ein gesundheits pass (gesundheitsamt) und du mußt eine ortskenntnisprüfung ablegen (strassenverkehrsamt. du stellst einen antrag das du taxifahrer werden möchtest für das andere bekommst du einen termin. geh zur einem örtlichen taxifirma die sagen dir denn alles, weil es auch örtlich verschieden sein kann wie man einen schein erhält. ich kann es dir nur so sagen wie es hier bei mir ist oder war,ist bei mir schon länger her unter anderem braUCHST DU EIN POLIZEILICHES FÜHRUNGSZEUGNIS den führerschein klasse b und den 2 jahre
Fahrer - neue und gute Antworten
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0Möchte Taxi-Fahrer werden, was brauch ich dafür?Antwort von
NicolasChamfortNicolasChamfort
Zunächst einmal solltest Du nach einer Taxischule suchen. Dort erfährst Du, zu welchen ärztlichen Untersuchungen Du gehen mußt, welche Unterlagen Du brauchst und welche amtlichen Genehmigungen nötig sind. Einen Personenbeförderungsschein brauchst Du auf jeden Fall. Man kann da nicht einfach hingehen und sagen, man wolle Taxi fahren. So funktioniert das nicht. Auch die Ortskunde muß in einer Prüfung nachgewiesen werden.
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0Möchte Taxi-Fahrer werden, was brauch ich dafür?Antwort von
PappschachtelPappschachtel
Führerschein
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0Arbeits- bzw. Lenkzeiten bei Kraftfahrer (PKW)Antwort von
Riggi29Riggi29
Du unterliegst als Arbeitnehmer, dem Arbeitsschutzgesetz. Wenn Du selbständig bist, kannst Du grundsätzlich so lang fahren, wie Du willst, solang du fahrtüchtig bist und nicht den Verkehr gefährdest.
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0Was machen Formel 1 Fahrer nach dem Rennen?Antwort von
SteinfeeSteinfee
Nach den Presse- und Sponsorenverpflichtungen, wird das gelaufene Rennen mit den Ingenieuren besprochen und mittels der ermittelten Daten weitestgehend analysiert.
Das betrifft die strategischen Entscheidungen genauso, wie die fahrerische Leistung und die Fahrbahrkeit des Autos.
In diesen Nachbriefings ist selbstkritisches Hinterfragen der getroffenen Entscheidungen des Wochenendes sowie Auswertung des Ergebnisses gefragt.
Die Meinung des Fahrers ist dabei für die Ingenieure wichtig.
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1Wann haben Berufskraftfahrer frei?Antwort von
abibremerabibremer
das kommt ganz darauf an, für welche firma du fährst und in welchem bereich die firma tätig ist: beispielsweise bist du im entsorgungsbereich als müllkutscher sehr wahrscheinlich jeden abend zu hause. bei privaten entsorgern können auch mal wochenenddienste oder notfalldienste dabei sein. das sind dann aber ausnahmen, für die du entsprechend zusätzlich entlohnt wirst. am regelmäßigsten dürfte die arbeit im werksverkehr sein, beisp. wenn du immer die selben touren fährst: vom auslieferungslager zur niederlassung und zurück. MIR war sowas immer zu langweilig, weshalb ich sehr gern international gefahren bin. so konnte ich viele wochenenden lang fast alle westeuropäischen hauptstädte besuchen und besichtigen. je nach größe und arbeitsbereich der firma, die dich beschäftigt, lassen sich auch absprachen über die häufigkeit der abwesenheit von zu hause treffen. letzten endes ist es meist eine sache der personalplanung, ob herr a. mehrere "kleine" umzüge im nahbereich an einem tag erledigt, oder ober besser einen "großen" anspruchsvollen im weiteren umland fährt.
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1Grösse Bmx TeamAntwort von
TobiMixTobiMix
Die optimale Größe für ein Team hängt immer von den Prämissen des individuelle Events ab und ist insofern variabel.
Und was das "Rausschmeißen" anbelangt:
Davon sind sind zu Recht stets die Leute betroffen, die illegale Eigenwerbung machen. Das gilt nicht nur bei sportlichen Events, sondern auch hier bei GF.
Deshalb werden immer wieder deine Fragen und Antworten gelöscht, in denen du unter Missachtung der GF-Community-Regel Nr. 14 verbotene Eigenwerbung für deinen Online-Handel machst, indem du den entsprechenden Link unerlaubterweise zu veröffentlichen versuchst.
