

    danke für deine Antwort. Aber ich bekam ja damals schon KG als ich ALG II bezogen habe und somit auch arbeitslos/ausbildungssuchend war.

    Liebe Grüße

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    @costaalida, Deine Antwort ist leider nicht ganz richtig. Neben Schule und Ausbildung/Studium zählt auch die Suche nach einem Ausbildungsplatz, wenn man hierfür bei der AA gemeldet war/ist.

    Kommentar von Flocki90 Flocki90

    noch was on bezug auf ausbildungssuchen gemeldet bei der AA:

    Als ich ALG II bezogen habe war ich ausbildungssuchend gemeldet. Dann wurde mir ja der bezug im Okt 2010 gestrichen und seitdem hatte ich keinen Kontakt mehr zur AA. Ich nehme an das die Meldung dann futsch ist oder galt das immer noch?

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    Kindergeld Nachzahlung ab Nov 2010
    Antwort von babyos babyos

    kindergeld wird ab beantragung gewährt, es gibt keine nachzahlung

    Kommentar von Flocki90 Flocki90

    So ganz stimmt das ja nicht. Nachzahlung kann bei Vorraussetzung bis 4 Jahre nachgezahlt werden. Weiß nur nichjt ob ich die Vorraussetzung erfülle und ggf die Entscheidung anfechten kann...

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    @ babyos, Deine Antwort ist leider nicht richtig. Auch eine nachträgliche Antragstellung/Bewilligung/Auszahlung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens ist möglich, wenn der Anspruch für diese Zeit nachgewiesen werden kann.

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    Kindergeld Nachzahlung ab Nov 2010
    Antwort von ofi21 ofi21

    Wenn du bei der Arbeitsagentur ausbildungssuchend gemeldet bist/warst dann ja.

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    Kindergeld Nachzahlung ab Nov 2010
    Antwort von Flocki90 Flocki90

    ach und es hatte in dem ganzen Zeitraum auch kein Elternteil KG für mich bezogen

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Das ist natürlich eine zwingende Voraussetzung!

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    kindergeld familienkasse bekomme ich noch was
    Antwort von Det1965 Det1965

    Mir ist bekannt, dass es rückwirkend Nichts gibt. Er sollte jetzt sofort einen Antrag stellen, damit es ab Juni Kindergeld gibt.

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    Kindergeld gestrichen obwohl ich kein Einkommen habe
    Antwort von Mathrigo Mathrigo

    Ich wette mal ins Blaue und sage, dass ihr keinen Bescheid bekommen habt, weil ihr anno dazumal umgezogen seid und die Adresse nicht mitgeteilt habt. Das führt dazu, dass die Post zurück läuft und der Fall generell eingestellt wird....anschließend wird beim Einwohnermeldeamt ermittelt, wo der aktuelle Wohnsitz ist.

    Deswegen: Frag direkt bei der Familienkasse mal an, was Sache ist.

    Im Prinzip sind die meisten Antworten hier richtig....in dem Schreiben (Aufhebungsbescheid 18.Lebensjahr) liegt ein Antrag bei und eine Schulbescheinigung. Diese ist von deiner Schule bestätigen zu lassen. Der Antrag ist entsprechend von deinen Eltern ausfüllen zu lassen.

    Diese beiden Formular dann wieder bei der Familienkasse einreichen und dann sollte es eigentlich relativ rasch weiterlaufen.

    LG Mathrigo

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    Kindergeld gestrichen obwohl ich kein Einkommen habe
    Antwort von yabanguvercini yabanguvercini

    Na da haben wir ja es mit 18 Jahren muss du ein neuen Kindergeld beantragen und ein Schulbescheid mit einfügen die du bei der Sekretariat bekommst aus der schule

    Deine Mutter mußte schon eigentlich normalerweise ein Brief bekommen haben müssen bevor du 18 geworden bist wo der neu Antrag mit beigefügt seien musste du erhältst die Monate so du kein Kindergeld bekommen hast nachbezahlt ✌✌✌✌✌✌

    Kommentar von Killerchiller09 Killerchiller09Killerchiller09

    Okay, aber ich wüsste nicht, dass ich ein Bescheid bekommen habe. Aber wir werden uns auf jeden Fall morgen nochmal darüber informieren, was da nicht richtig läuft :D

    LG

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    Kindergeld gestrichen obwohl ich kein Einkommen habe
    Antwort von wasserbestie wasserbestie

    mit 18 kriegst du doch kein KINDERgeld mehr!!?

