Es sind nur die beiden Kinder erbberechtigt. Da kein Testament vorhanden ist, wird die gesetzliche Erbfolge eingehalten.
Erbfolge - neue und gute Antworten
-
0Erbfolge - Pflichtteile - ohne Testament, wird das aufgeteilt an Kinder, Enkel, Neffen usw ?Antwort von
Agostino912Agostino912
-
0Erbfolge - Pflichtteile - ohne Testament, wird das aufgeteilt an Kinder, Enkel, Neffen usw ?Antwort von
hoermirzuhoermirzu
Nur wenn die Ehefrau nicht mehr lebt, die Kinder.
-
0Erbfolge - Pflichtteile - ohne Testament, wird das aufgeteilt an Kinder, Enkel, Neffen usw ?Antwort von
michinefmichinef
Das bekommen nur die Kinder.
-
-
0Erbfolge - Pflichtteile - ohne Testament, wird das aufgeteilt an Kinder, Enkel, Neffen usw ?Antwort von
tipps4scheidungtipps4scheidung
Gesetzliche Erbfolge...nur die Kinder bekommen was.
-
0Erbfolge - Pflichtteile - ohne Testament, wird das aufgeteilt an Kinder, Enkel, Neffen usw ?Antwort von
Elenor68 Die eigenen Kinder haben immer ihren Erbschaftsteil. Also nur die Kinder. Allerdings wenn es sich um Bargeld handelt, kann ers auch verschenken wen immer er will und wenn dann nichts mehr da is, dann bekommen die Kinder nichts. Aber wenn Haus, Grund usw. vorhanden sind, werden diese zu je der Hälfte aufgeteilt. Wäre eine Ehefrau noch da, bekomme sie die Hälfte und die Kinder jeweils 1/4. LG
-
0TestamentfolgeAntwort von
ichweisnixichweisnix
Meine Frage nun, habe ich das dadurch das ich das Erbe abgelehnt habe nun ganz verzagt?
Nein. Jeder Erbfall ist gesondert zu behandeln.
Habe mitbekommen das es damals nur um das Erbe von meinem Vater ging und das mit dem jetzt von meiner Großmutter nichts zutun hat. Stimmt das?
Ja.
Etwas anderes wäre es nur, wenn zuerst die Oma und dann der Vater verstorben wäre. Dann würde es nämlich ein indirektes Erbe geben, d.h. der Vater erbt und seine Erben erben sein Vermögen inclusive dem was er bereits geerbt hat.
Testament wird das Vermögen durch ihre 3 Söhne geteilt.
Hier ist die Frage, wie das Testament auszulegen ist. Dazu muß man aber das gesamte Testament kennen. Hierbei kommt u.U. eine Auslegung nach §2069 BGB in Betracht.
http://dejure.org/gesetze/BGB/2069.html
Der Erblasser kann da natürlich auch andere Regelungen treffen.
-
0TestamentfolgeAntwort von
wolfgang001wolfgang001
Du hast ausschliesslich auf das Erbe Deines Vaters verzichtet.
Wenn nun also eine Großmutter verstorben ist, und Du aufgrund der Erbfolge Erbe wirst, dann hat das nichts mehr mit dem Erbe Deines Vaters zu tun.
-
-
0TestamentfolgeAntwort von
Bause2404Bause2404
Genau so isses. Oma is wech und du erbst. Da hat das ausgeschlagene Erbe vom Papa nix mehr mit am Hut.
-
0Verändert ein Vermächtnis die Erbfolge?Antwort von
ichweisnixichweisnix
Die Tante ist Erbe die Schwester Vermächtnisnehmer. Der Erbe wird Rechtsnachfolger, haftet also für alse Schulden und bekommt alle Guthaben.
Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch ( sofern keine Einreden dem Entgegenstehen) auf Erfüllung des Vermächtnisses gegen den Erben.
-
0wan Rücke ich in der Erbfolge nach?
Rücke ich in der Erbfolge nach
Durchaus möglich: Nach der gesetzlichen Erbfolge, also ohne anderslautendes Testament der Großmutter bzw. der Großeltern, geht der auf deinen Vater entfallende Erbteil auf dich und seine weiteren leiblichen bzw. adoptierten Kinder anteilig über, es sein denn, er war von der Erbfolge ausgeschlossen.
G imager761
-
0wan Rücke ich in der Erbfolge nach?Antwort von
Nanni81Nanni81
Als mein Opa vor mehreren Jahren verstarb, erbte statt einer seiner Söhne, der schon verstorben war, dessen Sohn (also Enkel) den Anteil.