Seit dem 19.01.2009 ist die dritte EU-Führerscheinrichtline in Kraft. Seit Ablauf der Übergangfrist ist es nicht mehr möglich, einfach im Ausland einen Führerschein zu erwerben, wenn in Deutschland eine MPU angeordnet wurde.
Die neue Richtlinie stellt klar, dass ein EU-Mitgliedstaat die Ausstellung eines Führerscheines ablehnen muss, wenn der Führerschein des Bewerbers in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde. Wird dennoch ein EU-Führerschein ausgestellt, berechtigt dieser den Inhaber nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis muss mit einem strafrechtlichen Verfahren und mit empfindlichen Strafen rechnen.
(Quelle: http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/aktuell_informiert/fuehrerschein_...)