Hey...ich kenne eine tolle Seite!
Einfach ein Bild von deinem Schaden hochstellen und dann bekommst du von den Werkstätten in deiner Umgebung Angebote....so kannst du dir den günstigsten Anbieter raussuchen...
Hey...ich kenne eine tolle Seite!
Einfach ein Bild von deinem Schaden hochstellen und dann bekommst du von den Werkstätten in deiner Umgebung Angebote....so kannst du dir den günstigsten Anbieter raussuchen...
Leider nicht, ist aber echt nen Zufall, das der Mörder der Detektiv ist, oder nicht?
Ohne den ganzen Kram gelesen zu haben!... Fahrerflucht ist eine Straftat!!!
§ 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Neben der Geld- oder Freiheitsstrafe wird bei einer Verurteilung wegen Fahrerflucht die Fahrerlaubnis unter Anordnung einer Sperrfrist entzogen (§ 69 StGB). Denn beim Delikt des unerlaubten Entfernens vom Unfallort handelt es sich um einen so genannten Regelfall für die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Angeklagte können keine Anzeige zurückziehen.Das kann nur der Kläger.
Dieser link könnte dich interessieren:
http://www.123recht.net/Fahrerflucht-Kein-Kavaliersdelikt-__a6520.html
Geldstrafe im vierstelligen Bereich oder der Lappen ist weg!
Eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich wird bei einem Schüler wohl kaum zusammenkommen. Und du hast ein "oder" zu viel.
ist der lappen hundertprozentig weg ?
Interessant und was hat es mit dieser frage von dir auf sich? Anzeige wegen Blechschaden, Freundin wars,Anzeige zurückgezogen,muss ich ihren namen gerichtl. sagen?
Veralberst du uns?!
Interessant ist deine Frage zuvor, wen willst du denn veräppeln?
Ins Gefängnis kommst du wegen so einem Kinderkram nicht. Allerdings solltest du dich allmählich wie ein Erwachsener benehmen und auch so Auto fahren, wenn du es nicht kannst laß es!
geh zu dem, dem die mauer gehört und sag dem, dass er da keine anzeige erstatten soll
was rufst du die polizei, wenn du dein auto vor ne mauer setzt?
das sind die im parkhaus gewohnt, wenn da nix kaputt ist, verfolgen die das eh nicht
guck dir mal die mauern an, besonders die in der nähe der frauenparkplätze
Beträgt der bei einem Unfall angerichtete Fremdschaden 1.300,00 € oder mehr, so liegt ein Regelfall für die Entziehung der Fahrerlaubnis vor.
Zum Absehen vom Fahrerlaubnisentzug kann am ehesten das Nachtatverhalten des Täters führen (Zettel mit Personalangaben hinterlassen, Benachrichtigung der Polizei, Meldung beim Geschädigten usw.).
also, melde es gleich noch der Polizei, dann bist du noch auf der sicheren Seite. es wird nir nicht viel, oder gar nichts, passieren, so ein Spiegel kostet keine 1300€
Ja, streng genommen war das Fahrerflucht. Das Problem ist, selbst wenn du keinen Schaden verursacht hast und ein Zeuge den Fahrer des anderen Wagens darauf aufmerksam macht und dieser nun irgendwas erfindet, dann bist du in arger Bedrängnis.
Ich würde an deiner Stelle zur Polizei gehen und den Fall so schildern und sagen, du hast keinen Schaden entdecken können und bist deswegen gefahren, aber nun doch verunsichert usw.
Falls du das Kennzeichen des anderen Wagens hast, werden die sich mit dem Halter in Verbindung setzen und ihr könnt dann einen eventuellen Schaden regeln. alls du das nicht hast, würde die Polizei warten müssen bis jemand Anzeige erstattet wegen Fahrerflucht und dann läge auf jeden Fall schon deine "Selbstanzeige" vor und damit wäre es keine echte Fahrerflucht mehr, denn du hast dich ja gestellt. Wchtg ist dass du das schnell machst.
Normalerweise wird der Beamte dich dann mündlich verwarnen - kostet also nix und wenn sich der andere nicht meldet, dann verläuft das ganze im Sand - du warst aber wenigstens auf der sicheren Seite.
Nimm das bitte nicht als Rechtsberatung (die ist nämlich verboten in Deutschland, sondern nur als hinweis wie ich handeln würde wenn mir sowas passiert wäre :-) )
Ja, streng genommen war das Fahrerflucht.
Nein, war es nicht. Denn es fehlt etwas Wichtiges, es ist kein Schaden entstanden. Erst wenn ein Schaden von mindestens 25€ entstanden ist wird es zum Unfall.
