Das Kind erbt nur vom Vermögen seiner leiblicher Eltern. An dem Gewinn seiner Stiefmutter wäre es also nur indirekt beteiligt, da dem Ehemann der Gewinnerin mindestens Pflichtteil und Zugewinn (auch aus deren Gewinn) zufällt und mit seinem Tod an sein Kind vererbt werden könnte - sofern beide es nicht vorher verbraucht haben. G imager761
Erbrecht - neue und gute Antworten
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0Internet..bis das der Tod uns scheidet...und dann?Antwort von
imager761imager761
Nur, was mache ich und/oder meine Angehörigen, wenn ich aus technischen, gesundheitlichen oder auch bis hin über den Tod hinaus mit den Internet-Zugriffen, wenn kein Zugriff mehr gewährleistet wird?
Nicht nur dein Tod, auch technische Neuerungen, Speicherfomate oder schlicht der Verlust deines Rechners birgt Probleme.
Eicn Backup, mit einem Passwort gesichert und dem Testament beigefügt, wäre eine Lösung.
Von den Verträgen könnte man ja Hardcopies anfertigen und sich mal einen übersichtlichen Vorsorgeordner zulegen, den auch Unbedarfte bei der Nachlasssichtung nachvollziehen.
Dein Problem ist allerdings weniger gravierend als vermutet: Jeder Vertrag ist durch Kontoauszüge nachvollziehbar, mit Erbschein kann man die Firmen anschreiben, Kopien anfordern und die Verträge dann kündigen oder einlösen.
So würde ich es machen, bevor ich den PC des Verstorbenen knacke :-)
G imager761
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0Internet..bis das der Tod uns scheidet...und dann?Antwort von
cuckoocuckoo
Auch für die "Nachsorge" gibt es mittlerweile Dienstleister ;)
Beispiel: http://www.netarius.com/pages/home
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2Internet..bis das der Tod uns scheidet...und dann?Antwort von
diewildeHildediewildeHilde
Meine Briefe, Dateien, Mails etc. sind zu Lebzeiten mein Privatkram, und werden es auch darüber hinaus sein. Wer mir was schreibt, weiß, daß es "bei mir" bleibt, und ich würde es als Vertrauensmissbrauch verstehen, wenn meine "Erben" das später lesen würden; zumal diese die Personen nicht kennen würden.
Insofern soll es auf Ewig verschlossen bleiben.
Zugangsdaten zu wichtigen öffentlichen Seiten (Bank oder so was) habe ich aufgeschrieben, da kann jeder dran, der es muß, weil es nur diejenigen müssen (und somit können), die es auch dürfen (schöner Satz, ich weiß.....).
Alles was wichtig ist und zugänglich sein darf, wird ausgedruckt und ist somit verfügbar.
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5Internet..bis das der Tod uns scheidet...und dann?Antwort von
Lexa1Lexa1
Diese Frage oder so ähnlich , habe ich mir vor längerer Zeit auch mal gestellt. Da ich hier zu hause der "Administrator" bin wurden alle, und wirklich alle, wichtigen Zugangsinformationen in einer Tabelle verewigt und sind gut verschlossen in einer Kassette. Dort sind auch alle wichtigen Unterlagen ( Versicherung, Rente, Auto u.s.w. ) hinterlegt. Also die Erben können so immer was damit anfangen. Alternativ wäre auch ein Bankschließfach denkbar. Oder auch so was testamentarisch verfügen.
Ich finde die Frage gut, denn es machen sich bestimmt die wenigsten Gedanken drüber. Eventuell finde ich ja auch noch die Eine oder Andere Anregung.
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12Internet..bis das der Tod uns scheidet...und dann?Antwort von
schulle2schulle2
Ich hab das aufgeschrieben. Wenn ich dann irgendwann mal die Hufe hochreiße haben die Erben Zugriff darauf. Mir kann das ja dann wurscht sein!
