Erbrecht - neue und gute Antworten - Seite 5

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    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    An dem Nachlass der Verstorbenen wären erst ihr Ehemann und/oder Blutsverwandte, also ihre leiblichen bzw. adoptierten Kinder, dann ihre Eltern und dann ihre Geschwister und danch deren Kinder erbbrechtigt.

    Tauf- oder Firmpate spielen erbrechtlich keine Rolle.

    G imager761

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    Antwort von emily2001 emily2001

    Hallo,

    die Frage ist : hat sie Kinder oder noch Eltern oder Geschwister?

    Erst erben die Erben in direkter Linie :; Kinder beerben ihre Eltern Eltern können ihre Kinder beerben Enkel können ihre Großeltern beerben,

    usw..

    Wenn du von deiner Tante erben solltest, dann werden erst ihre Geschwister bedient worden sind.

    Auch wenn sie dich in ihrem Testament bedacht hat, mußt du mind. 25 % Erbschaftssteuer entrichten. Das beste wäre eine Schenkung.

    Gruß, Emmy.

    Kommentar von Annelein69 Annelein69Annelein69

    Auch bei einer Schenkung fallen Steuern an!

    Kommentar von emily2001 emily2001emily2001

    Lies mal dies, es ist möglich, eine Schenkung über mehrere Jahre zu verteilen, so fallen geringe oder gar keine Steuern an:

    Alle 10 Jahre sind Schenkungen innerhalb der allgemeinen Freibeträge steuerfrei. Beschenken Sie und Ihr Ehepartner Ihre Kinder und Enkelkinder aus eigenem statt aus gemeinsamem Vermögen, verdoppeln sich sogar die Freibeträge.

    Freibeträge bei Schenkungen:

    500.000 Euro : Ehe- und eingetragene Lebenspartner

    400.000 Euro : Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Kinder verstorbener Kinder

    200.000 Euro : Kinder nicht verstorbener Kinder

    20.000 Euro: Eltern und Großeltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern, geschiedene Ehegatten, Onkel, Tanten, Freunde, Lebensgefährten

    Gruß, Emmy

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    Antwort von Lucian95 Lucian95

    Also wenn von deiner Tante noch Die Eltern oder kinder leben bekommen die das Erbe wenn die verstorben sind erhält glaub ich dein Vater das Erbe, dabei könntest du evt. auch einen Teil erhalten...

    bin mir aber nichtmehr ganz sicher...

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    Antwort von Seetiger Seetiger

    schau mal hier: http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/GesetzlicheErbfolge/gea.htm

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    Antwort von Annelein69 Annelein69

    Zuerst erben die gesetzlichen Erben,Kinder,Eltern,Grosseltern,Geschwister.Verwandschaftlich hast du ja mit dieser "Tante"nichts zu tun,sie ist ja nur angeheiratet.Sind keine Kinder da,auch der Rest event.verstorben,erst dann rücken andere auf.Etwas anderes wäre es,wenn die "Tante"dich in einem Testament begünstigt hat.

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    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    haben die keine eigenen nachfahren?

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    Antwort von peach2012 peach2012

    nein, da du nicht blutsverwandt bist, fällt das erbe an ihre blutsverwandten.. also ihre eltern und ihre geschwister und deren kinder.. nur wenn sie ein testament hat, kannst du erben.. ansonsten nicht..

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    Erbrecht - Übernahme eines privaten, mündlichen Kredits
    Antwort von freistern freistern

    Hole unbedingt den Rat eines Fachanwalts ein, Du kannst Dich definitiv nicht auf diese Empfehlungen verlassen.

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    Erbrecht, Grabpflege, Pflich oder nicht??
    Antwort von Lilimo Lilimo

    Ich denke diese Summe beinhaltet nicht nur die grabpflege,sondern auch den Grabstein plus Umrandung des Grabes,die Vorauszahlung für die " Miete" oder wie man das nennt das das Grab für etliche Jahre kostet .das Grab kann sich nach einiger Zeit senken und man muss das auffüllen und so weiter..das muss ja auch bezahlt werden. Ich denke wer erbt,hat auch eine moralische Pflicht dem verstorbenen gegenüber

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    Nein es geht hier nur um die Grabpflege, alles andere ist bezahlt...

