Die Ermäßigungen liegen im Ermessen der Betreiber.
Er kann
- Behinderten + Begleitperson umsonst rein lassen
- eine Ermäßigung für den Behinderten aussprechen
- den normalen Eintritt vom Behinderten verlangen und die Begleitperson umsonst rein lassen
- das Ganze nochmal gestaffelt nach dem GdB machen.
Vielen Dank für den Stern :)