Hallo 1111hexe96,
grundsätzlich können Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, wenn sie unmittelbar vor dem Bezug der Rente pflichtversichert waren eine Riester-Rente abschließen. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 60,-- EUR im Jahr. Die staatliche Förderung beläuft sich auf 154,-- EUR im Jahr. Der Anspruch auf die Förderung besteht allerdings nur so lange die Erwerbsminderungsrente bezogen wird.
Da die Ansparphase in Ihrem Falle (max. bis zum Endalter 67) nicht mehr sehr lange dauern würde ist die zu erwartende Rente eher gering. Da wir nicht alle persönlichen Umstände kennen, ist es auch möglich, dass die Riester-Rente auf eine evtl. Grundsicherung angerechnet würde.
Viele Grüße
Daniela Jamin, CosmosDirekt
ja war verheiratet der ist aber im Ausland.bis jetzt war ich ja beim Sozialamt hatte eine Grundsicherung gehabt.Aber bin wirklich nicht in der Lage das Haus zu verlassen ..Habe schon einige Therapeuten angerufen bin auf der Warte liste wollte auch noch mal in eine Klinik gehen..Ich finde es ungerecht das die mich als Kranke Person hin und her schicken und nie voran kommen..Ich weiss nicht mehr weiter
Den Ex finden die schon ... keine Sorge, es gibt nur wenig Staaten, die einen Sozialflüchtling vor Verfolgung schützen.
Einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung hast Du gestellt ? Oder einen Verschlimmerungsantrag ?
Was hältst Du von einer gerichtlich angeordneten Betreuung explizit in sozialrechtlichen Angelegenheiten ? Das wäre eine Maßnahme an der die RV nicht vorbei kommen würde.
Ja, Melissa, dieses Gefühl kenne ich auch. Wenn man das alles machen sollte, was die von einem fordern, ist man nicht krank.
Suche erst einmal in Ruhe einen guten Therapeuten, denn Du benötigst in Zukunft noch viele Gutachten. Ein Klinikbesuch wäre auch nicht schlecht, denn dort bekommst Du auch ein ärztliches Gutachten.
Du liest, wo der Schwerpunkt liegt: Papiere, Papiere und nochmals Papiere. Denn danach wird entschieden und nicht nach dem Menschen selbst.
Ja hab ich ja vor ..ich bin wirklich krank seit meinem 13 sten Lebensjahr..Ich sehe keinen Sinn mehr im Leben ..ich weine auch manchmal wenn ich alleine bin.diese Zwänge machen mich warnsinnig.das obere hab ich nicht verstanden....
Was hältst Du von einer gerichtlich angeordneten Betreuung explizit in sozialrechtlichen Angelegenheiten ? Das wäre eine Maßnahme an der die RV nicht vorbei kommen würde.
was soll das denn heißen
ich meinte damit er lebt im Ausland und wir haben dageheiratet und uns da scheiden lassen