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    Erbrecht, Erbengemeinschaftskonto
    Antwort von Lilimo Lilimo

    Bei einer Erbengemeischaft müssen sich ALLE einigen auf den weiteren Verlauf.

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    und alle sind nur wir 2

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    Erbrecht, Erbengemeinschaftskonto
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Nein. Verfügungen über das Vermögen des Verstorbenen sind nur von der Erbengemeinschaft übereinstimmend gemeinschaftlich möglich.

    Die Bank wird sich hüten, Gelder an einen Miterben auszubezahlen und für den Fall, daß noch Erbfallverbindlichkeiten oder Schulden auftauchen, dafür von einem Miterben oder Gläubiger in Regreß (Schadensersatzpflicht) genommen zu werden.

    G imager761

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    Was heist miterben? wir sind beide zu gleichen teilen berechtigt und schulden sind auch keine da die es zu begleichen gibt.

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    Erbrecht, Erbengemeinschaftskonto
    Antwort von sonnenblume2012 sonnenblume2012

    Ja natürlich kannst du das. Das Geld hast du doch geerbt also gehört es dir;) Und du kannst mit dem Geld machen was du willst;)

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Falsch - er ist Mitglied einer Erbengemeinschaft nach § 2032 (1) BGB und die handelt nach außen nur gemeinsam übereinstimmend oder garnicht.

    Erben einer derartigen Gesamthandgemeinschaft können allein nie über einen einzelnen Nachlassgegenstand oder Vermögenswert verfügen :-O

    Oder eine Entscheidung eben über gerichtliche Auseinandersetzung herbeiführen - was den Nachlass und die verbleibende Erbquote aber deutlich schmälert.

    G imager761

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    ok das heißt aber auch, dass wenn wir uns nicht einig sind, das geld auf dem gemeinschaftskonto bleibt und sie nicht darüber verfügen kann. auch wenn ich noch 17 jahre darauf warten muss ...

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    Erbrecht, Erbengemeinschaftskonto
    Antwort von chipinky chipinky

    na ja das erbe muss ja erst mal bei gericht anerkannt werden (erbschein,haste ja schon )...und dann kannst du zur bank gehen e.t.c die frage ist ja auch wer wieviel bekommt ...falls es da unstimmigkeiten giebt wird die sache schon schwieriger ..... der haupterbe muss auszahlen also kannst du dir das geld überweisen und dem miterben seinen teil bezahlen ....

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    wir sind beide gleichberechtigte erben, nur ich glaube meine verwandte hat eine vollmacht über das konto.

    Kommentar von chipinky chipinkychipinky

    okay na das ist ja egal dann kannst du dir den teil auszahlen lassen ,sprech das mit deiner tante ab oder geh einfach zum rechtanwalt ,der kann dir kostengünstig helfen ...ansonsten wird das erbe per gericht aufgeteilt ,dabei muss aber alles aufgenommen werden ....den es enstanden ja noch kosten ,verwaltung ,grab ,e.t.c die werden ja auch noch abgezogen und du musst dem staat miteilen was wer geerbt hat :D

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    Ich will das mit ihr nicht absprechen weil sie damit nicht einverstanden ist. sie will mir noch vorschreiben kosten für grabpflege mit zu übernehmen was ich aber nicht einsehe. sie will 13000 euro für grabpflege ausgeben.

    Kommentar von chipinky chipinkychipinky

    ja da fängt der stress schon an :D reden ist gold wert ...falls du dich nicht einigen kannst dann geh einfach echt zum anwalt :D

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    ja werd ich dann auch machen.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Hoffentlich nutzt sie die nicht zur Überweisung der Grabpflegekosten :-O

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    angeblich kann sie nichts ohne mich machen und ich nichts ohne sie ... noch eine frage imager, woher dein wissen? anwalt oder einfach nur belesen? du scheinst dich ja richtig gut auszukennen mit erbrecht ...

    Kommentar von sonnenblume2012 sonnenblume2012sonnenblume2012

    Also das ist mir neu. Habe auch schon Geld geerbt und ich konnte mit dem Geld machen wie ich es wollte. Ich denke sonst wüste sie ja nicht, daß (Er oder Sie geerbt hat. Und man kann das das Erbe erst anlegen , wenn es Amtlich entschieden ist.