Danke dir, deine Antwort hat mir am meisten geholfen!
gerne... danke fürs sternchen... hoffe, es verläuft alles gut für dich
ne werde nicht gleich panisch wenn da wirklich ein kratzer sein sollte wird er doch nicht so groß sein dass man dich gleich anzeigt und wenn doch , du hast ja keine flucht begangen weil du ja nicht wusstest , dass das auto beschädigt wurde . denk ich jetzt mal
neeeeee, klar ist das Flucht - noch dazu wenn sie ausgestiegen ist um zu kucken, denn damit ist bewiesen, daß sie was von der Berührung gemerkt hat.
ich habe der Polizei auch gesagt, ich hab es nichts bemerkt und da sagt er: Ja, das sagen alle...toll also egal was ich sage, ich bin der Buhmann. Kann man falsch parken als Unfall bezeichnen und warum hat meine Stoßstange keinen Kratzer...das ist der Polizei egal, die Maschinerie wir ausgelöst und Geld fliesst in die Staatskassen oder wohin auch immer...ich fühl mich grad so hilflos und ungerecht behandelt...ich hab noch nie was verbrochen und fühle mich auch nicht schuldig...Es steht doch in keinem Verhältniss...sollte die Polizei nicht so etwas "neutral" beurteilen können und entsprechend handeln? Dann sagt er mir noch, die Fahrerin hatte ihren Mann dabei...also sie hat einen Zeugen..aber einen Zeugen für was...? hey das ist nich fair...aber ihr habt recht ich muss mir nen Anwalt nehmen, aber ob es was bringt...tolles Rechtssystem haben wir...
Erst einmal zur Beruhigung, Du hast eine Anzeige wegen Fahrerflucht erhalten. Dies zu klären ist Aufgabe der Polizei, erst dann kann es zu einer Strafanzeige kommen. Nun musst Du beweisen dass Du keinen Schaden verursacht hast, er muss beweisen dass Du der Verursacher bist. Es sei denn, es gibt Augenzeugen. Woher aber weißt Du dass seine Stoßstange bereits beschädigt war? Hast Du doch etwas beim einparken bemerkt und bei Dir keine Spuren festgestellt? Nach dem Motto, ich seh nix, da war nix?
Ich war bei der Wache und hab die Fotos die die Polize geschossen hat gesehen, das andere Auto kleppte an meiner Stoßstange klar, und der Polizist hat mir einen Riss gezeigt auf einem Bild, der anscheinend vorher nicht da war...:-) ja und nun?
...nun sitzt Du in der K... und man wirft Dir ein unerlaubtes entfernen vom Unfallort vor. Es liegt jetzt an den Beamten als was sie diesen Vorfall bewerten. Spanne geht von Ordnungswidrigkeit über Bußgeldverfahren bis Strafanzeige wegen Fahrerflucht, was ich persönlich aber kaum, aus gründen der Geringfügigkeit annehme.
das scheint ein Trick zu sein! Wer weiß wie oft der schon Geld für Stoßstange kassiert hat. Außerdem hast du keinen Fahrerflucht begangen wenn er dir den Zettel noch an den Scheibenwischer stecken konnte. Da ist echt was faul! Der wird bald zu dir kommen und dir anbieten, dass du ihm das Geld gibst und er die Anzeige zurückzieht. Da solltest du ihn anzeigen wegen Betrug.
wie der Vorredner schon sagte nimm ne Rechtsberatung in anspruch.
Wenn du wirklich nix bemerkt hast bist du auch nicht gege das andere Auto gekommen, und wenn der andere Fahrer keine Zeugen hat dann steht aussage gegen aussage, vielleicht war es ja auch das Fahrzeug was vor dir dort geparkt hat. Zudem schreibst du ja auch das dein auto keinerlei beschädigungen aufweist.
Fahrerflucht, also unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, setzt voraus, dass Du einen Unfall wahr genommen hast, entweder gesehen, gehört oder gespürt.
Auf jeden Fall einen Anwalt nehmen!!!
Bist du im ADAC? Oder hast du Verkehrs Rechtschutz? Dann nimm dir einen Anwalt.Wir hatten auch mal so etwas und der Anwalt hat alles erledigt.
Wenn du bis jetzt anständig warst (strafrechtlich) besteht die Möglichtkeit das der Richter das Verfahren einstellt, da du dich innerhalb von 24h gemeldet hast.
Gernell gilt immer 110 wählen dann bist du auf der sicheren Seite ;)
PS: Es wird ermittelt mal mit mehr Erfolg, mal mit weniger.
Ich war heute nochmal zweimal auf dem Parkplatz, das Auto war nicht zu sehen .... wahrscheinlich hat der Geschädigte auch kein Interesse da sich die Polizei auch noch nicht bei mir gemeldet hat.
Du hast den vermeintlichen Schaden/Unfall ja schon gemeldet, zwar eigentlich zu spät aber naja das sei mal dahin gestellt.
Wenn sich niemand meldet der beschädigt wurde oder derjenige es für nicht erwähnenswert hält bist du raus aus der Sache.
klar, reiner Zufall :D