Fahrverbot - neue und gute Antworten

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    Fahrverbot vorbei - Führerschein noch nicht da
    Antwort von Wolke286 Wolke286

    Manchmal ist das von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Manche schicken die FS, bei anderen musst du ihn abholen, was ich selbst am vernünftigsten finde.

    Du kannst aber dort anrufen. Auch wenn keine Sprech- bzw. Öffnungszeiten sind. Irgendjemand wird dir schon Auskunft geben können.

    Kommentar von skools skools

    Hab da mal angerufen, war ein Fehler von denen im Amtsgericht, der Schein lag da noch rum und wurde nicht zugeschickt, Begründung: Ich soll nicht angerufen haben... Im Brief stand klar und deutlich, dass ich nur dann anrufen soll wenn ich den Schein selber abholen möchte was ich aber nicht wollte, hat der typ da dann aber eingesehen dass das sein Fehler war und hat sich Entschuldigt. Bin den gerade selber abholen gegangen. Danke für die Hilfe :)

    Kommentar von Wolke286 Wolke286Wolke286

    Gern geschehen. Und wie man sieht: Fragen kostet nix ;-)

    Dann mal gute Fahrt und keinen Unsinn mehr machen ;-)

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    Fahrverbot vorbei - Führerschein noch nicht da
    Antwort von Schlappentiger Schlappentiger

    Ich vermute, die haben den Schein erst am letzten Tag der Sperre - also am 23.05. - abgeschickt. Du kannst ja mal nachfragen, aber ich denke, der Schein ist morgen in der Post.

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    Fahrverbot vorbei - Führerschein noch nicht da
    Antwort von larry2010 larry2010

    dann ruf doch einfach an.

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    Fahrverbot vorbei - Führerschein noch nicht da
    Antwort von Harahor Harahor

    Fragen kann nicht schaden... Vielleicht benutzt den jemand beim Amt als Kopfstütze oder so...

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    Fahrverbot vorbei - Führerschein noch nicht da
    Antwort von phlox1979 phlox1979

    Mal anrufen.

    Kommentar von skools skools

    Anrufen geht schlecht, da ich bis 2 uhr immer in der Schule bin und die Sprechzeiten da nur bis 12 Uhr gehen

    Kommentar von tipps4scheidung tipps4scheidungtipps4scheidung

    ...wie wenn du kein Handy hättest und keine Pausen...

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    Trotz Alkohol kein Führerscheinentzug
    Antwort von ginatilan ginatilan

    Hallo Norbert

    Ich habe nicht gelesen, dass das Krankenhaus eine Blutprobe entnehmen mußte, die gerade verwertet wird.

    die Blutprobe wurde sicherlich entnommen, woher weiß der Fragesteller sonst seine Promille?

    Und genau das ist die Frage, woher weißt du lieber@nummer34 deine Promille? wenn das amtliche Ergebnis du schon weißt, dann müsste eigentlich der vorläufige Entzug auch schon amtlich sein.

    hast du uns was verschwiegen?

    Kommentar von nummer34 nummer34

    soweit ich weiß haben die Ärzte mir im Sinne meiner Sicherheit und nicht auf Anweisung der Polizei Blut entnommen um mein Promillewert zu messen naja mal sehen werde einfach abwarten was kommt! hab nur Schiss dass ich stress bekomme wenn ich angehalten werde!!!

    Kommentar von norbert9014 norbert9014norbert9014

    Hallo "ginatilan"

    Zu der "Verwertung" der Blutentnahme:

    Weil der Arzt im Sinne der Routineuntersuchungen Blut bei Verdacht auf Alk, Drogen, Medis... untersuchen lässt um Nebenwirkungen auszuschließen bzw. berücksichtigen zu können. Ist nicht immer gleich die Polizei da... denn das würde ausdrücklich benennt werden:- in der Regel jedenfalls.

    ... und >>nummer 34<< bestätigte diese Annahme ja auch hier im Kommentar

    Bis denn...- .... wo immer unsere Spuren im Schnee auch wieder zusammenführen :-)

    Alles Gute Euch beiden Norbert.

    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    wünsche ich dir auch

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    Trotz Alkohol kein Führerscheinentzug
    Antwort von norbert9014 norbert9014

    Mir ist da was nicht klar... also zäume ich den Gaul mal wieder von hinten auf (Ich denk halt gerne schräg rum... :-) )

    Bisher gibt es nur die Aussage von Dir: "Ich bin besoffen gefahren!"

    Ich habe nicht gelesen, dass das Krankenhaus eine Blutprobe entnehmen mußte, die gerade verwertet wird.