    Kommentar von chipinky chipinkychipinky

    ja aber du musst es doch erst mal bekommen :D wenn es streit giebt dann wird es schwierig und kann unter umständen dauern :D also willst mit dem erbschein zur bank gehen .....da war doch auch bestimmt dein miterber auch schon ....dann gehst also zur bank und sagst : hier ist mein erbschein ich möchte mein erbe ? oder wie ? nein erben kannst du vorher aber angeben musst du es bei der steuererklärung :D

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    Das Geld ist auf dem Gemeinschaftskonto, geerbt haben wir ja quasi schon. Jetzt gibt es nur Streitigkeiten wegen Ansprüchen die der andere Erbe stellt. Angeblich kann ich nicht machen ohne zustimmung des anderen erben und umgekehrt ...

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    laut aussage der bank komm ich da nicht ohne die zustimmung von meiner verwandten ran, weil es eben ein erbenGEMEINSCHAFTSkonto ist. von amtswegen her ist denk ich alles geklärt, wir erben beide zu gleichen teilen, also halbe halbe ... da meine verwandte noch komische ansprüche geltend machen will, möchte ich ihr da ein strich durch die rechnung machen.

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    Erbrecht, Grabpflege, Pflich oder nicht??
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Neben den Bestattungs- und Nutzungskosten der Grabstätte seid ihr als Erbengemeinschaft gem. Friedhofsordnung auch zur Grabpflege derart verpflichtet, daß sie in einem verkehrssicheren Zustand sowie der Würde des Ortes angemessen und dauerhaft gepflegt hergerichtet ist.

    Über Art und Umfang der Pflege entscheidet der Nutzungsinhaber. Seit ihr dies gemeinschaftlich, müßt ihr euch da verständigen. Bepflanzungen und Pflege einem Friedhofsgärtner zu überlassen, ist da durchaus üblich und die Kosten für diesen Zeitraum auch durchaus angemessen.

    Könnt ihr das nicht, kann man das auch gerichtlich entscheiden lassen. Hatte sich die Verstorben lebzeitig mit Pflanzen umgeben, ob in der Wohnung oder einem eigenen Garten, sprach sie lebzeitig von dieser Art der Bestattung und Bepflanzung oder Freunde an Blumen, gilt das auch ihre explizite testamentarische Verfügung als mutmaßlicher Wille und du hast da ganz schlechte Karten - aber neben den Pflegekosten auch noch Prozesskosten, die dem Nachlass zufallen und deinen Erbquote zusätzlich schmälern.

    Denn auf deine Art der Pflege wird sich der Miterbe eher nicht verlassen :-O

    Da du selbst den moralischen Aspekt angesprochen hast: nicht nur dein Miterbe findet es ebenso unverständlich wie respektlos, gar schäbig, das Grab, für viele ein Ort der Begegnung, Erinnnerung und Gedenken des Verstorbenen über seinen Tod hinaus nur deshalb minimalistisch zu gestalten, um seine Erbquote fett zu halten.

    G imager761

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    Kann ich mir nicht vorstellen, dass die einfach über meinen Kopf hinweg entscheiden kann, was mit mit dem Grab passiert, vor allem Unsummen für die Pflege aufzuwenden. Alleine der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass es unmöglich sein kann. Ich werd mir nächste Woche rechtlichen Beistand zuziehen damit ich Gewissheit hab. So wie die anderen geantwortet haben so seh ich das auch. Wenn meine Verwandte da was raufmachen will, dann soll sie das selbst bezahlen.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Ich habe nicht behauptet, daß der Miterbe über deinen Kopf hinweg, sondern gegen deine Erbquotenvorstellung notfalls mit Beschluß des Gerichts die Entnahme des Kosten eines Grabpflegevertrages dem Nachlass vornehmen kann.

    Geerbt wird nur aus dem verbliebenen Reinnachlass nach Abzug aller Nachlassverbindlichkeiten, wozu IMHO und ständiger Rechtsprechung eben auch Kosten eines Garbsteins und Grabpflege gehören - lies auch meinen Kommentar zu diesen Entscheidungen zu § 1968 BGB.

