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Tut mir leid für Dich, daß Deine Eltern so sind. Aber auf diese Einladung kannt Du getrost verzichten. Du bist so wie Du bist, und Eltern akzeptieren normalerweise ihre Kinder so wie sie sind.

Entweder sie will dich dabei haben, oder nicht. Du kannst ihr ja vorschlagen, denn Nachbar vorbeizuschicken, vielleicht liegt ihr der mehr?! Nein, sorry. Ich würde nicht gehen. Ich spiele doch keine Theater, und das auch noch zu Weihnachten!

wenn stress vermeiden willst dann feire weihnachten wo anders, vorschriften bringen nichts ausser streit, deine mama soll dich endlich als eigenständige person warnehmen und in ihrem reich die diktatur abschaffen, keiner kann und darf dir vorschreiben wie du zu leben, zusagen und dich zu geben hast, so bleibt dir nur eins übrig....geig ihr mal die meinung
leider kennen sie nur was sie selber erlebt haben und wundern sich über deine "normale" einsichte. Sei ihnen nicht böse aber versuche deinen eigenen weg zu finden. DH

So ganz transparent ist mir nicht geworden, wer von Euch den Kanll hat, Deine Mutter oder Du oder Ihr Beide?

Es steht Dir frei, zum Fest der Liebe bei Deiner Mutter zu erscheinen. Ich würde die Einladung höflich absagen. Was soll denn das? Du bist selbstständig und erwachsen. Es ist Dein Leben! Lebe es! Und lasse Dich nicht verbiegen! Auch nicht zu Weihnachten.
erweh am 14. Dezember 2009 16:25 Genau so richtig. DH :~}}
Richtig! Peter Kleinsorge

Das fragst Du Dich zu Recht. Wahrscheinlich kleines Dorf, wo die zumindest aufgewachsen sind, und wo noch immer die Regeln aus dem 19. Jahrhundert gelten.
Laß Dich nun wo Du mal weg bist nicht vereinnahmen, sondern leb Dein Leben so wie Du es für richtig hälts.
Michkönnten die Einladen sooft sie wollten, ich ägere mich dann lieber woanders.
Aber das mußt Du wissen.
pippi60 am 14. Dezember 2009 16:23 Richtig! DH
Richtig! Peter Kleinsorge
sag das ganz offen deiner Mutter, das ist schon der 1. Schritt zum "Erwachsenwerden"

esuche lieber deinen freund und lasse deine mutter links liegen.
zeig den dass einfach mal dann wern se sich schon bissl ändern

Dann haben sich Deine Eltern wohl gesucht unf gefunden :-) Wenn sie miteinander klar kommen?!
Zwangsfeier Nein Danke / mach was mit deinen Freunden

jumna hat recht. Wenn das eine Linie ergibt, können mehrere Ausbildungen zu bezahlen sein, z.B. nach einer Lehre ein Studium oder umgekehrt. cindyslilli hat schon den richtigen Riecher. Das Kind muss zeigen, dass es am Erreichen einer Ausbildung interessiert ist. Einmal daneben greifen, kann jedem passieren, man kann sich auch mal irren und bricht ab und macht was neues. Auch kann man mal durchfallen oder krank werden. Aber wenn es immer wieder vorkommt, und die Tochter dann einfach nicht mehr hingeht, dann dürfte Schluss sein mit weiterzahlen. Abbrechen heißt, sie macht nicht weiter mit der Ausbildung, daher bekommt sie auch kein Geld mehr. Wenn die Tochter aber glaubhaft darlegt, dass sie das nach der Krankheit eh nicht mehr geschafft hätte und nun sofort was neues anfängt und es ernsthaft probiert, könnte sie aber noch ein letztes Mal die Kurve kriegen und Anspruch auf die Bezahlung für eine Lehre haben. Kommt ganz auf die näheren Umstände an.
raGGman am 6. Dezember 2009 16:31 kind muss kontinuierlich dafür sorgen die ausbildung zu beenden. wenn sie das nicht tut kann der unterhalt eingestellt werden. kind ist schon lange erwachsen und ist in der lage durch arbeit für sich selber zu sorgen.
sofern sie den staat dann beanspruchen muß ,leider ja
Nein nur wenn sie studieren würde und dan bis 27 haben selbst so einen fall
magst Du kurz schildern,wie es bei Euch gelaufen ist?
Also haten wie erwähnt auch so einen Fall und der meinte mann müsse ewig für ihn zahlen nach dem er ausgezogen war haben uns dann rechtsbeistand geholt und vor Gericht wurde entschieden das mann nur bis 27 zahlen muss falls der jenige studiert und somit kein geld verdienen kann dies ist aber nicht der fall er war nur zu faul zum arbeiten
Danke für Deine Rückantwort.Das gibt mit Mut.

bis zum ende der ersten ausbildung...
und wie ist es dann,wenn sie die Ausbildung abgebrochen hat?

habe mal gehört bis zum 25. Lj können die Eltern zur Kasse gebeten werden.
raGGman am 6. Dezember 2009 16:24 hat mit 25 nichts zu tun

bis 25 leider ja. das Amt sagt, wenn du kein Kind hast oder Berufswegen von zu hause weg musst, musst du bei den Eltern bleiben, wenn die das nicht wollen, dann müssen sie zahlen!
raGGman am 6. Dezember 2009 16:25 die Antwort ist nicht verständlich. 25 jahre ist auch keine rechtliche grenze. Wer gibt da 2 DH??