    Wenn der Aufnahme- / Notarzt Dir Blut entnommen hat und und im Rahmen Deiner Versorgung Promillewerte festgestellt hat ist er ... glaube ich ,- nicht berechtigt diese Werte ohne Dein Einverständnis weiterzugeben. Anders sähe es innerhalb eines Ermittlungsverfahrens aus. Dann geschähe die Blutentnahme auf Weisung der Polizei/Staatsanwaltschaft.

    Aber Vorsicht: In dem Konflikt "Arztgeheimnis" vs. "Meldepflicht" bin ich ei nur nicht 100% sicher... Meldepflicht liegt soweit mir bekannt nur bei Kindesgefährdung/-mißhandlung vor oder bei "akuter konkreter Selbst-u.Fremdgefährdung"

    Ansonsten denke ich;

    Niemand ist gezwungen an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. Jeder, der beschuldigt wird hat nicht nur das Recht zu schweigen sondern kann selbst für eine Lüge nicht bestraft werden. Allerdings gilt grundsätzlich: "Schweigen ist Gold": Wer schweigt, legt keine Fährten. Wer lügt, setzt sich der Gefahr aus, daß die Lügen widerlegt werden und schafft neue Ansatzpunkte für die Ermittler. Und wer vorzeitig gesteht, setzt sich oft einer Bestrafung aus, obwohl die Behörden von sich aus die Tat nie hätten nachweisen können. In vielen Fällen gelingt der Tatnachweis nur, weil der Halter oder Fahrer voreilig irgendwelche Angaben macht, die sich später als nachteilig herausstellen. Der Beschuldigte kann in diesem frühen Verfahrensstadium - da er den wahren Ermittlungsstand nicht kennt - die Tragweite von Angaben regelmäßig nicht zutreffend einschätzen. (Quelle: http://www.pinkerneil.com/verkehrsrecht.html)

    Ansonsten ist das hier ja sehr ausführlich beantwortet worden.

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    Trotz Alkohol kein Führerscheinentzug
    Antwort von brandneu1972 brandneu1972

    So lange Du im Besitz des Führerscheines bist, kannst Du auch fahren. Aber es läuft 100% schon ein Verfahren und man wird Dich auffordern, den Schein abzugeben.

    Umm ihn wieder zu bekommen, das übliche, MPU, Strafe, etc...

    Kommentar von nummer34 nummer34

    ok Danke dachte ich auch!!! Hoffe nur das die cops es genauso sehen!!

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    Trotz Alkohol kein Führerscheinentzug
    Antwort von scherler scherler

    ja - darfst du.

    Kommentar von nummer34 nummer34

    dachte ich mir auch wie z.B. wenn mann mit 100 sachen zu viel geblitzt wurde darf man ja auch fahren bis ein brief kommt oder sehe ich da was falsch???? ich mein der gesunde menschenverstand weiß ja das der Lappen weg ist....

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    Trotz Alkohol kein Führerscheinentzug
    Antwort von Speedjunk00 Speedjunk00

    ja...aber ab jetzt nur drogen beim fahren nehmen keinen alkohol...

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    Alkohol=Droge

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    fußgängerampel überfahren... WICHTIG
    Antwort von Spenny448 Spenny448

    Wenn die dich wirklich anzeigt, kann das 1 Monat Fahrverbot geben. Wenn die noch einen Zeugen hat, sieht es schlecht aus.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Sie selber ist Zeugin und wenn ihre Aussage hinreichend glaubwürdig ist, dann genügt das für einen Bußgeldbescheid bzw., falls es soweit kommt, für eine Verurteilung.

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    fußgängerampel überfahren... WICHTIG
    RatgeberHelden Antwort von Bujan Bujan

    Wenn mehrere Zeugen deckungsgleich aussagen das Du einen Rotlichtverstoß begangen hast, reicht das für eine Anzeige und für eine Strafe. Viele sind der Meinung das eine Aussage nicht reicht, das ist aber definitiv falsch. Ein Bild wird für eine anzeige nicht benötigt, sehr wohl aber mehrere Aussagen, eine alleine reicht auch nicht.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Jep. Allerdings muss auch der Fahrer eindeutig identifiziert werden. ;)

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    eine alleine reicht auch nicht.

    Doch, sie muss nur hinreichend glaubwürdig sein. Siehe Knöllchen-Horst, der "arbeitet" auch alleine.

