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Leg auf jeden Fall Widerspruch ein.
Du kannst Dir die Originalbelege zeigen lassen, auch wenn die bei einer Hausverwaltung liegen. Der Gesamtbetrag für die Anlage kann in den Wohnungen ja nicht unterschiedlich angegeben sein. Und für alle Wohnungen muß der gleiche Schlüssel angewandt werden, ob vermietet oder nicht.
Daß der Verbrauch bei den Heizungskosten sich verdoppelt, kommt mir auch komisch vor. Die Details müßten aber aus den Abrechnungsunterlagen hervorgehen. Wie wird denn geheizt? Öl oder Gas?
Und ja: auch gegen die unüblich hohe Belastung pro Quadratmeter kannst Du vorgehen. Der Eigentümer (oder der Verwalter) hat die Verpflichtung, die Kosten möglichst gering zu halten.
Nicht alle Kosten können auch auf Dich umgelegt werden (Verwaltungskosten z.B.). Im Zweifelsfall hole Dir einen rechtlichen Rat beim Mieterverein.
Liegt kein Excel-Fehler zu 1) vor, sollen die Mieter hier wohl über den Tisch gezogen werden. Die Werte zu 2) sind auffällig und würden diese Theorie stützen. Zu 3) kannst Du sehr leicht selbst den Zähler ablesen und hast so Klarheit über Deinen eigenen Verbrauch. Doppleter Verbrauch könnte allerdings wiederum dafür sprechen, daß hier am Verteilungsschlüssel gedreht wurde. Z.B. könnten die Allgemeinkosten der Heizung ausschließlich auf die Mieter umgelegt worden sein. Aber Warum? ZU 4) kann ich nichts sagen.

lege die abrechnung beim mieterschutzbund vor, aber aus erfahrung kann ich dir sagen, das du wenig chancen hast, etwas dagegen zu machen... mein freund hatte vor ein paar jahren dasselbe problem und wollte damit sogar vor gericht, ein befreundeter richter und zwei anwälte haben ihm klar davon abgeraten und ihm geraten, sich lieber eine neue wohnung zu besorgen und das geld zu bezahlen. jetzt ist er selber eigentümer, weil er dadurch dieses problem nicht mehr hat.
vergiss den durchschnitt. der einzelfall ist maßgebend. und da scheint der HV ein Fehler unterlaufen zu sein. Frage nach (manche beherrschen Excel nicht soooo sicher....)
Normalerweise kommt auf deinen Sohn gar nichts zu! Sie hat ja den Ausweis fälschlicherweise benützt.Das Mädchen kann sich schon auf eine kleine Strafe gefasst machen, aber wenn dein Sohn davon nichts wusste, dann geschieht da gar nichts-ausser eventuell eine Befragung(was ich aber auch nicht glaube). Er soll den Ausweis nicht mehr herleihen oder aus den Händen geben. Es ist ja SEINER!