Klar, sollte gehen. Das ist immer aneinander gekoppelt. Bei uns ist das allerdings umgekehrt. Man überweist, sonst wird man exmatrikuliert.
Bevor du das Geld von Seiten deiner Bank zurückpfeifst, wende dich erstmal an das Studierendensekretariat, sonst bekommt die FH ein Rückbuchungsgeld von der Bank aufgebrummt.
Eine Rückbuchung sollte also erst die letzte Handhabe sein, wenn die Aufforderung zur Rücküberweisung nichts bewirkt. Denk aber daran, dass du nur sechs Wochen Zeit hast, wenn du das Geld von der Bank zurückbuchen lassen möchtest.
Und das wäre....?
Möglicherweise ist das ein Fachrichtungswechsel nach einem Semester, der bei Feststellung der Nichteignung keine Probleme bereitet.
Oder das FH-Studium gilt als Fortsetzung des Universitätsstudiums. Dann sind zumindest drei Semester des Universitätsstudiums zu fördern, bis zum Leistungsnachweis nach insgesamt vier Semestern.
Naja....dem Amt hab ich nur bescheid gesagt, dass ich exmatrikuliert wurde....dass ich aufgrund eines Neigungswechsel abgebrochen habe, wissen die nicht....
Danach wird auch frühestens gefragt, wenn Du die Exmatrikulation bzw. den Hochschulwechsel mitgeteilt hast.