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2Internet..bis das der Tod uns scheidet...und dann?Antwort von
Kaendesha1988Kaendesha1988
Meine Daten und Passwörter sind alle in einem kleinen Büchlein notiert. Schon alleine, weil ich sie mir nicht alle merken könnte. Wichtige E-Mails drucke ich auch gerne aus und hefte sie ab. Meine Passwörter hat auch mein Mann, wenn ich mal was brauche oder vergesse, ist es ganz sinnvoll, wenn er mal schnell was nachschauen kann. Allerdings bin ich jetzt auch nirgendwo angemeldet, wo man mich nach meinem Tod ausschließlich online kündigen könnte. Ich habe auch gerne eine Filiale mit realem Ansprechpartner, aber das ist wieder ein anderes Thema.
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6Internet..bis das der Tod uns scheidet...und dann?Antwort von
Fotografin1958Fotografin1958
Es ist gut, dass Sie Ihre Pass-Wörter nicht dem Internet anvetrauen möchten.
Ich habe eine andere Lösung: Bei meinen wichtigen Unterlagen (Geburtsurkunde, Testament, Kaufveträge von Immobilien etc.) habe ich eine Liste gelegt: Passwörter für meine Internet-Konten (in einer Exel-Datei), eine weitere Liste für Ansprechpartner etc. Das Ganze habe ich in einem gemieteten Kunden-Safe bei meinem Kreditinstitut (ist gar nicht so teuer), den Zweitschlüssel habe ich meiner mittleren Schwester übergeben. Wäre das auch vielleicht eine Lösung für Sie?
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5Internet..bis das der Tod uns scheidet...und dann?Antwort von
Maximilian112Maximilian112
genauso wie Du Deine Angelegenheiten testamentarisch ordnest kannst Du soetwas auch im Testament oder so ähnlich hinterlegen
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saftbratensaftbraten das wäre eine gute Lösung..
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0Internet..bis das der Tod uns scheidet...und dann?Antwort von
JulischkaJulischka
viele wichtige dinge , wie z.b. versicherungen ... , wickel ich über briefverkehr ab . ich benutze das internet überwiegend als hobby und zur freundschaftspflege . bin mit daten im internet sehr vorsichtig .
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saftbratensaftbraten aber viele Firmen bieten nun mal die Bequemlichkeit der Internet-Nutzung an..oft verbunden mit Preisnachlässen.
Dennoch ganz lieben Dank. :-)
Kommentar von
Fred12345Fred12345 Ich glaube auch, dass es so am besten ist. Ich nutze das Internet auch nur um mit Freunden zu chatten, oder in Foren zu schreiben etc. nicht aber für Bank-, versicherungs- oder sonstige wichtige Angelegenheiten.
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1Internet..bis das der Tod uns scheidet...und dann?Antwort von
Agnes10Agnes10
Genau. Wichtige Passwörter für private Dinge wie Versicherungen etc. wissen auch Verwandte (Vertrauenssache) damit es eben mal später keine bösen Überraschungen gibt
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saftbratensaftbraten Hi Agnes,
ich vermute das einfachste wäre Dein Vorschlag.. Danke schön.
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0Erben bei GewinnAntwort von
carleonecarleone
Natürlich nicht. Es besteht ja kein Verwandtschaftsverhältnis.
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staffjudy auch wenn das Ehepaar zusammen versteuert wird
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0Erben bei GewinnAntwort von
KyokushinkaiKyokushinkai
Nur wenn er es adoptiert hat.
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staffjudy nein hat er nicht
Kommentar von
KyokushinkaiKyokushinkai Tja, dann muss der gute weiter arbeiten gehen.........schnief....
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staffjudy bist Du Dir da auch sicher?Das Paar lebt in zugewinngemeinschaft,also wird zusammen versteuert.Hat aber mit dem kind absolut keinen Kontakt
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imager761imager761 Noch einmal: Erben bzw. Pflchtteilsberechtigte der Gewinnerin sind nur ihr Ehemann und gemeinsame bzw. ihre Kinder - Stiefkinder nicht. Auch in einer Ehe stirbt, erbt und vererbt jeder Ehegatte für sich, also nur sein auf ihn anfallendes Vermögen unabhängig vom Lebenspartner.