    Wie gesagt, aus dem Nachlass, nicht dem Privatvermögen dessen, der gerne mehr als einen Tankstellenstrauß zum Todestag aufbringen möchte.

    G imager761

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    Erbrecht, Grabpflege, Pflich oder nicht??
    Antwort von frugi frugi

    ... ich habe mir, ich bin männlich und 65 Jahre jung, vor 3 Jahren ein anonymes Urnengrab auf einer Wiese für 770 Euro gekauft. Die Urne zerfällt mit meiner Asche in 6 Monaten im Wiesenboden. Nach sieben Jahren wird dann diese geheime Parzelle, die selbst ich nicht kenne, neu vergeben. Grabpflegekosten und all "das ganze drum rum" für meine Kinder 0 Euro. Du siehst, man kann dem ganzen schon zu Lebzeiten aus dem Weg gehen. Was mir allerdings bei Deinem Bericht sehr hoch erscheint ist die Grabpflege von 13.000 Euro für einen Zeitraum von 17 Jahren !

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    Gute Idee mit der annonymen Bestattung. Erspart den Kindern hinterher auf jeden Fall so ne Aktion wie bei mir. Klar ist 13000 Euro für ein Grab auf dem ne Platte drauf ist viel zu hoch. Deswegen guck ich schon die ganze Zeit wie ich mir das sparen kann. Aber so wie ich die Antworten hier deute, kann meine Verwandte machen was sie will, nur aufzwingen kann sie mir das nicht.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Aber so wie ich die Antworten hier deute, kann meine Verwandte machen was sie will, nur aufzwingen kann sie mir das nicht.

    Das sind leider rechtsirrige Auffassungen :-O

    Gem. § 1968 BGB haben die Erben die Kosten der Beerdigung zu tragen. Dazu gehört aber nicht nur die reine Bestarttung: Der Gesetzgeber hat zunächst in § 23 IV des ErbStG 1925 (RGBl 1925, 320) die Kosten eines Grabdenkmals bei der Berechnung der ErbSt als steuermindernd anerkannt, dannach auch in § 10 V Nr. ErbStG 1996 (BGBl. 1997, 378) erstmals auch die Kosten der üblichen Grabpflege zur Minderung der von den Erben aufzubringenden ErbSt zugelassen und damit als regelmäßigen Bestandteil der Bestattungskosten anerkannt.

    Die meisten Gerichte folgen dem Grundsatz, daß eine steuerliche Anerkennung eben auch eine Kostenübernahme als Nachlassverbindlichkeit beinhalten und dem Nachlass zu entnehmen sein.

    Eine streitige Auseinandersetzung dürfte da scheitern, zumal wenn die Verstorbenen das sicher so gewollt hätte.

    G imager761

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    Ist es nicht so, dass die ErbSt erst ab einem gewissen Betrag zum greifen kommt? Ist ja nicht so, dass hier ein Vermögen von 500000 € vorhanden ist. oder hat das eine mit dem Anderen jetzt nichts zu tun??

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    Erbrecht, Grabpflege, Pflich oder nicht??
    Antwort von Irmipi Irmipi

    Deine Verwante kann dir nicht vorschreiben von deinem Erbe die Grabpflege mit zu finanzieren. Du solltest aber schon bereit sein ab und zu ein paar Blumen auf`s Grab zu stellen. Ich denke das kann man auch mit wenig Geld schaffen. Und wenn du ab und zu mal Unkraut rupfst, kostet dir das nur ein wenig Zeit.

    Aber wie gesagt, deine Verwante kann dir nicht vorschreiben die Grabpflege mit zu finanzieren.

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    Ich sagte ja ich wäre bereit etwas zu tun, aber nur das Nötigste. Bin selbst verschuldet und kann keine paar tausend Euro ausgeben (vor allem noch für 17 Jahre im Voraus; in 5 Jahren geht das Blumengeschäft pleite, und dann?), das Geld kann ich an anderer Stelle besser gebrauchen.

