Erbstreit - neue und gute Antworten

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    erbe erbgemeinschaft, 1 haus an uns vermacht, ergemeinschaft löst die konten nicht mit auf
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Geh zu einem Anwalt für Erbangelegenheiten.

    Alles andere ist Mumpitz.

    Kommentar von Nick3110 Nick3110

    haben leider erst ende nächster woche einen termin... aber die frage kann wirklich an einem nagen und wollte vielleicht erfahrungen und evtl erleichterungen hören...dazumal wir nun in betracht nehmen einen kredit bei dieser bank zu nehmen sozusagen als vorkasse und den erbschein als sicherheit aber muss ich dann z.b. die zinsen alleine zahlen weil die anderen beiden meinen ihr machtpotenzial ausleben zu müssen? :-/

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    Aufteilung von Erbe und Aufteilung von entstandenen Kosten in Erbengemeinschaft!
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Also mal von vorn: Unterstellt, es handelt sich nicht um ein gemeinschaftliches Testament der Eheleute, hat die Mutter ihren Nachlass entsprechend verfügt und euer Vater seinen nach der gesetzlichen Erbfolge vererbt (!) wenn sein Testament nicht auffindbar bleibt.

    Ansonsten müßte das mal genauer dargestellt werden :-O

    Das ist entscheidend, denn Erben und Pflichtteilsberechtigte habe völlig andere Pflichten und Ansprüche an dem Nachlass :-O

    Grundsätzlich sieht es bei einer Nachlassregelung folgendermaßen aus:

    Der am Todestag bezifferbare Nachlass wird zunächst um die Verbindlichkeiten reduziert: Totenschein, Nachlassgebühr, Erbschein, Sterbeurkunden, Beerdingungskosten, Rechnungen für Strom, Gas, Wasser, Steuern und Abgaben im Sterbemonat, Versicherungen und Abos bis zur Kündigung usw. usw.

    An dem verbliebenen Reinnachlass (Vermögen) wären Pflichtteilsrechte einzubehalten bzw. auszuzahlen; ggf. auch Pflichtteilsergänzungsansprüche.

    Der Rest wäre Erbmasse und die würde nach der gesetzliuchen Erbfolge unter den Erben verteilt.

    Der auf den Vater (!) entfalleneden Miteigentumsanteil der Immobilie würde ebenso umgeschrieben. Jeder Miteigentümer hätte ein Vorkaufsrecht oder Auszahlungsanspruch nach dem Verkehrswert im Sterbedatum des Vaters bzw. einen Anspruch auf dementsprechende fiktive Mieteinnahmen abzgl. seines Kostenanteils.

    Im Zweifel könnte jeder mit Teilungsanordnung Zwangsversteigerung betreiben; die erheblichen Kosten fallen aber dem Nachlass zu und mindern ihn entsprechend.

    G imager761

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    Aufteilung von Erbe und Aufteilung von entstandenen Kosten in Erbengemeinschaft!
    Antwort von Methanal Methanal

    ich denke du verwechselst da etwas schulden die der verstorbene hinterlassen hat werden nach dem schema aufgeteilt

    und welche kosten meinst du?

    meinst du die für de auflösung des haushaltes

    dort giebt es meines wissens keine gesetzliche regelung

    dass muss man unter sich ausmachen

    aber schreib doch nochmal was du mit kosten meinst

    GELD SOLLTE KEINE FAMILIE KAPUTT MACHEN

    Kommentar von sussi75 sussi75

    Nein es geht nicht um Schulden, es sind keine Schulden vorhanden. Es geht um Kosten die jetzt entstehen durch die Auflösung! Das heißt wenn wir eine Wohnungsauflösung machen und wir entsorgungskosten haben, oder auch Versicherungen die jetzt beglichen werden müssen. Ich habe einiges unterschiedliches in Gesetzen gelesen, den es ist so das wir alle Familie und Kinder haben, und natürlich habe ich kein Interesse an Streit aber noch viel weniger daran hinterher verschuldet zu sein! Ich denke da muss es eine gesetzliche Regelung geben denn solche Fälle gibt es ja nicht nur in erbrechtsfällen. Wenn ich Firmenanteile von 50 % besitze muss ich ja auch nur in der Höhe haften..... Leider kann man sich auch nicht seine Familie aussuchen und man selbst kann so friedlich und hilfsbereit sein wie man das möchte aber wenn es Menschen gibt die nur an Geld denken, hat man auch wenn man nicht will keine Wahl!!!! Es kommt dazu das leider Gottes die Geschwister sich nie verstanden haben, da Neid und gier immer ein Thema war. Habe sehr oft nachgegeben, und immer den Kopf hingehalten, da ich aber auch an meine Kinder denken muss und ich meinem Vater das Versprechen gegeben habe mich nicht wieder klein zu machen suche ich jetzt Hilfe … nicht mehr und nicht weniger...

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Ich denke da muss es eine gesetzliche Regelung geben

    Aber ja, wie von mir kommentiert, wären gem. § 1967 (2) BGB zuerst die Erbfallschulden (lebzeitige befristet (Unterhaltsleistungen) wie unbefristet (Verträge) begründete Schulden, auch Wohnungsauflösungskosten, Miete für 3 Minate, Renovierung, Betriebskostenabrechnung), Erbfallverbindlichkeiten (Pflichteile, Vermächstnisse, Auflagen (Grabpflege) oder Schenkungen) sowie Nachlassverbindlichkeiten (Erbschein, Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung) von dem Vermögen des Nachlasses abgezogen und ergeben den so. Reinnachlass, aus dem dann erst eine Erbquote auszuzahlen wäre.

    G imager761

    Kommentar von sussi75 sussi75

    Vielen Dank soweit ist alles verständlich, aber trotzdem noch nicht ganz geklärt, ich denke habe mich auch nicht genau genug ausgedrückt. Also das erstmal alle verbindlichkeiten von meinem Vater vom Konto bezahlt und abgezogen werden ist klar, aber was ist nach den drei Monaten wenn alles was auf meinen Vater angemeldet war abgemeldet ist. Denn es existiert wie gesagt ein haus was keiner von uns haben bzw bewohnen möchte, daher wollen/müssen wir es verkaufen. Bis wir einen Käufer gefunden haben müssen wir ja Strom,Wasser, Heitzung, Steuern halt kurz nötigen Unterhalt als erben weiter zahlen. Da wäre dann wie gesagt die frage wie sieht es dann aus wenn wir z.b. vor dem Winter das Haus nicht verkauft bekommen und für 500€ Tanken müssen? Geht die Summe dann durch 3 also jeder Zahlt 166,66 das wäre ja dann 33,33 % pro Kopf oder muss jeder nur in der Höhe aufkommen wie er ja auch dann nur im grundbuch steht, also 25/25/50% Und das ist mein großes Problem denn mir g ehören NUR 25 % der Hauses muss ich wenn der Strom und co. auf uns Erben angemeldet ist dann mehr zahlen als mit gehört???

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    Wieviel nimmt der Anwalt bei einem Erbstreit?
    Antwort von liese05 liese05

    Das wird prozentual berechnet! Ich denke, das werden 10% der Gesamtsumme sein!

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    Wieviel nimmt der Anwalt bei einem Erbstreit?
    Antwort von Morgrain Morgrain

    .. rechne mal pro Monat mit etwa 300-500 Euro, kommt ganz drauf an, um was es geht, wieoft Du Dich mit Deinem Anwalt kurzschließt und welche Aufgaben der Anwalt übernimmt (Telefonate, Gespräche, Recherche und dergleichen)

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