    Kommentar von Killerchiller09 Killerchiller09Killerchiller09

    was denn sonst?

    Kommentar von Freya37 Freya37Freya37

    Bis Beendigung Ausbildung max. Jedoch bis zum 26. Lebensjahr hat man Anspruch auf Kindergeld ;-)

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    Kindergeld gestrichen obwohl ich kein Einkommen habe
    Antwort von assamit assamit

    ab 18 muss man es beantragen (schulbescheid beilegen)

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    Kindergeld gestrichen obwohl ich kein Einkommen habe
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Frage beim Amt nach. Kindergeld steht Dir zu, solange Du in der Ausbildung bist.

    Selbst wenn Du Einkommen hättest, wäre das egal.

    Lebt Ihr von Hartz IV? Dann wird es angerechnet.

    Kommentar von Killerchiller09 Killerchiller09Killerchiller09

    Nein, wir leben nicht von Hartz IV.

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    Kindergeld nach dem Abi und Kindergeld während Studiums ?
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Das KG endet vorläufig mit dem Monat, in dem das Abi-Ergebnis offiziell bekannt gegeben wird. Für das Studium und die (<= 4 Monate) Zwischenzeit kann es neu beantragt werden.

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    Kindergeld nach dem Abi und Kindergeld während Studiums ?
    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    Du kannst studieren und nebenbei so viel verdienen, wie Du willst. Das interessiert keinen mehr! Jedenfalls nicht im Zusammenhang mit Kindergeldbezug. Seit Anfang dieses Jahres gibt es in dem Zusammenhang keine Einkommensbegrenzung mehr. Wenn zwischen dem Abitur und dem Beginn des Studiums nur die obligatorischen paar Monate liegen, wird das Kindergeld durchgängig weitergezahlt. Du musst dann nur sofort die Immatrikulationsbescheinigung der Familienkasse vorlegen, sobald Du sie selber hast. Du kannst aber jetzt schon auf dem Formular ankündigen, dass Du vorhast, ab Oktober zu studieren und dann die Immatrikulationsbescheinigung unaufgefodert einschickst. Bitte nicht vergessen, dass Deine Eltern die Antragsteller und Geldempfänger sind und alles unterschreiben müssen! PS: Diese und ähnliche Informationen erfährst Du auch über die Familienkasse. Auf deren Homepage steht sehr viel nützliches Zeugs! ;-)

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    Kindergeld nach dem Abi und Kindergeld während Studiums ?
    RatgeberHelden Antwort von comedyla comedyla

    Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten z. B. zwischen Schulabschluss und Beginn der Berufsausbildung gewährt werden.

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steu...

    bei abschnitt c)

    Kommentar von xJoHox xJoHoxxJoHox

    Und wie beantrage ich es..? Ich meine, ich hab nur einen Brief bekommen, wo drauf steht, dass meine Ausbildung/Schule Ende Juni 2012 aufhört und ich nur bis dahin Kindergeld kriegen würde. Nur ich weiß, dass ich im Oktober studieren will, habe mich nur nirgendswo beworben, weil erst Mitte Juni mein Abizeugnis da sein wird. Soll ich der Familienkasse einen Brief schreiben oder wie mache ich deutlich, dass ich erst ab Oktober studieren werde und in der Übergangszeit auch noch Kindergeld beanspruchen möchte?

    Kommentar von comedyla comedylacomedyla

    Deine Eltern (denn die bekommen es ja für dich) müssen einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Ein Vermerk "Kind wird sich für Oktober zum Studium bewerben/einschreiben" sollte reichen-. wenn du nach den 4 monaten übergangszeit keine Immatrikulationsbescheinigung eingereicht hast (z.B. nicht angenommen) dann werden die Zahlungen gestoppt.

