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Erwachsene Kinder - neue und gute Antworten Erwachsene Kinder - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Nur eingeladen wegen mitleid

Biggi2007
beantwortet von Biggi2007 am 14. Dezember 2009 16:30
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Tut mir leid für Dich, daß Deine Eltern so sind. Aber auf diese Einladung kannt Du getrost verzichten. Du bist so wie Du bist, und Eltern akzeptieren normalerweise ihre Kinder so wie sie sind.


Nur eingeladen wegen mitleid

eiskalteMilch
beantwortet von eiskalteMilch am 14. Dezember 2009 16:25
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Entweder sie will dich dabei haben, oder nicht. Du kannst ihr ja vorschlagen, denn Nachbar vorbeizuschicken, vielleicht liegt ihr der mehr?! Nein, sorry. Ich würde nicht gehen. Ich spiele doch keine Theater, und das auch noch zu Weihnachten!


Nur eingeladen wegen mitleid

curafe
beantwortet von curafe am 14. Dezember 2009 16:24
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wenn stress vermeiden willst dann feire weihnachten wo anders, vorschriften bringen nichts ausser streit, deine mama soll dich endlich als eigenständige person warnehmen und in ihrem reich die diktatur abschaffen, keiner kann und darf dir vorschreiben wie du zu leben, zusagen und dich zu geben hast, so bleibt dir nur eins übrig....geig ihr mal die meinung


Nur eingeladen wegen mitleid

anonym
beantwortet von marilda am 14. Dezember 2009 16:23
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leider kennen sie nur was sie selber erlebt haben und wundern sich über deine "normale" einsichte. Sei ihnen nicht böse aber versuche deinen eigenen weg zu finden. DH


Nur eingeladen wegen mitleid

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 14. Dezember 2009 16:23
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So ganz transparent ist mir nicht geworden, wer von Euch den Kanll hat, Deine Mutter oder Du oder Ihr Beide?


Nur eingeladen wegen mitleid

pippi60
beantwortet von pippi60 am 14. Dezember 2009 16:23
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Es steht Dir frei, zum Fest der Liebe bei Deiner Mutter zu erscheinen. Ich würde die Einladung höflich absagen. Was soll denn das? Du bist selbstständig und erwachsen. Es ist Dein Leben! Lebe es! Und lasse Dich nicht verbiegen! Auch nicht zu Weihnachten.

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 14. Dezember 2009 16:25

Genau so richtig. DH :~}}

Kommentar von Simple_avatar1smallKleinsorge am 14. Dezember 2009 16:48

Richtig! Peter Kleinsorge


Nur eingeladen wegen mitleid

erweh
beantwortet von erweh am 14. Dezember 2009 16:22
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Das fragst Du Dich zu Recht. Wahrscheinlich kleines Dorf, wo die zumindest aufgewachsen sind, und wo noch immer die Regeln aus dem 19. Jahrhundert gelten.

Laß Dich nun wo Du mal weg bist nicht vereinnahmen, sondern leb Dein Leben so wie Du es für richtig hälts.

Michkönnten die Einladen sooft sie wollten, ich ägere mich dann lieber woanders.

Aber das mußt Du wissen.

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 14. Dezember 2009 16:23

Richtig! DH

Kommentar von Simple_avatar1smallKleinsorge am 14. Dezember 2009 16:48

Richtig! Peter Kleinsorge


Nur eingeladen wegen mitleid

anonym
beantwortet von vip19 am 14. Dezember 2009 16:21
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sag das ganz offen deiner Mutter, das ist schon der 1. Schritt zum "Erwachsenwerden"


Nur eingeladen wegen mitleid

kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 14. Dezember 2009 16:21
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esuche lieber deinen freund und lasse deine mutter links liegen.


Nur eingeladen wegen mitleid

anonym
beantwortet von ESCDresdenFan am 14. Dezember 2009 16:21
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zeig den dass einfach mal dann wern se sich schon bissl ändern


Nur eingeladen wegen mitleid

plupp
beantwortet von plupp am 14. Dezember 2009 16:20
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Dann haben sich Deine Eltern wohl gesucht unf gefunden :-) Wenn sie miteinander klar kommen?!


Nur eingeladen wegen mitleid

netzotto
beantwortet von netzotto am 14. Dezember 2009 16:19
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Zwangsfeier Nein Danke / mach was mit deinen Freunden


Nur eingeladen wegen mitleid

Qetan
beantwortet von Qetan am 14. Dezember 2009 16:19
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Sie sind alt, eingefahren und unflexibel.


