Fahrerlaubnis - neue und gute Antworten

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    Neue Führerscheinregelung ab 19.Januar 2013
    Antwort von JotEs JotEs

    Die Vorschrift in der neuen Fahrerlaubnisverordnung wird so lauten:

    Bewerbern, die den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 stellen, das bis dahin geltende Mindestalter jedoch erst nach diesem Zeitpunkt erreichen, wird die Fahrerlaubnis in den neuen Klassen erteilt, die den beantragten nach der Gegenüberstellung in der dem Satz 2 folgenden Tabelle entsprechen.

    Für dich bedeutet das, dass dein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) in einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der neuen Klasse A2 umgedeutet wird und du einen solchen erhalten wirst. Das bedeutet auch, dass du für die Erweiterung auf die Klasse A nach zwei Jahren eine praktische Prüfung absolvieren musst.

    Das wird mit Sicherheit ganz streng genauso gehandhabt, weil es eben so in der Verordnung steht. Irgendwo muss schließlich die Grenze gezogen werden und da hast du eben leider Pech gehabt und kannst nicht die "Gnade der früheren Geburt" in Anspruch nehmen. Drartige Grenzen gab es auch schon früher, denke z.B. an die Bestimmung, dass jemand, der vor dem 01.04.1980 15 Jahre alt geworden ist, keine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Wer auch nur einen Tag später geboren ist, der benötigt eine.

    Trage es mit Fassung. Wenn du zwei Jahre lang A2 gefahren bist, dann sollte es doch wohl möglich sein, eine praktische Prüfung zu bestehen...

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    Neue Führerscheinregelung ab 19.Januar 2013
    Antwort von LinuxCobra LinuxCobra

    Der Führerschein wird auf den Tag ausgestellt, an dem man beide Prüfungen erfolgreich absolviert hat. Beide Prüfungen kann man bereits vor dem 18ten Lebensjahr machen, dann verbleibt der FS jedoch bis zum 18ten Geburtstag bei der zuständigen Stelle - meist das zuständige Landtratsamt. Wo man den FS abholen kann, wird in diesem Fall mitgeteilt.

    Ausnahme : Sonderregelung bei FS ab 16.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Der Führerschein wird auf den Tag ausgestellt, an dem man beide Prüfungen erfolgreich absolviert hat.

    Nein, auf dem Führerschein wird das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis vermerkt, nicht das Datum der letzten Prüfung. Die Fahrerlaubnis wird jedoch erst durch Aushändigung des Führerscheines, also frühestens am 18. Geburtstag erteilt. Dann aber gilt im Falle des Fragestellers bereits die neue Fahrerlaubnisverordnung.

    Kommentar von LinuxCobra LinuxCobraLinuxCobra

    Als ich meinen FS machte , musste ich diesen 4 Wochen später abholen - Ausstellungsdatum war der Prüftag.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Hattest du am Prüfungstag bereits das erforderliche Mindestalter erreicht?

    Kommentar von LinuxCobra LinuxCobraLinuxCobra

    nein - ich holte den schein 1 tag nach meinem 18ten ab. - ausgestellt wie bei den anderen die den direkt mitnehmen durften : tag der prüfung

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    Neue Führerscheinregelung ab 19.Januar 2013
    Antwort von fraggle16 fraggle16

    der Führerschein wird ausgestellt, sobald du sämtliche Prüfungen bestanden hast und das notwendige Mindestalter erreicht hast, und nichts anderes (z.B. das Führen von Fahrzeugen ohne Fahrerlaubnis) die Ausstellung behindert.

    ein Stichtag zeichnet sich dadurch aus, dass er bürokratisch/juristisch keine Übergangszeiten zulässt.

    ich kann dir aber soviel sagen - ich halte es für absolut sinnvoll für A-unbeschränkt noch mal eine praktische Prüfung abzulegen.

