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Soweit ich informiert bin darfst Du maximal 30 Stunden die Woche dazu arbeiten, wieviel Du dabei verdienst ist, glaube ich, egal.

Soviel ich weiß ist es egal was man dazu verdient, es darf nur die 30-Stunden-Woche nicht überschreiten. Aber informiere Dich nochmal unter: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/erziehungsgeld.htm
Jutta März am 25. Juli 2008 15:43 danke werde ich mal nachschaun

Kindergeld gibts ja schon mal. Und ansonsten evtl. alg II. Kommt auf Einkommen (auch das vom Partner, wenn man zusammen wohnt) und Vermögen an.

Sozialhilfe bzw. Harz4...oder eben nur 2 Jahre Urlaub und danach wieder arbeiten... Kind in die Grippe...

Man kann während der Elternzeit auch woanders arbeiten, mit Erlaubnis des [Noch-]Arbeitgebers. Einfach formlos schriftlich um Erlaubnis bitten. http://kuerzer.de/RJAGysU4n
Und was für ein Vertrag schliesse ich mit dem neuen AG ab?
bitmap am 17. Juli 2008 15:37 Kommt auf dein Ziel an. Wenn du da weiter arbeiten willst, einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Wenn du nach der Elternzeit wieder in deine ursprüngliche Firma willst, einen befristeten Arbeitsvertrag.
Mein Ziel ist: wenn es mir bei dem neuen AG gut gefällt dann will ich auch dort bleiben. Wenn aber nicht möchte ich eine Rückzugsmögligkeit haben wenigstens beim alten AG zu bleiben.
bitmap am 17. Juli 2008 16:09 Dann mach halt einen unbefristeten Vertrag und kündige diesen rechtzeitig.
also ne kuze Zusammenfassung: ich gehe zu meinem jetzigen AG und bitte ihn um eine Erlaubniss wo anders zu arbeiten (das natürlich schriftlich). Dann schliesse ich einen Unbefristetten AV mit neuen AG. Wenn es mir dort gefällt dann kündige ich von selbst beim alten. Und wenn nicht dann kündige ich bei neuen und gehe zum alten Chef.
bitmap am 17. Juli 2008 16:27 Jep.
der lohnsteuerhilfeverein darf keine selbständigen bei der steuererklärung helfen. das ist in deren vereinssatzung festgelegt. die steuererklärung must du nur einmal im jahr machen und nicht monatlich. beim finanzamt kannst du eine aufüllhilfe bekommen, wo du was eintragen mußt. wenn du dich einmal damit beschäftigt hast ist es ganz einfach. wenn du eine ganz besondere frage hast kannst du beim finanzamt anrufen, die geben gerne auskunft
Geh zum Finanzamt. Ich habe die Dinge früher von nem Steuerberater machen lassen, weil ich der Meinung war, dass das so sein muss, wenn man selbständig ist. Beim Finanzamt wurde ich eines besseren belehrt. Ein netter Beamter nahm sich 4 Stunden Zeit, mir alles zu erklären, kopierte mir die Erklärungen der letzten Jahre und so konnte ich es selber machen. Das Resultat war, dass es gar nicht so schwer war und ich mir ne Menge Geld gespart habe.
Danke für die Ratschläge...Die Frage bleibt dennoch auf welche Art ich mich selbstständig machen muss um beratend tätig sein zu können...Gewerbeanmeldungen und dann ohne monatliche Steuererklärung weil unter bestimmten Umsatz...???

warum brauchts Du unbedingt Hilfe durch den Lohnsteuerverein?
...Finanzamt hilft Dir auch, bei allen Fragen!
Mein Mann hat früher die Lst immer über den Verein gemacht und war etwas verärget dass dies durch meine selbstständigkeit nicht mehr ging...Ich müsste mich dann kümmern...dass ist mir mit Kind zu viel...ich kann das auch nicht so gut. Und Steuerberatet ist sehr teuer...
Miss Marple am 16. Juli 2008 13:44 ja, aber wie gesagt, am Finanzamt helfen sie auch ...müssen sie!
macht die Steuer erst mal selbst, so gut es geht, (abschreiben vom letzten Jahr) und die offenen Punkte und Fragen mit dem Finanzbeamten klären ...persönlich abgeben!
Hallo. Ich selber habe mich auch von meinen Lebensgefährten, Vater von meinen 2 kindern getrennt. Ich beziehe auch Hartz V und ich brauchte vom Vermieter eine Bestätigung das mein Ex ausgezogen ist und ich alleine im Mietvertrag stehe. Das Amt hat es akzeptiert. Drücke Dir die Daumen das Du nicht so viele Probleme mit dem Amt hast, es ist echt nerv aufreibend das ganze.

Hallo so eine frage würde ich mal in einem harz 4 forum fragen. Spontan würde ich sagen, das wenn einer von euch aus oder umgezogen ist doch eigentlich die Ummeldebescheinigung vom Bürgeramt reichen muss. Gruss S.