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Erbrecht - neue und gute Antworten Erbrecht - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Kann man (frau) sein (ihr) Geld, Haus, Vermögen oder dergleichen an ein Haustier vererben ?

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 11. Dezember 2009 09:39
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Nein - in Deutschland nicht möglich. Einem Tierheim oder einer Stiftung, die sich dann z.b. auch um das Tier kümmern, denen kann man sein Vermögen vererben.


Kann man (frau) sein (ihr) Geld, Haus, Vermögen oder dergleichen an ein Haustier vererben ?

SquadStein
beantwortet von SquadStein am 11. Dezember 2009 09:28
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Es sind hier Lösungen erwähnt, dass ein Erbe Auflagen zur Pflege des Tiers erhält. Ggf. solltest Du noch eine Testamentsvollstreckung draufpacken, dann wird das was.


Fragen zum Erbrecht

CheSmittyVara
beantwortet von CheSmittyVara am 11. Dezember 2009 08:34
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dto. Kollege SquadStein: es sind diese vermeintlichen "hilfreichsten Antworten, die uns Anwälten das Auskommen sichern.......


Kann man (frau) sein (ihr) Geld, Haus, Vermögen oder dergleichen an ein Haustier vererben ?

Volker13
beantwortet von Volker13 am 11. Dezember 2009 02:40
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Ein Tier ist in deutschland gem.§ 90a BGB einer Sache gleichgestellt. Eine sache ist nicht geschäftsfähig und somit auch nicht erbberechtigt.

Auch ein verwalter könnte nicht das Erbe für die tiere betreuen. Denn auch der betreuer bedarf für sein Handeln sog Willenserklärungen, die ein tier jedoch nicht geben kann.

Ergo: Tiere können nicht erben, weil das Erbrecht an den menschen gebunden ist


Kann man (frau) sein (ihr) Geld, Haus, Vermögen oder dergleichen an ein Haustier vererben ?

anonym
beantwortet von marilda am 11. Dezember 2009 02:29
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was willst du vererben ... deine Schulden, dein Computer?


Kann man (frau) sein (ihr) Geld, Haus, Vermögen oder dergleichen an ein Haustier vererben ?

anonym
beantwortet von WolffServices am 11. Dezember 2009 02:28
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rechtlich korrekte Antwort: NEIN.

Ein Tier ist nicht rechtsfähig. Wer nun konter, dass ein Tier Rechte habe aus dem Tierschutz heraus, liegt falsch. Diese "Rechte" erhält es nur indirekt, durch Strafbewährung gewisser Handlungen gegenüber dem Tier. Ein Tier hat so z.B. kein RECHT auf artgerechte Haltung, aber die nichtartgerechte Haltung ist unter Strafe gestellt, genauso wie falsch Parken verboten ist.

Wenn man nun, warum auch immer möchte, dass einem Tier das Vermögen irgendwie zu Teil wird, kann man einem beliebigen Erben eben dessen Pflege und dergleichen zur Aufgabe/Auflage machen.

Jedoch ist dies nicht sehr sicher, da es kaum Kontrollen gibt, und das niemand ernst nehmen wird; Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wohl könnte man aber mit einem entsprechend konstruierten Stiftungszweck eines Stiftung ins Leben rufen, welche als wesentlichen Zweck die bestmögliche Pflege des Tieres hat.

Ebenso gibt es mittlerweile genau aus diesem Grund Firmen, welche genau das anbieten: Ein absolutes Luxusleben für das Tier, wofür das Geld nach Möglichkeit zu Lebzeiten des Tieres aufgebraucht wird, oder nach Tod des Tieres einem Folgeerben überschrieben wird.

Allerdings ist es sehr schwierig, hier ein seriöses Unternehmen zu finden, und Missbrauch, auch in Kooperation mit einem eventuellen Erbfolger zu verhindern.

Grüße Andreas

Wolff Services


Kann man (frau) sein (ihr) Geld, Haus, Vermögen oder dergleichen an ein Haustier vererben ?

Angelflight
beantwortet von Angelflight am 11. Dezember 2009 02:22
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Tiere sind nicht erbberechtigt, aber ein Verwalter könnte das Erbe für die Tiere betreuen.


Kann man (frau) sein (ihr) Geld, Haus, Vermögen oder dergleichen an ein Haustier vererben ?

James131
beantwortet von James131 am 11. Dezember 2009 02:21
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Kann es versuchen, rechtlich geht es in der BRD NICHT, es ginge nur ueber den Umweg eines Menschen, der dann Auflagen erhaelt.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 11. Dezember 2009 02:50

Auch das geht nicht. Treuhänder nur für Menschen

Kommentar von C9bdc5cc576ea50497b0b30d027db1d6smallJames131 am 11. Dezember 2009 06:37

Nennt sich Auflage und ist seit einer kleinen Ewigkeit im BGB geregelt ..... sie auch $1940BGB. Im gegensatz zu Dir habe ich nichts von Treuhaender geschrieben ... Also nichts bezweifeln, was so machbar is, schon seit Reichgerichtsentscheidungszeiten .... und das ist ein klein wenig Zeit ;-)


Kann man (frau) sein (ihr) Geld, Haus, Vermögen oder dergleichen an ein Haustier vererben ?

ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 11. Dezember 2009 02:21
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In DE nicht.