    Gerade die Fahrübungen - Fahren im Kreis, Kegelfahrt in Schrittgeschwindigkeit etc. - lassen sich mit schweren Maschinen auch viel schwieriger bewältigen als mit nem Leichtkraftrad des beschränkten A-Führerscheins.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    als mit nem Leichtkraftrad des beschränkten A-Führerscheins.

    Ein Motorrad der Klasse A (beschränkt) ist kein Leichtkraftrad. Es darf einen unbeschränkt großen Hubraum haben (Leichtkraftrad maximal 125 cm ³). Weiterhin darf es eine Nennleistung von bis zu 25 kW haben, also mehr als doppelt so viel wie ein Leichtkraftrad, welches eine Nennleistung von maximal 11 kW haben darf.

    Für ein Leichtkraftrad benötigt man auch keine Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) sondern es genügt eine Fahrerlaubnis der Klasse A1.

    Kommentar von fraggle16 fraggle16fraggle16

    danke, dass du mich darüber aufgeklärt hast, dass ich das falsche Wort benutzt habe.

    Trotzdem bleibt meine Aussage davon unberührt, dass ich es für gut halte.

    ein Motorrad der unbeschränkten Klasse ist immer noch ein gänzlich anderes als das der beschränkten Klasse, ich habe während meiner Ausbildung zur Motorradfahrerlaubnis beides getestet.

    Danke.

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    Mussman jemand melden, der ohne Führerschein fährt?
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87
    1. Der Halter des Fahrzeuges macht sich strafbar, wenn er jemanden ohne Führerschein fahren lässt. Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist eine astreine Straftat.
    2. Der Fahrer selbst macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.
    3. Kollegen oder wer sonst noch davon weiß macht sich nicht strafbar. Dafür müsste die Tat in § 138 StGB "Nichtanzeige geplanter Straftaten" aufgeführt sein, was sie nicht ist. Meines Erachtens sollte man im Interesse der Allgemeinheit dennoch Anzeige erstatten.
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    Mussman jemand melden, der ohne Führerschein fährt?
    RatgeberHelden Antwort von Franticek Franticek

    Muessen - nein. Sinnvoll - ja.
    Ich moechte nicht jemandem begegnen, der keinen Fuehrerschein hat. Es hat ja schliesslich einen Grund, warum er keinen hat.

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    Mussman jemand melden, der ohne Führerschein fährt?
    Antwort von JotEs JotEs

    Die Nichtanzeige bereits vollendeter Straftaten ist nicht strafbar. Es ist auch grundsätzlich niemand verpflichtet, die Ausführung von Straftaten durch persönliches Tätigwerden zu verhindern.

    Strafbar ist unter Umständen die Nichtanzeige einiger bestimmter, noch nicht vollendeter Straftaten (siehe § 138 StGB). Für die große Mehrzahl der Straftaten gilt dies aber nicht, insbesondere nicht für die Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

    Die Kollegen, die die Fahrten weder verhindern noch anzeigen, machen sich daher nicht strafbar.

    Strafbar macht sich jedoch der Halter des Fahrzeuges, denn dieser darf nicht zulassen oder fahrlässig ermöglichen, dass jemand ohne Fahrerlaubnis mit dem Fahrzeug fährt. Wer der Halter eines auf eine Firma zugelassenen Fahrzeuges ist, muss im Einzelfall geklärt werden.

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    Mussman jemand melden, der ohne Führerschein fährt?
    Antwort von Commodore64 Commodore64

    Der Fahrzeughalter hat theoretisch vor jeder Fahrt zu prüfen ob der Fahrer eine Fahrerlaubnis hat und fahrtüchtig ist. Der macht sich auf jeden Fall strafbar!

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    Mussman jemand melden, der ohne Führerschein fährt?
    Antwort von maikel196 maikel196

    hallo

    wer kenntnis von einer straftat hat , und dieses nicht meldet , macht sich zum mittäter .

    und allen die was anderes sagen , sollte solch ein vogel mal geschädigt werden

    gruss mike

    Kommentar von meyerbo meyerbomeyerbo

    DH

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    wer kenntnis von einer straftat hat , und dieses nicht meldet , macht sich zum mittäter .

