Als Erbengemeinschaft können beide Erben im Erbschein eingetragen werden, kostet nur eine Gebühr. Man kann auch für jeden Erben einen Erbschein beantragen. Geld abheben bei der Bank geht nur, wenn sich die Erben untereinander Vollmachten ausstellen. Da auch das Geldvermögen in die Erbschaft einfliesst, gilt auch da die anteilige Summe. Wenn da einer alles Geld für sich abheben würde, wäre das nicht korrekt. So es nur 2 Erben gibt, dann hat jeder nur Anspruch auf die Hälfte des Geldvermögens, falls im Testament nichts anderes vorgesehen ist.
Erben - neue und gute Antworten
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1Muss jeder Erbe seinen eigenen Erbschein beantragen?Antwort von
Annelein69Annelein69
In eurem Fall ist das eine Erbgemeinschaft und wird als solche beantragt.Und nein,alleine kann man dann nicht über bestimmte Geldsummen verfügen.Das benötigt bei der Bank die Unterschrift von beiden.Ausser man hätte eine Vollmacht des jeweils anderen.
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1Muss jeder Erbe seinen eigenen Erbschein beantragen?Antwort von
traumtochtertraumtochter
Ihr könnt als Erbengemeinschaft Euch eintragen lassen (bezahlt ihr nur einmal) und Euch gegenseitig bevollmächtigen. So kann auch eine einzelne Person an das Konto. Man wird Euch auf dem Nachlassgericht aber gerne noch mal Auskunft darüber geben.
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1Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil und der Pflichtanteil für meinen Sohn?
Deine Kinder als deine einzigen gesetzliche Erben teilen sich den Nachlass (jeder bekäme (50%).
Da du deine Tochter als Alleinerbin verfügt hast, stünde deinem Sohn der hälftige Erbanspruch als Pflichtteil zu: er könnte demnach 25% des Nachlasses in Geld von der verfügten Erbin fordern.
Wie bereits kommentiert, fallen innerhalb von 10 Jahren vor deinem Tod verschenkte Vermögenswerte degressiv deinem Nachlass am Todestag wieder zu, aus diesem erhöhten, sog. fiktiven Reinnachlass bemißt sich sein Forderungsansspruch gegen seine Schwester.
G imager761
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0Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil und der Pflichtanteil für meinen Sohn?Antwort von
Mann1008 Sollte es noch einen Ehepartner geben erbt dieser 50% und alle Kinder 50%. Durch 2 Kinder je25% Der Pflichtteil wäre für enterbte Kinder ( bei zwei) 12,5%, ohne Ehepartner 25%. Wie es bei einer vorausgegangenen Schenkung aussieht, kann ich leider nicht beantworten.
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0Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil und der Pflichtanteil für meinen Sohn?Antwort von
billybob8 Soweit ich das noch weiß, ist das Testament nicht anzufechten.( Mein letzter wille geschehe)
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0Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil und der Pflichtanteil für meinen Sohn?Antwort von
o0nuro0nur
Wieso kriegt denn der Sohn nichts !?
Im Kur'an steht handle gerecht. Allah hat sich selbst die Ungerechtigkeit verboten.
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0Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil und der Pflichtanteil für meinen Sohn?Antwort von
DanakilDanakil
Ich bin mir nicht ganz sicher,ichglaube 25%
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0Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil und der Pflichtanteil für meinen Sohn?Antwort von
SebastianGrashoSebastianGrasho
ich meine 1/11 ! von 100.000 Eur, das sind dann knapp 10.000 Eur.
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0Wie hoch ist der Pflichtteil meines Sohnes, wenn ich meiner Tochter zu lebzeiten alles gesche. habe?Antwort von
larry2010larry2010
wieviel erben gibt es?
in der regel erbt de rehepartner die eine hälfte und die kinder die andere. abgesehen von haus, zählt zum erbe auch das geld auf der bank und alles was der verstorbene am todestag beseßen hat.