Dabei unterstelle ich der Frage nach, daß es auch nur der Gewinn der Frau ist, weil sie allein das Los bezahlte, nicht deren gemeinsamer Gewinn aus Haushaltsgeld oder anteiligem Loskauf.
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0Wie ist das erbrecht?Antwort von
ichweisnixichweisnix
Meine Mutter hat vor 10 Jahren bei uns angebaut, wohnt dort mietfrei, da sie den anbau bezahlt hat. der anbau läuft aber nicht namentlich auf sie sondern auf mich.
Wenn Sie und nicht ihre Mutter im Grundbuch stehen, dann ist das Gebäude ihr Eigentum und fällt nicht in den Nachlass der Mutter. Insoweit hat ihre Schwester da keinen Anspruch. Die Schwester (zusammen mit ihnen) hat da keinesfalls mehr Ansprüche, als ihre Mutter jetzt hat.
zält der anbau als schenkung wenn sie z.b. noch 20 jahre lebt?
Wenn käme eine gemischte Schenkung in Frage. Das wäre dann der Fall, wenn das Geld was die Mutter bezahlt hat im grobem Missverhältnis zum Wert der Nutzung steht. Bei einer nunmehr 10 jährigen Nutzung würde ich das aber stark bezweifeln. Für die Berechnung des Pflichtteils ist es aber wegen des Verstreichen der 10 Jahresfrist ohnehin nicht relevant.
Theoretisch denkbar, wäre eine Ausgleichforderung nach § 2050 BGB. Ich würde die Anwendung von §2050BGB aber eher verneinen, da der Anbau von der Mutter genutzt wurde. Vorsorglich sollte ihre Mutter per Testament festlegen, ob eine Ausgleichung erfolgen soll oder nicht.
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0Was kann ich tun, wenn sich jemand unerlaubt Nachlass aneignet?Antwort von
Lilimo Hallo,das wird schwierig werden,denn man kann ja nicht sagen was die alte Dame schon vorher verschenkt hat.ohne Liste der Gegenstande oder Testament konnen. Ihre Eltern nicht beweisen was alles da war.leider......
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0Schenkung schriftlich?Antwort von
imager761imager761
Ich denke, du hast bei deiner ersten Frage doch schon hinreichend Antwort bekommen?
Deine Mutter finanziert ihren seklbstgenutzten Anbau auf deinem Grund allein und soll dir diese erhebliche Wertsteigerung deiner Immobilie einfach so schenken? Damit Ihrer Tochter vertl. wesentliche Vermögenswerte vorenthalten?
Klar willst du gerne deine Schwester ausbooten (du hast ja bereits geisse Gründe angedeutet), aber das entscheidet nun deine Mutter, ob sie diese Benachteiligung auch so will.
Eie Schenkung auf den Todesfall bedarf der notariellen Beurkundung und löst Pflichtteilsergänzungsansprüche deiner Schwester aus.
Andernfalls hat sie anteilige Ansprüche aus dem Vermögen der Mutter wie du - ob die sich nämlich ein Auto, Boot oder Anbau leistet oder Bargeld vererbt, ist alles dem Nachlass zugehörend zu bewerten.
Wenn die Mutter denn Bedarf einer Vereinbarung sieht, sollte sie sich erst einmal ein lebenslanges Wohrecht im Grundbuch sichern - kann ja sein, daß du vor ihr verstirbst und sie von deinen Erben aus ihrem "eigenen" Anbau rausgeworfen wird :-O
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0Schenkung schriftlich?Antwort von
eklezeitaltereklezeitalter
PS: wenn der Anbau namentlich auf Dich läuft, ist es denn dann auch im Grundbuch so eingetragen , Du als Eigentümer ? Dann wäre es ja o.k., dann kann man nichts anfechten !