    Mittäter ist, wer eine Straftat gemeinschaftlich mit einer oder mehreren anderen Personen begeht (§ 25 StGB). Die Nichtanzeige von Straftaten führt also keineswegs zur Mittäterschaft.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Diese Antwort ist falsch.

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    Mussman jemand melden, der ohne Führerschein fährt?
    Antwort von Herculessy Herculessy

    wenn er schwarz fährt macht er sich strafbar ^^ wenn er es dem chef sagt muß der chef drauf richtig reagieren.!! und das fahren mit seinen firmen autos untersagen ^^

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    Mussman jemand melden, der ohne Führerschein fährt?
    Antwort von wollyuno wollyuno

    du musst es nicht melden,nur der chef wäre verpflichtet es zu kontrollieren,solche probleme lösen sich oft von selbst wenn er in kontrolle kommt und du stehst nicht als petzer da

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    Mussman jemand melden, der ohne Führerschein fährt?
    Antwort von raschra raschra

    ich würd ihn auch fahren lassen... wenn er das zweite mal erwischt wird, das wird er schön bestraft und wir feixen uns ein...:-) aber der chef macht sich natürlich strafbar!!! aber kann uns doch egal sein.

    Kommentar von meyerbo meyerbomeyerbo

    Einfach nur dumm !

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    Mussman jemand melden, der ohne Führerschein fährt?
    Antwort von thovos thovos

    nur wenn du früher bei der stasi warst,musst du ihn ,schon rein aus pflichtgefühl ,melden

    Kommentar von meyerbo meyerbomeyerbo

    Einfach nur dumm !

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    Mussman jemand melden, der ohne Führerschein fährt?
    Antwort von liese05 liese05

    Laß ihn doch, er muß wissen, was er tut!

    Kommentar von meyerbo meyerbomeyerbo

    Einfach nur dumm !

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    Mussman jemand melden, der ohne Führerschein fährt?
    Antwort von tinimini tinimini

    Willst du noch einen Arbeitslosen mehr ????

    Kommentar von meyerbo meyerbomeyerbo

    Einfach nur dumm !

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Was ist das denn bitte für eine Argumentation?

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    Mussman jemand melden, der ohne Führerschein fährt?
    Antwort von Artus01 Artus01

    Nein, eine gesetzliche Verpflichtung den "Schwarzfahrer" zu melden gibt es nicht. Der Chef macht sich allerdings strafbar weil er ihm das Fahren ermöglicht.

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    Mussman jemand melden, der ohne Führerschein fährt?
    Antwort von slousen slousen

    Nein muss man nicht, weil es dir erstens egal sein kann, zweitens machst du dich unbeliebt wen du jemand verpfeifst, und drittens faährt er mit führerschein auch nicht besser oder ;D

    Kommentar von meyerbo meyerbomeyerbo

    Einfach nur dumm !

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    Mussman jemand melden, der ohne Führerschein fährt?
    Antwort von Shadaya Shadaya

    ja sie machen sich strafbar. passiert was, zahlt der chef, denn dieser hat sich vorher zu vergewissern ob er im besitz eines gültigen fs ist,

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    Mussman jemand melden, der ohne Führerschein fährt?
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    ja, der Chef macht sich strafbar. Die Kollegen nicht, da sie nicht weisungsbefugt sind...

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    Mussman jemand melden, der ohne Führerschein fährt?
    Antwort von moksha92 moksha92

    Der Chef macht sich definitiv strafbar... Bei den Kollegen weiß Ich es nicht

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    Wie ist das gebau mit der 6 km/h Fahrerlaubnis
    Antwort von Noxpolaris Noxpolaris

    Du darfst ihn fahren- allerdings erst ab einem Alter von 15 Jahren, § 10 Abs. 3 der Fahrerlaubnisverordnung

    http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html

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