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Es könnte sein, dass die Bank ihr das Darlehen gibt. Denn aus dem Erbschein geht ja hervor, dass sich Erbin ist. Der Grundbucheintrag dauert manchmal relativ lange. Das kommt immer darauf an, wieviel dort gerade umzuschreiben ist. Es kann aber auch ganz schnell gehen.

Das ist von Bank zu Bank verschieden. Am besten fragst Du bei der betroffenen Bank nach.
Arbeitslosengeld muss man nicht zurückzahlen..es ist eine Versicherungsleistung. Selbst ein Multimillionär würde Arbeitslosengeld kriegen..so er natürlich in die Arbeislosenversicherung eingezahlt hat. Anders siehts bei Hartz4 (ALG2) aus.Das wird im Vorraus nach dem Zuflussprinzip gezahlt. Man kriegt für den Zeitraum Geld,indem man kein Einkommen hat. Das trifft auch zu,wenn man gerade einen neuen Job anfängt,das 1.Gehalt aber erst im Folgemonat kriegt. Kriegt man es aber z.B. am 30. des gleichen Monats,gibts auch kein ALG2 mehr. Ein Beispiel: Du kriegst ALG2 und findest ab 1.September einen neuen Job. Lt.Arbeitsvertrag kriegst du dein Gehalt am 5.des Folgemonats. Folge:Du kriegst für Sept. nochmal ALG2. Kriegst du dein Gehalt aber noch im Sept.,so hast du Zufluss und bist im Sept nicht mehr bedürftig.
Genauso verhält es sich mit dem Erbe: Davon,daß du schon im August weißt,daß du z.B. im Oktober eine größere Summer ausgezahlt kriegst,wird im Aug/Sept. dein Kühlschrank auch nicht voller. Du bist da also hilfebedürftig.

arbeitslosengeld ist eine versicherungsleistung, kein almosen vom staat.
dabei spielt vermögen keine rolle, daher muss man es auch nicht zurückzahlen.
abeitslosenhilfe gibt es nicht mehr, die wurde mit der einführung von hartz4 abgeschafft.
bei hartz4 wird die zahlung bei erlangen von vermögen eingestellt, mehr nicht.
die zahlung von hartz4, war in der zeit, als bedürftigkeit bestand und keine zahlung für eine evtl. zukunft.
dragon100 am 20. August 2008 11:43 Das ist sooo nicht richtig.
Ich habe in der vergangenheit ergänzend zu meinem Job Hartz 4 bezogen.Wenn mein Haus(wird versteigert)Erlös bringt,muss ich zurückzahlen.
Aber sicher nicht für die letzten Monate/Jahre, die vor dem Erlös liegen, oder?
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 20. August 2008 11:54 ein haus war als vermögen bereits bei inanspruchnahme der leistung vorhanden, bei verkauf dieses wird vermögen freigesetzt und daher angerechnet.
bei erbschaft oder lottogewinn ect. ist das nicht der fall.
hartz4 abmelden und gut ist.
Lediglich die Überzahlung darf zurückgefordert werden.
Da die HartzIV-Leistungen immer im Voraus gezahlt werden, kann für den Monat, in welchem die hohe Erbschaft eintrat oder der Lottogewinn, die Leistung zurückgefordert werden. Für davor liegende Monate bestanden jedoch die Leistungsansprüche unweigerlich.
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 20. August 2008 11:56 genau so ist es, 1stEagle.

Jepp... das gleiche gilt bei einem unverhofften Lottogewinn. Selbst ein Gewinn oder eine Erbschaft oder Schenkung wird angerechnet und dieses Geld (oder geldwerte Leistung) auf den monatlichen Lebensunterhalt (den die Arge bestimmt) verteilt.
dragon100 am 20. August 2008 11:35 Leider.:))

Es kommt darauf an, wann du das Erbe zugesprochen bekommen hast. Man muss dem Amt bei einer Änderung der Vermögensverhältnisse sofort bescheid geben. Hast du das nicht getan, kann es sein, dass das Amt das Geld seit dem Bekanntwerden des Erbes zurückfordern wird. Der Tag der Bekanntgabe des Erbes ist da entscheident.

Natürlich nicht, jedenfalls in der Schweiz nicht.
dragon100 am 20. August 2008 11:33 In Deutschland schon!
ich muss also arbeitslosengeld/hilfe für zurückliegende 8 Jahre zurückzahlen?
Nein, lediglich die Überzahlung darf zurückgefordert werden.
Da die HartzIV-Leistungen immer im Voraus gezahlt werden, kann für den Monat, in welchem die hohe Erbschaft eintrat oder der Lottogewinn, die Leistung zurückgefordert werden. Für davor liegende Monate bestanden jedoch die Leistungsansprüche unweigerlich.
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 20. August 2008 11:57 @Loreleih:
du musst nix zurückzahlen für die vergangenheit, diese hat mit der erbschaft nix zu tun.

Ja,dann wird der Bescheid in ein Darlehn umgewandelt.
Wo haste denn das her?
natürlich: "das sie Erbin ist, tz, nicht mein Tag heute.
Meiner Meinung nach müsste es reibungslos über die Bühne gehen, da sie auch ein geregeltes und gutes mtl. Einkommen hat. Ausserdem hat sie evtl. sogar einen Käufer für das Haus. Ein Vorvertrag über den Verkauf müsste doch ebenfalls die Bank überzeugen. Sie will natürlich das Haus so schnell wie möglich verkaufen und auszahlen, da die anderen ja auf ihren Pflichtteil warten.