Kommentar von
cmjsrcmjsr ja im grundbuch stehe ich, aber wenn sie jetzt stirbt kann meine schwester dann das geld das meine mutter in den anbau gesteckt hat verlangen bzw. die hälfte verlangen?
Kommentar von
imager761imager761 Es ist äußerst umstritten, ob sich aus deinen Eigentumsrechten eine Schenkung konstruieren lässt, wenn der Anbau 15 Jahre lang ausschließlich von ihr selbst genutzt und bezahlt wurde, nur weil er auf deinem Grund steht.
IMHO gehört dir gehört der Anbau, aber nicht der Wert des Anbaus. Deine Schwester kann dort nicht einziehen oder vermieten, aber die Investition der Mutter beanspruchen.
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0Schenkung schriftlich?Antwort von
eklezeitaltereklezeitalter
eine "richtig rechtliche" Antwort weiß ich darauf nicht. Ich würde es aber schriftlich machen, um mich abzusichern. Bei Erbangelegenheiten kann man nicht vorsichtig genug sein. Es genügt doch, wenn man so die Angelegenheit schildert, wie es abgelaufen ist, denke ich. Wenn man noch etwas bekommen WILL, z.B. Deine Schwester, kann man sehr viel Ärger kriegen. Manche werden da vollkommen unsachlich, ich kann ja Deine Schwester nicht einschätzen. Vielleicht doch mal vorsichtshalber einen Notar konsultieren, man sagt nicht umsonst, Fragen ist besser als Klagen.
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1Streitthema Kostenaufteilung der Bestattung nach über einem JahrAntwort von
imager761imager761
Die Bestattungskosten fallen zunächst dem Nachlass der Verstorbenen zur Last. Zwar haftet der Aufraggeber dem Bestatter für die vertragliche Erfüllung seiner Rechnung, kann diese aber selbst dem Nachlass entnehmen bzw. von den Erben ersetzt verlangen. Denn die Erben haben zunächst diese wie andere Verbindlichkeiten der Erblasserin zu bezahlen, bevor der verbliebene Reinnachlass als Erbe aufgeteilt wird.
Eine Lebensversicherung mit einem anderen Begünstigten als der Versicherungsnehmerin selbst fällt nicht dem Nachlass zu, sondern ausschließlich dem Begünstigten.
Die Angehörigen sind, unabhängig davon, ob sie Erben sind, anteilig an den Kosten der Bestattung im Rahmen ihrer Einkünfte zu beteiligen, wenn die Kosten anderweitig nicht aufzubringen sind.
Fazit:
Die Tante kann die verauslagten Bestattugskosten von den Erben ersetzt verlangen
Ist das Erbe dafür nicht ausreichend, die Angehörigen auf Kostenbeteiligung verklagen.
G imager761
Kommentar von
Mephi Danke, daS war schon mal sehr hilfreich, aber mir geht es darum, ob es nach 15 monaten noch immer nachverlangt werden darf, obwohl vorher als für alles in ordnung und bezahlt bewies, bzw. als alles rechnunen beglichen hielten. Es hieß erst das die versicherung alles abgedeckt hätte, jetzt plötzlich nicht mehr!!!
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0Schenkung schriftlich?Antwort von
hede74hede74
Du sagst, dass der Anbau auf dich lautet, dann braucht deine Mutter ihn dir nicht zu schenken, er gehört rechtlich doch dir. Geschenkt hat deine Mutter dir höchstens das Geld für den Anbau. Und ich meine auch, das das nach 10 Jahren verjährt ist. Außerdem hat deine Mutter davon ja auch jahrelangen Nutzen davon gehabt.
meine liebste Fotografin1958,
ich finde Ihren Ratschlag sehr, sehr nützlich!
Vielen herzlichen Dank. Er kommt sicher in die nähere Betrachtung!