Mir ist da was nicht klar... also zäume ich den Gaul mal wieder von hinten auf (Ich denk halt gerne schräg rum... :-) )
Bisher gibt es nur die Aussage von Dir: "Ich bin besoffen gefahren!"
Ich habe nicht gelesen, dass das Krankenhaus eine Blutprobe entnehmen mußte, die gerade verwertet wird.
Wenn der Aufnahme- / Notarzt Dir Blut entnommen hat und und im Rahmen Deiner Versorgung Promillewerte festgestellt hat ist er ... glaube ich ,- nicht berechtigt diese Werte ohne Dein Einverständnis weiterzugeben. Anders sähe es innerhalb eines Ermittlungsverfahrens aus. Dann geschähe die Blutentnahme auf Weisung der Polizei/Staatsanwaltschaft.
Aber Vorsicht: In dem Konflikt "Arztgeheimnis" vs. "Meldepflicht" bin ich ei nur nicht 100% sicher... Meldepflicht liegt soweit mir bekannt nur bei Kindesgefährdung/-mißhandlung vor oder bei "akuter konkreter Selbst-u.Fremdgefährdung"
Ansonsten denke ich;
Niemand ist gezwungen an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. Jeder, der beschuldigt wird hat nicht nur das Recht zu schweigen sondern kann selbst für eine Lüge nicht bestraft werden. Allerdings gilt grundsätzlich: "Schweigen ist Gold": Wer schweigt, legt keine Fährten. Wer lügt, setzt sich der Gefahr aus, daß die Lügen widerlegt werden und schafft neue Ansatzpunkte für die Ermittler. Und wer vorzeitig gesteht, setzt sich oft einer Bestrafung aus, obwohl die Behörden von sich aus die Tat nie hätten nachweisen können. In vielen Fällen gelingt der Tatnachweis nur, weil der Halter oder Fahrer voreilig irgendwelche Angaben macht, die sich später als nachteilig herausstellen. Der Beschuldigte kann in diesem frühen Verfahrensstadium - da er den wahren Ermittlungsstand nicht kennt - die Tragweite von Angaben regelmäßig nicht zutreffend einschätzen. (Quelle: http://www.pinkerneil.com/verkehrsrecht.html)
Ansonsten ist das hier ja sehr ausführlich beantwortet worden.
Hab da mal angerufen, war ein Fehler von denen im Amtsgericht, der Schein lag da noch rum und wurde nicht zugeschickt, Begründung: Ich soll nicht angerufen haben... Im Brief stand klar und deutlich, dass ich nur dann anrufen soll wenn ich den Schein selber abholen möchte was ich aber nicht wollte, hat der typ da dann aber eingesehen dass das sein Fehler war und hat sich Entschuldigt. Bin den gerade selber abholen gegangen. Danke für die Hilfe :)
Gern geschehen. Und wie man sieht: Fragen kostet nix ;-)
Dann mal gute Fahrt und keinen Unsinn mehr machen ;-)