Erbfolge - neue und gute Antworten

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    Erbfolge - Pflichtteile - ohne Testament, wird das aufgeteilt an Kinder, Enkel, Neffen usw ?
    Antwort von Agostino912 Agostino912

    Es sind nur die beiden Kinder erbberechtigt. Da kein Testament vorhanden ist, wird die gesetzliche Erbfolge eingehalten.

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    Erbfolge - Pflichtteile - ohne Testament, wird das aufgeteilt an Kinder, Enkel, Neffen usw ?
    Antwort von hoermirzu hoermirzu

    Nur wenn die Ehefrau nicht mehr lebt, die Kinder.

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    Erbfolge - Pflichtteile - ohne Testament, wird das aufgeteilt an Kinder, Enkel, Neffen usw ?
    Antwort von michinef michinef

    Das bekommen nur die Kinder.

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    Erbfolge - Pflichtteile - ohne Testament, wird das aufgeteilt an Kinder, Enkel, Neffen usw ?
    Antwort von tipps4scheidung tipps4scheidung

    Gesetzliche Erbfolge...nur die Kinder bekommen was.

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    Erbfolge - Pflichtteile - ohne Testament, wird das aufgeteilt an Kinder, Enkel, Neffen usw ?
    Antwort von Elenor68 Elenor68

    Die eigenen Kinder haben immer ihren Erbschaftsteil. Also nur die Kinder. Allerdings wenn es sich um Bargeld handelt, kann ers auch verschenken wen immer er will und wenn dann nichts mehr da is, dann bekommen die Kinder nichts. Aber wenn Haus, Grund usw. vorhanden sind, werden diese zu je der Hälfte aufgeteilt. Wäre eine Ehefrau noch da, bekomme sie die Hälfte und die Kinder jeweils 1/4. LG

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    Testamentfolge
    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Meine Frage nun, habe ich das dadurch das ich das Erbe abgelehnt habe nun ganz verzagt?

    Nein. Jeder Erbfall ist gesondert zu behandeln.

    Habe mitbekommen das es damals nur um das Erbe von meinem Vater ging und das mit dem jetzt von meiner Großmutter nichts zutun hat. Stimmt das?

    Ja.

    Etwas anderes wäre es nur, wenn zuerst die Oma und dann der Vater verstorben wäre. Dann würde es nämlich ein indirektes Erbe geben, d.h. der Vater erbt und seine Erben erben sein Vermögen inclusive dem was er bereits geerbt hat.

    Testament wird das Vermögen durch ihre 3 Söhne geteilt.

    Hier ist die Frage, wie das Testament auszulegen ist. Dazu muß man aber das gesamte Testament kennen. Hierbei kommt u.U. eine Auslegung nach §2069 BGB in Betracht.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/2069.html

    Der Erblasser kann da natürlich auch andere Regelungen treffen.

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    Testamentfolge
    Antwort von wolfgang001 wolfgang001

    Du hast ausschliesslich auf das Erbe Deines Vaters verzichtet.

    Wenn nun also eine Großmutter verstorben ist, und Du aufgrund der Erbfolge Erbe wirst, dann hat das nichts mehr mit dem Erbe Deines Vaters zu tun.

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    Testamentfolge
    Antwort von Bause2404 Bause2404

    Genau so isses. Oma is wech und du erbst. Da hat das ausgeschlagene Erbe vom Papa nix mehr mit am Hut.

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    Verändert ein Vermächtnis die Erbfolge?
    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Die Tante ist Erbe die Schwester Vermächtnisnehmer. Der Erbe wird Rechtsnachfolger, haftet also für alse Schulden und bekommt alle Guthaben.

    Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch ( sofern keine Einreden dem Entgegenstehen) auf Erfüllung des Vermächtnisses gegen den Erben.

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    wan Rücke ich in der Erbfolge nach?
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Rücke ich in der Erbfolge nach

    Durchaus möglich: Nach der gesetzlichen Erbfolge, also ohne anderslautendes Testament der Großmutter bzw. der Großeltern, geht der auf deinen Vater entfallende Erbteil auf dich und seine weiteren leiblichen bzw. adoptierten Kinder anteilig über, es sein denn, er war von der Erbfolge ausgeschlossen.

    G imager761

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    wan Rücke ich in der Erbfolge nach?
    Antwort von Nanni81 Nanni81

    Als mein Opa vor mehreren Jahren verstarb, erbte statt einer seiner Söhne, der schon verstorben war, dessen Sohn (also Enkel) den Anteil.

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