Dementsprechend gelöscht wurde heute auch eine Antwort, die du hier auf deine eigene Frage mit dem Ziel gegeben hast, schnell mal wieder "deinen Link" zum Online-Handel zu veröffentlichen.
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2Wann haben Berufskraftfahrer frei?Antwort von
Nachtschatten72 Es kommt immer darauf an, bei welcher Firma, mit welchem LKW du welche Route fährst. Es gibt z.B. Fahrer, die Kühlzüge im internationalen Verkehr fahren und nur 1x im Monat zuhause sind ..... Wenn du bei einer der großen Speditionen im Wechselbrückenverkehr fährst, dann bist du im Normalfall jeden Tag zuhause. Je nachdem, ob du in der Tag- oder Nachtschicht fährst, bist du dann eben tagsüber oder nachts zuhause. Im nationalen Fernverkehr ist es oft so, dass du Sonntag Abend losfährst und am Freitag abend / Samstag früh zurückkommst - je nachdem welche Tour zu fahren ist.
Berufskraftfahrer sind absolute Mangelware im Moment und wenn du deinen Job gut machst, dann kannst du dir deinen Job normalerweise wirklich aussuchen - die meisten Firmen sind froh, überhaupt qualifizierte Fahrer zu bekommen!
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2Wann haben Berufskraftfahrer frei?
Hallo,
wenn man nicht im Fernverkehr arbeitet, ist man üblicherweise abends zu Hause.
Oft werden die Güter zu ganz bestimmten Zeiten erwartet: z.B. morgens um 6 oder 7 Uhr auf der Baustelle oder nach 20 Uhr bei Läden in der Fußgängerzone (ggf. die Schilder zu den Ladezeiten in verschiedenen Städten vergleichen!).
Das kann je nach Branche sehr unterschiedlich sein.
Ggf. verschiedene Arbeitgeber anrufen und verschiedene Fragen stellen: wie viele Ausbildungsplätze? Ab wann Bewerbungen? Welches Zeugnis wird erwartet? Wie sind die Arbeitszeiten? ....
http://www.aubi-plus.de/lastminute/
.arbeitsagentur.de/nn_25416/SiteGlobals/Forms/Kontaktformular/Rubrik/Berufsberatung/Berufsberatung.html
Viel Erfolg!
Gruß
RHW
Kommentar von
Truckstop2000 Danke, hast mir weitergeholfen. =)
Kommentar von
RHWWWRHWWW Gern geschehen!
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0Wann haben Berufskraftfahrer frei?Antwort von
DerHansDerHans
Als Berufskraftfahrer gibt es natürlich sehr viele unterschiedliche Firmen als Arbeitgeber.
Es gibt selbstverständlich auch Fahrer, die einen ganz normalen Arbeitstag haben.
Kommentar von
Truckstop2000 Das heißt, dass sie jeden Tag nach Hause kommen?
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0hermes Fahrer werden in BerlinAntwort von
nini673 Ach ja hab vergessen im Ortsteil Berlin Spandau
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0Auto angefahren, Zettel hinterlassen, 20 Stunden später selbst angezeigt.Antwort von
011100011100
Wenn ich das richtig verstehe,hast du einen Zettel an ein Fahrzeug gehängt,was garnicht mehr da war? Dein Führerschein ist ganz sicher nicht weg.weil du dich nachweisbar nicht davonmachen wolltest,und den vermutlich Geschädigten auf seinem Schaden sitzen lassen wolltest.
Kommentar von
Dronhap Hallo, ja der Wagen war weg als ich nochmal wieder kam. Die Polizei meinte aber solch ei Zettel ist nichts wert, auch wenn ich ihn angehängt habe kann es sein das ein dritter Scherzkeks den entfernt hat (so die Polizei). Nachprüfbar ist das mit dem Zettel nicht sagte die Polizei und von daher kommt mir ein Zettel nicht positiv zu gute.
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0Auto angefahren, Zettel hinterlassen, 20 Stunden später selbst angezeigt.
Guten Abend !
Zu nächst erst einmal Ruhe bewahren . Denn bekanntlich wird die Suppe nicht so heiß gegessen wie sie gekocht wurde .
Die Polizeibeamten haben zwar Recht das wenn sie den "Tatort" verlassen haben "Fahrerflucht" begangen haben ,und ein Zettel an der Windschutzscheibe genügt leider nicht . Ist der "Unfallgegner" nicht in der unmittelbaren Umgebung aufzufinden , sind sie verpflichtet das nächste Polizeirevier von der Sache zu verständigen um den Fahrzeughalter ausfindig zu machen . So lautet Sinngemäß die gesetzliche Vorschrift .