Wie lange muss man für erwachsene Kinder zahlen?

raGGman
beantwortet von raGGman am 6. Dezember 2009 16:24
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jumna hat recht. Wenn das eine Linie ergibt, können mehrere Ausbildungen zu bezahlen sein, z.B. nach einer Lehre ein Studium oder umgekehrt. cindyslilli hat schon den richtigen Riecher. Das Kind muss zeigen, dass es am Erreichen einer Ausbildung interessiert ist. Einmal daneben greifen, kann jedem passieren, man kann sich auch mal irren und bricht ab und macht was neues. Auch kann man mal durchfallen oder krank werden. Aber wenn es immer wieder vorkommt, und die Tochter dann einfach nicht mehr hingeht, dann dürfte Schluss sein mit weiterzahlen. Abbrechen heißt, sie macht nicht weiter mit der Ausbildung, daher bekommt sie auch kein Geld mehr. Wenn die Tochter aber glaubhaft darlegt, dass sie das nach der Krankheit eh nicht mehr geschafft hätte und nun sofort was neues anfängt und es ernsthaft probiert, könnte sie aber noch ein letztes Mal die Kurve kriegen und Anspruch auf die Bezahlung für eine Lehre haben. Kommt ganz auf die näheren Umstände an.

Kommentar von 83884a5d75092b3de80b2ba71fe971c8smallraGGman am 6. Dezember 2009 16:31
  1. es muss heißen: jumba hat recht.
  2. fällt mir noch ein: Problem ist, dass das Töchterlein noch keinen Abschluss hat. Allein, dass Sie erwachsen ist und arbeiten könnte reicht nicht. Sie kann von den Eltern verlangen, Unterhalt für eine vollständige Ausbildung zu erhalten. Aber es ist schon richtig: Die muss sie dann auch ernsthaft angehen und versuchen zu beenden, sonst ist es aus mit Unterhalt.

Wie lange muss man für erwachsene Kinder zahlen?

anonym
beantwortet von jumba am 6. Dezember 2009 11:44
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kind muss kontinuierlich dafür sorgen die ausbildung zu beenden. wenn sie das nicht tut kann der unterhalt eingestellt werden. kind ist schon lange erwachsen und ist in der lage durch arbeit für sich selber zu sorgen.


Wie lange muss man für erwachsene Kinder zahlen?

anonym
beantwortet von Lousyl am 5. Dezember 2009 20:00
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sofern sie den staat dann beanspruchen muß ,leider ja


Wie lange muss man für erwachsene Kinder zahlen?

anonym
beantwortet von herzele007 am 5. Dezember 2009 20:00
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Hilfreichste Antwort

Nein nur wenn sie studieren würde und dan bis 27 haben selbst so einen fall

Kommentar von Simple_avatar4smallcindyslilli am 5. Dezember 2009 20:05

magst Du kurz schildern,wie es bei Euch gelaufen ist?

Kommentar von herzele007 am 5. Dezember 2009 20:25

Also haten wie erwähnt auch so einen Fall und der meinte mann müsse ewig für ihn zahlen nach dem er ausgezogen war haben uns dann rechtsbeistand geholt und vor Gericht wurde entschieden das mann nur bis 27 zahlen muss falls der jenige studiert und somit kein geld verdienen kann dies ist aber nicht der fall er war nur zu faul zum arbeiten

Kommentar von Simple_avatar4smallcindyslilli am 5. Dezember 2009 20:54

Danke für Deine Rückantwort.Das gibt mit Mut.


Wie lange muss man für erwachsene Kinder zahlen?

ziuwari
beantwortet von ziuwari am 5. Dezember 2009 20:00
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bis zum ende der ersten ausbildung...

Kommentar von Simple_avatar4smallcindyslilli am 5. Dezember 2009 20:03

und wie ist es dann,wenn sie die Ausbildung abgebrochen hat?

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 5. Dezember 2009 20:13

egal, bis 25 bist Du dabei(leider)

Kommentar von 83884a5d75092b3de80b2ba71fe971c8smallraGGman am 6. Dezember 2009 16:19

Es gibt keine Regel mit 25 Jahren.


Wie lange muss man für erwachsene Kinder zahlen?

bibi8888
beantwortet von bibi8888 am 5. Dezember 2009 20:00
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habe mal gehört bis zum 25. Lj können die Eltern zur Kasse gebeten werden.

Kommentar von 83884a5d75092b3de80b2ba71fe971c8smallraGGman am 6. Dezember 2009 16:24

hat mit 25 nichts zu tun


Wie lange muss man für erwachsene Kinder zahlen?

HummelPups
beantwortet von HummelPups am 5. Dezember 2009 20:00
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bis 25 leider ja. das Amt sagt, wenn du kein Kind hast oder Berufswegen von zu hause weg musst, musst du bei den Eltern bleiben, wenn die das nicht wollen, dann müssen sie zahlen!

Kommentar von 83884a5d75092b3de80b2ba71fe971c8smallraGGman am 6. Dezember 2009 16:25

die Antwort ist nicht verständlich. 25 jahre ist auch keine rechtliche grenze. Wer gibt da 2 DH??



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