    Kommentar von Irmipi IrmipiIrmipi

    Das musst du nicht. Wie gesagt, deine Verwante hat kein Recht dir vorzuschreiben was du mit deinem Erbe machst. Wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe, lass dir einen Erbschein ausstellen.

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    Das werde ich auch machen. Wenn ich gewusst hätte, dass es so einfach ist, hätt ich mir nicht so viele Gedanken machen müssen. Vielen Dank für den Tip.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    (vor allem noch für 17 Jahre im Voraus; in 5 Jahren geht das Blumengeschäft pleite, und dann?),

    Geht der Vertrag auf den Rechtsnachfolger über.

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    Was meinst du mit Rechtsnachfolger? Es gibt noch keinen Vertrag ...

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Ich meine daß der Vertrag und anteilige Vorauszahlung auf einen anderen Friedhofsgärtner übergeht und nicht in die Insolvenzmasse des Pleitebetriebes,. der den Vertrag schloß.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Dein fataler Irrtum ist, daß du etwas ausgeben willst, was dir noch garnicht gehört.

    Der Nachlass des Verstorbenen wäre erst um die Verbindlichkeiten zu bereinigen und dein Erbe beschränkt sich auf den dann verbliebenen Reinnachlass.

    Nicht der halbe Kontostand ist dein Geld, das du gerade verplanst, sondern das, was übrigbleibt, wenn alle Nachlasschulden bezahlt sind. Das das auch Grabpflegekosten beinhalten kann, habe ich nun ausführlich dargelegt.

    Daß du Blumen eher nicht die Bedeutung beimißt wie der Verstorbene, spielt nun bei der Bewertung dessen mutmaßlichen Willens keine Rolle; dein dringender Geldbedarf ebenso wenig.

    G imager761

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    Erbrecht, Grabpflege, Pflich oder nicht??
    Antwort von Funnyhanni Funnyhanni

    Wenn nichts im Testament steht, stehst Du auch nicht in der Pflicht dafür Geld auszugeben. Wenn Du es selbst pflegen willst, ist das Deine Sache. Sie kann ja bezahlen für ihre Pflege, wenn sie das unbedingt will. Der Auftraggeber zahlt! Solange Du Nichts beauftragst, mußt Du auch nicht zahlen. LG Funnyhanni

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    Erbrecht, Grabpflege, Pflich oder nicht??
    Antwort von Stint Stint

    Ihr müsst Euch einigen. Sonst geht eben nichts. Aber 13.000 Euro für Grafpflege? Wie kommt der Betrag zustande? Die Friedhofsgärtner nehmen für eine jährliche Grabfplege etwas max. 500 Euro. Ich zahle weniger. Und in welchem Unfang das Grab gepfelgt werden muss, bestimmt die jeweilige Friedhofsordnung. Die ist sehr unterschiedlich. Bei dem hohen Betrag handelt es sich vielleicht um die Nutzungsgebühr für viel Jahre, die fällig wird.

    Kommentar von Funnyhanni FunnyhanniFunnyhanni

    Bei uns kostet es auch ca. 800€ pro Jahr.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Bei uns kostet es auch ca. 800€ pro Jahr.

    x 17 Jahre Nutzungsdauer also 13.600 EUR :-)

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    Genau darin besteht das Problem, dass wir uns einigen müssen. Und das wird so wie es im Moment aussieht nicht der Fall sein. Ich will kein unnötiges Geld ausgeben, und meine Verwandte möchte es eben. Aber das sehe ich nicht ein.

    Kommentar von Irmipi IrmipiIrmipi

    Steht im Testament das ihr euch einig sein müsst?

    Wenn testamentarisch festgelegt ist das du die Hälfte des Geldes erbst, kannst du dir doch einen Erbschein ausstellen lassen und dir dein Geld auszahlen lassen. Deine Verwante kann dir nicht vorschreiben was du mit deinem Erbe machen sollst.

    Glaubst du die würde sich irgentwas vorschreiben lassen?

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    Nein, sie will die ganze Zeit nur bestimmen und mir Vorschriften machen. Aber da ist sie an den falschen geraten. Es gibt zwar kein Testament, aber es liegt ein Erbvertrag vor, aus dem klar hervorgeht, dass ich zur Hälfte erbberechtigt bin.

