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hallo, selbstverständlich kannst du dich über die zuständige behörde sprich strassenverkehrsamt zum seminar anmelden und zum nächstmöglichem termin daran teilnehmen. viel erfolg, MfG. K.
Nochmals, danke.
Nee, dem Halter will ich keinen Ärger verursachen - das nehme ich dann schon selbst auf meine Kappe. Ich habs ihm auch schon gebeichtet.
@Crack: Du schreibst:
"Der Führerschein muss aber auf der Polizeidienststelle abgegeben oder zugeschickt werden die für das Gebiet zuständig ist indem Du geblitzt wurdest."
Das war über 200 km von meinem Heimatort... ich dachte man gibt den Lappen auf der hiesigen Führerscheinstelle ab? Oder doch bei der Polizei...naja, das wird dann schon im Schreiben drin stehen.
Crack am 4. Dezember 2009 10:52 So ist es aber.
Du musst den Führerschein dort hinschicken wo Du geblitzt worden bist. Das dann am Besten per Einschreiben.
Das Fahrverbot zählt erst ab dem Tag an dem der Führerschein bei der Dienststelle vorliegt. Du erhältst ihn dann auch wieder per Post zurück, üblicherweise ein paar Tage vor Ablauf der 4Wochen, fahren darfst Du aber erst wieder ab dem im Brief benannten Tag!
Nun, es wird so sein, dass der Halter einen Anhörungsbogen bekommt, möglicherweise auch von der Polizei vorgeladen wird. Ob er einen Führerschein hat oder nicht spielt dabei keine Rolle. Wenn der Halter mit dir verwandt oder verschwägert ist, muss er nicht gegen dich aussagen. Ist er aussagepflichtig, braucht er auch bei der Polizei nichts sagen. Würde ein Prozess zustande kommen müsste er als Zeuge den Fahrer benennen, sofern kein Verwandschaftsverhältnis vorliegt. Ein Prozess ist aber eher unwahrscheinlich. Es kann auch passieren, dass die Polizei einen Hausbesuch macht, um so vielleicht den Fahrer im Kreise der Familie zu finden. Wird der Fahrer nicht ermittelt, kann die Ordnungsbehörde dem Halter das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen. Bei einem neuerlichen Verstoß, auch im ruhenden Verkehr (Parkverstoß), ist der Halter dann verpflichtet, das Fahrtenbuch vorzulegen.

Es blitzt zweimal damit auch bewiesen werden kann das die Kreuzung überfahren wurde. Denn es gibt immer 2 Kontaktschleifen die überfahren werden.
Der Halter wird angeschrieben und muss Deine persönlichen Daten der Polizei schicken.
Dann bekommst Du innerhalb von 1-2 Wochen Post und kannst Dich nochmals zu der Sache äußern.
Um das Fahrverbot kommst Du aber nicht herum. Wenn die Ampel schon 1 Sek. Rot war dann ist es zwingend vorgeschrieben.
Weil Dir das aber das Erste mal passiert darfst Du den Zeitpunkt des Fahrverbotes in den nächsten 6 Monaten selbst bestimmen. Der Führerschein muss aber auf der Polizeidienststelle abgegeben oder zugeschickt werden die für das Gebiet zuständig ist indem Du geblitzt wurdest.
Danke erstmal, das ging ja fix!
Na, dann harre ich der Dinge, die da kommen. Den Halter die Suppe auslöffeln lassen will ich nicht.
Zu dem 2 x blitzen...man kann ja schlecht nach dem erstn Blitz einfach mitten auf der Kreuzung stehen bleiben. DAS wäre dann ja wirklich eine Verkehrsgefährdung.
Noch eine Frage: Wie hoch stehen die Chancen, daß der Film schon "voll" oder das Gerät kaputt war? Gibt's das überhaupt? Hat mir mal jemand erzählt. Der wurde geblitzt und hat nie was bekommen....
Ich weiß, das sind jetzt so Hoffnungen an die ich mich klammere...
Also wenn es blitzt, macht das Ding auch Bilder.
das stimmt nicht. Ich wurde auch schon mehrfach geblitzt und dann ist nichts gekommen
Oh, das gibt ja wieder Hoffnung :-)
Sind in den Kästen "reguläre" Filme drin, oder wird da digital fotografiert?