    Falls du echt keinen Studienplatz zum Oktober 2012 bekommen würdest, kannst du dich dann beim Arbeitsamt "ausbildungssuchend" melden und dann diese bescheinigung an die Familienkasse weiterleiten. Dann würdest du (bzw. deine Eltern) auch weiterhin (max. bis 25) Kindergeld bekommen.

    Du bist aber jetzt in der Nachweispflicht, das heißt DU musst ab sofort nachweisen, dass du dich in Ausbildung oder ausbildungssuchend bist und nur dann läuft das Kindergeld auch nach der4monatigen Übergangszeit weiter.

    Beantragen? http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg1-Antrag.pdf

    Müssen aber eben deine Eltern für dich ausfüllen, da nur SIE Kindergeld beantragen können.

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    Kindergeld nach dem Abi und Kindergeld während Studiums ?
    Antwort von JazzL JazzL

    Bis 27 kannst du, wenn du nicht arbeitest bzw. unter 400€ verdienst, Kindergeld bekommen.

    Kommentar von xJoHox xJoHoxxJoHox

    Auch, wenn ich nichts tue? Also ich werde ja dann zwischen Ende Juni bis Anfang Oktober einfach nichts tun und werde auch keine Schülerin mehr sein auf den Papieren. Bekomme ich selbst dann Kindergeld?

    Kommentar von JazzL JazzLJazzL

    Ja, soweit ich weiß kann man das ja sowieso nur jährlich beantragen, dann kriegen die von den paar Monaten ja nichts mit.

    Jedenfalls hab ich nach dem Abi durchgängig auch noch Kindergeld bekommen.. sogar noch als ich angefangen habe in den USA zu studiern.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    @ JazzL

    Deine Antwort ist nicht ganz korrekt!

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Nein, nein, nein!

    Bis 25 plus Zivildienst oder Bundeswehr-Zeit.

    ab 2012 keine Einkommensgrenze mehr (vorher 8004€/Jahr)

    KG nur, wenn in Ausbildung.

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    Familienkasse Frage Problem!!!!
    Antwort von Goldmen Goldmen

    Erstens: Du erhältst laufendes kindergeld unabhängig davon ob du selbiges der familienkasse schuldest.

    Zweitens:

    Schreib der familienkasse einen brief das sie deine unterlagen gefälligst zur akte legen sollen, da du sie sonst wegen unterschlagung anzeigen tust.

    Du musst denen druck machen.

    Drittens:

    Ein rechtsanwalt kostet nicht immer automatisch viel geld.

    Du musst nur nachweisen das du wenig oder wenig genug verdienst, um von staat hilfe zu bekommen.

    Das heißt: verdienst du weniger als 1028,89€ (pfändungsgrenze) monatlich, dann kannst du beim amtsgericht beratungshilfe beantragen.

    Wird dieser antrag bewilligt erhältst du einen beratungshilfeschein/auch berechtigungsschein genannt.

    Also genau genommen 2 davon.einen für dich, einen für den anwalt.

    Mit diesen scheinen kannst du zu einem anwalt deiner wahl - die im entsprechenden rechtsgebiet arbeiten - gehen und du zahlst maximal 10€ .

    Mehrwertsteuer darf auf diese 10€ nicht verlangt werden.

    Der rechtsanwalt kann auch sagen du zahlst 8€, 7,50€, 3,54€ .

    Wie auch immer.aber maximal 10€ .

    Das kindergeld ist zwar eine sozialleistung, unterliegt aber dem einkommenssteuergesetz.

    Das heißt du solltest dir einen rechtsanwalt/eine rechtsanwältin suchen, die das steuerrecht oder zumindest das finanzrecht vertritt.

    Aber schick nicht einfach so OHNE beratungsschein eine beratungsanfrage an rechtsanwälte.

    die können dann nämlich bis zu 250€ für ihre beratung verlangen.