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    fußgängerampel überfahren... WICHTIG
    Antwort von maxl98 maxl98

    Eigentlich Nicht da die meisten Menschen nur veraschen das man angst hat aber wen die Frau es wirklich aufgeschrieben hat und damit zur Polizei geht dann würde es aller aller höchstens Mit einer kleinen Geldstrafe von max. 50 Euro sein

    Kommentar von Haubel Haubel

    wie kommst du darauf nur 50 e ?

    Kommentar von ABR09 ABR09ABR09

    maxl ist 13 und hat noch nie im leben ein auto geführt also hör nicht auf ihn ;)

    Kommentar von maxl98 maxl98

    1. Woher weist du mein Alter

    1. Ich bin 13

    2. Ich hatte Riesen Langeweile

    4. Es gibt kein 4.

    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    aus deinem Nick sehr gut zu lesen

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    fußgängerampel überfahren... WICHTIG
    Antwort von Danip2212 Danip2212

    Auszug aus dem Bußgeldkatalog:

    • bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    • mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

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    fußgängerampel überfahren... WICHTIG
    Antwort von klaus1974 klaus1974

    Ja, das könnte schon einen Monat Fahrverbot nach sich ziehen, vor allem wenn es noch weiter Zeugen gibt.

    Stell Dir vor, die Ampel wäre gerade eben erst auf Rot gegangen, so dass Kinder vielleicht erst am loslaufen gewesen wären und Du hättest Sie voll erwischt!

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    fußgängerampel überfahren... WICHTIG
    Antwort von TheHeckler TheHeckler

    Sie sagt du warst es, du sagst ich war es nicht. Es wird nichts passieren. Sonst könnte ja jeder kommen und irgend etwas behaupten. Ach ja, du bist mir ja auch gestern über den Fuß gefahren....also keine Angst.

    Kommentar von maxl98 maxl98

    xD

    Kommentar von Spenny448 Spenny448Spenny448

    Ist auch so. Das kann jeder. Was meinst du warum Knöllchenhorst so erfolgreich ist?

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Sie sagt du warst es, du sagst ich war es nicht. Es wird nichts passieren.

    Irrtum!

    Kommentar von Kihlu KihluKihlu

    Muss JotEs zustimmen! ;)

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    Fahrverbot ja /nein???
    Antwort von Natta92 Natta92

    Ich glaube in der Probezeit darf man höchstens 20 km/h zu schnell fahren...:/

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    Fahrverbot wegen 2 mal mehr als 25KM zu schnell
    Antwort von Anton96 Anton96

    Nein es wird nicht mehr die Möglichkeit bestehen das in eine höhere Geldstrafe um zu wandeln, irgend wann ist Schluss mit Lustig. Wenn du auf den Führerschein angewiesen bist dann fahre so das du ihn nicht gefährdest. Würdest du auch dem Angehörigen der durch deine nicht Beachtung der Verkehrsregeln zu schade kommt sagen das es nur blöd gelaufen ist und du nicht auf alles achten kannst. Wenn du nicht in der Lage bist dich an die Verkehrsregel zu halten dann bist du ungeeignet zum Führene eines Kraftfahrzeugs. Es gibt genügte Berufskraftfahrer die es schaffen sich kein Fahrverbot ein zu fangen. Jeder macht mal eine Fehler aber wenn du ehrlich zu dir selber bist wirst du zugeben müssen das du wohl zu oft viel zu schnell fährst.

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    Fahrverbot nach Verkehrsflucht
    Antwort von Anton96 Anton96

    Da geht es um eine Straftat da entscheidet ein Richter über das Strafmaß und der kann definitiv auch für mehr als 3 Monate ein Fahrverbot aussprechen. Du liegst also falsch mit dem neu beantragen.

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    Fahrverbot nach Verkehrsflucht
    Hilfreichste Antwort von gri1su gri1su

    Ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten gilt nur für Bußgeldverfahren. Bei Verkehrsflucht handelt es sich aber um eine Straftat - das sind 2 verkehrte Paar Schuhe.

    Wenn er neben der Geldstrafe nur 4 Monate Verbot (Führerscheinentzug) aufgebrummt bekommen hat, hatte er riesiges Glück. Allerdings kann die Verwaltungsbehörde durchaus noch eine MPU verlangen - das sollte der Bekannte zumindest mit in Betracht ziehen.

    Kommentar von Robby0409 Robby0409

    Deine Antwort hat mir sehr geholfen. Danke!

    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    nur 4 Monate Verbot (Führerscheinentzug)

    das gibt es nicht, Minimum ist 6 Monate.

    wahrscheinlich hat der Richter den vorläufigen Entzug schon abgezogen

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