Kommentar von
anke222 Angenommen es gibt nur das Haus im Wert von 100.000 Euro, was aber meiner Tochter schon seit 2 Jahren gehört, sonst gibt es nichts. Mein Sohn wurde von mir nicht bedacht. Sonst gibt es keine Erben. Wenn ich jetzt sterben würde, wie hoch wäre dann der Pflichtteil meines Sohnes gegenüber meiner Tochter, die das Haus aber schon vor 2 Jahren zu 100% geschenkt bekommen hat?
Kommentar von
larry2010larry2010 schau doch bitte hier
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/index.html
Kommentar von
imager761imager761 Sein Pflichtteil wären 25% des Reinnachlasses, also dein Vermögen am Todestag abzüglich deiner Erbfallverbindlichkeiten und Bestattungskosten. Verstirbst du nach Schenkung mittellos, trägt die deine Tochter allein.
Darüberhinaus könnte er 81% des Verkehrswertes des übertregenen Hauses zu diesem Reinnachlass hinzuzählen und von diesem fiktiven Nachlass 25% in Geld fordern.
Macht ca. 20.250 EUR in bar und innerhalb von 30 Tagen.
G imager761
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0Was passiert mit Nachlass, wenn Erbe aufgrund von Schulden abgelehnt wurde?Antwort von
ichweisnixichweisnix
Hab mal irgendwo gelesen, dass sich bei Schulden meist ein Nachlassverwalter einschaltet, der noch nach wertvollen Dingen guckt...Aber wie lange sollen wir darauf warten?
Zunächstmal müßt ihr das Nachlassgericht informieren, das sich hier Gegenstände des Verstorben befinden, die entfernt werden müssen.
Die Frage ist natürlich auf welcher rechtlichen Grundlage der Vater das Zimmer benutzt hat. Diese Grundlage müßte gekündigt werden.
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0Was passiert mit Nachlass, wenn Erbe aufgrund von Schulden abgelehnt wurde?
Deine Oma kann umräumen, was sie mag, nur die Nachlassgegenstände des Verstorbenen hat sie aufzubewahren.
Entweder findet sich noch ein fernerer Verwandter, der den Nachlass antritt, oder es fällt der Landesfinanzbehörde zu. Sofern das nicht verwertbar wäre, kann man daran Ansprüche stellen.
Bis dahin - und das können Monate sein - habt ihr mit den Nachlassenschaften des Toten nun rein garnichts zu schaffen.
G imager761
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0Kurz vor Tod Geld abhebenAntwort von
anderlandanderland
Da es ein gemeinsames Konto war ist es doch unerheblich wann du wann was abgehoben hast, da zu diesem Zeitpunkt dein Mann noch lebte. Gemeinsames Konto ist doch klar und deutlich definiert und wäre etwas im unklaren denke ich, dass die Bank ebenfalls eingeschritten wäre. Das Eigentliche Problem scheinen doch die Erben zu sein, die mal wieder eine goldene Nase wittern. Sofern nichts anderes vereinbart wird ( Mit Testament ) gilt meistens folgende Regelung. Als Ehefrau verbleiben dir 50% des Gesamtvermögens und die anderen 50% werden anteilmäßig, einschließlich dir aufgeteilt. Bei angenommenen vier Kindern würden demnach alle Beteiligten 10% bekommen, wobei dir dann 60% verbleiben wurden. Ob sich hinsichtlich der Berechnungen etwas geändert hat weiß ich allerdings nicht. Es wird nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird und aufrechnen kann man letztlich nur das was vorhanden ist. Im Moment sehe ich nur die einen die drohen und eine die sich bedrohen oder Einschüchtern läßt. Klagen kann man wegen Kuhkacke auf dem Dach und ob man Recht bekommt ist eine andere Sache. Das ware Gesicht einer Familie zeigt sich immer wenn ein Mitglied verstorben ist. Eine Rechtsberatung kostet nicht die Welt und schont die Nerven. Ich bin jedenfalls der Ansicht, dass du zu Lebzeiten mit dem Geld machen kannst was du willst und hoffe auch mal, das es gut angelegt ist. :-)
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0Was passiert mit Nachlass, wenn Erbe aufgrund von Schulden abgelehnt wurde?Antwort von
zauberfeetinazauberfeetina
also wir haben vor jahren mal ein erbe ausgeschlagen, was von einem fernen verwandten aus deutschland anzuehmen gewesen wäre ( wir leben in österreicht) da werden erstmal sämtliche irgendwie verwandte angefragt und wenn es keiner annimmt, dann hat die bank pech gehabt sozusagen. die sachen des vaters gehören normal niemanden von euch am besten du fragst beim notar nach wer denn das zeug nur erhält
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0Was passiert mit Nachlass, wenn Erbe aufgrund von Schulden abgelehnt wurde?Antwort von
klauswernerlklauswernerl
Ist richtig, hier müßte vom Amtsgericht ein Nachlaßverwalter eingesetzt werden. Der sucht nach weiteren möglichen Erben (Verwandte von den Leuten, die die Erbschaft ausgeschlagen haben) und setzt notfalls eine Zwangsversteigerung an, wenn die Schulden bezahlt werden müssen. Der entscheidet dann auch, was stehen bleibt und was nicht.
