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Die Fahrzeug Rechtschutz ist ans Fahrzeug gebunden (Fahrerunabhängig) die Fahrer Rechtschutz an den Fahrer(Fahrzeugunabhängig).

Nimm einfach eine Verkehrs Rechtsschutz, da ist alles drin was mit KFZ zu tun hat!
Die beiden Begriffe hab ich noch nie gehört. Ich kenne nur Arbeits / Privat / Mieter / Vermieter / Familien / Verkehrs Rechtsschutz!
Fahrzeug Rechtschutz nimmst Du bei einem Firmenwagen den mehrere Angestellte nutzen. Die Fahrer Rechtschutz für den Angestellten der mehrere Fahrzeuge (Mietwagen) benutzt.
Senselessways am 26. August 2008 15:37 Ah! Danke für die Info! wieder was dazu gelernt

usw.
So dachte ich mir das auch, sagen die Begriffe ja gewissermassen. Nur meine Versicherungsagentur behauptet immer das Gegenteil und deshalb hab ich zur Zeit eine Fahrzeug-RS... werd ich gleich mal wieder anrufen. ;)