Sie sollten - vorausgesetzt der andere Kfz Besitzer meldet sich nicht ,dann sind sie auf gut Deutsch gesagt aus dem Schneider , "denn wo kein Kläger - da kein Richter" In Zukunft legen sie sich eine "EINWEG KAMERA" in das Handschuhfach , wenn sie Besitzerin eines Fotohandys sind ist der entstandene Schaden noch einfacher zu dokumentieren .
Da ich davon ausgehe das sie neben der Kfz Haftpflicht eine Kfz Rechtsschutz/ Familienrechtsschutzversicherung haben , sollten sie versuchen die Angelegenheit ein wenig ruhiger und gelassener betrachten , wo bei ich aber darauf hinweisen möchte , ähnliche Vorfälle nicht zur Gewohnheit werden zu lassen . Denn sonnst könnte die Sache echt haarig und ziemlich teuer werden , und das muss ja wohl wirklich nicht der Fall sein ! ! ! ! !
Kommentar von
Dronhap Sollte sich der Geschädigte weder bei mir oder der Polizei melden dann besteht doch öffentliches Interesse und die Sache wird weiter verfolgt?
Meine Sorge ist das ich ein Fahrverbot bekomme ... eine hohe Geldstrafe kann ich mir nicht leisten.
Im Internet findet man viele Antworten die mich beunruhigen ....
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nur für Privatrecht, Mietrecht ...
Was ist jetzt richtig, den Geschädigten (falls ich überhaupt geschädigt habe) zu finden oder einfach warten?
Denn an der Stoßstange war ein Vorschaden zusehen, welches meiner Meinung nach den Sachschaden hemmt.
Bitte um Hilfe
Kommentar von
MONSTERRATTEMONSTERRATTE Guten Tag Drohnhap !
Wie sie selbst schreiben , "sollte" der Geschädigte" sich NICHT bei ihnen oder Polizei melden , bedeutet das für sie "Das kein Geschädigter existiert . Denn wie schon erwähnt , "Wo kein Kläger - da kein Richter" .
Ich möchte ihnen aber trotzdem DRINGEND empfehlen , ihre private Rechtsschutz Vers. zu erweitern um bei leider niemals auszuschließenden ähnlichen Vorkommnissen Zukünftig abgesichert zu sein . Ich möchte sie aber darauf hinweisen , das wenn sie jetzt ihren Versicherungsschutz erweitern , die Versicherung NICHT rückwirkend gültig wird so das sie in dem bereits entstandenen Fall keinen Vers, schutz haben !
Kommentar von
MONSTERRATTEMONSTERRATTE PS ! Aus technischen Gründen muss ich zu dem von mir gemachten Kommentar eine Anmerkung nach schieben !
Sie sollten bei Fällen wie dem ihren NICHT erwarten können auf dieser Internetseite "Rechtsverbindliche Auskünfte" zu erhalten .
Im Gegensatz zu einer Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt in einem Fall wie dem ihren können sie niemand für eine eventuelle Falsche Auskunft haftbar machen ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Darum auch wenn es aus privaten Gründen "finanziell Eng " sein sollte , ist trotzdem billiger einen Anwalt mit der Vertretung ihrer juristischen Angelegenheit zu betrauen als auf gut deutsch " In die Schei ..e zu treten !
Kommentar von
MONSTERRATTEMONSTERRATTE Guten Tag "Drohnhap" !
Recht herzlichen Dank für positive Bewertung meines "nicht" rechtsverbindlichen Tipp !
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0Auto angefahren, Zettel hinterlassen, 20 Stunden später selbst angezeigt.Antwort von
Dronhap Es ist aber sicherlich möglich den Wagen wieder zu finden. Da sich der event. Unfall auf einem privat Parkplatz ereignete und vielleicht davon aus zugehen ist das die Person dort öfters parkt. Das Auto erkennen ich wieder und somit hätte ich Kennzeichen oder würde einfach so lange warten bis der Besitzer auftritt. Nur muss ich eben vor der Polizei den Fahrer finden.
Mein Bedenken ist das der Zettel verschwunden ist den ich dort angesteckt habe.
Mit wie viel Strafe muss ich rechnen? Ein Eintrag als Vorbestraft kostet mich auch meinen Job genauso wie ein Fahrverbot ...