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2Kurz vor Tod Geld abhebenAntwort von
FlitzpiepjeFlitzpiepje
Ich habe mal Deine Themen erweitert, damit es auch unsere Experten finden können.
Nachdem ich Deine alten Fragen zu diesem Thema gelesen habe, kannst Du Dich ganz entspannt zurück legen. Sie bekommen lt. Testament nur ihren Pflichtteil und es sind 5 Kinder. Selber, wenn es ihnen zustehen würde, dann reden wir von einer Gesamtsumme von 750 Euro, die durch 5 geteilt werden muss. Allein die Beratungsstunde des Anwaltes wird um die 250 Euro kosten und wird auch nicht von der Rechtsschutzversicherung getragen. Dann kommt noch das Honorar dazu, was sich nach dem Streitwert richtet. Wenn der Anwalt letztendlich damit droht, Klage einzureichen, dann kannst Du Dir selber einen nehmen (kostest viel Geld) oder Du überweist das Geld mit dem guten Wissen, das die Stiefkinder nichts davon haben werden, denn es bekommt der Anwalt als Honorar. Das Erbrecht ist so kompliziert, das kann immer für oder gegen ausgelegt werden.
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4Kurz vor Tod Geld abhebenAntwort von
charmingwolfcharmingwolf
Du hast keine Unsumme abgehoben, du brauch ja zum Leben, und sind noch Extra Kosten gewesen durch den Tod deines Mannes. Schon beim Notar gewesen? Da gilt der Kontostand am Tag sein Tod.
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2Kurz vor Tod Geld abhebenAntwort von
cherusker18cherusker18
Lass mal alles in Ruhe auf Dich zukommen. Zum Zeitpunkt als Du das Geld abgehoben hast, lebte Dein Mann noch. So hat das keinen zu interessieren. Spannend kann es erst ab dem Zeitpunkt des Todes werden. Aber ich denke, dass ihr ein Testament gemacht habt. Wenn also irgendjemand was möchte - soll er fordern. Dann kann man immer noch reagieren. Bisdahin abwarten und Tee trinken. Das Problem haben erstmal die Leute die an das Erbe wollen. Kopf hoch.
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2Kurz vor Tod Geld abhebenAntwort von
SaturnknightSaturnknight
bei einem gemeinsamen Konto hast du doch die gleichen Rechte wie dein Mann. Und zu dem Zeitpunkt der Auszahlung hat dein Mann ja noch gelebt.
Und eine Ehefrau bekommt normalerweise doch eh mindestens einen Pflichtteil als Erbe, von daher ...
Kommentar von
SaturnknightSaturnknight Was ich noch vergessen habe: bisher drohen sie ja nur mit Klage. Also mir kommt es vor, als wollen sie dich erschrecken. Wenn sie merken, daß du nicht einfach klein beigibst, werden sie wohl nicht so ohne weiteres klagen.
Und worauf wollen sie klagen? Erbschleicherei? Er war dein Mann und noch am Leben. Oder Diebstahl? Es war ein Gemeinschaftskonto ...
Ich dachte wir reden über deutsches Gesetz?