Tiere sind rechtlich gesehen eine Sache.

Kommentar von C9bdc5cc576ea50497b0b30d027db1d6smallJames131 am 11. Dezember 2009 02:23

Das ist nicht der Grund. Grund ist, dass im BGB der MENSCH erbberechtigt ist.

Kommentar von 72c883d04e36265281c5cedac20c03fasmallReinerUnsinn am 11. Dezember 2009 02:37

Ja, und eben keine Sache.

Was ist an meiner Aussage falsch?

Nix.


Kann man (frau) sein (ihr) Geld, Haus, Vermögen oder dergleichen an ein Haustier vererben ?

Proceed
beantwortet von Proceed am 11. Dezember 2009 02:21
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mit 100%er Sicherheit nicht ...


Kann man (frau) sein (ihr) Geld, Haus, Vermögen oder dergleichen an ein Haustier vererben ?

Dummie42
beantwortet von Dummie42 am 11. Dezember 2009 02:21
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In Deutschland geht das nicht. Wenn du gern deinen Goldfisch ins Testament eintragen willst, zieh in die USA, da mag das noch klappen.


Kann man (frau) sein (ihr) Geld, Haus, Vermögen oder dergleichen an ein Haustier vererben ?

sunpoint
beantwortet von sunpoint am 11. Dezember 2009 02:21
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Nein
wie sollte z.B. ein Kaninchen ein Haus verwalten.

Kommentar von C9bdc5cc576ea50497b0b30d027db1d6smallJames131 am 11. Dezember 2009 02:22

Der Erbe wird Eigentuemer, was hat das mit der Verwaltung des Erbes zu tun?

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 11. Dezember 2009 02:26

Tiere sind weder erbfähig noch rechtsfähig.
Herr Schlaumaier

Kommentar von C9bdc5cc576ea50497b0b30d027db1d6smallJames131 am 11. Dezember 2009 02:30

Ah ja .... deshalb >>... wie sollte z.B. ein Kaninchen ein Haus verwalten. ... << was hat also Erbrecht mit Verwaltung des Eigentums zu tun? Der einzige echte Grund ist, das BGB ....
Was die Rechtsfaehigkeit betrifft, die ist im Erbfall nicht relevant, wenn schon hier prollst, dann mach es richtig .... anderenfalls schreib nicht erst Unfug und als Antwort noch mal


wenn der verstorbene sohn schon seinen erbteil hatte. kann der vater dann alles anderweitig vererben

jackson5ive
beantwortet von jackson5ive am 11. Dezember 2009 00:52
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Naja, wenn der Vater NICHT belegen kann, dass er es dem Sohn gegeben hat, bereits ausgezahlt hat, hat der Sohn weiterhin Recht auf seinen Pflichtanteil, und könnte ihn einklagen. Aber welcher Sohn ist schon so drauf....


Fragen zum Erbrecht

SquadStein
beantwortet von SquadStein am 10. Dezember 2009 16:43
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Da Du schon eine hilfreichste Antwort ausgewählt hast, willst Du es scheinbar nicht wirklich wissen. Zumal die Antwort keinerlei Begründung enthält. Der Sachverhalt ist zu dünn. Aber ich verkneife mir jetzt weitere Nachfragen. Geh bei Bedarf zum Anwalt, wenn der Sozialträger kommt.


Fragen zum Erbrecht

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 10. Dezember 2009 15:55
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Ich verstehe den Begriff "bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit" nicht. Falls damit ein Nießbrauchrecht begründet wurde, welches die Mutter also nicht nur durch eigenes Bewohnen sonder auch zur Überlassung an Dritte zur Erzielung z.B. einer Miete nutzen konnte, dann kassiert Sie dieses Geld auch nach ihrem Auszug zur teilweisen Bestreitung der Unterbingungskosten im Seniorenheim. Wäre die Wohnung unvermietet, so könnte in den Anspruch auf Drittnutzung gepfändet werden.


Fragen zum Erbrecht

anonym
beantwortet von guterwolf am 10. Dezember 2009 15:51
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Der Wert des Hauses steht hier nicht mehr zur Debatte, da die Umschreibung mehr als 10 Jahre her ist.

Was relevant sein könnte, dass das Wohnrecht finanziell bewertet wird. Ich würde mich zur Sicherheit mit einem RA in Verbindung setzen und die Sache klären, nicht, dass du Geld bezahlst was nicht nötig ist.


Fragen zum Erbrecht

anonym
beantwortet von chicaBlue am 10. Dezember 2009 15:48
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Die Mutter kann das Haus nur verschenkt( nicht veerbt) haben. Wenn das länger als 10 Jahre her ist, wird das Haus nicht zur Tilgung der Pflegeheimkosten herangezogen werden können. Allerdings muß die Tochter und andere Kinder je nach Verdienst herhalten


Fragen zum Erbrecht

anonym
beantwortet von dummi666 am 10. Dezember 2009 15:46
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nur das wohnrecht wird bewertet und angerechnet. ein paar hundert euro im monat könnte das ausmachen.


Fragen zum Erbrecht

anonym
beantwortet von Annaberg am 10. Dezember 2009 15:46
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Hilfreichste Antwort

Wenn die Schenkung länger als 10 Jahre her ist, kann nichts passieren.



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