    Kommentar von Stint StintStint

    Das wird aber schwierig. Da muss man sich einigen. Wenn Ihr das Erbe angenommen habt, dann habt Ihr auch die Verpflichtung der Pflege der Grabstelle angenommen. Man kann das meist auch gar nicht abehnen. Aber es geht da dann doch nur um die Pflege nach er Friedhofsorndung. Und da kannst Du da minimale nehmen. Das steht Dir auch frei das selber zu machen. Da kann Dich der andere Erbe nicht zwingen einen solchen hohen Betrag zu zahlen.

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    Erbrecht, Grabpflege, Pflich oder nicht??
    Antwort von Sommerloch2010 Sommerloch2010

    Die Grabpflege gehört nicht zur Erbschaft. Wenn deine Verwandte so etwas machen will, lass sie doch. Kann sie von ihrem Teil des Erbes ja gerne machen.

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    Damit ist sie aber nicht einverstanden, und wenn es darum geht, dass das Konto des Verstorbenen aufzulösen, weigert sie sich es auflösen zu lassen. Aber so wie ich das verstehe, hat sie rechtlich keine Ansprüche darauf, und ich hätte über den Rechtsweg auf jeden fall gute Chancen, oder nicht?

    Kommentar von Funnyhanni FunnyhanniFunnyhanni

    Warum soll sie Chancen über den Rechtsweg haben, wenn Du selbst pflegen willst. Das macht sie sicher nicht.

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    Ich meinte, dass ich Chancen habe wenn es vor Gericht kommen sollte. Muss ja mit meiner Verwandten einig sein, wenn das Konto aufgelöst werden soll. Und sie denkt eben, wenn ich nicht mache was sie will, wird das Konto auch nicht aufgelöst. Dann müsste ich zum Anwalt und meinen Erbteil einklagen.

    Kommentar von Irmipi IrmipiIrmipi

    Du musst deinen Erbteil doch nicht einklagen wenn der im Testament festgelegt ist. Damit ist dein Erbrecht doch geklärt.

    Kommentar von Sommerloch2010 Sommerloch2010Sommerloch2010

    Ich denke schon. Notfalls musst du dir zur Erbauseinandersetzung einen Anwalt nehmen. Schade um's Geld. Aber immer noch besser als die 6.500 EUR für so etwas zum Fenster hinaus zu werfen.

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    Das denke ich mir eben auch ;)

    Kommentar von Irmipi IrmipiIrmipi

    Da ihr beide Erbberechtigt seid , kann deine Verwante das Konto nicht ohne dein Einverständniss auflösen. Vielleicht kannst du dir einen Erbschein ausstellen lassen, damit kannst du dir deinen Erbteil auszahlen lassen.

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    Ich werde diese Woche mal zum Anwalt gehen und genau das Fragen, wäre genial, dann könnte ich endlich mal zur Ruhe kommen, hab so langsam echt die Schnauze voll mit den ganzen Streitigkeiten.

    Kommentar von Sommerloch2010 Sommerloch2010Sommerloch2010

    Komisch, immer wenns um Erben geht fangen die Leute an, miteinander zu streiten. Traurig eigentlich, oder? Warum kann man es nicht als das nehmen, was es ist... ein unerwarteter Geldsegen.

    Naja, egal. Dir jedenfalls viel Glück.

    Kommentar von annodazumal annodazumal

    Gab noch ne Vorgeschichte zu dem hier, aber wenn ich das hier reinschreiben würde, säße ich übermorgen noch da. Finde es auch unverschämt, dass man von der eigenen Verwandtschaft in so nem Fall nur noch Steine in den Weg gelegt bekommt. Danke auf jeden Fall für die vielen Antworten.

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    mietrecht kündigungsfristen nach todesfall
    Antwort von elenore elenore

    Ja, laut meiner Erfahrung......Cousin verstorben, meine Mutter (Tante) war die Alleinerbin, die Wohnung konnte erst nach 3 Monaten gekündigt werden!!! Da du + Sohn die Erben seid, liegt gesetzlich die anerkannte Kündigungsfrist von 3 Monaten in euren Händen, was die Wohnungsgesellschaft anerkennen muss........wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

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