Bei einer Ampel blitzt es immer zweimal, denn wenn es einmal blitzt und Du stehen bleibst, dann sieht man das auf dem Bild und es kommt nix, beim zweiten Blitz bist Du zu weit gegangen. Was ds Fahververbot angeht, wenn Du eines bekommst, dann ist es schon möglich sich darauf zu einigen, daß das Verbot im Urlub ist, oder daß Du wwenn Du z. B. einen Fahrerjob hast, beruflich fahren darfst, aber nicht privat. Ein paar Wochen wird das aber schon dauern bis da was kommt.

Es hat 2x geblitzt, um zu schauen, ob Du noch vernünftig geworden bist.
Das Fahrverbot von 1 Monat bekommst Du.
Der Anhörungsbogen kommt innerhalb von 3-4 Wochen.
Der Halter wird zunächst mit dem Vorwurf konfrontiert, wenn er es nicht war, sollte er den Fahrer angeben. Macht er das und gibt Dich an, bekommst Du die Post und den Ärger. Macht er es nicht und gibt an, es nicht mehr zu wissen, wer an dem Tag gefahren ist, kann ihm auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen.
Die Dinger blitzen immer zweimal, damit man sehen kann, ob du verkehrsbedingt stehen geblieben oder eben gefahren bist.
Wenn der Bescheid nicht binnen 3 Monaten kommt ist der Fall verjährt - rechne aber besser nicht damit...
Der Halter bekommt einen Anhörungsbogen.
Es ist doch erstaunlich, dass klar aufgestellte Hinweisschilder großspurig ignoriert werden, wenn dann aber "Der Bescheid" kommt, dann kriegt der Angeber das Hosenflattern
Nach aktuellem Katalog (innerhalb geschlossener Ortschaften) 3 Punkte, 100 EUR Bußgeld und grundsätzlich kein Fahrverbot. Ausnahmen s.o.
Hinzu kommen die Verfahrenskosten.
Fahrverbot ab 31 km/h über zulässiger Höchstgeschwindigkeit.
Fragt sich nur, ob man Dich auf dem Foto überhaupt erkennt :-)

Tempolimit innerorts 26 - 30 km/h schneller als erlaubt
Punkte 3
Bußgeld ab 01.02.2009 100 € Fahrverbot nein

100€, 3 Punkte, kein Fahrverbot.
Wenn du innerhalb eines Jahres schon mal mit 26 km/h zu schnell warst, oder sein wirst, dann kann ein Fahrverbot drohen.
Probezeit hast Du keine ?
ab 100€ und 3 Punkte deine vorrangegeangenen verstöße haben keinen einfluss solange es keine ordnungswidrigkeiten sondern nur bußgelder waren (und du fein bezahlt hast^^).
Fahrverbot gibts innerorts "erst" ab 31km/h zuviel.
mfg

Das wird dich voraussichtlich 100 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro. Außerdem 3 Punkte in Flensburg. Wenn dur keine Probzeit mehr hast!
binpleite am 26. November 2009 07:58 Quelle: www.bussgeldkatatlog.de
Innerorts
26-30km/h zu schnell kein Fahrverbot 3 Punkte 100€
31-40 km/h zu schnell 1 Monat Fahrverbot 3 Punkte 160€
Angaben ohne Gewähr
Falls du Glück hast und nach Abzug der 3 km/h Messtoleranz nur 25 km/h zu schnell warst 1 Punkt 80€ kein Fahrverbot.

80 Euro plus Gebühren und 3 Punkte. Die vorherigen Sachen zählen nicht. siehe : http://verkehrsanwaelte.de/bussgeldkatalog_geschwindigkeit.html
Sicher. Fahrverbot für zwei Wochen und die entspr. Punkte dazu. Vielleicht lernst Du es dann, Hinweisschilder zu beachten!
Deine Antwort ist einfach nur grottenfalsch. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Aber gut, dass wir drüber geredet haben, gell? :-)
Ist ja eine überschreitung von fast 100% da wird es denke ich ein Fahrverbot geben. Soweit ich weiß 3 Punkte könnte mich aber auch Irren.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bussgeldkatalog.php
Wenn Du einen gnädigen Richter hast und Du wirklich von einem Jobverlust betroffen bist, dann könnte er von einem Fahrverbot nochmal absehen, aber es gibt dafür die doppelte Geldbuße!