    Auf die bezeichnung fachanwalt oder eben normal rechtsanwalt brauchst du nicht so großen wert legen.

    Lies dir bitte dazu auf meinem profil mein tipp durch.

    Ich weiss ja nicht wie alt du bist, aber es ist gerade bei jüngeren normal wenn sie etwas naiv sind.

    Bitte gib wirklich NIEMALS originale aus der hand.

    Der antwort von sonnig0815 ist dahingehend nichts hinzuzufügen.

    Du musst halt wissen, das die meisten von denen du geld möchtest, das eben nicht wollen das du dieses ohne probleme bekommst.

    Obwohl die genaustens wissen das du einen gesetzlichen anspruch darauf hast.

    Traurig aber wahr.

    Lies bitte auch wegen kopien meinen tipp.

    Alles gute.

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    Familienkasse Frage Problem!!!!
    Antwort von sonnig0815 sonnig0815

    Wilkommen im Leben der BRD-GmbH!!!!! NIEMALS an irgendwelche Ämter Originale verschicken!!!!! (das ist, als wenn Du einem Kleptomanen----das ist ein chronischer DIEB---- Deinen wertvollen Schmuck über Nacht anvertraust!!!)

    Und Kopien IMMER per Einschreiben... obwohl das auch nicht immer mit rechten Dingen zugeht, da Du ja nicht nachweisen kannst WAS in dem Umschlag war... Am besten 2 Kopien persönlich hinbringen, Stempel UND Unterschrift für den Erhalt geben lassen. Eine Kopie wieder mitnehmen. Das ist mein Ernst. Der Verlust von Unterlagen ,die nicht gesichert sind hat Methode und ist voll beabsichtigt. Das gehört zum Sparprogramm auf dem Rücken der Hilfebdürftigen- der BRD!

    Weisst Du denn wenigstens noch ansatzweise wo Du Dich beworben hast? Wenn ja, dann ruf dort an und frage HÖFLICH nach ob Du ne Bestätigung haben kannst. DIE haben vielleicht Deine Unterlagen noch. Dann nimmst DU Dir nen Anwalt. Wenn Du so wenig verdienst, wie Du sagst, dann gibt es für sowas PKH (Prozesskostenhilfe). Das kostet dann bei Aussicht auf Erfolg gar nichts, oder nur wenig. Einfach so bezahlen würde ich auf gar keinen Fall!

    Nächstes Mal bist Du schlauer.

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    Familienkasse Frage Problem!!!!
    Antwort von isomatte isomatte

    So etwas muss man wissen,das man nie ein Original als Nachweis bei einem Amt einreicht,immer eine Kopie ! Wenn Du also keine Nachweise mehr hast,wird Dir wohl nur die Rückzahlung bleiben,da wird Dir auch ein Anwalt nicht Helfen können . ( Woher soll der denn wissen,wo Du Dich Beworben hast,wenn Du es nicht mal mehr weist ) ! Für die Zukunft kannst Du Dir Merken,das man solche Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein an die Zuständige Behörde schickt,um ein Nachweis in der Hand zu haben . Denn dann muss die Behörde Beweisen,wo der Antrag abgeblieben ist .

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    Familienkasse Frage Problem!!!!
    Antwort von paula2005 paula2005

    Warum gibt man Unterlagen von sich aus der Hand,ohne sich ne Kopie zu behalten???

    Kommentar von andre577 andre577

    weil ich mich drauf verlassen habe

    Kommentar von kassiopeiamb99 kassiopeiamb99kassiopeiamb99

    wer sich noch auf unsere korrupten Staats-Komplizen verlaesst , dem ist nicht mehr zu helfen......

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    Nachweise per E-mail erbringen
    Hilfreichste Antwort von kreuzkampus kreuzkampus

    Per Mail können, rechtlich gesehen, Nachweise nicht geführt werden. Faxe mit Sendenachweis werden anerkannt. Wie sich die Familienkasse in Deinem Fall dazu stellt, weiss ich nicht; aber Du kannst nicht sicher sein.

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