Hallo,
als Nachtrag, habe gerade herausgefunden, dass die 100.000,-- eine Fehlinformation waren und dass Stiefkinder die gleichen Freibeträge wie Kinder haben und das sind seit 01.01.2009 dann 400.000,-- Nur ist dies im Fall des Erbrechtsverzichts genauso zu betrachten?