Kommentar von
011100011100 Mach dich doch nicht verrückt,und lass dich nicht verrückt machen.Der andere hätte schon lange bei dir auf der Matte gestanden,und wenn er keinen Zettel gefunden haben sollte,hätte er Anzeige gege Unbekannt gemacht.Hat er aber nicht.Da du aber als reuiger Sünder bei der Polizei aufgeschlagen bist,wird das als geringfügig eingestellt.Oder glaubst du,unsere Gerichte haben Lust,sich mit so einem Blödsinn rumzuschlagen?
Kommentar von
CrackCrack § 142 StVG Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht.
Es kann von einer Strafe abgesehen werden, es kann aber auch nur eine mildere Strafe geben - die ist aber auch noch hart genug.
Kommentar von
Dronhap wie hoch ist nicht bedeutender Sachschaden?
Kommentar von
Dronhap Hallo, ich denke das der andere die Sache nicht anzeigt da die Stoßstange bereits beschädigt war. Aber wenn die Polizei den Wagen findet wird automatisch die Sache weiter verfolgt ... sehe ich das richtig?
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1Auto angefahren, Zettel hinterlassen, 20 Stunden später selbst angezeigt.Antwort von
NicolasChamfortNicolasChamfort
Das Hinterlassen eines Zettels mit Telefonnummer und/oder Adresse genügt in solchen Fällen nicht. Die notwendige Reaktion wäre gewesen, die Polizei zu verständigen, wenn der Fahrer des anderen Fahrzeugs nicht vor Ort war. Ansonsten handelt es sich um ein pflichtwidriges Verlassen des Unfallortes, das auch strafrechtliche Konsequenzen hat. Das gilt selbst für den Fall, daß man von dem Unfall nichts bemerkt hat. Eine Selbstanzeige wird aber in jedem Falle mildernd berücksichtigt. Ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt nicht zwingend, zumal es sich um einen geringen Sachschaden handelt. Bleib ruhig, es wird nur halb so schlimm.
Kommentar von
CrackCrack Das gilt selbst für den Fall, daß man von dem Unfall nichts bemerkt hat.
Wenn man keinen Unfall bemerkt hat dann kann man auch nicht Unerlaubt den Unfallort verlassen.
Kommentar von
Dronhap was bedeutet das in Zahlen ein geringer Sachschaden?
Strafrechtliche Konsequenzen heißt ich bin dann vorbestraft, das wäre scheiße somit wäre ich mein Job los.
Kommentar von
CrackCrack Vorbestraft bist Du dann nicht.
Der mögliche Strafrahmen kommt aber auf die Umstände an und könnte bei einem Sachschaden bis 250€ so aussehen:
- 15-20 Tagessätze Geldstrafe
- 5 Punkte
- wahrscheinlich kein Fahrverbot
Ist der Schaden höher dann erhöht sich auch die Strafe.
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0Auto angefahren, Zettel hinterlassen, 20 Stunden später selbst angezeigt.Antwort von
ABR09ABR09
Wenn ich es schaffe das beschädigte Fahrzeug wieder zu finden und mit dem Geschädigten eine Regelung zwecks eventuellen Schaden hin bekomme ist die Sache dann erledigt?
Und wenn ich einen umbringe und ihn dann wiederbelebe, ist die Sache dann auch erledigt?
Wie naiv kann man sein?
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0Fahrerjobs
Schick mal ne Bewerbung zu den Autovermietern, die suchen gelegentlich Fahrer für bundesweite Überführungen. Macht ein Bekannter für Europcar (freiberuflich), Bezahlung ist gut, Aufträge sind aber unregelmäßig, ist also mehr ein 2.Job. Solltest nicht gerade Fahranfänger sein, sind fast nur Oberkasse, SUV's und Sportwagen.
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0FahrerjobsAntwort von
ThorstenLiedrigThorstenLiedrig
zu den genannten könntest du dich auch beim Fuhrpark der Bundeswehr bewerben. Ist ein ziviles Unternehmen (www.bwfuhrpark.de), die suchen auch oft Fahrer.
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0FahrerjobsAntwort von
tipsie69tipsie69
Frag mal beim Taxiunternehmen in Deiner Stadt. Benötigst aber einen Taxi-Schein, den kannst du bei der Führerscheinstelle beantragen und auch die Prüfung da machen. Kosten ca. 300 Euro.
Alternativ als Minicar-Fahrer anfangen, da benötigst du nur den Personen-Beförderungs-Schein. Auch der ist über die Führerscheinstelle zu beantragen, kostet aber wesentlich weniger.
Das besitz ich schon, bin sogar schon fertig mit der Probezeit.